Die Tür blieb verriegelt, und dahinter war das Schreien soeben verstummt. Diejenigen, die vor das Haus von Guillaume Granié geeilt waren, hatten Einlass gefordert. Sie hatten die Hilferufe einer Frau vernommen, darauf nur noch Stille. Als sich endlich ein Fensterflügel öffnete, geschah es nicht, um Beistand zu erflehen. Granié verkündete kaltblütig, er habe soeben seine Ehefrau erschlagen.
In Gaillac-Toulza vermochten die Nachbarn an jenem 5. April 1831 die Bluttat nicht mehr abzuwenden. Wenige Tage darauf sollte in dem Kerker, in den man den Mörder verbracht hatte, ein weiterer Mann unter seinen Händen den Tod finden. Danach kehrte der Gefangene seinen Zerstörungswillen gegen sich selbst. Es sind diese drei Tode, welche die Kriminalchronik alsbald in ein medizinisches Faszinosum verwandelte – bis die schiere Dauer des letzten Todeskampfes die beiden vorangegangenen Verbrechen beinahe in Vergessenheit geraten ließ.
Vor dem Hause
Granié zählte dreißig Jahre. Der Ackerbürger stammte aus jener Gemeinde im Arrondissement Muret und lebte dort, als ein frühmorgendlicher Streit mehrere Bewohner vor sein Gehöft trieb. Die gellenden Schreie seiner Frau hatten sie aufgeschreckt. Sie verlangten, man solle öffnen, pochten an die Tür, lauschten auf ein Geräusch aus dem Inneren. Nichts erlaubte ihnen, zu der Bedrängten vorzudringen.
In unserer Nachempfindung dieses Bangens tritt einer der Anwesenden zur Seite, um das Obergeschoss im Auge zu behalten, während ein anderer vor der Schwelle ausharrt. Noch wusste niemand, an welchem Ort des Hauses sich die Frau befand. Die schwere Tür zwang die Wartenden, jedes Geräusch zu deuten; als diese abbrachen, erlosch die Furcht keineswegs. Gerade jetzt hätte man gewaltsam eindringen müssen.
Die Chronik berichtet, Granié habe sich am Fenster gezeigt, die Überreste seines Opfers zur Schau gestellt und die Tat offen bekannt. Mit einem landwirtschaftlichen Werkzeug bewaffnet, bedrohte er jeden, der versuchen sollte, die Pforte aufzubrechen. Der Bürgermeister des Weilers Berjaud traf schließlich mit Männern der Nationalgarde ein. Es gelang ihnen, ins Haus zu gelangen und den Mörder trotz heftiger Gegenwehr zu überwältigen. Die Raserei, mit der er seine Gattin heimgesucht hatte, richtete sich nun gegen seine Häscher.
Beim Verhör bekundete er unverhohlenen Hass gegen die Ermordete und schilderte die beigebrachten Hiebe. Die Zeitung überliefert grausame Einzelheiten, verschweigt jedoch den Namen der Frau. Sie berichtet präzise von ihrer Tötung, lässt ihr Leben jedoch im Dunkeln. Und doch nahm das Verhängnis seinen Anfang bei ihr: bei ihren Schreien, den herbeigeeilten Zeugen und einer Tür, die niemand rechtzeitig zu durchbrechen vermochte.
Eine Woche später
In Muret wurde die gerichtliche Untersuchung gegen Granié eingeleitet. Das Gefängnis sollte ihn der Justiz verwahren und die Mitwelt vor weiteren Gewaltausbrüchen schützen. Er teilte dort die Pritsche mit Jean Mespoulet, genannt Yaya. Am 12. April, gegen fünf Uhr morgens, ergriff Granié den schweren Holzdeckel eines Waschkübels und schlug damit tödlich auf dessen Haupt ein.
Der Berichterstatter vermutete einen Streit unter den Gefangenen, überlieferte indes weder Worte noch Anlass. Die Folge steht unumstößlich fest: Mespoulet fand den Tod. Dieser Name zerstört jede Deutung, die in der ersten Tat lediglich die verhängnisvolle Entladung eines Ehezistes sehen wollte. Ein Mensch, der mit Granié in derselben Zelle eingesperrt war – an jenem Ort, der seiner Verwahrung dienen sollte –, wurde zu seinem zweiten Opfer.
Dieser erneute Mord musste auf die Gefängnisbehörden niederschmetternd wirken. Es genügte nicht mehr, schwere Riegel vorzuschieben. Ein alltäglicher Gegenstand war zur Mordwaffe geworden, und das erzwungene Beieinander zweier Gefangener hatte den Streich ermöglicht. Die Gefahr bestand nicht allein in einem etwaigen Fluchtversuch; sie lauerte im Inneren, bedrohte jene, die neben ihm schlafen, und jene, die an ihn herantreten mussten.
Am 20. April überstellte man Granié in das Gerichtsgefängnis von Toulouse. Man legte ihn an Händen und Füßen in Ketten. Die Chronik billigt diese Härte mit Blick auf die gefürchteten Tobsuchtsanfälle des Inhaftierten. Doch hatte dieser bereits einen anderen Weg eingeschlagen. Seit mehreren Tagen, so hieß es, verweigerte Granié jede Nahrung. Eisenmohren mochten seine Glieder bändigen, seinen eisernen Entschluss brachen sie nicht.
Zwei Besuche am Tag
Castanet, der Wundarzt der Toulouser Gefängnisse, visitierte ihn laut den Berichten zweimal täglich. Er sah sich einem Häftling gegenüber, dessen Leib er überwachen sollte, der diesen Körper jedoch ganz offenbar dem Verfall preisgab. Die Tage verstrichen, das Siechtum zeichnete sich immer deutlicher ab. Zumeist hüllte sich der Gefangene in Schweigen – ein Verstummen, das auf die Fragen des Arztes keine Beruhigung bot.
Das Bild, das wir uns von der Arbeit des Chirurgen machen, zeigt den mühsamen Gang der Pflicht: Er tritt heran, wartet, dass der Kranke ihm die Hand reicht, muss sich noch weiter hinunterbeugen. Die Fesseln hemmen jede Regung. Er redet dem Mann während der Untersuchung zu, ohne mehr als wenige Silben zu erlangen. Bei der folgenden Visite wiederholt sich das Trauerspiel vor einem weiter geschwächten Leib, unerbittlich gebunden an den Auftrag, Leben zu fristen.
Dennoch besaß Granié noch Kräfte, von denen er einen furchterregenden Gebrauch zu machen wusste. Ende April meldete die Zeitung, er habe das Vorhängeschloss seiner Handeisen zertrümmert. Der fortschreitende Verfall durfte die Wärter also nicht verleiten, seine Gewalttätigkeit für erloschen zu halten. Sie beobachteten einen hinschwindenden Körper, dessen plötzliche Regungen sie noch immer bedrohten. Bewachung und ärztliche Pflege verliefen nebeneinander her, ohne dass die eine der anderen zum Erfolg verhalf.
Man stellte ihm anheim, Speisen nach eigenem Begehr zu wählen. Er erwiderte der Chronik nach trocken, seine Peiniger würden der Mühe bald überdrüssig werden. Diese knappe Antwort verkehrte die Geduldprobe: Nicht nur er harrte aus, sondern auch all jene, die ihm Tag für Tag Nahrung anboten. Der Delinquent schien ihnen ihre eigene Erschöpfung vorauszusagen, als kenne er den Ausgang ihres vergeblichen Bemühens längst.
Was er fürchtete
Bei anderer Gelegenheit erklärte er, lieber auf diese Weise sterben zu wollen, als nach wiedererlangten Kräften das Schafott zu besteigen. Zudem hegte er den Wahn, ein förmliches Todesurteil würde seinen drei Kindern das väterliche Erbe entziehen. Diese Furcht ist als seine persönliche Überzeugung überliefert, nicht als zwingende Rechtsfolge jener Epoche. Sie bildete den Kern jener düsteren Logik, mit der er vor den Wärtern seine Weigerung rechtfertigte.
Es läge nahe, in ihm fortan das Bild eines Vaters zu sehen, der sein Leben opfert, um das Auskommen seiner Kinder zu retten. Doch die beiden Blutopfer verbieten eine solche Verklärung. Die Sorge um die Nachkommen tilgte weder den Mord an seiner Frau noch den an Mespoulet. Sie fügte dem Fall lediglich ein weiteres Motiv hinzu, mit dem sich die Schließer abzufinden hatten.
Die Berichterstattung meinte, aus seinen Antworten jeden Verdacht auf Geistesgestörtheit ausschließen zu können. Sie wog sich in einer Gewissheit, die uns bei der Lektüre der wenigen überlieferten Sätze versagt bleibt. In Toulouse blieb die Notlage drückend greifbar: Der Mann zehrte auf, und kein Zureden erweichte seinen Willen. Sein körperlicher Verfall beschleunigte sich zusehends. Am 17. Juni verschied er unter heftigen Krämpfen. Ein richterliches Endurteil enthalten die Blätter nicht.
Nach dem Tode
Die Zeitung sprach von einer Nahrungsverweigerung über dreiundsechzig Tage hinweg. Sie stilisierte den Fall zu einem Mirakel und zog Tage später den Bericht über einen jungen Engländer heran, den ein Arzt am Ende des vorigen Jahrhunderts beschrieben hatte. Der Mörder und jener unbekannte Student wurden allein durch die ungeheure Frist des Fastens zusammengestellt, wiewohl ihre Schicksale nichts gemein hatten. Der Vergleich verlor sich gar in Schädelvermessungen und phrenologischen Mutmaßungen, denen keinerlei Erklärungswert beizumessen ist.
Für Granié hatte das Warten ein Ende. Den Hinterbliebenen seiner Opfer ward ein solcher Abschluss verwehrt. Man hatte einen Mann ergriffen, die Untersuchung eröffnet und alles versucht, sein Leben zu fristen; er starb, ehe die Gerichtsberichte einen Urteilsspruch verkünden konnten. Zurück blieben ein Haus, vor dessen Schwelle Nachbarn vergeblich gewartet hatten, eine Gefängnispritsche, auf der Mespoulet erschlagen worden war, und die nunmehr vergeblichen Gänge des Wundarztes in Toulouse. Der dritte Tod hatte die Spalten der Gazetten gefüllt. Die beiden ersten hatten das Drama eröffnet.
