Am 24. Mai 1859 verschied Gertrud Trößken in ihrem Wirtshause zu Mengede in Westfalen, nachdem sie erst am Vortage erkrankt war. Noch zwei Tage zuvor hatte sie mit Gästen gekegelt und sich bester Gesundheit erfreut. Ihr Hinscheiden sollte den Anlass zu einer Anklage wegen Vergiftung gegen ihren Ehemann und die Magd Gertrud Jansen geben. Die Ärzte vermochten sich über die eigentliche Todesursache niemals zu einigen; die Justiz verhängte schließlich gegen beide die Todesstrafe, ehe der König sie auf dem Gnadenwege in lebenslange Haft umwandelte.
Die Eheleute Trößken hatten keine Kinder. Sie führten eine Gastwirtschaft; Heinrich, der nach der Heirat im Jahre 1832 den Namen seiner Frau angenommen hatte, war Zeugenaussagen zufolge dem Trunke ergeben. Gertrud leitete das Haus. 1858 hatten die Eheleute ein gegenseitiges Testament errichtet, worin sie einander zu Erben einsetzten. Jansen stand seit fünf Jahren in ihren Diensten. Die Wirtin hegte den Argwohn, dass zwischen ihrem Gatten und der Magd ein verbotenes Verhältnis bestehe, und hatte sich bei mehreren Personen darüber beklagt. Heinrich seinerseits machte aus seiner Absicht, Jansen zu ehelichen, keinen Hehl.
Am Sonntag, dem 22. Mai 1859, deutete noch nichts auf die nahende Katastrophe hin. Gertrud hatte Gäste empfangen und mit ihnen gekegelt. Am Montag, dem 23., klagte sie über Kopfschmerzen und legte sich nieder. Gegen zwei Uhr nachmittags stand sie wieder auf. Jansen und zwei weitere Mägde hielten sich zu dieser Zeit im Garten auf; eine Nachbarin, die bei den Verrichtungen half, gab an, ebenfalls dort gewesen zu sein. Gegen drei Uhr fanden zwei dreizehnjährige Schülerinnen, die bei den Trößkens in Kost waren und von der Schule heimkehrten, Gertrud am Boden liegend nahe der Treppe, die zur Kammer der Magd führte. Man ließ nach einem Arzt schicken; alsdann wechselten sich Verwandte und Nachbarn am Krankenbett ab. Am folgenden Tage, gegen Mittag, verstarb sie.
Die Zeugen schilderten eine Kranke, die anfangs über Kopfschmerzen geklagt hatte und bald unfähig war, das ihr Gereichte zu schlucken. Die Erinnerungen hinsichtlich des Erbrechens, seiner Häufigkeit und Beschaffenheit wichen voneinander ab; manche Zeugen hatten den Krankheitsverlauf nur zeitweise beobachtet. Der behandelnde Arzt, Doktor Funke, zog zunächst die Möglichkeit eines Schlaganfalles in Betracht. Ein anderer Mediziner schrieb das Krankheitsbild hingegen einer Vergiftung zu. Diese Meinungsverschiedenheit war keine nachträgliche spitzfindige Gelehrtenstreitigkeit: Von ihr hing ab, ob die Tatsachen einen Schuldspruch wegen Mordes rechtfertigten.
Der Verdacht fand zunächst Nahrung im Verhalten Heinrichs. Bald nach dem Tode näherte er sich Jansen offen an und verkündete seine Heiratsabsichten. Am 27. Juli traten beide vor Gericht, erklärten ihr Verlöbnis und verpflichteten sich, binnen sechs Wochen die Ehe einzugehen. Gertruds Anverwandte traten diesem Vorhaben entgegen. Der Zwist betraf auch das Vermögen: Am 1. Juli hatte Heinrich das Eigentum auf Caroline, eine Verwandte seiner Frau, übertragen, sich jedoch den Nießbrauch der Wirtschaft auf Lebenszeit vorbehalten. Diese Handlungen mochten den Verdacht eines gemeinsamen Interesses nähren; sie bewiesen für sich genommen nicht, dass ein Verbrechen begangen worden war.
Es war Reinhold, der Schwager der Verblichenen und von Gewerbe Uhrmacher, der den Anstoß zur Untersuchung gab. Er erklärte seinen Glauben, dass Heinrich und Jansen Gertrud vergiftet hätten. Die Behörden ordneten die Exhumierung an, die am 5. August vollzogen wurde, etwa zehn Wochen nach dem Begräbnis. Die Verwesung war bereits weit fortgeschritten; die Ärzte beschränkten sich auf die Untersuchung des Unterleibs. Sie entnahmen Proben, versiegelten sie und sandten sie zur Untersuchung nach Münster. In einigen Teilen wurden winzige Spuren von Arsen festgestellt. Doch blieben die ersten Versuche unsicher, und die Sachverständigen räumten ein, die gefundene Menge weder genau bestimmen zu können, noch ob sie hinreiche, den Tod zu erklären.
Das erste gewichtige medizinische Gutachten gelangte zu einem vorsichtigen Schluss. Doktor Motten meinte, ein Schlaganfall könne die beobachteten Symptome erklären, und die geringe Menge Arsen erlaube nicht die Gewissheit, dass Gertrud daran gestorben sei. Doktor Stricker vertrat das Gegenteil: In seinen Augen bewies das Vorhandensein des Giftes in den Organen dessen Aufnahme, und der rasche Verlauf der Krankheit entspreche einer Vergiftung. Das Provinzial-Medizinalkollegium, das ob dieses Streites angerufen wurde, schloss sich der zweiten Ansicht an. Es befand, das Gesamtbild gleiche einer tödlichen Intoxikation, und erklärte die geringe Giftmenge mit dem berichteten Erbrechen.
Im Zuge der weiteren Nachforschungen brachte eine Nichte Gertruds ein neues Moment ins Spiel. Etwa drei Stunden vor dem Tode wollte Anna Katharina Trößken etwas aus einem Küchenschrank holen; sie öffnete eine Papiertüte und fand darin ein weißliches Pulver, ähnlich gestoßenem Zucker, doch von unreinem Aussehen. Die Nichte fragte die Magd Jansen, was dies sei. Diese erwiderte, man solle es stehen lassen, das gehe sie nichts an. Anna Katharina erklärte später, das Pulver habe dem Arsen geglichen, das man ihr vorgezeigt habe. Die Tüte war indessen nicht für eine Untersuchung sichergestellt worden.
Eine weitere Zeugenaussage betraf die Küche am Nachmittag des 23. Mai, zwischen zwei und drei Uhr. Der Apothekergehilfe Gaslauf war gekommen, um von Heinrich eine Begleichung einzufordern. Während er im Raume stand, öffnete eine Frau die Tür des Nebenzimmers und sagte zum Wirt: „Sie hat die Tasse Kaffee nun ausgetrunken.“ Gaslauf erkannte ihr Gesicht nicht deutlich; nach der Sprache vermutete er, es könne Jansen gewesen sein. Heinrich fuhr heftig auf und machte ihr Vorhaltungen, warum sie ihn nicht früher benachrichtigt habe. Jansen bestritt, Gaslauf an jenem Tage begegnet zu sein. Die Äußerung stützte sich somit weder auf eine sichere optische Erkennung noch auf die Gewissheit des Zeugen über die Person der Sprecherin.
Auch die Nachforschungen bei den Apothekern, einem Tierarzt und einem Scharfrichter führten zu keinem Nachweis, dass die Angeklagten Arsen erworben hätten. So blieben ein von der Nichte behaupteter und von Jansen bestrittener Fund, ein von einem Zeugen ohne Ansicht der Sprecherin vernommenes Wort und ein selbst unter den Medizinern hochgradig umstrittenes Gutachten.
Vor dem Schwurgericht zu Hamm am 8. und 9. November 1860 verfochten die Sachverständigen abermals einander widerstreitende Schlüsse. Motten beharrte auf dem Schlaganfall; Stricker hielt an der Vergiftung fest. Doktor Funke erklärte, anfangs keine bestimmte Krankheit vermutet zu haben; erst nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass Arsen gefunden wurde, schloss er auf eine Vergiftung. Die von der Verteidigung aufgerufenen Ärzte hoben den Mangel an direkten Beweisen und die Hinfälligkeit von Befunden an einer spät exhumierten Leiche hervor. Die Geschworenen sprachen beide Angeklagte des Mordes schuldig, zweifelten jedoch an der Vorbedachtheit der Tat. In diesem Punkte teilten sich ihre Stimmen mit sieben gegen fünf. Nach dem Bericht des Chronisten fiel die Entscheidung damit an den Gerichtshof; dieser schloss sich einmütig der Mehrheit an und verurteilte Heinrich und Jansen zum Tode.
Mit dem Urteil fand der Handel kein Ende. Auf Betreiben der Verteidigung ersuchten die Behörden ein Obergutachten der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zu Berlin. Im Februar 1862 unterzog diese die früheren Schlüsse einer scharfen Kritik. Ihre Gutachter wiesen darauf hin, dass Gertrud bereits vor dem verdächtigten Kaffeegenuss an Kopfschmerz und Erbrechen gelitten habe, dass mehrere entscheidende, von den Münsteraner Ärzten angeführte Symptome sich in den Vernehmungsprotokollen gar nicht fänden und dass die Menge des Arsens nicht festgestellt worden sei. Sie schlossen, es fehle an jedem wissenschaftlich-medizinischen Grund für die Behauptung, Gift habe den Tod bewirkt, ebenso an einem sicheren Beweis seiner Verabreichung.
Der Chronist bemerkt, dieses Gutachten habe dem Urteil den Boden entzogen; gleichwohl hielten andere Ärzte, Geschworene und Richter unerschüttert an der Schuld der Angeklagten fest. Seinen Erkundigungen zufolge soll auch die Berliner Deputation ihr Gutachten nur mit einer Stimme Mehrheit gefasst haben. Am 19. August 1862 wandelte der König die Todesstrafe in lebenslange Haft um und verfügte den Aufschub der Vollstreckung. Im September öffneten sich die Tore des Zuchthauses für Heinrich Trößken und Gertrud Jansen. Nahezu zwei Jahre hatten sie unter dem Schatten eines Urteils zugebracht, über dessen Stichhaltigkeit die Gelehrten weiterhin stritten; von einem förmlichen Freispruch oder einer letztgültigen Klärung der Todesursache weiß die Chronik nichts zu berichten.
