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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Gesicht, das die Wärter wiedererkannten

Christophe Rostan wechselt Namen, Kleider und Rollen, um den Bagnes zu entkommen. Von Lorient bis Rochefort holt ihn jedes Mal ein wiedererkennender Blick ein; 1824 führt die stete Wiederholung zur lebenslangen Zwangsarbeit und zur Verlegung nach Brest.

Es genügte ein einziger Mann, der ihn wiedererkannte. Christophe Rostan mochte seinen Namen wechseln, seine Tracht verändern, sich als ein anderer Häftling oder als Soldat ausgeben; am Ende all seiner Listen traf er stets auf einen Blick, der ihn unweigerlich in sein altes Schicksal zurückstieß. In Rochefort entsann sich ein Wärter seiner trotz des Schnurrbarts. Einige Jahre darauf war es ein Sträfling, der mit dem Finger auf ihn zeigte. Zwischen diesen beiden Entdeckungen hatte er Hindernisse überwunden, die ungleich schwerer wogen als ein vertrautes Antlitz.

Im Gefängnis, wie wir es uns am Abend des 4. März 1820 vorstellen, überfliegt ein Beamter den Vermerk auf einer Überstellungsurkunde. Der Gefangene soll auf die Insel Oléron verbracht werden. Der Mann hat sich als Deserteur eines Kolonialbataillons ausgegeben; die Befehle folgen dieser Angabe. Ein Schließer geht vorüber, hält inne, blickt genauer hin. Das auf dem Papier vermerkte Ziel hat sich nicht geändert. Doch jener, den man dorthin zu schaffen wähnte, hat soeben seinen Namen verloren.

Der Soldat, der in die Bagne zurückkehrte

Rostan hatte mancherlei Gewerbe betrieben: Er war Strumpfwirker gewesen, öffentlicher Schreiber, schließlich Soldat. Mit neunzehn Jahren war er wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Der Zeitungsbericht von 1827, der seinen Lebenslauf nachzeichnet, nennt das Datum dieses ersten Richterspruchs nicht. Er zeigt ihn daraufhin als Häftling in Rochefort, von wo er am 14. Juni 1818 nach Lorient überstellt wurde. Er kannte mithin mehrere Orte der Haft, bevor er den Versuch unternahm vorzuspiegeln, er gehöre einem gänzlich anderen Stande von Gefangenen an.

Im Jahre 1820 entwich er aus Lorient, schlug sich mit einer Gefährtin nach Nantes durch und gelangte nach Varades bei Ancenis. Von der Gendarmerie aufgegriffen, nannte er einen falschen Namen und gab sich für einen Deserteur aus. Er verlangte nicht, dass man ihm seine Freiheit glaubte; er bot seinen Bewachern lediglich einen anderen Rechtsgrund an, ihn festzuhalten. Diese Ausflucht hätte ihm gestattet, die Reise unter militärischer Bewachung fortzusetzen, wäre er bei der Durchreise durch Rochefort nicht just vor jemanden getreten, dem sein Gesicht vertraut war.

Die Wiedererkennung vereitelte den geplanten Transport. Er wurde erneut in die Bagne eingeliefert, an die doppelte Kette gelegt und am 7. Juni mit drei zusätzlichen Jahren Zwangsarbeit belegt. Die anfängliche Verstellung seiner Person hatte nicht auszulöschen vermocht, was das Gedächtnis eines Wärters bewahrte. Für eine Verwaltung, die Menschen nach Maßgabe ihrer Akten beförderte, wog diese Erinnerung wie ein unumstößlicher Beweis; für Rostan bedeutete sie die Rückkehr an jenen Ort, dem er so mühsam entronnen war.

Das Geld der Mitgefangenen

Gegen Ende des Jahres 1823 wurde eine Tür des Hauptmagazins erbrochen. Zwei Galeerensträflinge hatten dort ihre Ersparnisse verwahrt; dreihundertneunzig Francs waren verschwunden. Man muss diesen Männern ihr Recht in der Geschichte belassen. Die Bagne barg nicht bloß Aufseher, Verurteilte und das Eigentum des Arsenals. Manche Häftlinge besaßen dort ein weniges, das sie sich mühsam abgespart hatten und das ihnen ein anderer rauben konnte.

Der Verdacht fiel auf Rostan. Es hieß, er stehe bei seinen Kameraden in der Kreide und besitze keinen Heller; dennoch sollte er unlängst Goldmünzen gewechselt haben. Eine Leibesvisitation brachte im Absatz seines Schuhs verborgenes Geld ans Licht. Seine Antworten wurden als ausflüchtig erachtet. Diese Kette von Indizien mochte den Bestohlenen die Gewissheit geben, den Täter zu kennen; dem Gericht genügte sie nicht. Rostan wurde aus Mangel an Beweisen von der Anklage freigesprochen.

In unserer Szene im Magazin ergreift einer der beiden Männer ein Werkzeug, das er nahe seinem Versteck zurückgelassen hatte. Er zögert, ehe er es an denselben Ort legt. Die anderen arbeiten weiter; er vermag nicht zu wissen, wer von ihnen um den Fund im Schuh weiß. Einen Namen zu nennen, brächte ihm vielleicht eine Erklärung, nicht aber seine Ersparnisse wieder. Schließlich schiebt er das Werkzeug näher an sich heran und nimmt das Tagwerk wieder auf – mit einer Wachsamkeit, die längst nicht mehr allein der Arbeit gilt.

Der Gerichtsberichterstatter sollte auf diesen Diebstahl zurückkommen, als eine spätere Flucht ähnliche Züge zu tragen schien. Diese Verknüpfung galt freilich nicht als neuer Urteilsspruch. Ein schlechter Ruf vermag jeder künftigen Handlung den Anschein eines alten Verdachts zu leihen; er ersetzt jedoch nicht, was den Richtern im Augenblick des Erkennens fehlte. Rostan mochte in anderen Sachen verurteilt werden – in dieser blieb er entlastet.

Die Kleider aus der Seilerei

Im Juni 1824 fand man bei ihm ein Stück gestohlenen Segeltuchs. Er verbarg sich im Gehege des Hauptmagazins, wo er zwei Tage lang unauffindbar blieb. Schließlich ergriff man ihn, als er versuchte, in einen anderen Hof zu entkommen. Am 9. Juli verurteilte ihn das Tribunal wegen des Diebstahls und des Fluchtversuchs zu acht Jahren Zwangsarbeit nebst der für diese Strafe gesetzlich vorgesehenen Brandmarkung. Er saß von Neuem ein; doch sein Drang ins Freie war durch die Züchtigung nicht gebrochen.

Am 21. Juli entwich er während der Arbeit abermals und vermochte sich bis zum Abend in der Seilerei versteckt zu halten. Die weitläufige Werkstatt bot ihm, als sie verwaist war, mehr als nur ein Obdach. In den Schreibstuben und angrenzenden Gelassen fand er bürgerliche Kleidung: einen Gehrock, eine Mütze, ein Beinkleid. So gelangte er schließlich in die Stadt. Der Gefangene hatte nicht bloß den Ort gewechselt; er hatte sich das Aussehen eines Mannes verschafft, der seinen gewöhnlichen Geschäften nachgeht.

Die Tore der Stadt standen ihm offen. Dennoch floh Rostan nicht sogleich aufs freie Feld. Der Bericht weiß ihn am folgenden Vormittag nahe dem Proviantmagazin zu finden, wo eine Kasse stand, aus der die arbeitenden Sträflinge entlohnt wurden. Der Berichterstatter deutet dieses Verweilen als Versuchung zu einem neuerlichen Diebstahl. Es ist dies seine Auslegung des beobachteten Verhaltens; ein Bekenntnis Rostans, das den wahren Grund seines Bleibens enthüllte, ist nicht überliefert.

Gegen Mittag kroch er unter eine Treppe des Gebäudes. Ein Handwerker, dem sein Treiben verdächtig vorgekommen war, schlug bei seinen Gefährten Lärm. Man suchte den Bau ab und entdeckte Rostan. Die in der Nacht gewonnene Freiheit war an einem Ort zusammengeschrumpft, an dem er sich niemals hätte aufhalten dürfen. Am 11. August 1824 trugen ihm diese Taten das Urteil auf lebenslange Zwangsarbeit ein.

In der Schreibstube unserer folgenden Szene mustert der Bestohlene das Gewand, das man ihm soeben zurückgebracht hat. Er fasst es an den Schultern, sucht nach Rissen und legt es zusammen, ohne hineinzuschlüpfen. Jemand hat einen Teil der Nacht in diesem Tuch verbracht, um ein anderer zu werden. Er möchte fragen, wo man den Rock aufgriff, doch sein Gegenüber spricht bereits von Schlössern, die ausgebessert werden müssen. Die Seilerei muss ihren Dienst wieder aufnehmen.

Den der Sack nicht barg

Die Verwaltung ersuchte um Rostans Verlegung nach Brest. Einstweilen wurde er nahe der Saaltür untergebracht, fest geschmiedet und dem steten Blick der Posten ausgesetzt. Die von den Behörden ersehnte Fortschaffung sollte eine Verlegenheit lösen, die man mit den gewöhnlichen Zuchtmitteln nicht mehr zu bändigen vermochte. Rostan jedoch sann darauf zu entfliehen, ehe der Transportzug sich in Bewegung setzte.

Am 2. September gelang es ihm, den Saal und alsdann die Bagne zu verlassen, indem er das Gehaben eines Fronarbeiters annahm. Ein über die Schulter geworfener Sack verhüllte ihm halb das Gesicht; sein Aufzug erregte das Misstrauen der Wachen zunächst nicht. Die geläufige Haltung eines mit schwerer Last beladenen Mannes bahnte ihm einen Weg, den sein wahrer Name unerbittlich versperrt hätte. Er war, so meldet das Blatt, bereits in weiter Ferne, als ein Galeerensträfling ihn erkannte und den Wachen anzeigte.

Am 7. September legte ihm ein neuer Beschluss drei Jahre an der doppelten Kette auf. Alsdann trat er den Marsch an. Zwei Gendarmen eskortierten ihn nach Brest, auf einen Karren gefesselt. An dieser Wegstrecke bricht der Bericht der Gazette ab. Der Chronist mag die Fluchten, die Urteile und die Jahre zählen; was aus Rostan in seiner neuen Bagne ward, verschweigt er uns. Nichts berechtigt dazu, diesem überlieferten Ende ein letztes Entkommen, eine Begnadigung oder den Tod anzudichten.

Es bleibt eine Folge von Bildern, in denen man zunächst einen anderen zu erblicken meint: den durchreisenden Deserteur, den holzbeladenen Werkmann, den ehrsamen Bürger im Gehrock, den Kärrner mit dem Sack. In jedem dieser Gewänder suchte Rostan einen Winkel, an dem niemand nach seinem Namen früge. Die Fesseln des Eisens und der Mauern gaben bisweilen nach; der wiedererkennende Blick eines Zeugen aber zwang ihn stets zu seinem Namen zurück.

Träte der Beamte unserer ersten Szene wieder an sein Pult, fände er wohl noch jenen Befehl, der einen Deserteur nach Oléron schicken sollte. Wir stellen uns vor, wie er das Blatt aus den Akten sondert, die er wegzulegen hat. Es bedarf kaum einer Berichtigung, um eine gänzlich andere Reise zu verzeichnen: ein Name, ein Zielort, ein paar Zeilen. Dennoch zögert er lange, ehe er das Papier einordnet. Zwischen den beiden Hafenstädten ist es noch immer derselbe Mann, den man in Ketten führt.

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Roman

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Trilogie

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Porträt Christophe Rostans in der Gazette des tribunaux vom 26. Juni 1827, PDF-S. 3, S. 1003, rechte Spalte nach Arigonde, Fortsetzung Beginn PDF-S. 4, S. 1004 bis zum Deuxième conseil de guerre de Besançon. Vollständige Transkription anhand beider Faszikel bereinigt; Namens- und Regimentsvergrößerungen sowie Chronologie eingesehen. Name lautet Rostan, nicht die durch Texterkennung entstellten Formen Restau oder Rosiau; 117. Linienregiment erkennbar. Erste Verurteilung im Alter von 19 Jahren ohne Datum überliefert; Verlegung nach Lorient am 14. Juni 1818; Flucht Anfang 1820 vor der Wiedererkennung in Rochefort am 4. März; drei Jahre Kettenstrafe am 7. Juni 1820 hinzugefügt. Anklage wegen der 390 Francs Ende 1823: Freispruch aus Mangel an Beweisen, keine Schuld festgestellt; spätere Andeutungen des Reporters begründen keinen Richterspruch. Vorfall um das Segeltuch am 16. Juni 1824, Urteil am 9. Juli auf acht Jahre; Ausbruch am 21. Juli, Verurteilung am 11. August zu lebenslanger Zwangsarbeit; Flucht am 2. September, Beschluss vom 7. September über drei Jahre doppelte Kette, Transport nach Brest wenige Tage später. Erscheinungsjahr des Berichts (1827) weicht vom Datum des letzten Geschehnisses (1824) ab. Tatbestand und Hergang folgen allein diesem zeitgenössischen Pressebericht; Original-Haftregister oder Urteilsausfertigungen wurden nicht beigezogen. Die Nacherzählung übergeht die technischen Mittel des Eisenbruchs. Die Diebstahlabsicht am Proviantmagazin beruht auf der Mutmaßung des damaligen Berichterstatters. Weder Hinrichtung noch Ableben sind urkundlich belegt.

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