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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Das innere Gelass

Nach einem Brand in der Sparkasse von Newcastle fand man den Gehilfen Joseph Millie erschlagen und den Bankaktuar Archibald Bolam verwundet vor. Ein fehlender Schlüssel, Goldstücke und Rechnungsbücher nährten den Verdacht. Vor Gericht hielt der Richter die Geschworenen dazu an, zwischen Mord und einem im Handgemenge herbeigeführten Tod zu unterscheiden; Bolam wurde des Totschlags für schuldig befunden.

Am 7. Dezember 1838, um zwei Uhr morgens, schlugen Flammen aus den Geschäftsräumen der Sparkasse von Newcastle. Als das Feuer gelöscht war, betraten Polizeibeamte das Gebäude, um die Ursache zu ermitteln. In der Schreibstube lag Joseph Millie auf einem Teppich; sein Schädel war zertrümmert, die Taschen waren vollgestopft mit Kohlen. Im Nebenzimmer schien Archibald Bolam, der Aktuar der Bank, ohne Bewusstsein zu sein. Leichte Schnittwunden durchtrennten sein Halstuch und ritzten seine Kehle. Die Szenerie erweckte zunächst den Anschein eines Überfalls nebst einer Brandstiftung, die dessen Spuren verwischen sollte; gleichwohl waren die Bücher und Schriftstücke der Bank fast ausnahmslos an ihrem Platz geblieben.

Bolam kam wieder zu sich und schilderte den Beamten, was ihm widerfahren sein sollte. Seit geraumer Zeit, so führte er aus, habe er anonyme Drohbriefe empfangen. Am Vorabend sei ein Zettel unter der Tür der Bank durchgeschoben worden, der ihm verkündet habe, dass ihn daheim ein Unglück erwarte. Daraufhin habe er seinen Tee zu Hause eingenommen, während Millie die Kanzlei verlassen habe, um seine eigene Wohnung aufzusuchen.

Bolams eigener Darstellung zufolge kehrte er gegen halb acht Uhr abends zur Bank zurück. Er habe die Tür verschlossen vorgefunden, sie mit seinem Schlüssel geöffnet und diesen hernach eingesteckt. Millie, der auf dem Teppich lag, habe ihm bloß schlafend geschienen; er habe gewusst, dass auch sein Kollege einen Schlüssel besaß und sich bisweilen einzuschließen pflegte. Bolam sei gerade an sein Pult getreten, als er hinter sich ein Geräusch vernommen habe. Ein vermummter Mann mit geschwärztem Antlitz habe ihn an der Schläfe getroffen. Bolam sei zum Fenster gestürzt und habe um Hilfe geschrien. Der Unbekannte sei ihm nachgesetzt und habe ihm gedroht, dass er, sollte er Lärm schlagen, dasselbe Schicksal wie der andere Mann erleiden werde. Ein zweiter Hieb habe ihn neben das Fenster geschleudert; am Boden liegend, habe er eine Klinge an seiner Kehle gespürt.

Er gab an, daraufhin das Bewusstsein verloren zu haben und erst wieder zu sich gekommen zu sein, als er im anderen Zimmer Schritte hörte. Er habe keinen Laut gewagt. Bolam erklärte überdies, er habe die früheren Drohbriefe verbrannt; die Botschaft, die er in jener Nacht unter der Tür des Wartezimmers gefunden habe, sei indes auf seinem Schreibtisch liegen geblieben. Er beschrieb seinen Angreifer als Mann von geringer Statur, mit rauer, vielleicht verstellter Stimme. Einige Schillinge befanden sich in seiner Tasche. Er meinte, vier Pfund und zehn Schillinge an seinem Pult verwahrt zu haben – Geld, das ein gewisser Mr. Airey ihm zur Einzahlung am Samstag übergeben hatte –, ferner achtzig Pfund im inneren Kasten des Geldschranks, eine Summe für laufende Ausgaben. An weiteres vermochte er sich nicht zu erinnern.

Gleichwohl bot die Bank keineswegs das Bild einer geplünderten Stätte. Die meisten Rechnungsbücher und Urkunden waren unversehrt, und das Feuer hatte sie verschont. Die äußere Panzertür des Geldschranks stand zwar offen, doch das innere Riegelschloss hielt noch stand. Bolam behauptete, seinen Schlüssel am Pult zurückgelassen zu haben; er war jedoch unauffindbar. Das innere Gelass blieb verschlossen: Die Spurenlage fügte sich nicht zum einfachen Bild eines Raubes.

Bei der Leichenschau wirkten Bolams Einlassungen verworren und stimmten stellenweise nicht mit den übrigen Tatsachen überein. Die Untersuchungskommission fällte einen Schiedsspruch wegen vorsätzlichen Mordes gegen ihn, woraufhin er in Haft genommen wurde. Superintendent Stevens setzte die Nachforschungen jedoch unentwegt fort. In Bolams Wohnung entdeckten die Beamten den fehlenden Bankschlüssel sowie eine beträchtliche, hinter Büchern verborgene Summe in Goldmünzen. Zeugen wollten ihn zu späterer Stunde daheim erblickt haben, als er selbst angegeben hatte. Eine erneute Durchsuchung der Bank förderte weitere Verdachtsmomente zutage: An der Stelle, an der Bolam ohnmächtig gelegen haben wollte, fand sich keine Blutspur, während seine Kleidung Abdrücke trug, die von einer im Sitzen erlittenen Wunde herrühren mussten. Drei der jüngsten Kontobücher waren überdies spurlos verschwunden.

Diese Umstände nährten den Argwohn, Bolam habe die Mär von einem Überfall bloß ersonnen, um den Blick von Millies Tod und dem beiseitegeschafften Gelde abzuwenden. Die fehlenden Bücher mochten auf ein Motiv im Rechnungswesen hinweisen, doch hielt Pelham es für unverhältnismäßig, einen Mann zu erschlagen und ein Gebäude in Brand zu stecken, um Schriften zu vernichten, die sich auf weit schlichtere Weise hätten beseitigen lassen. In der erregten Öffentlichkeit wurden Bolam mannigfache Beweggründe unterstellt. Die Chronik neigt der Annahme eines Streits zwischen den beiden Männern zu: Bolam habe seinen Gefährten im Jähzorn mit einem Schüreisen niedergestreckt, hernach Feuer gelegt und seine eigenen Wunden vorgetäuscht. Der Chronist stellt diese Auseinandersetzung als jene Erklärung dar, welche sich die Geschworenen letztlich zu eigen machten, ohne dass je erwiesen worden wäre, was den Zank entfesselt hatte.

Millie war Witwer und hinterließ vier Kinder. Die Überlieferung zeichnet ihn als einen Mann, der sich ungeachtet aller Schicksalsschläge mühte, seiner Familie ein ehrsames Auskommen zu bewahren. Bolam selbst war es gewesen, der ihm die Anstellung bei der Bank verschafft hatte, wo sein Gehalt sechzig Pfund im Jahr betrug. Nach seinem Ableben ließen die Bankverwalter den Kindern unverzüglich Hilfe zuteilwerden. Die Anteilnahme blieb nicht auf das Bankhaus beschränkt: Binnen Monatsfrist erbrachte eine öffentliche Sammlung tausend Pfund zu ihren Gunsten.

Die Anklagebehörde verfolgte Bolam zunächst wegen vorsätzlichen Mordes. Bei den Frühjahrsassisen des Jahres 1839 wurde eine Anklageschrift eingereicht; da jedoch die Erregung des Volkes die Unparteilichkeit des Verfahrens gefährdete, wurde der Abschluss der Verhandlung auf die folgenden Assisen vertagt. Am 29. Juli wurde der Prozess in Newcastle vor Baron Maule eröffnet. Der Vortrag der Anklage nahm den Großteil zweier Tage in Anspruch. Zu seinem Abschluss ließ die Verteidigung zahlreiche Leumundszeugen auftreten.

In seiner Zusammenfassung ging Richter Maule auf die angeführten Umstände des Mordvorwurfs ein, ohne indes das Bild eines Tätlichen Streits als gesichert hinzustellen. Die Beweisaufnahme habe weder früheren Groll noch Arglist offenbart; gleichwohl forderte er die Geschworenen auf, einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu erwägen: Bolam könnte Millies Tod in einem Handgemenge verursacht haben, bei dem Schläge wechselseitig gefallen seien. Eine Aufwallung des Zorns, so der Richter, habe zum Tode führen und Bolam hernach bewogen haben können, das Märchen eines Überfalls zu erfinden, um sich der Deportation zu entziehen. Maule fügte hinzu, dass dieser Erklärungsansatz von keiner der Prozessparteien vorgebracht worden sei und es nunmehr der Jury obliege, ihn zu prüfen. Nach dreistündiger Beratung erklärten die Geschworenen Bolam des Totschlags (manslaughter) für schuldig – ein Tatbestand des englischen Rechts, der sich vom Mord (murder) unterscheidet, ohne dass damit der tödliche Schlag als gänzlich unbeabsichtigt gelten müsste.

Bolam wurde in der Folge zur lebenslangen Deportation verurteilt und verließ das Land.

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Camden Pelham berichtet über die Untersuchung, die Verhandlung vor Baron Maule, den Schiedsspruch des Totschlags (manslaughter) und die Verbannung auf Lebenszeit. Die Chronik führt einen Wortwechsel als von den Geschworenen gebilligte Erklärung an, liefert für diesen Hergang jedoch keinen unmittelbaren Beweis. Ein Forschungsblatt von Helen Rutherford, Northumbria University, bestätigt den Fund am 7. Dezember 1838; der Prozess wird in dem herangezogenen Eintrag für Juli 1839 ausgewiesen. Der genaue Verbannungsort Bolams wird in der Quelle nicht benannt.

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