Das Dokument schien die Anwesenheit von Claude Peyrache in Yssingeaux am 8. Oktober 1817 zu belegen. Vor dem Assisengericht von Riom verlas ein Anwalt am 23. Mai 1821 jene Quittung erneut, die dieser von Anbeginn triumphierend vorgezeigt hatte: Sie trug in Wahrheit das Datum des 8. Oktober 1818. Ein ganzes Jahr verschob sich plötzlich vor den Augen des Publikums. Und mit ihm schwand der Beweis, der Peyraches Anwesenheit in jenem Gasthof hatte rechtfertigen sollen, in dem er drei Männer belauscht haben wollte, die einen Mord gestanden.
Man musste zum Morgen des 10. September 1817 in Dunières zurückkehren. Am Vortag hatte Jean Courbon, ein wohlhabender Gutsbesitzer aus Mazet bei Yssingeaux, den Tag und einen Teil des Abends damit verbracht, in mehreren Schankstuben mit Galland, Rispal und Tavernier, drei Schwägern, zu zechen. Um fünf Uhr morgens fand man seinen Leichnam in einer zwei Fuß tiefen Grube hinter einem anderen Wirtshaus als jenem, in dem er seine Zechkumpane verlassen hatte. Sein Geld, seine Habseligkeiten und die zerrissenen Stücke eines Schuldscheins, den er Tavernier beglichen hatte, befanden sich noch in seinen Taschen.
Die Leiche lag in einer sonderbaren Stellung, der Kopf auf die Brust gepresst, das gesamte Körpergewicht auf dem Nacken ruhend. Kleidung und Halstuch wiesen keinerlei Kampfspuren auf; weder Quetschungen noch Wunden waren zu erkennen. Der Körper bewahrte noch eine geringe Restwärme bei einer außergewöhnlichen Totenstarre. Der herbeigerufene Wundarzt Thomas traf unverzüglich ein und führte das Ableben auf einen Schlaganfall infolge übermäßigen Alkoholgenusses zurück. Courbons massige Statur und die Leichenöffnung stützten, so berichtet Champagnac, diesen Befund. Seine Angehörigen und Freunde wussten ohnehin, dass wegen seiner Korpulenz und seiner Trunksucht stets ein plötzlicher Tod zu befürchten gewesen war.
Doch kaum einen Tag nach seiner Beisetzung lief im gesamten Kanton das Wort vom Meuchelmord um. Galland, Rispal und Tavernier gerieten ins Visier. Obwohl die Protokolle keine Verletzungen verzeichnet hatten, raunten einige Einwohner bald von gebrochenen Halswirbeln sowie von Blutunterlaufungen an Hals und Brust. Ein greifbares Motiv für die ihnen unterstellte Feindschaft ließ sich nicht ermitteln. Galland war von streitsüchtiger Natur; Rispal hingegen galt als sanftmütig, rechtschaffen und friedliebend. Diese Wesensunterschiede vermochten das Gerücht, das von Tag zu Tag an Gewissheit gewann, kaum zu bremsen.
Tavernier und Rispal wurden am 3. Oktober festgenommen. Als Galland tags darauf erfuhr, dass Gendarmen sein Haus aufgesucht hatten, stellte er sich selbst den Behörden. Das Gericht verfügte bald darauf, am 8. Oktober, die Freilassung der drei Männer. Doch diese Haftentlassung vermochte die Gemüter der Einwohner, die sich von deren Schuld überzeugt hatten, keineswegs zu beruhigen; sie empörte viele Geister und fachte den Argwohn nur weiter an. Damals beherrschte der Mord an Fualdès in Rodez die Gespräche in Stadt und Land, und nicht wenige meinten, im Tode Courbons die Züge jener anderen Bluttat wiederzuerkennen.
Ein von den Schneidern Aulanier und Celsette weitergetragenes Gerücht verlieh dem Geschrei neue Nahrung: Ein gewisser Lardon gab an, Anne Colombette habe behauptet, Galland habe im Vorbeigehen an ihrem Hause den Tod Courbons verkündet. Die Chronik datiert diese Unterredung auf den 8. September 1817, verlegt sie jedoch zugleich auf den Augenblick, als die Leiche hinter dem Gasthof entdeckt wurde – was sich mit ihren eigenen Angaben vom 9. und 10. September nicht vereinbaren lässt. Lardon sagte schließlich über das aus, was er gehört haben wollte. Doch die Zeugenaussage, die die Anklage letztlich vor die Geschworenen bringen sollte, stammte von Claude Peyrache.
Peyrache behauptete, die Nacht des 8. Oktober in einer Herberge in Yssingeaux verbracht zu haben, nur durch eine einfache Zwischenwand von den drei Schwägern getrennt. Er versicherte, er habe sie über ihre Verfehlung sprechen hören. In dem von ihm kolportierten Gespräch habe einer geklagt, man sei zu weit gegangen; Galland habe ihm Stillschweigen befohlen, aus Furcht, man werde sie wieder einkerkern. Ein anderer habe geäußert, sie hätten Courbon nicht töten dürfen; worauf Galland erwidert habe, er sei nun einmal tot und man dürfe nichts bereuen. Ein Dritter habe erklärt, sie hätten das Tuch zu tief hineingestopft, was den Hals habe anschwellen lassen und den Verdacht geweckt habe. Diese Worte gelangten den Behörden erst mehrere Monate nach dem Datum zur Kenntnis, an dem Peyrache sie vernommen haben wollte.
Als er am 26. August 1818 vor den Untersuchungsrichter geladen wurde, erwähnte er diese Szene mit keinem Wort. Tags darauf begab er sich zum Friedensrichter von Montfaucon und enthüllte die Äußerungen, die er den drei Männern zuschrieb. Als er daraufhin im Wege der Rechtshilfe vor den Untersuchungsrichter von Yssingeaux zitiert wurde, wiederholte er dieselbe Schilderung. Die Ehefrauen von Galland und Rispal erhoben bereits Einspruch gegen diese Anschuldigung. Die Anklagekammer verwies die drei Schwäger schließlich vor das Assisengericht des Départements Haute-Loire.
Vor den Geschworenen wiederholte Peyrache seine Aussage und schmückte sie mit weiteren Einzelheiten aus. Die Wirtsleute sagten aus, ihn am fraglichen Tage nicht gesehen zu haben; ein Zeuge behauptete gar, genau jenes Bett belegt zu haben, in dem Peyrache geschlafen haben wollte. Um seine Anwesenheit in Yssingeaux zu beweisen, legte der Belastungszeuge eine Quittung vor, unterzeichnet von Labatie, einem Anwalt der Stadt. Das Dokument wurde von dessen Aussteller anerkannt und als Nachweis dafür gewertet, dass er sich am 8. Oktober 1817 tatsächlich dort befunden hatte. Die Verteidiger der Angeklagten forderten vergeblich einen Lokaltermin und die Verhaftung von Peyrache und Lardon wegen Meineids.
Die Verhandlungen dauerten sechs Tage. Am 9. März 1819 wurden Galland und Rispal als Mörder zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt; Tavernier erhielt ein Jahr Gefängnis als unabsichtlicher Gehilfe des Totschlags. Galland und Rispal wurden gebrandmarkt und in das Bagne von Toulon verbracht. Der Urteilsspruch hatte sie aus der bürgerlichen Welt gerissen, ohne dass den Anträgen der Verteidigung nachgegangen worden war, das Nebenzimmer, das Bett und die bloße Anwesenheit Peyraches an Ort und Stelle zu überprüfen.
Ihre Frauen ließen nicht davon ab, die Verfolgung wegen Falschaussage voranzutreiben. Am 20. Dezember 1819 ordnete das Gericht von Yssingeaux auf Geheiß des Siegelbewahrers akustische Versuche an: Konnte man die Unterredung verstehen, die Anne Colombette mit Galland geführt haben sollte? Hatte Peyrache überhaupt hören können, was er im Gasthof aufgeschnappt zu haben behauptete? Die Ermittler vernahmen neue Zeugen und nahmen den Schauplatz in Augenschein. Der Verdacht gegen Lardon, Colombette, Aulanier und Celsette erwies sich als unzureichend; sie wurden außer Verfolgung gesetzt. Für Peyrache hingegen sollten die Experimente im Gasthof die Grundfesten seiner gesamten Erzählung erschüttern.
Er hatte von einer dünnen Bretterwand gesprochen; die Überprüfung ergab, dass eine zwei Fuß dicke, beidseitig verputzte Mauer die Räume trennte. Von dem Bett aus, das er ursprünglich bezeichnet hatte, war es schlechterdings unmöglich, etwas aus dem Nebenzimmer zu vernehmen. An der Tür ließen sich allenfalls vereinzelte Worte erhaschen, keineswegs aber zusammenhängende Sätze. Peyrache hatte zudem seine Angaben geändert: Zunächst hatte er behauptet, vom Bett aus gelauscht zu haben, um später vorzugeben, er habe an der Tür gekauert. Das Bett, auf das er gewiesen hatte, war von einem anderen Gast belegt gewesen. Selbst die Örtlichkeiten, die er in jener Nacht durchschritten haben wollte, hatte er unrichtig beschrieben.
Blieb noch die Quittung. Peyrache hatte dieses Dokument stets als unwiderlegbaren Beweis für seine Anwesenheit im Jahre 1817 ins Feld geführt. Labatie erinnerte sich, ihm an jenem Tage, als er ihn gesehen hatte, anlässlich einer Abrechnung eine Quittung ausgestellt zu haben; der Anwalt erkannte das vor dem ersten Assisengericht vorgelegte Schriftstück wieder. Als Maître Tailhand der Ältere den Text in Riom aufmerksam überflog, bemerkte er schließlich die Jahreszahl: Der Beleg trug das Datum des 8. Oktober 1818, nicht 1817. Eine einzige Ziffer hatte bis dahin als Stütze für eine ganze angebliche Herbergsnacht gedient. Das Datum bestätigte die Aussage nicht länger; es legte ihren Betrug schonungslos offen.
Peyrache erschien am 23. Mai 1821 vor dem Schwurgericht von Riom. Galland und Rispal waren aus den Galeeren herbeigeschafft worden, um dem Verfahren beizuwohnen; sie standen noch immer unter der Wucht ihres Schuldspruchs. Ihre Ehefrauen saßen an ihrer Seite. Der Gastwirt Perrot und seine Magd Rose Vidal erklärten erneut, Peyrache nicht gesehen zu haben. Deschomet bekräftigte eidlich, das von jenem beanspruchte Bett bewohnt zu haben. Die Sachverständigen wiederholten, dass man von der Schwelle aus keine ganzen Sätze und vom Bette aus schlechterdings nichts vernehmen konnte. Labatie bestätigte, die Quittung sei zwar echt und von ihm unterzeichnet, trage jedoch jenes Datum, das der Anwalt soeben enthüllt hatte.
Diesmal sprachen die Geschworenen Peyrache einstimmig des Meineids schuldig. Er wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Der Kassationshof verwarf sein Rechtsmittel am 18. Juni; am 9. August hob er das Urteil auf, das Galland und Rispal verdammt hatte, und ordnete eine Neuverhandlung vor dem Schwurgericht des Départements Loire in Montbrison an. Die beiden Männer traten die Reise zu einem erneuten Prozess an, zwar auf der Grundlage der fortbestehenden Anklageakte, nun jedoch nach der richterlichen Feststellung des Meineids, der sie einst an die Ruderbank geschmiedet hatte.
Das Urteil von Montbrison erging am 5. Dezember 1821 nach achttägiger Verhandlung. Die Geschworenen sprachen Galland und Rispal von dem ihnen zur Last gelegten Tötungsdelikt frei. Der Gerichtspräsident verfügte ihre sofortige Freilassung und sprach von einem Justizirrtum, den die Gerichtsbarkeit nun wiedergutmache, soweit es in ihren Kräften stehe. Er riet ihnen, jeden Groll zu ersticken und ihren Platz in der bürgerlichen Gesellschaft wieder einzunehmen. Gallands Ehefrau, die seit siebzehn Tagen das Krankenlager hütete, starb am 14. Dezember in Montbrison; sie hatte nur dem ersten Verhandlungstag beiwohnen können. König Ludwig XVIII. gewährte Madame Rispal eine Pension von dreihundert Francs, um das ihrem Gatten zugefügte Unrecht nach Kräften zu mildern.
