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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Kleider im Nachen

Nach dem Verschwinden des ehemaligen Militärs Neyret in Valence im August 1818 ließen ein Rock und ein Hut in einem Nachen zunächst an eine Selbsttötung glauben. Sechs Angeklagte wurden 1819 freigesprochen. Neue Enthüllungen führten 1820 zu einem zweiten Verfahren: Houdard wurde freigesprochen, Palandre ungeachtet des Geschworenenverdikts durch den Gerichtshof ebenfalls, während Sabot und Lamotte wegen vorsatzloser Beihilfe zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt wurden.

Zwei Jahre lang stritten zwei Erklärungen um das Verschwinden Neyrets. Seine Kleider wurden in einem Nachen nahe der Brücke von Valence gefunden; man glaubte, er habe den Freitod in den Fluten der Rhône gesucht. Doch kaum war er verschollen, ging das Gerücht um, er sei ermordet und in den Strom geworfen worden. Der Chronist Champagnac vergleicht diesen Prozess, der das Departement Drôme fast zwei Jahre lang in Atem hielt, mit dem berühmten Fall Fualdès in Rodez. Das erste Verfahren endete mit dem Freispruch aller sechs Angeklagten. Das zweite, eröffnet nach neuen Enthüllungen, führte zu einem anderen Ausgang: Zwei Männer wurden zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt, ein dritter ungeachtet des Geschworenenspruchs vom Gerichtshof freigesprochen, und die übrigen Beschuldigten blieben straffrei.

Neyret war ein ehemaliger Soldat, der sich in Valence niedergelassen hatte. Er heiratete die Tochter der Witwe Dupont, die bei einem örtlichen Tugendfest als sittsamste Jungfrau mit einem Rosenkranz und einer Mitgift von sechshundert Franken ausgezeichnet worden war. Neyret und seine Gattin nutzten dieses Geld, um eine kleine Handlung zu eröffnen. Die Geschäfte liefen schlecht, und Neyret geriet in Zahlungsverzug. Champagnac berichtet, seine Frau, die ihn nach Ansicht des Chronisten bloß aus Eigennutz geheiratet hatte, habe ihn verlassen und die Reste des Geschäfts an sich gerissen. Er wirft ihr ein skandalöses Gebaren vor. Diese Urteile spiegeln die Sittenschilderung der Epoche wider; es handelt sich nicht um richterliche Feststellungen.

In den ersten Augusttagen des Jahres 1818 verschwand Neyret. Gegen Mitte des Monats fand man morgens um vier Uhr einen Rock und einen Hut in einem Kahn nahe der Brücke von Valence. Die Stücke wurden zweifelsfrei als die seinen wiedererkannt. Sie deuteten auf einen Selbstmord hin, doch am Ufer war nicht Neyret gefunden worden: Man hielt lediglich die Kleider in Händen, die er getragen hatte. Fast augenblicklich lief ein anderes Gerücht durch die Stadt, wonach sein Körper von neun Messerstichen durchbohrt und in die Rhône geworfen worden sei. Der Bericht erwähnt nicht, dass der Leichnam je geborgen wurde. Beide Annahmen – Freitod und Mord – knüpften sich an dieselben Fundstücke, ohne dass diese die Frage hätten entscheiden können.

Der Verdacht fiel auf die Ehefrau und deren Mutter. Beide wurden verhaftet; sodann geriet Chaléat, ein junger Mann mit Verbindungen zu Frau Neyret, wegen Mittäterschaft in Haft. Drei weitere Personen – Mélanie Durand sowie das Ehepaar Vigne – waren zunächst nur als Zeugen vernommen worden; ihre Widersprüche und ihr Zögern brachten sie jedoch alsbald selbst auf die Anklagebank. Die Verhandlungen gegen die sechs Beschuldigten begannen am 20. März 1819. Ein Alibi verwirrte den Sachverhalt derart, dass die Geschworenen nach vierstündiger Beratung sämtliche Angeklagte für nicht schuldig erklärten. Alle wurden auf freien Fuß gesetzt.

Dieses Urteil brachte die Frage nach Neyrets Schicksal keineswegs zum Verstummen. Die Justiz gelangte an neue Aussagen über weitere Beteiligte. Da die zuvor Freigesprochenen nach dem Gesetz nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden durften, konnten sie nur noch als Zeugen auftreten. Nach zwei Jahren des Schweigens gestand die Witwe Neyret ihre Beteiligung und bezichtigte ihre Mutter, ihren Onkel Blanc, Chaléat, Sabot, Palandre, Lamotte sowie die Eheleute Vigne. Blanc hatte sich bereits im Gefängnis erhängt. Die Witwe behauptete zudem, eine fremde Frau habe dem Verbrechen beigewohnt und könne ihre Schilderung bestätigen.

Die Angaben der Witwe führten die Ermittler zu Adélaïde Houdard, die in Paris an einem berüchtigten Ort festgenommen wurde. Nachdem sie zunächst einräumen musste, zur Tatzeit in Valence gewesen zu sein, wurde sie dorthin überstellt. Nach langem Zögern gab sie Einzelheiten der Szene zu Protokoll, wie sie sie miterlebt haben wollte. Ihrer Aussage nach hatte Frau Neyret sie zu einem Abendessen mit mehreren Frauen und vier oder fünf Männern eingeladen. Zu Beginn der Nacht erschien die Mutter der Ehefrau, danach Vigne; schließlich trat Neyret ins Haus und machte seiner Frau wegen der Bewirtung Vorwürfe. Houdard schilderte, wie sich ein hochgewachsener, stattlicher Mann auf den Ehemann stürzte, worauf andere ihn mit einer Flasche schlugen und in ein Nebenzimmer schleiften. Dort, so behauptete sie, habe einer von ihnen auf ihn eingestochen, während die anderen ihn festhielten. Vor Entsetzen sei sie in den anderen Raum geflohen und ohnmächtig geworden. Als sie wieder zu sich kam, hätten die Täter ihr einen Schweigeeid abgerungen.

Am 30. August 1820 traten Sabot, Jean-Baptiste François genannt Lamotte, Palandre und Houdard vor die Assisen des Departements Drôme. Vierundsiebzig Zeugen wurden in fünf Sitzungen vernommen. Mit Spannung wurde die Aussage eines Mannes namens Ferrier erwartet: Er gab an, Chaléat zum Haus der Frau Neyret begleitet zu haben. Beim Verlassen des Ortes sei er an einen Fensterladen getreten, hinter dem die Stube erleuchtet war. Er will vier Männer gesehen haben, die einen regungslosen Körper trugen und auf eine Matratze legten. Eine alte Frau habe dem Mann ein Messer in den Leib gestoßen. Ferrier erklärte, keinen der Männer erkannt zu haben; an der Schwelle habe er Chaléat gesehen und zwei Frauen mit einer Fackel.

Nun musste sich die Witwe Neyret erklären. Sie gab an, Chaléat habe sie beauftragt, am 10. August ein Nachtmahl auszurichten, und Vigne habe Mélanie Durand einladen sollen. Dieser Auftrag sei jedoch vergessen worden. Als ihr Mann eintrat, habe sie sich mit Vigne, Houdard und ihrer Mutter in der Stube befunden. Neyret habe ihr eine Ohrfeige versetzt, woraufhin Chaléat auf ihn losging. Sodann seien Sabot, Lamotte, Palandre und Vigne hinzugekommen, hätten eine Flasche geschleudert und Neyret in ein drittes Zimmer geschafft, wo ihm die Kehle durchschnitten worden sei. Die Witwe beteuerte, sie sei im zweiten Zimmer geblieben und wisse nichts vom eigentlichen Todeskampf. Ihr Onkel Blanc sei später hinzugekommen und habe die Leiche mit Lamotte zur Rhône getragen. Die vier anwesenden Frauen seien gezwungen worden, Stillschweigen zu schwören.

Die Aussagen von Houdard, Ferrier und der Witwe deckten sich weder hinsichtlich der anwesenden Personen noch bezüglich der einzelnen Handlungen. Houdard, nunmehr selbst angeklagt, änderte Teile ihres Berichts ab. Ferrier behauptete, die Täter nicht erkannt zu haben. Die Witwe trennte streng zwischen dem, was sie im Speisezimmer gesehen haben wollte, und den Geschehnissen im Nebengemach. Die Verteidigung stützte sich auf die Widersprüche zwischen diesen Aussagen und früheren Vernehmungsprotokollen. Den Geschworenen bot sich kein einheitliches Bild, sondern ein Geflecht von Schilderungen, deren Einzelheiten im Verlauf der Untersuchung mehrfach gewechselt hatten.

Nach fünftägiger Verhandlung sprach die Jury Adélaïde Houdard einstimmig frei. Palandre wurde mit sieben gegen fünf Stimmen für schuldig befunden; der Gerichtshof schloss sich jedoch der gütigeren Minderheit an und verfügte seine Freisprechung. Sabot und Lamotte wurden ebenfalls mit sieben gegen fünf Stimmen schuldig gesprochen; hier schloss sich das Gericht der Mehrheit an. Die Geschworenen erkannten auf vorsatzlose Beihilfe zum Mord an Neyret. Beide wurden zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt, verbunden mit der Ausstellung am Pranger und der Brandmarkung.

Sabot und Lamotte leugneten ihre Schuld bis zuletzt und bezichtigten die Belastungszeugen der Verleumdung. Ihre Verurteilung vermochte die Ungewissheiten des Prozesses nicht aufzulösen: Houdard war freigesprochen, Palandre verließ den Saal als freier Mann, und die 1819 Entlasteten durften nicht mehr belangt werden. Der Schluss der Chronik liefert weder Neyrets Leichnam noch eine unzweifelhafte Schilderung jener Nacht; er verharrt bei den beiden Verurteilten, die unverbrüchlich beteuerten, an dem Mord nicht beteiligt gewesen zu sein.

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Vollständige Lesung des Kapitels VII06 (regionale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-7-chap-06.txt; SHA-256 7f9f5db0ba2c079eb2739ac1153552e74b42fd2a4fedf9a1759046f5ae518933; 1.364 Wörter). Champagnacs Bericht ist gegenüber einzelnen Beschuldigten voreingenommen und übernimmt moralisierende Urteile über die Ehefrau; diese werden als zeitgenössische Wertungen dargestellt und nicht als gerichtliche Tatsachenfeststellungen übernommen. Neyrets Leichnam wurde laut Aktenlage nicht gefunden. Erstes Verfahren vom 20. März 1819: Die sechs Angeklagten werden nach Unklarheiten um ein Alibi freigesprochen und entlassen. Neues Verfahren nach dem Geständnis der Witwe: Die frühere Angeklagte und die 1819 Freigesprochenen werden nicht erneut angeklagt, da sie nur noch als Zeugen aussagen dürfen. Im Spätsommer 1820 wird Houdard einstimmig freigesprochen; Palandre wird von den Geschworenen mit 7 zu 5 Stimmen schuldig gesprochen, vom Gerichtshof jedoch freigesprochen, der sich der Minderheit anschließt; Sabot und Lamotte werden mit 7 zu 5 Stimmen wegen vorsatzloser Beihilfe schuldig gesprochen (Entscheidung vom Gericht übernommen) und zu lebenslanger Zwangsarbeit, Ausstellung am Pranger und Brandmarkung verurteilt. Die Leugnungen von Sabot und Lamotte bleiben bis zuletzt bestehen. Auf drastische Gewaltdetails wird verzichtet.

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