Um neun Uhr morgens, am Sonntag, dem 12. April 1885, lag Charles Kassemberg noch im Bett. Er bat seine Geliebte, ihm Tee zu bereiten. Im Schrank fiel sein Blick auf ein Glas, das mit einer schwärzlichen Flüssigkeit gefüllt war; als er fragte, was dies sei, erwiderte Mathilde Gumulinska, es handele sich um einen für sie selbst zubereiteten Brusttee. Sie verließ die Wohnung, um einige Besorgungen zu machen. Nach ihrer Rückkehr stellte sie die verlangte Tasse Tee vor ihn hin, nahm sodann das Glas wieder aus dem Schrank und setzte es an die Lippen, als wolle sie daraus trinken. Mit dieser Szene beginnt nach der Anklageschrift, die später von der Gazette des Tribunaux veröffentlicht wurde, jener Vormittag, an dem die alltäglichste aller Gesten – das Anbieten eines Trankes – zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden sollte.
Kassemberg bemerkte, Mathilde tue unrecht daran, diesen Aufguss unaufgewärmt zu trinken, zumal er von sonderbarer Farbe sei. Sie erwiderte, das Gebräu stamme vom Vortag. Daraufhin stellte sie das Glas neben ihn: „Wenn du Durst hast, nimm davon; es ist süß, man soll es nicht verkommen lassen.“ Dann blickte sie, so der Bericht, etwa zehn Minuten lang schweigend aus dem Fenster. Schließlich nahm sie das Glas wieder zur Hand, hielt es ihrem Geliebten unter die Nase und fragte ihn, weshalb er nicht davon trinken wolle. Er antwortete: „Ich habe keinen Durst, lass mich doch in Ruhe!“
Einen Augenblick später führte sie das Glas erneut an seinen Mund. Kassemberg, der das Trinken beharrlich verweigerte, machte eine abwehrende Bewegung; in diesem Moment goss sie ihm die Flüssigkeit ins Gesicht. Anfangs glaubte er an ein Missgeschick. Der brennende Schmerz belehrte ihn eines Besseren. Er wischte sich mit dem Bettlaken ab und forderte seine Geliebte auf, einen Arzt zu holen, während er aufstand, um sich mit reichlich Wasser zu waschen. Fünf Minuten später kehrte sie zurück, kündigte das baldige Eintreffen eines Arztes an und versuchte, die Spuren der Flüssigkeit von Kassembergs Gesicht zu tilgen. Plötzlich brach sie in Tränen aus, bat um Verzeihung und küsste seine Hände; zugleich, so berichtet die Anklageschrift, nahm sie das gesamte Geld aus der Hosentasche ihres Geliebten, verließ das Zimmer und ward nicht mehr gesehen.
Der Gerichtsarzt stellte Verbrennungen zweiten und namentlich dritten Grades im Gesicht, am Hals, am linken Unterarm sowie an den Oberschenkeln fest. Bei Erscheinen des Gerichtsberichts waren diese verheilt und hatten keine Narben hinterlassen. Die Überschrift spricht von Vitriol; die medizinische Passage beschreibt die Läsionen, ohne die genaue chemische Beschaffenheit der Flüssigkeit zu nennen. Die kurze Einleitung der Gazette kündigte an, dass von der ätzenden Substanz keine Spuren zurückbleiben würden; das ärztliche Gutachten rückt diese Wendung in das rechte Licht: Die Verletzungen waren schwerer Natur gewesen, doch ihre sichtbaren Male hatten sich verloren.
Der Vorfall trug sich vor dem Hintergrund einer Trennungsgeschichte zu, die weit von Paris entfernt ihren Anfang genommen hatte. Rund zwei Jahre zuvor hatte Kassemberg Mathilde Gumulinska in Warschau kennengelernt. Sie bediente an der Theke jenes Restaurants, in dem er seine Mahlzeiten einnahm. Ihre Beziehung vertiefte sich bald so sehr, dass sie acht Monate lang zusammenlebten. Mathildes Mutter drängte Kassemberg, die Verbindung durch eine Heirat zu legalisieren; Charles’ Vater hingegen widersetzte sich dem Vorhaben und erwirkte gar die Trennung der beiden jungen Leute. Doch der Bruch währte nicht lange. Sie nahmen den Verkehr wieder auf, während Kassemberg Schulden machte, um den gemeinsamen Haushalt zu bestreiten; daraufhin veranlasste sein Vater ihn zur Abreise nach Paris.
Er reiste allein an, mietete ein möbliertes Zimmer in der Rue Lebon Nr. 7 und fand Anstellung bei einem elektrotechnischen Konstrukteur. Mathilde, die in Polen geblieben war, erhielt einen Brief mit der Aufforderung, ihm nachzureisen. Ende Dezember 1884 traf sie in Paris ein und zog zu ihm. Dieses Zusammenleben rief erneute Vorhaltungen von Kassembergs Vater hervor. Kassemberg selbst gab zu Protokoll, seine Gefährtin sei träge und nachlässig gewesen: Während er in der Werkstatt arbeitete, habe sie die Tage außer Hauses verbracht, den Haushalt vernachlässigt und keinerlei Erwerb ausgeübt. Dieses Porträt beruht allein auf Kassembergs Aussage, wie sie die Gazette wiedergibt; es stellt kein unabhängiges Urteil des Blattes über Mathilde dar.
Eine erneute Trennung wurde ins Auge gefasst. Kassemberg behauptete, sich vergeblich an seinen Vater und sodann an Mathildes Eltern gewandt zu haben, um das für ihre Rückkehr nach Polen erforderliche Geld zu erbitten. Dem Bericht zufolge soll sie von ihrem Bruder einige Unterstützungen erhalten haben. Am 4. April bat sie einen Landsmann, Herrn Erman, zweiunddreißig aus Polen gesandte Rubel in französisches Geld zu wechseln. Sie klagte ihm ihr Leid über das Zusammenleben mit Kassemberg, den sie als ihren Ehemann ausgab, und kündigte an, bald die Heimreise anzutreten. Am Freitag, dem 10. April, packte sie ihre Habe und schnürte ein Wäschebündel.
Eine Frage blieb in den Spalten der Gazette unbeantwortet: Wie hatte eine junge Frau, die der französischen Sprache unkundig war, sich das Vitriol beschafft? Die Zeitung erwähnte eine polnische Näherin, die den Kauf vermittelt haben sollte; diese bestritt dies jedoch mit Entschiedenheit. Kassemberg, der im Bericht zitiert wird, räumte ein, ein Verhältnis mit dieser Landsmännin unterhalten zu haben, da er anfangs geglaubt habe, sie besitze ein Vermögen und er könne sie ehelichen; er habe sie verlassen, als er seinen Irrtum einsah. Der Text liefert keinen Beweis dafür, dass jene Näherin die Flüssigkeit besorgt hatte.
Die Gazette des Tribunaux berichtete am 7. Juni 1885 über den Fall, im Anschluss an die Verhandlung vom 6. Juni vor der elften Zuchtpolizeikammer von Paris unter dem Vorsitz von Herrn Ragobert. Mathilde erschien nicht zur Verhandlung: Der Artikel vermerkt, dass das Urteil in Abwesenheit erging. Er hält fest, dass Kassembergs Zeugenaussage die in der Anklageschrift des Staatsanwalts angeführten Tatsachen bestätigte, und schließt mit dem Urteilsspruch: Mathilde Gumulinska wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
So endete der Bericht. Das Glas war neben dem Bett stehen gelassen worden wie ein Trank, den man nicht ungenutzt verderben lassen wollte; Kassemberg hatte ihn verschmäht, dann von sich gewiesen. Die Zeitung hielt dieses materielle Detail inmitten einer Geschichte fest, die sie als gewöhnliche Rachetat darstellte. Hinter dieser Formel verbergen sich eine umstrittene Trennung, schwere Verletzungen und eine Strafe, die in Abwesenheit jener verhängt wurde, die sie hätte verbüßen sollen.
