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Justiz & Skandale · Frankreich

Die zwei Sautel

Ein junger Seemann ohne Papiere wird für einen entflohenen Galeerensträfling gehalten. Seine genauen Erinnerungen deutet man als List, seine Beteuerungen als Schauerspiel. In Toulon zwingt erst die Rückkehr des wahren Verurteilten dazu, beiden Männern ins Gesicht zu sehen.

Im Bagno von Toulon hörten zwei Männer auf denselben Namen. Der eine war zu den Zwangsarbeiten verurteilt worden, entflohen und wieder eingefangen worden. Der andere hatte nicht aufgehört zu beteuern, man halte ihn für einen Fremden. Man hatte ihm schwerere Eisen angelegt, weil man ihn für besonders geschickt hielt, sich ihrer zu entledigen; man hatte ihn in das rote Gewand gesteckt; man hatte ihn an die Arbeit getrieben. Schließlich hatte er unter dem Gejohle gelernt zu antworten, wenn man nach Sautel rief.

Er hieß Ange-Lucien Duclos-Legris. Er war Seemann und zählte noch keine zwanzig Jahre, als man begann, ihm sein Dasein zu nehmen. Um es ihm zurückzugeben, hatten seine Papiere, seine Erinnerungen und seine Wundmale nicht genügt. Es bedurfte der Rückkehr des wahren Sautel, der seinen Platz wieder einnahm.

Die leere Tasche

Duclos stammte aus Châteauneuf im Departement Finistère. Vater und Mutter waren tot; geblieben waren ihm eine Schwester und die Großmutter mütterlicherseits, denen ihn das Seemannsleben entfremdet hatte. Seit 1823 war er auf mehreren Schiffen gefahren, anfangs als Schiffsjunge, später als Matrose. La Béarnaise, La Galathée, La Georgette: Die Schiffsnamen bildeten die Meilensteine einer Jugend, die sich in Abfahrten maß. In Brest hatte eine Verwundung am Unterleib seinen Dienst in einer Linienbesatzung unterbrochen. Danach war er wieder zur See gegangen.

Am 28. Oktober 1827 ging er in Marseille von Bord der Melayo, erhielt einen Marschbefehl nach Quimper und Reisegeld. Am 10. November stieg er in Lyon bei Perrachon an der Montée du Griffon ab. Der Wirt prüfte sein Papier, trug den Reisenden ein und gab den Schein zurück. Duclos hatte sich mithin vor einem Mann ausgewiesen, dessen Name und Haus bekannt waren.

Zwei Tage später geriet er nach dem Theaterbesuch auf dem Place des Terreaux in Streit mit einem Soldaten. Die Wache trat hinzu; der Soldat floh; der Seemann blieb in den Händen der Polizei. Auf dem Stadthaus bemerkte er, dass die Tasche seiner Weste mit einer Schere aufgeschnitten und seine Börse gestohlen worden war. Als man ihn tags darauf nach seinen Papieren fragte, suchte er den Marschbefehl in seiner Jacke. Auch dieser war verschwunden.

Die folgende Gebärde gehört unserer Nachempfindung an: Duclos kehrt eine Tasche um, dann die andere, streicht mit der Hand durch das Futter und beginnt von vorn, obgleich jedermann bereits sieht, dass nichts zum Vorschein kommen wird. Die Zuversicht, mit der er sein Dokument angekündigt hatte, macht dieses Suchen nun peinlich. Er möchte zur Herberge zurückkehren, den Ort zeigen, an dem er geschlafen hat, einen Zeugen ausfindig machen. Vor ihm verlangt man weniger eine Erzählung als ein Schriftstück, das er nicht mehr besitzt.

Ein Mann, den andere wiedererkennen

Im Gefängnis glaubte ein gewisser Mignot, der wegen Diebstahls einsaß, in ihm einen aus Toulon entflohenen Forçat wiederzuerkennen. Duclos wehrte sich. Dennoch lief das Gerücht durch das Gefängnis, und die Behörde fragte in den Häfen an: Sei ein flüchtiger Zwangsarbeiter namens Duclos bekannt? Die Antworten fielen verneinend aus. Das brachte ihm die Freiheit nicht zurück. Das Zuchtpolizeigericht von Lyon verurteilte ihn wegen Landstreicherei zu drei Monaten Gefängnis.

Er verbüßte sie. Danach wurde er aus polizeilichen Gründen nach Paris überstellt. Im Mai 1828 erkannten ihn auf der Präfektur ihrerseits zwei ehemalige Galeerensträflinge wieder. Diesmal gaben sie ihm einen anderen Namen: Jean-Louis Sautel. Einer behauptete gar, im Bagno mit ihm an derselben Kette gelegen zu haben. Was konnte ein Junge ohne Papiere einem Manne entgegensetzen, der vorgab, seine Fessel geteilt zu haben?

Sautel existierte tatsächlich. Geboren in Nîmes, 1822 wegen Diebstahls mit Einbruch und Steigen zu sechs Jahren Zwangsarbeit verurteilt, war er 1824 ein erstes Mal entwichen. Noch am selben Tage wieder gefasst, waren ihm drei Jahre Strafzuschlag zuteilgeworden. Eine zweite Flucht im Februar 1828 führte zu erneuter Fahndung. Es gab also einen Flüchtigen, der bereitstand, die Züge von Duclos anzunehmen, und zwei Männer, die sich ihrer Erkennung so sicher waren, dass man den Seemann fortan nur noch durch das Prisma ihrer Gewissheit betrachtete.

Man verglich die Signalements. Das Haar glich sich, die Gesichtsfarben waren blass. Beide trugen eine Narbe über dem rechten Auge; nur lief sie bei Sautel waagerecht, während jene von Duclos steiler abfiel und tiefer eingeprägt war. Beide trugen eine Narbe am Leib, doch konnte der Seemann die seine durch den Dienst belegen. Auch die Beine wiesen Narben auf, freilich an verschiedenen Stellen. Eine Tätowierung am linken Arm schloss die Gegenüberstellung ab: ein religiöses Bild bei dem einen, eine Art Postament bei dem anderen.

Weil man sich nur darauf versteifte, dass ein Mal vorhanden war, sah man nicht mehr hin, welcher Art dieses Mal war. Das schmale, längliche Gesicht von Duclos glich der runden Gestalt Sautels kaum. Größe, Alter und Nase wichen ab. Der erste zählte neunzehn Jahre, der zweite sechsundzwanzig. Die Ähnlichkeit verlangte von denen, die sie verfochten, ein gerüttelt Maß an Nachsicht. Sie brachten ihr weit mehr entgegen als dem Knaben, der sie bestritt.

Die Wahrheit, für eine List gehalten

Man führte ihn ins Marineministerium. Er gab Auskunft über sein Leben, seine Einschiffungen, seinen Dienst. Die Nachprüfungen bestätigten es: Ein Matrose Duclos fand sich ordnungsgemäß in den Registern, und seine Angaben passten genau zu diesem Mann. Nach so vielen feindseligen Wiedererkennungen schien ihn endlich etwas rechtmäßig zu bestätigen.

Die Beamten fanden indes eine Erklärung. Sautel habe Duclos begegnen, seine Geschichte aushorchen und sie sich dann aneignen können. So bewiesen die zutreffenden Einzelheiten nicht mehr die Wahrheit seiner Antwort; sie zeigten vielmehr, wie sorgsam seine Lüge vorbereitet sein mochte. Seine eigene Vergangenheit wurde zur Vergangenheit eines Fremden in ebenjenem Augenblick, da es ihm gelang, sie beglaubigen zu lassen.

Den jungen Mann befielen Krämpfe. Man sah darin abermals eine Verstellung. Diese Szene, wie die Chronik sie berichtet, ist der Punkt, an dem das Verhör sich unerbittlich schließt: genau berichten, protestieren, die Beherrschung verlieren – alles dient dazu, die aufgezwungene Identität zu erhärten. Die beiden ehemaligen Sträflinge blieben bei ihrer Behauptung. Duclos wurde nach Bicêtre geschafft.

Dort lag er etwa zehn Monate. Bisweilen schrieb er seinen Angehörigen, ohne je Antwort zu erhalten. Am 21. April 1829 schlug man ihn für den Abmarsch ins Eisen. Da er Sautel sei und bereits zweimal entflohen war, wählte man für ihn ein schwereres Halseisen und eine stärkere Kette. Denen, die diese Vorsicht walten ließen, schien sie weise. Sie bürdete seinem Nacken die Fluchten eines anderen auf.

Am 22. April aufgebrochen, traf der Kettenzug am 20. Mai in Toulon ein. Duclos wurde entkleidet, gewaschen, eingekleidet wie die Verurteilten und nach der den Neuankömmlingen gewährten Rast zur Arbeit geschickt. Seine Gefährten spotteten, wenn er sich weigerte, den geborgten Namen anzunehmen. Schließlich antwortete er auf die Appelle. Vor diesem Wort nachzugeben, erlaubte wenigstens, den Augenblick zu überstehen; es hieß nicht, dass er aufgegeben hätte, sein Recht zu fordern.

Dem Mann gegenüber, der er sein sollte

Während man ihn heranführte, war der wahre Sautel wieder ergriffen worden. Am 13. März 1829 verhaftet, war er am 7. Mai nach Toulon zurückgebracht worden – dreizehn Tage vor dem Seemann. Die Männer, die so viele Untersuchungen zu einer einzigen Person zusammengeschrumpft hatten, befanden sich nun in derselben Anstalt. Der Irrtum stieß auf ein Hindernis, das kein Verdacht auf eine List mehr zerstreuen konnte: Es galt nun zu erklären, welcher der beiden Sautel zu viel war.

Eine Untersuchung wurde eingeleitet. Duclos und Sautel wurden vernommen und einander gegenübergestellt. Diesmal ging es nicht mehr darum, ein junges Gesicht mit einer alten Personenbeschreibung in Einklang zu bringen. Der andere Mann stand leibhaftig da. Die Unterschiede besaßen Gestalt, Statur und Alter. Die Konfrontation stellte endlich außer Zweifel, dass Duclos das Opfer eines verhängnisvollen Irrtums geworden war.

Man stelle sich die atemlose Stille nach diesem Erkennen vor: Der Seemann wartet darauf, dass jemand den Worten eine Tat folgen lässt. Er hat bereits erlebt, wie unanfechtbare Angaben sich gegen ihn wandten. Er eilt darum keinem Ausgang entgegen; er blickt auf jene, die über seine Kette gebieten. Die einzige Regung, die zählt, ist jene, die ihn von ihr befreit.

Man nahm ihm die Eisen ab und zog ihm die Sträflingskleidung aus. Am 3. Juni verließ er das Bagno, um in das Gefängnis des Justizpalastes überführt zu werden. Sogleich erbat er den Beistand von Maître Colle. Dann verlegte man ihn in das Zivilhospiz, wo ihn die Chronik noch immer als Gefangenen weiß. In Toulon wurde eine Sammlung eröffnet, um ihm beizustehen. Man hoffte auf seine baldige Befreiung; verkündet war sie noch nicht.

In der letzten Szene, die wir ihm leihen, hebt Duclos beim Zurechtrücken seines Gewandes ein wenig das Kinn. Das Halseisen drückt nicht mehr. Man darf ihn wieder bei seinem Namen rufen, sein Gesicht betrachten, ohne die Züge eines Flüchtigen darin zu suchen. Am Tore freilich muss er noch immer darauf warten, dass man ihn hindurchlässt.

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Novelle

Die senkrechte Narbe

In dieser noch zu schreibenden Novelle soll ein Seemann dem Mann gegenübertreten, dessen Namen er seit Monaten unfreiwillig trägt. Er hat all seine Antworten vorbereitet; doch der Verurteilte verweigert jedes Wort. Die Erzählung würde die wenigen Stunden einer fiktiven Konfrontation beleuchten, in der das Schweigen des einen die Gefangenschaft des anderen verlängert. Um ein erlösendes Bekenntnis zu erwirken, muss der Seemann ergründen, welchen Verlust sein Doppelgänger fürchtet. Die Begegnung mündet in eine greifbare Gewissensentscheidung, ohne die historischen Gestalten unverändert zu übernehmen.

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Roman

Der namenlose Passagier

Der Roman folgt einer Schwester, die erfährt, ihr seefahrender Bruder sei angeblich unter falschem Namen auf den Galeeren verstorben. Fest von seinem Überleben überzeugt, reist sie den Stationen seiner letzten Reise durch Herbergen und Hafenstädte nach. Ein früherer Gefährte bietet seine Hilfe an, erkennt jedoch Habseligkeiten des Verschollenen im Besitz eines freien Bürgers wieder. Diese gänzlich neu ersonnene Handlung verflicht familiäre Nachforschung, eigennützige Zeugenaussagen und gestohlene Identitäten. Den Bruder zu retten bedeutet aufzudecken, welches Interesse ein scheinbar wohlwollender Zeuge daran hatte, ihn aus der Welt zu tilgen.

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Trilogie

Die zurückgegebenen Namen

Drei eigenständige Romane begleiten die Nachkommen eines Matrosen, dessen Identität einst geraubt worden war. Der erste Band schildert das zähe Ringen, ihn aus dem Bagno zu befreien; der zweite die Nachforschungen seiner Tochter um eine Erbschaft, die einem Betrüger zufiel; der dritte die Suche nach einem Kind, das während einer Hafenkatastrophe vertauscht wurde. Jeder Band führt seinen Fall zu Ende und steht für sich allein. Von Generation zu Generation begreift die Familie, dass die Wiedererlangung eines Namens nicht ausreicht, um auch seinen Platz unter den Lebenden wieder einzunehmen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiger Artikel nach den PDF-Seiten 2–3 (gedruckt 966–967) vom 17. Juni 1829 geprüft. Ange-Lucien Duclos-Legris, Seemann aus Châteauneuf, ist nicht zu verwechseln mit Valentin Duclos, Mitangeklagter von Darmès im Jahre 1841. Das Blatt berichtet von einer anfänglichen dreimonatigen Verurteilung wegen Landstreicherei; es handelte sich demnach nicht um einen völlig unbescholtenen Mann, sondern um einen Delinquenten, der anschließend unter der falschen Identität von Jean-Louis Sautel ins Bagno geschickt wurde. Daten: Ankunft in Lyon am 10. November 1827, Raufhandel zwei Tage darauf, Verhör am 13. November; Pariser Präfektur im Mai 1828; Anschmieden am 21. April 1829, Aufbruch am 22. April, Ankunft in Toulon am 20. Mai. Sautel wurde am 13. März wieder gefasst und kehrte am 7. Mai 1829 ins Bagno zurück. Gegenüberstellung undatiert, Entlassung aus dem Bagno am 3. Juni; Überstellung in die Gefängnisse des Justizpalastes, sodann Verlegung ins Zivilhospiz, dort weiterhin in Haft. Die Freilassung war lediglich erhofft; Entschädigungen oder spätere Beschlüsse lagen nicht vor. Ein Hornhautfleck (taie) bei Sautel könnte erst nach dem Signalement entstanden sein; er dient im Text nicht dazu, den Beamten die Nichtbeachtung eines im Dokument fehlenden Merkmals vorzuwerfen. Das Blatt wirft die Frage auf, ob die Briefe an die Verwandten ankamen, belegt aber kein Abfangen. Die geschilderten Krämpfe erlauben keine moderne medizinische Diagnose. Der in Marseille erhaltene Betrag belief sich auf 410 Francs; die letzte Ziffer des Börseninhalts war im Druck beschädigt und wurde in der Erzählung fortgelassen. Private Volltranskription und drei Bildquellen, darunter Detailvergrößerungen, eingesehen. Einzige Quelle ist der Pressebericht; Gerichtsentscheidungen oder Gefangenenregister lagen nicht vor, die Deutungen von Irrtümern und Zuständigkeiten stammen aus dieser Chronik.

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