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Gifte & Erbschaften · Frankreich

Das Gift im Eisenbahncoupé

Im Sommer 1876 teilt Edouard de Bouyn zwischen Cassis und La Ciotat ein Abteil mit dem jungen Rozès-Salles, der während der Fahrt den Tod findet. Die Schwurgerichtsverhandlung von Aix im Februar 1877 befasst sich mit den sichergestellten Apparaturen, den Teilgeständnissen und dem Geisteszustand des Angeklagten; die Geschworenen sprechen ihn der Vergiftung unter Zubilligung mildernder Umstände schuldig, woraufhin der Gerichtshof auf zwanzig Jahre Zwangsarbeit erkennt.

Der Zug, welcher am 22. Juli 1876 Cassis in Richtung La Ciotat verließ, führte in einem Abteil zweiter Klasse zwei Reisende mit sich: den jungen Rozès-Salles, der soeben die Aufnahmeprüfung für Saint-Cyr hinter sich gebracht hatte, und Edouard de Bouyn, einen einunddreißigjährigen Mechaniker, dessen Leben bereits von abwegigen Erfindungen und Entwürfen ausgefüllt war, welche die Gazette des Tribunaux bald als gemeingefährlich bezeichnen sollte. Als der Zug im Bahnhof einlief, lag der eine leblos auf dem Wagenboden; der andere saß neben seiner Reisetasche und schien außerstande, auf die Anrufe zu reagieren.

Hilferufe hatten die Reisenden herbeigelockt. In La Ciotat fand der Stationsvorsteher Malière im Abteil den Leichnam des Rozès-Salles vor, daneben Bouyn und eine geöffnete Tasche. Darin erblickte er ein gekrümmtes Glasrohr, Scherben von Glas oder Steingut, eine Uhr mit zerrissener Kette sowie eine Geldbörse. Die beiden letztgenannten Gegenstände gehörten dem Toten. Bubaton, der sein Abteil erster Klasse verlassen und den Waggon während der Fahrt über das äußere Trittbrett erreicht hatte, bemerkte Bouyn nahe der Wagentür, die Hand auf die Tasche gelegt; er packte ihn am Kragen und hielt ihn bis zur Einfahrt fest.

In La Ciotat wartete die Familie auf den jungen Mann. Boubée, Linienschiffsleutnant und Schwager von Rozès-Salles, schilderte vor Gericht, welch frohes Fest sie für ihn nach bestandener Prüfung vorbereitet hatten. Da er nicht erschien, ging er zum Bahnhof und bat um Auskunft. Schließlich erfuhr er, man habe ihn tot in einem Eisenbahnwagen aufgefunden. Seine Gattin und er waren von Schmerz und Entsetzen überwältigt. Diese Aussage rief hinter den beschlagnahmten Beweisstücken die Angehörigen ins Gedächtnis, denen diese Reise einen geliebten Menschen hätte zuführen sollen.


Die Anklage bestritt von Anbeginn, dass sich ein dritter Mann im Abteil befunden habe. Zwischen Cassis und La Ciotat hatte der Zug keinen Halt eingelegt; die Coupétüren waren fest verschlossen, als man sie im Bahnhof aufriss, und kein Zeuge sah einen Reisenden entweichen. Bouyn hatte zunächst von einem Handlungsreisenden gesprochen, der ihm und Rozès-Salles eine Flüssigkeit zu trinken gegeben habe, ehe er spurlos verschwand. Im Laufe der Voruntersuchung räumte er jedoch ein, dass sie allein gewesen seien. Er erklärte, der Tod könne nur von ihm ausgegangen sein, beteuerte jedoch fortwährend, er kenne weder Ursache noch Hergang.

Dieses Gedächtnis, so ungemein präzise in zahllosen Belangen und so völlig erloschen im entscheidenden Augenblick, wurde zu einem der Hauptstränge der Verhandlung. Bouyn sprach von seinen Versuchen, seinen Maschinen, der synthetischen Gewinnung von Diamanten auf chemischem Wege; er erörterte gelassen die Fragen des Präsidenten, um sich gleich darauf außerstande zu erklären, sich an die Fahrt zu erinnern. Hinsichtlich der Uhr und der Geldbörse, die man in seiner Tasche fand, gab er an, er habe sie mechanisch an sich genommen. Die Justiz sah in ihrem Vorhandensein den klaren Beweis für einen Raub; die Verteidigung sollte auf eine Verwirrung des Geistes plädieren.

Die Ermittler hatten in der Tasche und auf dem Bahnkörper Kautschukbälle, Röhren, Phiolen und vernähte Kompressen entdeckt. Ein beißender Geruch war den ersten Fahrgästen entgegengeschlagen, die das Coupé betreten hatten. Mehrere Gegenstände entsprachen Instrumenten, die Bouyn von einem Händler für elektrische Apparate erworben hatte; dieser erkannte insbesondere einen Gummiball aus seinem Geschäft wieder. Der Angeklagte behauptete, das Gerät diene der Behandlung eines geheimen Leidens; die Ärzte vermochten nach eingehender Untersuchung das vorgebliche Gebrechen nicht festzustellen.

Die Gerichtsakten beleuchteten ferner Bouyns Forschungen über chemische Substanzen. In einer Grotte unweit von Marseille stießen die Behörden auf Gläser, Säuren und Instrumente. Der Anklage zufolge hatte er Blausäure hergestellt und eine Flasche mit Röhrchen sowie einem Kautschukball versehen, um den Inhalt verspritzen zu können. Diesen Apparat habe er in den Zug mitgeführt und den Strahl gegen seinen Mitreisenden gerichtet. Die Presse schilderte diesen Vorgang mit der Bestimmtheit der Anklageschrift; sie berichtete zugleich, dass die Ärzte im Magen des Toten weder Blausäure noch Chloroform nachzuweisen vermochten. Sie erklärten diesen Befund mit der Flüchtigkeit der fraglichen Stoffe. Die Erklärung der Sachverständigen stützte somit die Hypothese des Giftes, ohne dass ihre erfolglose Suche in einen materiellen Beweis umgeschlagen wäre.


In der Sitzung vom 23. Februar 1877 zu Aix führte das Verhör die Verhandlung vom Laboratorium zurück in das Eisenbahncoupé. Bouyn berichtete über die Stationen seiner Ausbildung, sein Leben in Marseille und die erfinderischen Entwürfe, die, wie er sagte, seinen Geist völlig gefangen nahmen. Er bestritt nicht, dass er und Rozès-Salles die einzigen Reisenden gewesen waren. Er gab zu, nur er allein habe den Tod herbeiführen können, behauptete jedoch, keinerlei Erinnerung zu besitzen. Am folgenden Tage sagte seine Geliebte, die Witwe Thiriot, über seine fixen Ideen und seine nächtlichen Sinnestäuschungen aus; sie berichtete, er habe ihr die Betttücher genommen, um eine Flugmaschine zu konstruieren. Schwester Saint-Thérèse überlieferte ein Wort, das er im Hospital geäußert habe: Auf ihre Frage, warum er nicht selbst gestorben sei, habe er erwidert: „Ich habe getan, was ich konnte.“ Der Aufseher des Untersuchungsgefängnisses beschrieb ihn hingegen als einen besonnenen Mann, der sich durchaus vernünftig zu führen wisse, und hegte den Verdacht einer Simulation.

Die geladenen Ärzte boten kein einheitliches Bild. Rousset beschrieb die in der Grotte aufgefundenen Gegenstände und Versuche; Rampal rief Bouyns ausweichende Antworten hinsichtlich der Tat und das Fehlen von Spuren flüchtiger Stoffe im Magen in Erinnerung. Caillaux, der den Angeklagten monatelang gemeinsam mit Rampal beobachtet hatte, erachtete ihn für verantwortlich, meinte jedoch, familiäre Vorbelastungen und seine Verfassung müssten die Zurechnungsfähigkeit mindern. Die Ärzte hatten von einer früheren Untersuchung aus dem Jahre 1872 Kenntnis erhalten, die anlässlich eines getrennten Verfahrens wegen Diebstahls von Kupfer und Blei stattgefunden hatte. Jenes erste Verfahren hatte mit einem Freispruch geendet. Es floss nun als medizinisches Zeugnis in die Debatte ein, entschied jedoch nichts über den toten Passagier im Zuge.

Der Präsident kündigte an, Doktor Castellan vorladen zu lassen, der an jener früheren Begutachtung beteiligt gewesen war. Die Verteidigung verlangte überdies Silbert, und die Staatsanwaltschaft wünschte Pontier, den Direktor der Heilanstalt von Aix, zu vernehmen. Ob sie tatsächlich gehört wurden, geht aus dem Bericht nicht im Einzelnen hervor. Verteidiger de Séranon forderte namentlich die Vernehmung von Bouyns Vater und Bruder: Letzterer könne, so hieß es, von einem nächtlichen Angriff des Angeklagten gegen ihn berichten. Der Generaladvokat verlangte Einsicht in die angeführten Schriftstücke. Der Präsident erklärte, er halte die Vernehmung der Verwandten nicht für sachdienlich. Diese Zurückweisung bezog sich auf die beiden Angehörigen; sie lässt nicht den Schluss zu, dass auch die Anträge bezüglich sämtlicher Ärzte abgewiesen worden wären.

Die Zeugenaussagen hatten den Fahrtverlauf, die Schreie, die Leiche, die Tasche und die Gegenstände zweifelsfrei festgestellt. Die Anklage verknüpfte diese Tatsachen mit den Apparaturen, den wechselnden Erklärungen Bouyns und seinen Teilgeständnissen. Der Verteidiger ersuchte die Geschworenen, in den Halluzinationen einen Grund für die Schuldunfähigkeit zu erblicken. Generaladvokat Marlier hielt dem entgegen, ausschweifende Pläne und ein ungebührlicher Lebenswandel reichten nicht aus, die Verantwortlichkeit für eine wohlüberlegte Tat aufzuheben. Rechtsanwalt de Séranon plädierte auf Freispruch.

Nach den Plädoyers und dem Resümee des Präsidenten sprachen die Geschworenen Bouyn der Vergiftung schuldig, erkannten ihm jedoch mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit und bestimmte, dass er nach Verbüßung der Strafe unter die Aufsicht der Hohen Polizei gestellt werde. Der Bericht vermeldet diese Verurteilung, ohne über das Schicksal der Anklage wegen Diebstahls nähere Auskunft zu geben.

In der Verhandlung hatte Boubée von einem sanften und frommen Knaben gesprochen, der von den Seinen nach dem Examen sehnlichst erwartet wurde. Bouyn hatte von Maschinen gesprochen, von Chemie und von einer Fahrt, an die er sich nicht mehr zu besinnen vermochte. Das Urteil wies dem Letzteren zwanzig Jahre der Strafe zu. Der Erste sollte nicht mehr zu den Seinen zurückkehren: Für sie hatte die Ankunft des Zuges mit einem leeren Bahnsteig begonnen und mit der niederschmetternden Nachricht geendet, die sie am Bahnhof empfingen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Die Gazette des Tribunaux veröffentlichte den Sitzungsbericht der Verhandlungen von Aix vom 23. und 24. Februar 1877 über die Tötung des Rozès-Salles im Zug zwischen Cassis und La Ciotat. Die Geschworenen erkannten auf schuldig wegen Vergiftung unter Zubilligung mildernder Umstände; der Gerichtshof verurteilte Bouyn zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit nebst anschließender Unterstellung unter die Aufsicht der Hohen Polizei. Der Bericht erwähnt einen früheren Freispruch nach einer Anklage wegen Diebstahls von Kupfer und Blei (1872); dieser Freispruch berührt die Eisenbahnangelegenheit nicht. Die überlieferten Berichte weisen Lücken sowie fehlerhafte Texterkennungen auf, und der Artikel äußert sich nicht zum Ausgang des Diebstahlsvorwurfs.

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