Die ersten Worte, welche die Polizei auf die Fährte setzten, fielen bei Tische. Eine Frau hatte dem Weine zugesprochen; sie brüstete sich, über unfehlbare und rasche Mittel zu verfügen, um zu Wohlstand zu gelangen. Nur noch einige Vergiftungen, so behauptete sie, und ihre alten Tage seien gesichert. Unter den Tischgenossen befand sich jedoch ein Mann, der für derlei Rechenexempel wenig Neigung hegte: Der Advokat Perrin suchte den Polizeikommissar Desgrez auf. Jenes Mahl, überliefert in den von Funck-Brentano erforschten Archiven, sollte zahlreiche Türen aufstoßen – und hinter ihren Besitzern die Tore der Festung Vincennes für immer verriegeln.
Die geschwätzige Person hieß Marie Bosse. Um ihre Gesinnung auf die Probe zu stellen, schickte ihr die Obrigkeit die Gattin eines Bogenschützen, die die Rolle einer unglücklichen Ehefrau zu spielen hatte. Bereits bei der zweiten Unterredung glitt eine Phiole aus den Händen der Wahrsagerin in jene ihrer vermeintlichen Kundin. Die Falle hatte Besseres erbracht als ein bloßes Geständnis bei Tisch. Am 4. Januar 1679 wurde Bosse festgenommen; die Witwe Vigoureux, in deren Behausung das Abendessen stattgefunden hatte, teilte ihr Schicksal. Wenige Wochen darauf führten die zusammengetragenen Auskünfte zu einer anderen Frau, deren Gewerbe ungleich fester begründet war.
Am 12. März wurde Catherine Deshayes, verheiratete Montvoisin, beim Verlassen der Kirche Notre-Dame-de-Bonne-Nouvelle ergriffen. Paris kannte sie unter einem bündigeren Namen: La Voisin. Sie kam geradewegs aus dem Gotteshaus; man führte sie ab, damit sie sich für Händel verantworte, in denen Gift, Zaubersprüche und die denkbar unchristlichsten Gelüste ihrer Zeitgenossen ineinandergriffen.
Die Händlerin mit den Hoffnungen
Ihr Anwesen in der Villeneuve-sur-Gravois glich keineswegs der finsteren Höhle, die die Einbildungskraft gemeinhin Hexen andichtet. Man wartete dort gesittet, bis die Reihe an einen kam. Eine Konsultation folgte der nächsten; des Abends vernahm man bisweilen Geigenspiel. Die Herrin des Hauses verstand zu empfangen, zu zechen und Geld auszugeben. Zur Ausübung ihrer Kunst besaß sie ein prunkvolles, über und über mit Stickereien besetztes Gewand. Der Kunde, der nach dem Außergewöhnlichen suchte, sollte dieses bis in die Kleidung jener Frau hinein finden, die es ihm verkaufte.
Vor ihren Richtern begründete sie die Anfänge dieses Gewerbes mit der Zerrüttung ihres Haushalts. Ihr Gatte, ein Bijouteriehändler, hatte im Geschäft kein Glück gehabt. Da habe sie begonnen, aus Händen und Gesichtern zu lesen. So dargestellt, besaß das Handwerk beinahe die Bescheidenheit eines häuslichen Notbehelfs: Wenn der Laden die Seinen nicht mehr ernährte, sprang eben die Zukunft der anderen ein.
Doch die Zukunft, welche ihre Besucher zu erfahren begehrten, wies eine sonderbare Eigenheit auf: Sie hing gar oft vom Ableben einer wohlbehaltenen Person ab. Eine Gattin wünschte frei zu sein, um ihren Liebhaber freien zu können; einem Erben deuchten die Jahre des Erblassers gar zu lang; eine Mätresse verlangte einen Mann zurückzurufen, dessen Briefe merklich kühler wurden. La Voisin versicherte, sie habe stets erwidert, die Todesstunde stehe allein in Gottes Hand. Dieser Vorbehalt, sofern sie ihn je äußerte, erschöpfte die Beratung jedoch nicht immer. Manche Besucher verlangten nach einem Datum; andere forderten ein Mittel.
Nicht jedes Geschäft trug denselben Charakter. Die Geschichte der Madame Brissart, wie sie aus den Verhören hervorgeht, zeigt eine Dame, die dem Capitaine de Rubentel verfallen war und ihn mit Geldern versah. Der Capitaine wandte sich ab. Man nahm die Zeremonien und Verheißungen des Magiers Lesage zu Hilfe, ohne den Flüchtigen damit zurückzubringen. Schließlich riet La Voisin der Dame, ihre Botschaften und ihr Drängen gänzlich einzustellen. Rubentel kehrte zurück. Die Kundin schrieb diesen Umschwung der Macht der Seherin zu und entlohnte sie fürstlich. Bei diesem kleinen Triumph der Magie hatte ein Mann freilich vor allem gespürt, dass die Hand sich zurückzog, welche den Beutel hielt.
Von den Beratungen zu den Anklagen
Lesage, ein vormaliger Wollhändler namens Adam Cœuret, gehörte zu den Gehilfen des Hauses. Er verstand es meisterhaft, Gegenstände verschwinden zu lassen, sie an anderem Orte wiederzufinden und diesen Wanderungen eine derart wundersame Erklärung beizugeben, dass sie den Leichtgläubigen als Beweis galt. La Voisin selbst schien von manchen seiner Kunststücke eingenommen gewesen zu sein. Am 17. März 1679 gesellte er sich zu den Gefangenen. Fortan sollten die Komplizen getrennt voneinander aussagen, was sie vordem gemeinsam darzustellen ein wohlverstandenes Interesse gehabt hatten.
Hinter diesen Taschenspielereien verbargen sich indes Anschuldigungen, deren Schwere kein Scherz zu mindern vermochte. Die Akte der Gerichtspräsidentin Leféron betraf den Tod ihres Gatten im Jahre 1669. Die Witwe hatte daraufhin Herrn de Prade geehelicht. La Voisin wurde über die Phiolen befragt, die sie geliefert haben sollte, und über die Schritte dieser Kundin. Die Akte der Madame de Dreux förderte Anschläge gegen einen Ehemann und gegen eine Nebenbuhlerin zutage. Namen, Besuche und Geldübergaben überkreuzten sich in den Protokollen.
Wir besitzen nicht für jeden dieser Todesfälle jene lückenlose Beweisführung, die eine moderne Untersuchung erbringen würde. Den damaligen Sachverständigen standen nur unzulängliche Mittel zu Gebote, um ein Gift in einem Leichnam nachzuweisen. Das Verfahren stützte sich vornehmlich auf die Aussagen der Beschuldigten, gegenseitige Denunziationen und Gegenüberstellungen. Das macht die Aktenstücke unschätzbar wertvoll; es verbietet jedoch zugleich, jedes Protokoll so zu behandeln, als hätte der Gerichtsschreiber der Tat leibhaftig beigewohnt.
Ludwig XIV. setzte eine außerordentliche Kommission ein. Vom 10. April 1679 an tagte sie im Arsenal und erhielt den Namen Chambre ardente. La Reynie leitete die Untersuchung gemeinsam mit Bezons; Boucherat führte den Vorsitz. Verhaftungen, Verhöre und Gegenüberstellungen speisten die Berichte, die den Richtern vorgelegt wurden. Schließlich trat der Angeklagte auf die Armesünderbank. Gegen das Urteil gab es keine Berufung.
La Voisin hatte lange Zeit die Geheimnisse anderer in einem Kabinett belauscht, in dem jede Beichte zu barem Ertrag werden konnte. In Vincennes wurden nun ihre eigenen Worte gesammelt, verlesen und den Aussagen einer anderen Gefangenen entgegengehalten. Die einstige Macht der Allwissenden wich der Pflicht jener, die Rede und Antwort stehen musste. Die Kundinnen aber mussten gewahr werden, dass eine heimliche Unterredung im eigennützigen Gedächtnis ihrer Ratgeberin fortlebte.
Was das Feuer nicht tilgte
Im Februar 1680 war das Todesurteil gegen La Voisin beschlossene Sache. Der Brief, den Madame de Sévigné am 23. Februar an ihre Tochter richtete, erlaubt es – mit der bei solchen Neuigkeiten gebotenen Vorsicht –, die letzten Tage der Gefangenen nachzuvollziehen. Sévigné berichtet von ihren Mahlzeiten mit den Wachen, von ihren Liedern, sodann von der Folter und den Konfrontationen. Der weltmännische Bericht bewahrt selbst im Grauen den Tonfall eines Salongesprächs; seine Leichtigkeit macht das erlittene Leid freilich nicht leichter.
Am Donnerstag, dem 22. Februar, wurde die Verurteilte von Vincennes nach Paris überführt. Sévigné sah sie am Hôtel de Sully vorüberziehen: in weißem Gewand auf dem Schinderkarren, eine Fackel in der Hand. Von dieser Durchfahrt berichtet die Briefschreiberin als Augenzeugin; was danach bei Notre-Dame und auf der Place de Grève geschah, gibt sie nach dem Hörensagen wieder. Sie schildert die Gegenwehr der Voisin und ihren Tod auf dem Scheiterhaufen. Eine Frau, deren Auskünfte einst so viele Ratsuchende begehrt hatten, konnte nun keine einzige Antwort mehr erteilen.
Die Untersuchung endete jedoch keineswegs mit ihr. Die lautesten Anschuldigungen – jene, die den engsten Kreis um den König und den Namen der Madame de Montespan berühren sollten – entfalteten sich erst nach ihrem Tode. Die Tochter der Voisin, Marguerite, der Priester Guibourg und weitere Inhaftierte tischten Schilderungen frevelhafter Messen auf. Deren Lektüre hat den Geschichtsschreibern lange Zeit fertige Schaubilder geliefert. Sie verlangt jedoch weit mehr Besonnenheit: Umstrittene Identifizierungen, Widerrufe und unter Furcht erpresste Erklärungen ergeben nicht schon durch ihre bloße Häufung eine Gewissheit.
La Voisin war hingerichtet worden. Doch um die Namen, die sie gekannt hatte, bewegte sich die Justiz weiterhin auf leisen Sohlen. Der Zwiespalt blieb bestehen, so unübersehbar wie ihr weißes Kleid mitten auf der Straße: Die kleinen Helfershelferinnen waren der Willkür der Richter ausgeliefert; die Verflechtungen ihrer vornehmen Kundinnen trugen den Handel bis vor jene Pforten, vor denen selbst die Richter warten mussten.
