Am 17. Mai 1817 wurde Étienne Rouvelle tot an seinem Kamin in seinem abgelegenen Haus zu Bennecourt im Departement Seine-et-Oise aufgefunden. Er zählte zweiundsiebzig Jahre, und man munkelte, er hütete fünf- oder sechstausend Francs an Ersparnissen. Der Verdacht fiel auf mehrere Personen; schließlich wurde sein Schwiegersohn Guillaume Normand verhaftet, vor Gericht gestellt und von sieben Geschworenen gegen fünf für schuldig befunden. Am Schwurgerichtshof von Versailles waren selbst die Richter uneins: Drei stimmten für Freispruch, zwei für Verurteilung. Das Gesetz gab den Ausschlag zugunsten der Todesstrafe, die an Normand kurz darauf vollzogen wurde.
Einige Monate vergingen, ehe denselben Kanton von neuem gewaltsame Todesfälle heimsuchten. In Villez, nahe bei Bennecourt, stand der Müller Planche in unglücklicher Ehe mit seiner Frau. Die Skandalchronik, so berichtet Champagnac, sagte ihr mehrere Liebhaber nach; der letzte von ihnen sei Barnabé Pernelle gewesen, ein fünfundzwanzigjähriger Bäcker. Pernelle selbst stand in der Gegend in denkbar schlechtem Ruf, da er seine eigene Gattin, eine von den Nachbarn allseits geschätzte Frau, gröblich misshandelte.
Am 23. November 1817 wurde Planche ertrunken in der Epte aufgefunden, dem kleinen Fluss, der seine Mühle trieb. Da er sich häufig dem Trunke ergab, galt sein Tod zunächst als Unglücksfall. Dennoch regten sich Gerüchte gegen Barnabé Pernelle und die Müllersfrau. Ein Dorfbewohner prophezeite gar, nun, da der Müller tot sei, werde die Reihe bald an Pernelles Gattin kommen; sie werde kein weiteres Jahr mehr erleben. Dies finstere Gemunkel bildete freilich noch keinen Beweis; gleichwohl sollte Pernelles Ehefrau wenige Monate später tatsächlich ermordet werden.
Am 14. Mai 1818 fand man die Ehefrau Barnabé Pernelles entseelt auf, den Kopf in der Feuerstelle, das Gewand halb von den Flammen verzehrt. Ein gewaltsamer Tod wurde amtlich festgestellt. Ein Raubüberfall schien jedoch nicht vorzuliegen: Das goldene Kreuz hing noch unberührt am Halse des Opfers. Barnabé, der den Hausdurchsuchungen beiwohnte, entdeckte in einem Schrank zwei Louisdor, die er zunächst als das gesamte Vermögen des Haushalts bezeichnete. Später widerrief er diese Angabe und behauptete, man habe ihm einhundertfünfzig Francs entwendet. Diese widersprüchlichen Summen erregten zwar Argwohn, gaben jedoch keinen Aufschluss darüber, wer seine Frau ermordet hatte.
Der Verdacht richtete sich alsbald auf Crespin Normand, einen vierunddreißigjährigen Weinbauern. An seinen Kleidern waren Blutspuren bemerkt worden; im Augenblick seiner Verhaftung hatte seine Frau soeben Wams, Weste und Hemd gewaschen. Beim ersten Verhör gestand Crespin den Mord. Er sagte aus, Barnabé Pernelle habe ihm fünfhundert Francs geliehen, zu vierzig Francs Jahreszins, und habe ihn einen Schuldschein über achthundert Francs unterzeichnen lassen, den er nicht zu begleichen vermochte. Er habe sich somit in völliger Abhängigkeit von seinem Gläubiger befunden.
Nach dem von Champagnac überlieferten Geständnis Crespins hatte Barnabé ihm angetragen, seine Frau zu erwürgen, ohne sichtbare Spuren von Gewalt zu hinterlassen, wofür ihm die Schuld vollends erlassen werden sollte. Crespin behauptete, diesen wiederholten Anträgen zunächst widerstanden zu haben, ehe er unter dem unnachgiebigen Drängen Pernelles und der drückenden Last des unbezahlbaren Schuldscheins nachgab. Das Verlangen war unmissverständlich: die Gattin spurenlos zu ersticken, worauf die Quittung über die Tilgung der gesamten Schuld folgen sollte. Am Abend des 13. Mai begab er sich in ihr Haus. Sie unterhielten sich zwei Stunden lang friedlich; während sie das Abendbrot für ihren Gatten rüstete, versetzte er ihr mit einem schweren Holzschlägel einen einzigen tödlichen Schlag. So erklärte sich im Bekenntnis Crespins das Ableben am Vorabend jenes Tages, an dem der Leichnam gefunden wurde.
Vor ihrem Tode hatte die Ehefrau Pernelles einem Nachbarn ein Geständnis anvertraut, das Champagnac als ein Indiz zugunsten der Aussagen Crespins darstellt. Dieser habe ihr nämlich offenbart, Barnabé habe ihn beauftragt, sie ohne Spuren zu erdrosseln, er habe ihr jedoch versprochen, dieses Vorhaben nicht ins Werk zu setzen. Auftrag und Versprechen rührten aus dieser von der Ermordeten selbst überlieferten Erzählung her; sie rückten ihren Ehemann in den Mittelpunkt des Verdachts, ohne indes bereits ein rechtliches Urteil gegen ihn zu begründen.
Crespin denunzierte überdies Barnabé Pernelle und dessen Vetter Valentin als Mitschuldige am Tode Planches. Nach dieser Schilderung habe Barnabé, der ein Verhältnis mit der Müllersfrau unterhielt, ihn gebeten, ihnen den Gatten aus dem Wege zu räumen. Mehrere Versuche seien fehlgeschlagen. Eines Nachts seien die drei Männer in die Kammer eingedrungen, wo Planche trunken und fast besinnungslos schlief. Sie hätten ihn zur Epte geschleppt, um ihn darin zu ertränken. Der Müller sei erst zu sich gekommen, als man ihn ins Wasser stürzen wollte; dabei habe er einem der beiden Pernelle in den Schenkel gebissen und ihm die Beinkleider mit den Zähnen zerrissen. So schilderte Crespin den Mord; die Kunde von jener Nacht stützte sich mithin gänzlich auf seine eigenen Erklärungen.
Die Frau Planche, durch diese Geständnisse schwer belastet, wurde in Haft genommen. Mangels hinreichender Beweise entließ man sie jedoch bald wieder auf freien Fuß. Kurz darauf entleibte sie sich mit Arsenik. Vor ihrem Ende hatte sie einem Zeugen anvertraut, Crespin habe ihr das Komplott vierzehn Tage nach dem Ertrinken ihres Mannes enthüllt. Ihr Ende war mithin kein richterliches Urteil; die Chronik führt ihren Schritt vielmehr auf die Seelenqualen zurück, die diese Enthüllung und der auf ihr lastende Verdacht in ihr hervorgerufen hatten.
In späteren Vernehmungen suchte Crespin Guillaume Normand, der denselben Familiennamen trug, vom Morde an Étienne Rouvelle reinzuwaschen. Die beiden Träger des Namens Normand nahmen in dieser Kette von Vorgängen ganz gegensätzliche Rollen ein: Guillaume, der Schwiegersohn des Greises, war 1817 verurteilt worden; Crespin, der Winzer, gestand nunmehr die Tötung der Ehefrau Pernelles und beschuldigte Barnabé und Valentin, den Müller ertränkt zu haben. Schließlich wollte er auch diese beiden von den Verbrechen entlasten, die er ihnen anfangs zur Last gelegt hatte. Die wechselnden Aussagen Crespins hatten mithin Beschuldigungen hervorgerufen und wieder verschoben, für die er vor den Schranken des Gerichts nicht mehr einstehen sollte.
Die Anklageakte wurde am 14. Mai 1819 verfasst und wenige Tage später zugestellt. Das Publikum harrte mit Spannung der Verhandlung, neugierig auf das Auftreten Crespins; dieser jedoch erschien nicht. In seinem Gefängnis hatte er sich erdrosselt, wie Champagnac berichtet, zweifellos in der Absicht, dem schmachvollen Tod zuvorzukommen, der seiner harrte. Sein Hinscheiden ließ die Vettern Pernelle allein vor ihren Anklägern stehen, ohne dass der Hergang vor Gericht mit ihm hätte abgeglichen werden können.
Es blieben somit nur die beiden Pernelles abzuurteilen: Barnabé, der Bäcker, angeklagt der Mittäterschaft an den Morden an seiner Gemahlin und am Müller Planche; Valentin, beschuldigt der Teilnahme am Tode des Letzteren. Die Verhandlungen zogen sich lang hin. Die Geschworenen befanden beide mit elf gegen eine Stimme in den Hauptanklagepunkten für schuldig, und beide wurden zum Tode verurteilt. Champagnac erwähnt nicht, ob das Urteil vollstreckt wurde. Der Bericht bricht mithin ab, ehe über ihr weiteres Schicksal Gewissheit herrscht.
Die Chronik berichtet sodann von einer weiteren, gesonderten Tragödie. Der Bürger Lemoyne, Vater der verwitweten Frau Planche, war als Zeuge geladen worden. Er reiste zu Fuß von Mantes nach Versailles, als er von Unbekannten überfallen und in die Seine gestürzt wurde, wo er ertrank. Kein Angreifer wird im Bericht namentlich genannt. Der Weg, den er nach Versailles hätte zurücklegen sollen, fand in den Fluten der Seine sein jähes Ende.
