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Justiz & Skandale · Frankreich

Zwei Tote auf dem Gehöft Maison-Neuve

In Parcé stehen Peigné und die Ehefrau Pipelier nach dem durch Arsen herbeigeführten Tod Pipeliers vor Gericht; die Ermittlungen führen überdies zur Exhumierung von Peignés Gattin, die wenige Monate zuvor verstarb. Die Anklage legt die erste Vergiftung Peigné allein, die zweite beiden Angeklagten zur Last. Der Gerichtshof verurteilt Peigné zu lebenslanger Zwangsarbeit und die Frau Pipelier zu zwanzig Jahren derselben Strafe.

In Parcé waren die Anwesen Maison-Neuve und La Faucherie lediglich durch das alltägliche Leben zweier Ackerbauersfamilien voneinander getrennt. Die Eheleute Pipelier bewirtschafteten den ersten Hof; die Peignés bewohnten den zweiten. Gemäß der vor dem Schwurgericht des Departements Sarthe verlesenen Anklageschrift begab sich Peigné nahezu täglich, bisweilen gar mehrmals, zu seinen Nachbarn. Er schien Pipeliers treuester Freund zu sein. Doch die wiederholten Besuche, das Gerede der Nachbarschaft und die von mehreren Zeugen beobachteten Vertraulichkeiten ließen alsbald den Verdacht eines Liebesverhältnisses zwischen ihm und der Ehefrau Pipelier aufkeimen.

Die Frau Pipelier räumte ein, Peigné sei in sie verliebt gewesen, beteuerte jedoch, seine Annäherungsversuche zurückgewiesen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hielt dieser Darstellung Szenen entgegen, von denen Zeugen berichtet hatten. Eine Frau Joubert gab an, Pipelier habe sie während der Ernte gebeten, Peigné herbeizurufen, der auf einem Nachbarfeld beschäftigt war. Als er eintraf, habe sie dem Bauern Nüsse ins Gesicht geworfen; dieser habe sie zu Boden gerissen und fast eine Viertelstunde lang im Arm gehalten. Beim Aufstehen habe sie ihm den Hut weggeschleudert und das Gesicht beschmiert. Der Bericht verschweigt, was Joubert damals von diesem Vorfall hielt; er führt ihr Zeugnis jedoch als eines jener Indizien an, auf die sich die Anklage später stützte.

Ein weiterer Zeuge, Pierre Corbin, ein junger Dienstbote der Pipeliers, berichtete, er habe an einem Sonntag bei der Heimkehr von der Messe – etwa vier Wochen vor dem Tode seines Dienstherrn – Peigné durch eine angelehnte Tür hindurch dabei beobachtet, wie er dessen Frau küsste. Auch habe er sie oft dicht beieinandersitzen sehen, die Knie aneinandergerührt und die Hände ineinander verschlungen. Diese Vertraulichkeit blieb nicht allen verborgen. Der Anklageschrift zufolge kannte Pipelier die Gerüchte, schenkte ihnen jedoch keinen Glauben und lebte in gutem Einvernehmen mit seiner Gemahlin. Bei den Peignés zeitigte das Gemurmel eine andere Wirkung: Peignés Ehefrau, seit den Pocken von 1870 entstellt, soll durch das Gerede tief getroffen und eifersüchtig auf die Frau Pipelier gewesen sein. Man sah sie im Stillen weinen.

Im August 1872 erkrankte diese Frau. Ihr häufiges Erbrechen hielt nahezu drei Wochen an. Der Arzt von Parcé, Dr. Pasteau, besuchte sie zwei- oder dreimal, tippte auf ein Wechselfieber mit Magenstörungen und verordnete Chininsulfat sowie Rizinusöl. Bei seiner letzten Visite am 25. August stellte er kein ausgeprägtes Krankheitsbild mehr fest. Am 27. August – so das von der Gazette angegebene Datum – verschied die Kranke ohne eigentlichen Todeskampf, gleichsam vor Entkräftung. Die Zeitung bezeichnet diesen 27. August freilich als Montag, wiewohl der Tag auf einen Dienstag fiel; aus dem Bericht lässt sich dieser Widerspruch nicht auflösen. Der überraschte Arzt vermochte dieses Ableben nicht zu begreifen.

Die Gazette berichtet für jenen Zeitpunkt weder von einer Obduktion noch von einer Untersuchung. Der Tod blieb bis zum Ableben Pipeliers ungeklärt. Nach dem Hinschied seiner Gattin verkehrte Peigné noch eifriger auf Maison-Neuve. Dann kam die Reise nach La Flèche. Am Dienstag, dem 21. Januar, kamen die beiden Männer überein, tags darauf gemeinsam dorthin aufzubrechen: Pipelier sollte seinen Freund zum Markt begleiten und ihm beim Treiben der Schweine behilflich sein. Sie ritten um drei Uhr morgens ab. Nachdem sie sich am Vormittag getrennt hatten, trafen sie gegen drei Uhr im Gasthof Grand zum Mahle wieder zusammen. Auf dem Heimweg machten sie in Le Bailleul Halt und tranken in der Schenke der Witwe Chaumont ein Glas Wein.

Pipelier kehrte gegen neun Uhr abends heim und klagte, das Mahl sei ihm nicht bekommen. Dennoch begab er sich fast augenblicklich zum Nachtmahl zu Peigné. Dessen Schwester, die Witwe Godin, hatte eine Suppe, gebratenen Schinken und Cidre aufgetragen. Die beiden Männer speisten heiter. Als Pipelier gegen halb elf Uhr nach Hause zurückkehrte, klagte er erneut. Er sprach davon, ihm sei ganz kalt ums Herz. Seine Frau reichte ihm einen im Voraus bereiteten Aufguss, von dem er ein wenig trank. Gegen elf Uhr setzte das Erbrechen ein, das die ganze Nacht und den folgenden Tag über anhielt.

Die Anklageurkunde schildert daraufhin einen Tag, den die Nachbarschaft im Lichte des Todes neu deuten sollte. Die Frau Pipelier pflegte ihren Gatten allein. Peigné erschien am Morgen und erneut gegen sieben Uhr abends; zunächst gab er einen Brief vor, den er sich vorlesen lassen wollte, und kehrte dieses Mal in Begleitung seines Sohnes und der Frau Corbin zurück. Um acht Uhr, als sich der Zustand des Kranken verschlimmerte, ließ Frau Pipelier ihren Schwager und ihre Schwägerin rufen. Diese wunderten sich, dass kein Arzt herbeigeholt worden war. Sie erwiderte, ihr Mann habe sich dem widersetzt; Peigné bemerkte, es sei für diesen Abend zu spät, um noch einen Arzt zu holen, und versprach, am nächsten Morgen Dr. Bazin in Sablé aufzusuchen.

Gegen neun Uhr empfahl sich Peigné. Der Schwager und die Schwägerin bereiteten mit mitgebrachtem Wein einen Brei, von dem Pipelier kostete. Er wollte aufstehen, brach jedoch zusammen, ehe er sein Lager erreichte. Seine Frau begab sich zur Ruhe und überließ die beiden Verwandten dem Kranken, dessen Atem schwer ging. Gegen elf Uhr vernahm die Schwägerin seinen Atem nicht mehr und trat an das Bett: Er war tot. Die Frau Pipelier bekundete tiefen Schmerz und schickte alsdann ihren Dienstboten zu Peigné, um ihm auszurichten, er brauche sich wegen des Arztes nicht mehr zu bemühen.

Die Plötzlichkeit des Todes sowie das Fehlen von Arzt und Geistlichem weckten den Verdacht. Am Samstag, dem 25., trafen die Gerichtsbeamten auf Maison-Neuve ein. Dr. Degaille nahm im Beisein von Dr. Pasteau die Obduktion vor. Der Verdauungstrakt war hochgradig entzündet; die Lungen wiesen Spuren einer heftigen Blutstauung auf. Die Mediziner urteilten, diese Erscheinungen könnten von einer Vergiftung herrühren. Die chemische Untersuchung wies Arsen im Magen, im Darm, in der Leber und in den Ausscheidungen nach, ja sogar auf der Bettwäsche. Peigné und die Frau Pipelier wurden am 31. Januar festgenommen.

Die Untersuchung rückte den Tod der Ehefrau Peigné wieder in den Vordergrund. Ihr Leichnam wurde exhumiert. Auch ihre Eingeweide bargen eine beträchtliche Menge Arsen. Die Zeitung unterschied folglich zwei Todesfälle und zwei Anklagen: Peigné habe seine Frau allein vergiftet; daraufhin habe er gemeinsam mit der Frau Pipelier gegen deren Ehemann gehandelt. Dies war die These der Anklage. Sie knüpfte die Todesfälle an das angebliche Liebesverhältnis und den den Liebenden zugeschriebenen Wunsch, die Ehe miteinander eingehen zu können; ein Spruch der Geschworenen lag damit jedoch noch nicht vor.

Der Anklage zufolge hatte Peigné die Schwester von Frau Pipelier gebeten, ihn zu warnen, sollte sie vernehmen, der Tod ihres Schwagers sei nicht natürlicher Art gewesen. Jenen, die ihn beruhigen wollten, soll er geantwortet haben, werde er für schuldig befunden, so töte er sich selbst, ehe er unter das Fallbeil komme. Zu einem Nachbarn soll er gesagt haben: »Wenn sich Pipelier selbst vergiftet hat, so werde ich doch des Todes sein.« Das Blatt nannte diese Äußerungen ein halbes Geständnis; gleichwohl handelte es sich um kolportierte Worte, und Peigné bestritt die Vorwürfe. Er gab vor, am Tode seiner Frau schuldlos zu sein – sofern überhaupt eine Vergiftung vorliege –, und stellte seine Besuche bei Pipelier als die eines guten Nachbarn dar.

Die Frage des Giftes nahm in der Anklage einen festen Platz ein. Peigné soll den Bürgermeister um eine Bescheinigung ersucht haben, um Arsen zu erlangen, vorgeblich zur Behandlung von Vieh; der Schein sei ihm verweigert worden. Ebenso soll er bei einem Drogisten darum nachgesucht haben, angeblich um Ratten zu vertilgen. Der Bericht fügte hinzu, in beiden Haushalten habe sich Rattengift befunden. Frau Pipelier räumte in der Verhandlung ein, solches von einem Hausierer erworben zu haben, behauptete jedoch beharrlich, dies sei zur Beseitigung von Ratten geschehen. Sie leugnete, auf Peignés Werben eingegangen zu sein. Vor Gericht räumte Peigné die Reise und die gemeinsamen Mahlzeiten mit Pipelier ein, wies die Anklage jedoch zurück und bestritt, dessen Frau den Hof gemacht zu haben.

Die Verhandlungen vermochten den Zwiespalt zwischen den durch die Analysen bewiesenen Tatsachen, den Aussagen der Zeugen und den Schlussfolgerungen der Anklagebehörde nicht aufzuheben. Die Sachverständigen bestätigten die Vergiftung durch Arsen. Joubert blieb bei ihrer Aussage über die Szene während der Ernte; Corbin hatte über die Vertrautheit der Angeklagten berichtet; der Sohn der Frau Pipelier, in den Zeugenstand gerufen, rührte seine Mutter zu Tränen. Der Verteidiger Leporché erhob Einspruch, als die Unterredung der Angeklagten mit dem Pfarrer von Parcé zur Sprache kam. Der Vorsitzende stellte klar, dieser habe die Worte nur mit Erlaubnis der Frau Pipelier wiedergegeben.

Sämtliche Fragen wurden unter Zubilligung mildernder Umstände bejaht. Peigné wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt; die Frau Pipelier zu zwanzig Jahren derselben Strafe. Das Urteil schloss die Akten, ohne der Ehefrau Peigné oder Pipelier jenes Licht wiederzugeben, das ihren letzten Tagen gefehlt hatte. Es bestimmte das Strafmaß beider Angeklagter und erkannte auf zweifache Vergiftung. Auf Maison-Neuve hatte ein Tod den Verdacht auf einen anderen geweckt; vor den Assisen hatten Ärzte, Angehörige und Nachbarn ihre Bruchstücke einer Geschichte vorgebracht, von der die beiden Opfer die ihrige nicht mehr erzählen konnten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Der Bericht hebt mit der Verlesung der Anklageschrift an und zeichnet sodann das Verhandlungsgeschehen nebst Urteilsspruch nach. Er macht Peigné allein für das Ableben seiner Gattin und beide Angeklagte für den Tod Pipeliers verantwortlich; hierbei handelt es sich um die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Das Urteil belegt die beiden Schuldsprüche unter Zubilligung mildernder Umstände. Die Übertragung beschränkt sich auf die Seiten 1–2 des Dokumentes, abgeglichen anhand der Digitalisate der ENAP; Seite 547 wurde aus der Zählung erschlossen, Seite 548 ist ersichtlich.

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