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Justiz & Skandale · Frankreich

Fünfzig Sous für die Wacht am Schafott

Eine alte Frau, eine Ziege und sechzig Francs: Der Mord an der »Marchoise« führt zwei Nachbarn auf das Schafott. In La Châtre harrt die Menge des Termins, während Étienne Darchy bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Man hatte zu viel verlangt, um das Schafott zu bewachen. Am Vorabend der Hinrichtung hatten sich in La Châtre mehrere Männer erboten; ihre Forderungen hatten die Verantwortlichen zögern lassen. Ein junger Mann namens Barbone willigte schließlich in fünfzig Sous ein und legte sich auf den Bohlen schlafen. Am Morgen sollten Bernardet und Darchy darauf sterben. Für diese Nacht war es ein städtisches Bauwerk, das man nicht ohne Aufsicht lassen durfte, und der Preis für den Schlummer eines Wächters war endlich beglichen.

Die Stadt wartete seit Wochen. Eine erste Menge war vergebens herbeigeströmt, an jenem Tag, da man die Verurteilten bereits auf dem Weg zum Richtplatz gewähnt hatte; sie hatte mit müden Beinen und ungestillter Neugier wieder abziehen müssen. Nun aber waren die rot gestrichenen Balken abgeladen, gefügt und von Schaulustigen gar betastet worden. Diesmal würde es etwas zu sehen geben.

Die Sache hatte mit einer Ziege begonnen, die fern ihrer Heimstatt umherirrte, vom Feuer versehrt.

Das Vermögen der Marchoise

Jeanne Raimond, die man die Marchoise nannte, zählte fünfundachtzig Jahre. Sie lebte allein in einer abgelegenen Hütte in Saint-Denis-de-Jouhet nahe La Châtre. Mildtätigkeit verschaffte ihr einen Teil dessen, was sie bedurfte; ihre Ziege gab ihr Milch. Das Tier war ein Auskommen und eine Gefährtin in einem Haus, wo man lange verweilen konnte, ohne zu einer Seele zu sprechen.

Gleichwohl hatte Jeanne sechzig Francs zusammengebracht. Man muss dieser Summe jene Größe belassen, die sie in dem Dasein besaß, das sie hervorgebracht hatte: versagte Ausgaben, aufgeschobene Notwendigkeiten, die Genugtuung, endlich etwas zu besitzen, das nicht von der nächsten Wohltat abhing. Sie zeigte ihr Geld und trug es bei sich, berichtet das Blatt. Man darf aus diesem Stolz nicht die Schuld drechseln, die ihr Schicksal gerechtfertigt hätte. Es lässt sich lediglich ermessen, dass ihre Ersparnisse bekannt waren, bis in jene Nachbarschaft hinein, von der sie Schutz hätte erwarten dürfen.

Am 29. November 1829 erblickte ein Mann aus einem Nachbardorf die Ziege, die herrenlos und halb versengt umherlief. Er begab sich zu der Hütte. Die Flammen hatten sie vernichtet. Jeanne war nicht mit dem Tier geflohen: Die Überreste ihres Körpers lagen unter den Trümmern. Doch das Feuer hatte nicht alle Spuren getilgt. Es fanden sich Blutspuren, genug, um an anderes denn ein Unglück zu denken.

Die Richter von La Châtre reisten an. Der Verdacht fiel auf Darchy und die Eheleute Bernardet, Nachbarn von Jeanne, mit denen sie Geldstreitigkeiten gehabt und die sie bedroht haben sollten. Bei Darchy brachte die Durchsuchung nichts Belastendes zutage. Bei Bernardet fand man ein blutbeflecktes Beil, Kleidungsstücke und den kärglichen Hausrat der Toten. Was der Hütte entwendet worden war, kam in einem anderen Hause wieder zum Vorschein.

Bernardet räumte ein, dem Mord beigewohnt zu haben. Er bezichtigte Darchy: Dieser habe Jeanne mit dem Beil erschlagen; er selbst, verängstigt und bedroht, habe sich darauf beschränkt, beim Schaffen der Habe zu helfen. Das war seine Verteidigung. Sie erklärte die Anwesenheit der Gegenstände bei ihm und wälzte zugleich die Verantwortung für die Hiebe auf den Nachbarn ab. Der Justiz oblag es, diese vorteilhafte Teilung zu wägen und sie nicht für bare Münze zu nehmen, bloß weil ein Mann sie im Gewand eines Geständnisses darbot.

Zwei Verurteilte und eine freigesprochene Frau

Bernardet, seine Frau und Darchy wurden in Haft genommen und vor die Assisen des Départements Indre verwiesen. Der Prozess fand am 20. März 1830 statt. Die Ehefrau Bernardet wurde freigesprochen; die beiden Männer wurden zum Tode verurteilt, die Hinrichtung sollte in La Châtre vollzogen werden. Die gedruckten Akten breiten nicht alle Zeugenaussagen aus. Sie berichten von den Nachforschungen, Bernardets Version und jenem Spruch, dessen Wirkung weit über die Mauern des Gerichtssaals hinausreichen sollte.

Die Kunde lief durch die umliegenden Gemeinden. In La Châtre hatte man seit siebenunddreißig Jahren keine öffentliche Hinrichtung mehr gesehen, so der Berichterstatter. Diese Seltenheit, die man für einen Glücksfall hätte halten mögen, steigerte die Erwartung. Die Verurteilten hatten Kassationsbeschwerde eingelegt; für das Volk hatte die Angelegenheit längst die Gestalt eines Termins angenommen, den man wissen musste.

Der Gerichtshof verwarf das Rechtsmittel am 15. April. Man wähnte, die Strafe werde am Samstag, dem 1. Mai, einem Markttag, vollzogen werden. Die Landbevölkerung strömte in Scharen herbei. Doch weder die Verurteilten noch das Richtwerkzeug erschienen. Ein für Bernardet eingereichtes Gnadengesuch hatte den erwarteten Lauf der Dinge gehemmt. Die Menge verlief sich, und der Berichterstatter bemerkte ihren Unmut. Für die beiden Männer bedeutete dies noch ein paar Tage Leben; für manchen der Angereisten einen vergebens unternommenen Weg.

Schließlich wurde die Ablehnung der Gnade bekannt. Als neuer Termin wurde Samstag, der 29. Mai, der Tag des Jahrmarkts, verkündet. Die Stadt konnte ihre Rüstungen wieder aufnehmen. Die gewöhnlichen Geschäfte und der Todestag würden in denselben Kalender fallen, zwischen verabredete Begegnungen und Wege, die das Landvolk von jeher gewohnt war.

Die Schwester, die es wusste

Am vorhergehenden Donnerstag brachte ein von vier Gendarmen begleiteter Wagen die beiden Männer. Darchy zählte dreiundzwanzig Jahre. Er stieg trotz seiner Eisen mit Leichtigkeit herab, grüßte Bekannte und beteuerte, er habe nichts zu befürchten, da er nichts Böses getan habe. Bernardet, fünfzig Jahre alt, wirkte schwächer, bleich und gebeugt. Beide glaubten dem Bericht zufolge noch, ihre Rückkehr solle neuen, für ihre Sache günstigen Erhebungen dienen.

Darchy bat, seine Schwester zu sehen. Der Staatsanwalt versprach, es zu gestatten. Als sie eintrat, hegte sie nicht jene Hoffnung, an die er sich klammerte. Sie umarmte ihn und gedachte ihres letzten Beisammenseins. Da erst offenbarte sich ihm der andere Sinn dieser Rückkehr nach La Châtre.

Man stelle sich die Arme vor, die sich lösen, den Blick, der im vertrauten Antlitz nach einem Irrtum forscht, den es zu tilgen gelte. Sie war gekommen, weil sie es wusste; er hatte nach ihr verlangt, weil er noch von der Zukunft zu sprechen wähnte. Er beteuerte seine Unschuld und verfiel in Verzweiflung. Der Staatsanwalt, Zeuge der Szene, suchte ihn zu beruhigen und sprach, es sei noch nichts entschieden. Dieses Wort überliefert das Blatt, ohne dass wir die genauen Beweggründe erführen. Für Darchy mochte es jene Spanne wieder öffnen, die die Worte seiner Schwester soeben verschlossen hatten.

Auf dem Platz jedoch karrte man bereits das Holz für das Schafott heran. Den Fuhrwerken folgten Frauen und Kinder. Der Anblick des Gerüsts erschreckte zuerst; dann traten die Neugierigen näher. Man gewöhnt sich selbst an derlei, sofern das Ding nur lange genug reglos vor einem steht und ein anderer daraufsteigen muss. Danach fand Barbone sein Tagewerk für die Nacht.

Eine halbe Stunde mehr

Am Samstag begannen um vier Uhr früh die letzten Vorbereitungen. Der Staatsanwalt eröffnete den Verurteilten, dass sie nicht mehr hoffen dürften. Darchy aß eine Milchsuppe. Pfarrer Pignet und Vikar Gros blieben bei den beiden Männern. Auf dem Marktplatz schwoll die Menge an.

Um die Mittagsstunde erschien Bernardet, gestützt vom Pfarrer. Er weinte, küsste das Kruzifix und wurde hingerichtet, ohne ein Wort an das Volk zu richten. Seine gerichtliche Geschichte endete hier. Der Platz jedoch wartete noch auf Darchy. Eine halbe Stunde lang kam er nicht. Der Korrespondent schildert eine verdoppelte Ungeduld, als nähme ein Aufschub dem Publikum die Hälfte dessen, was ihm verheißen war.

Endlich traf Darchy ein. Der Vikar ermahnte ihn, die Wahrheit zu bekennen; er beharrte darauf, unschuldig zu sein. Er betete, umarmte den Priester und bat dann ums Wort. Vor den Zuschauern nannte er seinen Namen und beteuerte ein letztes Mal, er habe das Verbrechen, dessen man ihn ziehe, nicht begangen. Das Journal bewahrt diese feierliche Erklärung. Sie gehört zu seiner Geschichte, ohne dass sie uns zum Beweis einer Unschuld gereichte, die wir aus der Ferne dekretieren könnten. Ebenso gehört das Urteil zu den Akten, ohne uns das Recht zu geben, ein Geständnis zu erdichten, das er nie abgelegt hat.

Er wurde seinerseits hingerichtet. Die beiden angekündigten Männer waren tot; die Menge konnte den Platz verlassen.

Der Marchoise ward weder eine letzte Rede noch der überlieferte Besuch einer Schwester zuteil. Uns bleiben ihr Name, ihre Hütte, ihre Ziege, die mühsam zusammengebrachten sechzig Francs. Man hatte wochenlang von dem Tage gesprochen, da man jene sterben sehen würde, die die Justiz für ihren Mord verurteilt hatte. Es steht uns an, auch der Einsamkeit einer alten Frau zu gedenken, deren letzte Nacht niemand hatte nahen sehen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Artikel »Exécution de Darchy et de Bernardet«, vollständig gelesen in der korrigierten Transkription und abgeglichen mit dem Faksimile vom 2. Juni 1830, PDF-Seite 3, gedruckte Seite 711: linke Spalte, sodann Mittelspalte bis zur nächsten Überschrift. Der Bericht ist datiert aus La Châtre vom 29. Mai. Das Auffinden am 29. November 1829, das Urteil vom 20. März 1830, die Verwerfung der Kassation am 15. April sowie die Hinrichtung am 29. Mai 1830 ergeben sich aus den ausdrücklichen Angaben dieses Beitrags. Bernardet wurde vor Darchy hingerichtet, getrennt durch etwa eine halbe Stunde laut Korrespondent. Die Ehefrau Bernardet wurde freigesprochen; kein Verdacht der Täterschaft wird gegen sie aufrechterhalten. Bernardets Schilderung über die Hiebe und den Zwang wird von einer feststehenden Tatsache unterschieden; Darchy wird kein Geständnis angedichtet, seine Unschuldsbeteuerungen bleiben gewahrt, ohne eine angebliche Rehabilitation zu behaupten. Jeanne wird im Artikel erst Raimond, dann Raymond genannt; Raimond wurde beibehalten. Der von Barbone gebotene Preis von fünfzig Sous ist überliefert, ohne eine quittierte Zahlung zu erdichten. Der Ausdruck »städtisches Bauwerk« ist eine administrative Wendung des Erzählers, keine urkundliche Eigentumsbezeichnung. Kein Originalurteil, keine vollständigen Ermittlungsakten und keine Sterbeurkunde eingesehen; dieser Zeitungsbericht erlaubt es nicht, die Gesamtheit der Prozessbeweise neu aufzurollen. Der Journalist entlehnt Motive bei Hugo sowie Dumas und bezieht Stellung gegen das Schauspiel: Seine Entrüstung beweist keinen Justizirrtum.

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