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Justiz & Skandale · Schweiz

Das Feuer des Pfarrhauses

Auf der Poststraße von Aarau nach Zürich wird der Kasten der Postkutsche binnen kurzer Frist zweimal erbrochen. Zur selben Zeit heimsuchen verheerende Brände Wohlenschwyl und die umliegenden Dörfer. Pfarrer Welti eilt den Opfern zu Hilfe, befriedigt seine Gläubiger mit Münzen aus dem geraubten Postbeutel und gesteht schließlich, nach einem missglückten Fluchtversuch, die Diebstähle und die Brandstiftungen.

In der Nacht vom 12. auf den 13. November 1833 passiert die Postkutsche von Aarau nach Zürich die Gemarkung von Wohlenschwyl. Ihr hinterer Kasten wird gewaltsam erbrochen; Briefe liegen auf der Straße verstreut, und ein Geldbeutel ist verschwunden. Sechs Nächte darauf gibt der Riegel an derselben Stelle aufs Neue nach. Am folgenden Morgen flattert die Korrespondenz durch das Dorf, und unweit des Pfarrhauses findet sich ein Dietrich. Zweimal ist die Post beraubt worden; weitere Nachstellungen scheitern alsbald an den Eisenstangen, die zum Schutz des Behältnisses angebracht werden. Doch die Landstraße bleibt nicht der einzige Schauplatz des Geschehens. Schon bald schlagen rings um die Kirche die Flammen empor.

Wohlenschwyl ist ein aargauisches Dorf, gelegen an der Straße, die zwei Städte miteinander verbindet. Die Post zieht hindurch, Reisende kehren ein, und Pfarrer Peter Welti kennt die Häuser wie deren Bewohner wohl. Nach den ersten Bränden sammelt er milde Gaben für die Notleidenden. Er ist jener Mann, an den sich die Gemeinde wendet, wenn es zu beten, zu trösten oder Beistand zu leisten gilt. Nichts in den Augen seiner Nachbarn brächte ihn mit den erbrochenen Schlössern des Postwagens in Verbindung.

Zu Beginn des Monats Januar bricht das Feuer in einem stattlichen, mit Stroh gedeckten Holzhaus aus. Die Nacht ist erfüllt von Schreckensrufen; von den Anhöhen flammen Notsignale auf, die Sturmglocken läuten, und die Dorfbewohner eilen herbei. Kaum glaubt man sich des ersten Brandes Herr, als ein anderes Gehöft, hart an Kirche und Pfarrhaus gelegen, in hellen Flammen steht. Der Glockenturm gerät in Gefahr. Sieben Haushaltungen verlieren Obdach, Betten, Kleider, Geräte und nahezu ihren gesamten Hausrat. Ein zehnjähriger Knabe kommt im Feuer um; drei Kühe, ein Kalb, ein Schwein und eine Ziege verbrennen mit ihm.

Im Pfarrhaus beginnt derweil ein Strohsack auf den Dielen zu glimmen. Die Glut, von Flammen und Wind herübergetragen, hätte leicht den Dachboden entzünden können; man erstickt sie noch zur rechten Zeit. Die Schindeln des Kirchturms sind bereits geschwärzt. Als die Gemeinde zusammentritt, um die Verluste zu ermitteln, beteiligt sich Welti eifrig an der Sammlung zugunsten der verarmten Familien. Die Kunde von dem Brandunglück gelangt mit einem Spendenaufruf in die Blätter. Aus mancherlei Orten treffen Zuwendungen ein. Die Einwohner mühen sich um den Wiederaufbau; die Obrigkeit forscht nach dem Ursprung des Feuers, vermag jedoch nichts zu ergründen.

Am 6. Februar, gegen halb fünf Uhr morgens, gerät ein weiteres Haus in Brand, diesmal im eine halbe Wegstunde entfernten Mägenwil. Es ist das Anwesen der Witwe Huber. Die Bewohner werden aus dem Schlaf gerissen und flüchten in die Finsternis. Welti befindet sich gerade auf dem Weg nach Aarau, um über Arbeiten am Pfarrhaus zu verhandeln; unterwegs bemerkt er die Flammen, weckt die Familie und hilft, das Vieh ins Freie zu treiben. Eine der Töchter der Witwe kehrt in das Haus zurück, wohl um Kleider zu retten; sie kehrt nicht wieder. Das Feuer verheert das Gehöft und vier benachbarte Häuser. Welti berichtet später, die Familie habe Unvorsichtigkeit mit dem Feuer walten lassen. Seine Rolle als Retter und seine Erklärungen vermögen das Misstrauen dennoch nicht zu zerstreuen.

Am 18. Februar ertönt in Wohlenschwyl abermals der Feueralarm: Eine den Gebrüdern Seiler gehörende Scheune brennt bis auf den Grund nieder. Der Gemeinderat stellt amtlich fest, das Feuer sei vorsätzlich gelegt worden, nennt jedoch keinen Schuldigen. Im Dorfgespräch herrscht nicht länger dieselbe Zurückhaltung. Der Name des Pfarrers geht von Mund zu Mund. Am 21. Februar bricht in Birrhard ein neuer Brand in einem Bauernhaus aus. Das Feuer nimmt seinen Ausgang vom Strohdach und greift derart rasch um sich, dass die Bewohner, die bereits zu Bett lagen, kaum noch ihr nacktes Leben retten können. Der Bezirksamtmann trifft am Brandplatz ein und erblickt Welti, der emsig bemüht ist, die Tiere aus dem Stall zu führen. Wiederum steht er im Mittelpunkt des Geschehens, und wiederum scheint er nur gekommen zu sein, um zu retten.

Am 22. Februar rückt die Aargauer Zeitung einen anonymen Bericht über den Scheunenbrand ein. Geschildert wird darin die Hilfe aus den Nachbardörfern, wie die Einwohner ihre eigenen Häuser bewachen und in steter Furcht schweben, hinter ihrem Rücken möge ein neuer Brandherd auflodern. Dann wird ein Vorfall eingeflochten: Am Abend des Brandes sei ein Bürger von Eckwyl auf dem Heimweg von Bühlison zwischen Wohlenschwyl und Mägenwil von Wegelagerern angehalten worden. Nur eine schleunige Flucht habe ihn gerettet. Niemand weiß von einem solchen Überfall; die Untersuchung stuft ihn als reine Erdichtung ein. Sie deckt alsbald auch den Verfasser des Artikels auf: Welti selbst. Just als sein Name im Dorfe raunt, lässt seine Feder Übeltäter auf der Bildfläche erscheinen, denen kein lebender Zeuge je begegnet ist.

Innerhalb der Pfarrei nähren sich die Verdächtigungen indessen aus handfesteren Indizien. Am Tag des Brandes von Birrhard, dem 21. Februar, hielt sich Welti im Gasthof zur Sonne auf. Zweimal hatte er die Gaststube verlassen, einmal bei Tage, einmal nach Einbruch der Dunkelheit. Er beteuert, niemanden um das Gehöft habe schleichen sehen; auf das Geschrei hin sei er den anderen nachgeeilt, in einen ihm wohlbekannten Stall getreten und habe das Vieh losgebunden. Zeugen bestätigen Teile seiner Wege. Sie bezeugen überdies seine Gegenwart in unmittelbarer Nähe verschiedener Brandstätten kurz vor Ausbruch des Feuers. Die Untersuchung zieht die Windverhältnisse in Betracht und verwirft die Behauptung, der Strohsack im Pfarrhaus habe durch reinen Zufall Feuer gefangen.

Die Finanzen des Pfarrers verdüstern das Bild vollends. Welti ist schwer verschuldet, die Gläubiger bedrängen ihn, die gerichtliche Pfändung droht. Dennoch zahlt er vom 13. November an zwölf Gläubigern eine Gesamtsumme von 1.624 Franken zurück. Die Münzen, die er ihnen aushändigt, gleichen aufs Haar jenen Geldstücken, die aus den erbrochenen Postpaketen geraubt wurden. Über die Herkunft dieses Geldes vermag er keinen Nachweis zu erbringen. Die Ermittler bringen ferner in Erfahrung, dass er sich eingehend nach der Bauart des Kutschenkastens und seinen Verschlüssen erkundigt hatte. Zugleich hatte er den Hausrat des Pfarrhauses mit 3.000 Franken versichern lassen. Fortan fasst die Justiz die Postdiebstähle und die Brandstiftungen in einen einzigen Zusammenhang.

Die Dorfschaft gibt sich mit bloßem Abwarten nicht zufrieden. Bürger rotten sich zusammen und drohen Welti mit dem Tode, sollte er sich blicken lassen oder wagen, am Sonntag den Gottesdienst zu versehen. Die Behörden zögern, ihn sogleich in das Gefängnis zu werfen; sie lassen ihn durch Gendarmen in seiner eigenen Wohnung bewachen. In diesem Entschluss liegt richterliche Vorsicht, aber auch die Furcht vor einer Menge, deren Argwohn längst in Zorn umgeschlagen ist. Die Durchsuchung des Pfarrhauses fördert ein bezeichnendes Stück zutage: Eine Axt weist Spuren gelbgrünlicher Farbe auf. Der Postkasten trug denselben Anstrich, und die Kerben im Eisen fügen sich genau an die Schneide des Werkzeugs. Damit verbindet das Beil das Haus des Pfarrers unwiderleglich mit der Landstraße.

Das Gericht ordnet die Kriminaluntersuchung an und lässt Welti in das Gefängnis überführen. In den ersten Verhören des Aprils leugnet er die Diebstähle und die Brandstiftungen beharrlich, selbst als Zeugenaussagen seinen Antworten offen widersprechen. Wegen seines Starrsinns verhängt der Richter eine dreitägige Strafe bei Wasser und Brot über ihn. Am folgenden Morgen bemerkt der Wärter, dass der Gefangene die Zellenwand durchbrochen hat. Die Öffnung erweist sich indes als zu eng, um ein Entkommen zu ermöglichen. Der misslungene Versuch gibt den Verhören eine Wendung: Der Pfarrer verlangt Gehör und kündigt an, die volle Wahrheit zu bekennen.

Am 3. Mai legt er ein umfassendes Geständnis ab. Er schildert, wie er den Kasten der Postkutsche erbrach, das Geld an sich nahm und die Briefe auf die Straße warf. An dieselbe Stelle des Weges war er zurückgekehrt; später hatte er sich abermals an dem Schloss zu schaffen gemacht, zunächst mit einer Axt, dann mit Geräten aus dem Pfarrhaus. Das Eisen hatte jedoch widerstanden, und der Wagen war, zu rasch fahrend, seinen Händen entglitten. Diese Versuche hatten nur Spuren hinterlassen; die Beute aus den beiden vollendeten Diebstählen war indessen längst durch die Zahlungen an die Gläubiger zerstreut worden.

Was die Brände betrifft, so enthüllt Welti ein einfaches Verfahren: ein an seiner Pfeife entzündetes Stück Zunderschwamm, geschoben in Strohdach oder Heu. Im Januar hatte er zwei Häuser angesteckt – eines oberhalb, das andere unterhalb des Pfarrhauses –, während die Bewohner mit der Bekämpfung des ersten Brandes beschäftigt waren. Daraufhin suchte er sein eigenes Heim einzuäschern, indem er die glimmende Asche seiner Pfeife auf den Strohsack im Hausflur schüttete. Das Stroh gloste zwar, doch die Eintretenden erstickten die Glut, ehe das Feuer recht um sich greifen konnte. In Mägenwil weckte er die Familie, nachdem er das Dach in Brand gesetzt hatte; er blieb, um bei der Rettung des Viehs zur Hand zu gehen, und begab sich hernach in ein Wirtshaus, wo er bis zum Mittag verweilte. Am 18. Februar steckte er die Scheune der Gebrüder Seiler mit dem brennenden Schwamm an und fand sich sogleich am Brandplatz ein. In Birrhard schob er abermals das glühende Stück in das Strohdach eines ihm fremden Hauses und verharrte bis drei Uhr morgens an Ort und Stelle.

Die Anklage stützt sich nun nicht mehr allein auf die verdächtige Nähe eines Geistlichen zu den Brandstätten. Vorliegen die Zahlungen an seine Gläubiger, die mit den geraubten Postgeldern übereinstimmenden Münzen, die Farbe an der Axt, die Passform der Klinge, die Erkundigungen über das Fuhrwerk und schließlich die Geständnisse, welche sich nahtlos in die festgestellten Tatsachen fügen. Das materielle Motiv zeichnet sich deutlich ab: die drückenden Schulden und die hohe Versicherung des Hausrats. Die Flammen sollten die versicherten Güter vernichten, während die ringsum entfesselten Brände den Schein wahren sollten, damit das Pfarrhaus und sein Inhaber nicht aus der Reihe der übrigen Opfer herausstachen.

Zwei Gerichtsinstanzen erkennen auf schweren Diebstahl und mehrfache vorsätzliche Brandstiftung unter erschwerenden Umständen. Welti wird seines geistlichen Amtes entsetzt und zum Tode verurteilt. Am 4. September 1834 wird er zur Richtstätte geführt und durch das Schwert hingerichtet.

Der milde Almosensammler, der Retter von Mägenwil und der Mann mit der gelbbeschmierten Axt vereinten sich in einer einzigen Gestalt. Am Postwagen hatten die Riegel Briefe und Geld preisgegeben; an der Kirche hatten die Glocken das ganze Dorf zusammengerufen, um die brennenden Häuser zu retten. Sogar der Strohsack des Pfarrhauses hatte zu schwelen begonnen, doch die Nachbarn löschten ihn, ehe das Verderben um sich griff. Der Pfarrer hatte auf das Getümmel gebaut, um die Blicke von sich abzuwenden. Vor Gericht waren es die Spuren, die er nicht zu tilgen vermochte – die Farbe am Eisen, die an Gläubiger gereichten Münzen und das zu enge Loch in seiner Zelle –, welche die Geschichte zu Ende erzählten.

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Der neue Pitaval, Neunzehnter Theil, zweite Folge, Siebenter Theil, 2. Auflage, Leipzig: F. A. Brockhaus, 1861, „Pfarrer Welty“, S. 227–242; vollständiger OCR-Auszug Zeilen 29904–30628, SHA-256 52cfc380ed2b13558069486e4a654f833d07dea501cc445f781317043d482cc8. Nachträgliche Justizchronik (Ausgabe 1861); der Kriminalfall datiert aus den Jahren 1833–1834. Der OCR-Text wurde nicht vollumfänglich mit dem Faksimile abgeglichen. Die Textzeile zum Brand vom 10. Januar verzeichnet die Zahl „1854“, was der Chronologie widerspricht; der Ertrag von Stetten ist lesetechnisch unsicher; das im Pitaval genannte Geburtsjahr 1790 wird durch eine Druckschrift von 1834 widerlegt, die 1799 angibt (Altersangabe hier getilgt). Der deklarierte Postverlust (1.271 Franken) und die Zahlen des Geständnisses (zunächst 1.000–1.100, sodann 300) weichen voneinander ab. Der Berichterstatter zählt vier Versuche im Dezember; das Geständnis erwähnt deren zwei. Das Urteil wurde in zwei Instanzen bestätigt; die Hinrichtung mit dem Schwert erfolgte laut Bericht und zeitgenössischem Druck am 4. September 1834.

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