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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Markthalle von Mahéru

Mahéru, 1801–1802. Nach dem Brand einer Markthalle führen ein erbitterter Eigentumsstreit und feindselige Zeugen zur Anklage gegen Pierre Besnou und seine Ehefrau. Wie Champagnac berichtet, hatte ihr eigener Sohn das Komplott geschmiedet und Zeugen bestochen. Die Eheleute werden freigesprochen; der Sohn stirbt während der gegen ihn geführten Untersuchung im Gefängnis, nachdem er seine Schuld bekannt hat.

Die Markthalle von Mahéru ging in den Flammen einer Nacht unter, und noch ehe die Asche erkaltet war, wurde ihr vormaliger Eigentümer als Brandstifter geschmäht. Die Rechtsstreitigkeiten, die ihn mit dem neuen Erwerber entzweiten, hatten offenkundigen Hass genährt; drohende Worte, überliefert durch den Feinden verpflichtete Zeugen, schienen dem Brand einen Ursprung und einen Urheber zu geben. Als die Justiz jedoch ihre Nachforschungen aufnahm, blieb die Frage offen, wer tatsächlich den Weg nach Sainte-Goburge gekreuzt und was man in der Dunkelheit wahrhaftig erblickt hatte.

In der Nacht vom 3. auf den 4. Fructidor des Jahres IX, die Champagnac auf den 22. August 1801 datiert, brach das Feuer in einer Markthalle der Gemeinde Mahéru im Département Orne aus. Sie gehörte einem Mann namens Louée, der sie von Besnou erworben hatte. Zwischen dem früheren Besitzer und dem neuen Käufer hatten mehrere Prozesse eine Feindschaft gestiftet, die der gesamten Nachbarschaft wohlbekannt war. Das erste Gerücht lastete den Brand einem Verbrechen an; der alte Groll verlieh diesem Verdacht rasch ein Gesicht.

Am 6. Fructidor begab sich der Friedensrichter an den Ort des Geschehens, um den Tatbestand aufzunehmen und die Erklärungen einzuholen. Louée gab an, das Feuer sei zwischen zehn Uhr und viertel nach zehn ausgebrochen, er wisse jedoch nicht, wer es gelegt habe. Drei Personen aus der Umgebung von Soligny beteuerten, kurz zuvor eine Frau gesehen zu haben, die von Sainte-Goburge in Richtung der Halle ging. Ihre Schürze habe weiß geschienen; darunter habe sie offenbar Glut in einem Holzschuh getragen. Louées Ehefrau machte eine ähnliche Aussage. Noch nannten diese Zeugen die Unbekannte nicht beim Namen; die Ermittlungen sollten sie jedoch alsbald mit der Gattin Besnous in Verbindung bringen.

Der Magistrat erfuhr alsdann von den früheren Prozessen und den Drohungen, die man dem vormaligen Eigentümer zuschrieb. Ein Zeuge berichtete, Besnou habe beim Vorbeigehen am Dorfe Moulins auf die Markthalle gedeutet, sie als sein Eigentum bezeichnet und angekündigt, er werde sie niederbrennen lassen, und koste es ihn hundert Livres. In derselben Aussage hieß es, seine Frau habe erwidert, sie könne dies unentgeltlich tun, sei sie doch bei Mondschein schon weiter gelaufen. Solche Worte, wie der Zeuge sie wiedergab, verliehen der Anklage eine Sprache, in der sich häuslicher Groll mit dem Beweis der Tat vermengte.

Weitere Depositionen zielten unmittelbar auf die Ehefrau ab. Einige behaupteten, in einer Gestalt, die gegen halb zehn in Richtung Ricordane – dem Standort der Halle – gegangen sei, die Frau von Pierre Besnou erkannt zu haben. Andere versicherten, sie seien ihr selbst gegen zehn Uhr begegnet, als sie nach Sainte-Goburge zurückkehrte, gekleidet wie jene Frau vor dem Ausbruch des Brandes. So zeichnete sich eine Route ab, die das Dorf mit dem eingeäscherten Gebäude verband. Doch jeder Schritt dieser Wegstrecke stützte sich auf Wiedererkennungen in der späten Abenddämmerung, zu einer Stunde, da der Name der Familie bereits mit einem alten Zwist behaftet war.

Das Spezialgericht erklärte sich für zuständig. Am 8. Brumaire des Jahres X klagte der Regierungskommissar Pierre Besnou und seine Gemahlin an, Urheber oder Mitschuldige des Brandes zu sein; die Eheleute wurden vor das Tribunal von Alençon geladen. Der Mann, der dort erschien, war öffentlicher Beamter und Kaufmann gewesen. Seine Mitbürger rühmten seine Rechtschaffenheit, und er war kurz zuvor noch für würdig befunden worden, das Amt eines Geschworenen zu bekleiden. Sein Verteidiger, Maître Duronceray, stellte diesen tadellosen Ruf dem Leumund der Belastungszeugen gegenüber, denen er die öffentliche Achtung absprach.

Der Anwalt beschränkte sich nicht auf den Charakter seines Mandanten. Er warf die Frage auf, welches Interesse Besnou daran hätte haben können, eine Markthalle zu zerstören, deren Wiedererlangung er noch erhoffte. Er hatte sie an Thibaut verkauft, der den Kaufpreis schuldig geblieben war; hernach war Louée in ihren Besitz gelangt. Besnou hatte Urteile gegen Thibaut erwirkt und bereitete Schritte vor, um wieder in den Besitz der Liegenschaft eingesetzt zu werden. Hätte ihm sein Recht das Gut zurückgeben können, so hätte die Brandstiftung den Gegenstand seiner eigenen Verfahren vernichtet und seinen Vorteil vereitelt. Im Lichte der Akten, wie die Verteidigung sie darlegte, widersprach das von der Anklage unterstellte Motiv Besnous bisherigen Handlungen gänzlich.

Ein weiteres wesentliches Element der Verteidigung bestand in einer räumlichen Distanz. Zur Zeit des Brandes kehrte Besnou von der Messe in Guibray zurück. Zwei Zeugen bestätigten eidlich, er habe die Nacht in der Gemeinde Le Bourg verbracht und sich dort noch am Morgen des 4. Fructidor befunden – neun Leguen von Moulins entfernt. Dieses Alibi ruhte nicht auf seinem bloßen Wort; mehrere Personen versicherten, ihn an jenem Ort gesehen zu haben, an dem er nach Angaben der Verteidigung weilte, als die Halle in Flammen stand. Der Fortgang der Untersuchung sollte beweisen, dass Örtlichkeiten, Vermögensinteressen und Uhrzeiten schwerer wogen als die Erzählungen über eine Frau, die im nächtlichen Halbdunkel erblickt worden sein sollte.

Duronceray beleuchtete überdies die Verflechtungen zwischen Louée, Besnou und Thibaut. Louée war einst Pächter Besnous gewesen und hatte seine Pachtgelder nicht vollständig entrichtet. Besnou hatte ihn gerichtlich belangen müssen und ein Urteil über einen Schuldschein gegen ihn erwirkt. Gegen Thibaut wiederum hatte er drei Urteile zur Begleichung des Kaufpreises der Halle erstritten. Am 17. Vendémiaire war Besnous Gerichtsvollzieher bei Thibaut erschienen, um dessen Mobiliar zu pfänden; am selben Tage hatte ein Haftbefehl den Vater getroffen. Thibaut soll über diese Verhaftung unverhohlene Freude gezeigt haben. Die Personen, deren Aussagen nun auf den Besnous lasteten, waren somit selbst in Prozesse verstrickt, in denen unvereinbare Interessen aufeinanderprallten.

Es blieben die Anschuldigungen gegen die Ehefrau: verfängliche Worte und das angebliche Wiedererkennen einer Frau nahe der Markthalle. Duronceray rief in Erinnerung, dass diese Aussagen namentlich von Louée, von Thibaut, dessen Sohn und dessen Tochter stammten – Personen, die er als erklärte Feinde brandmarkte. Nach zehnmonatiger Pein führten die Verhandlungen zum Freispruch beider Ehegatten. Besnou und seine Frau verließen den Gerichtssaal als freie Menschen; die Anklage hatte nicht nachweisen können, dass einer von ihnen das Gebäude in Brand gesteckt hatte.

Die Angelegenheit fand mit diesem Urteil jedoch kein Ende. Champagnac enthüllt alsdann, dass Besnous eigener Sohn die Fäden gegen seinen Vater gesponnen hatte. Seit mehreren Jahren, so die Chronik, habe sich der junge Mann als undankbar erwiesen, Unredlichkeiten gehäuft und Prozesse geführt. Er habe den Brand der Halle Louées ausgenutzt, um seinen Vater als Schuldigen hinzustellen und Zeugen zu bestechen. Diese Feststellung besagt nicht, dass der Sohn das Feuer selbst gelegt hätte; sie betrifft allein die fabrizierten Anschuldigungen und die erkauften Aussagen.

In der Folge soll der junge Mann vor den Konsequenzen seines Treibens erschrocken sein. Wäre sein Vater dazu verurteilt worden, Gerichtskosten und Schadenersatz zu tragen, hätte diese Last dessen gesamtes Vermögen aufzehren können. Daraufhin bewog er andere Zeugen dazu, vor Gericht neue Tatsachen zu beschwören, die die Chronik als falsch bezeichnet und die, selbst wenn sie wahr gewesen wären, zur Feststellung der Unschuld des Vaters nicht erforderlich gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verhaftung dieser Zeugen sowie des Anstifters. Ein zweites Verfahren entspann sich somit um die Fälschungen, die nach dem Prozess der Eheleute zutage getreten waren.

Während der Instruktion dieses neuen Falles starb Besnou der Jüngere im Gefängnis. Champagnac berichtet, er habe vor seinem Tode der Wahrheit vollauf Genugtuung geleistet und Gott sowie seinen Vater um Vergebung für das Verbrechen angefleht, mit dem er sich befleckt hatte. Dieses Geständnis, wie der Verfasser es zusammenfasst, erhellt das Zustandekommen der Anklagen gegen die Eheleute Besnou; den wahren Brandstifter der Halle bezeichnet es gleichwohl nicht. Der Dahingeschiedene wurde nicht am Ende einer öffentlichen Verhandlung gerichtet, von der uns die Chronik Kunde gäbe. Jene aber, die er ins Verderben hatte stürzen wollen, waren freigesprochen worden.

Besnou hatte die Freiheit wiedererlangt und seinen Sohn verloren. Auf den umstrittenen Ländereien war die Markthalle verbrannt; der Name dessen, der die Fackel an sie gelegt hatte, blieb für immer im Dunkeln.

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Kapitel V28 der Quelle vollständig ausgewertet. Die Brandstiftung datiert aus der Nacht vom 3. auf den 4. Fructidor des Jahres IX (22. August 1801); Pierre Besnou und seine Frau wurden nach den Verhandlungen vor dem Tribunal von Alençon freigesprochen. Die Verteidigung stützte sich auf ein von zwei Zeugen beglaubigtes Alibi und wies auf die materiellen Eigeninteressen von Louée und Thibaut hin. Champagnac schreibt dem Sohn die Urheberschaft einer falschen Anschuldigung zu und berichtet von dessen Reuebekenntnis vor dem Tode im Gefängnis; das Kapitel behauptet nicht, dass der Sohn die Halle selbst angezündet habe, nennt den eigentlichen Brandstifter nicht und enthält kein Endurteil des Folgeverfahrens gegen den Anstifter und die Zeugen. Die der Familie und den Zeugen zugeschriebenen Äußerungen entstammen der Chronik und wurden nicht anhand der Originalgerichtsakten überprüft.

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