Riencourt erhielt die Suppe als Erster und aß mit Hast. Die übrigen Gäste wunderten sich über die beißende Schärfe des Gerichts; Demay de Vieulaine und seine Gattin rührten es nicht an. Schon bald klagte Riencourt über schneidende Leibschmerzen, ehe dieselben Peinigungen auch jene Tischgenossen befielen, die von der Suppe gekostet hatten. Riencourt verschied fast auf der Stelle. An jenem 13. September 1762 war aus einer Einladung im Familienkreis eine Kriminaluntersuchung geworden.
Schauplatz des Geschehens war das Haus des mütterlichen Oheims von Charles-François-Joseph Leroi de Valines. Vor jenen Vorfällen hatte der junge Mann gemeinsam mit seinen Eltern auf dem Schlosse Valines gelebt. Zu den Gästen zählten das Ehepaar de Riencourt, dessen Sohn, ein Page der Königin, eine Schwester Demay de Vieulaines, der Ortspfarrer sowie Leroi selbst. Zusammen mit der Herrschaft des Hauses sollten acht Personen an der Tafel sitzen. Leroi kündigte jedoch an, nicht am Mahle teilzunehmen: Er gab vor, nach Longpré reisen zu müssen, wo indes niemand auf ihn wartete. Man bat ihn inständig, im Kreise der Seinen und der Freunde zu verweilen; er beharrte auf seinem Entschluss und berief sich auf dringende Geschäfte.
Gleichwohl nahm er das Frühstück gemeinsam mit dem jungen Riencourt ein, der noch vor dem Mittagsmahl nach Versailles abreisen musste, wohin ihn sein Pagedienst rief. Leroi hingegen hatte keineswegs eine Verabredung in Longpré. Nach dem Fortgang seines Gefährten verblieb er im Hause und strich bis zur Küche umher. Mehrfach hieß er die Köchin, in einem abgelegenen Garten Ampfer zu schneiden, wobei er vorgab, seine Trauerschnallen putzen zu wollen. Allein zurückgeblieben, harrte er ihrer Rückkehr. Sie brachte ihm den Ampfer; er tat, als reibe er die Spangen, und verließ alsdann das Haus gen Longpré. Jene Verrichtungen gewannen erst nach dem Mahle ihr ganzes, verhängnisvolles Gewicht, als die Gäste von Übelkeit niedergeworfen wurden.
Zu Tische trug man für sechs Personen auf; die Wirtsleute erinnerten sich an zwei kürzliche Todesfälle in ihrer Sippe – die Schwester und der Schwager Demays waren jüngst verschieden – und hielten sich zurück. Der stechende Geschmack des Gerichts beunruhigte die übrigen Gäste. Das Unwohlsein befiel zunächst Riencourt und sodann all jene, die davon gegessen hatten, je nach der Reihenfolge und der zu sich genommenen Menge. Man suchte nach Heilmitteln; bei einigen Kranken gelang eine Linderung, Riencourt hingegen hauchte fast augenblicklich sein Leben aus.
Die Kunde verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Der königliche Prokurator zu Abbeville erhob Anklage und forderte das Erscheinen des Richters in Vieulaine. Die an Riencourt vorgenommene Leichenschau ergab unzweifelhaft, dass Gift den Tod herbeigeführt hatte; auch die übrigen Geladenen waren erst nach dem Genuss derselben Suppe erkrankt.
Alsbald richteten sich die Blicke auf Leroi. Die Untersuchung förderte zutage, dass er wiederholt Giftstoffe erworben hatte; überdies nahm man sein Verweilen in der Küche und sein auffälliges Scheiden vor der Mahlzeit ins Verhör. Die Richter wandten ihre Aufmerksamkeit gleichermaßen seinen beträchtlichen Ausgaben und etlichen Diebstählen zu, die er bei verschiedenen Gelegenheiten begangen hatte. Champagnac bezeichnet das Erbe als treibende Feder für den Giftmord an den Eltern. Jene Verdachtsmomente führten zu seiner Festnahme und lenkten den Blick der Justiz unweigerlich auf den Tod seines Vaters und seiner Mutter zurück.
Der Vater war am 30. Juni erkrankt, obschon er lediglich ein leichtes Mahl zu sich genommen hatte. Am Nachmittag überkamen ihn heftige Leibschmerzen, rasende Kopfpein und ein quälendes Reißen im Magen. Unablässiges Erbrechen verschlimmerte seinen Zustand; um Mitternacht steigerten sich die Anfälle, und am 2. Juli, des Morgens um sechs Uhr, erlag er qualvollen Krämpfen. Laut Champagnac hatte der Sohn den Sterbenden ermahnt, sein Schicksal zu dulden, und ihm mehrfach unter frommen Reden ein Kruzifix dargeboten. Zeugen, die den Leichnam sahen, bemerkten, dass schwarzes, übelriechendes Blut aus dem Haupte drang. Diese Beobachtung wurde zu Protokoll genommen, ohne dass man damals eine gerichtliche Feststellung der Todesursache veranlasst hätte.
Am 25. Juli wurde die Mutter von ähnlichen Symptomen heimgesucht wie zuvor ihr Gemahl. Der herbeigerufene Arzt traf erst nach ihrem Ableben ein und vermochte die Ursache des Todes nicht mehr zu ergründen. Champagnac hebt hervor, dass sich angesichts dieser rasch aufeinanderfolgenden Trauerfälle zunächst keinerlei Argwohn regte. Die Frau wurde ohne weitere Förmlichkeiten bestattet, und Leroi ergriff Besitz von der Erbschaft. Erst Monate später rollte die Kriminaluntersuchung jene beiden Sterbefälle von neuem auf.
Bei der Exhumierung verhinderte die fortgeschrittene Verwesung den Nachweis von Giftspuren. Der Wundarzt, der seinerzeit die Eltern behandelt hatte, bekundete jedoch nachdrücklich, dass jene Krankheitserscheinungen nur von einem ätzenden Gifte herrühren konnten. Dieses Zeugnis fiel schwer in die Waagschale, wenngleich es dem stofflichen Fund in den Gebeinen nicht gleichkam. Champagnac nennt das von Leroi gekaufte Gift nicht mit Namen und überliefert keinerlei chemische Analyse.
Weitere Äußerungen wurden peinlich geprüft. Leroi räumte ein, gesagt zu haben, seine Mutter sei vergiftet worden, doch suchte er dies damit zu erklären, dass sie Milch aus einem schadhaft verzinnten Topfe getrunken habe. Die Magd des Geflügelhofs, welcher der Bericht über diese Äußerung zugeschrieben wurde, trat ihm in einer Gegenüberstellung entgegen und bestritt den Hergang. Ein weiterer Umstand belastete den Sohn: Nach dem Tode des Vaters habe die Mutter ihn gemahnt, früher zu Bette zu gehen; er habe erwidert, dies werde nicht ewig währen und er sei bald sein eigener Herr. In den Qualen ihres Todeskampfes schließlich soll sie ihm zugerufen haben: „Du bist ein Unseliger, du bist meines Todes Ursache.“ Champagnac stützt sich bei diesen Worten auf die Akten des Verfahrens.
Zu Beginn des Monats April 1762 hatte Leroi sein sechzehntes Lebensjahr noch nicht vollendet, als er einen Einbruchsdiebstahl in die Behausung eines Kanonikers in Aire-en-Artois verübte. Champagnac führt jenen Diebstahl als früheres Vergehen an, ohne dass das für jene erste Tat überlieferte Alter einen sicheren Schluss auf die Jahre des Jünglings beim verhängnisvollen Mahle im September zuließe. Am 27. März 1764 verurteilte ihn der Kriminalleutnant von Abbeville für die Gesamtheit der ihm zur Last gelegten Verbrechen dazu, lebendig gerädert und hernach dem Feuer übergeben zu werden.
Auf die eingelegte Berufung hob das Parlement von Paris am 22. August 1764 das Urteil von Abbeville in bestimmten Punkten auf, um einige Tatsachen einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen. Leroi wurde der peinlichen Befragung unterworfen und gestand die Vergiftung seines Vaters und seiner Mutter. Dieses Geständnis war unter der Folter erpresst worden. Nach juristischen Streitigkeiten, die von Seiten der sich als Erben meldenden Verwandten angestrengt worden waren, endete der Rechtsstreit mit seinem förmlichen Ausschluss von der Erbfolge.
Leroi wurde des väterlichen wie des mütterlichen Erbes für unwürdig erklärt und alsdann dem Scharfrichter überstellt. Riencourts Tod war nach jenem Gastmahl als Giftmord befunden worden; die Anklage wegen des Todes der Eltern stützte sich auf vormalige Krankheitssymptome, ein ärztliches Gutachten, überlieferte Reden und ein unter der Folter abgelegtes Bekenntnis. Die ausgegrabenen Leichen hatten keine greifbaren Spuren geliefert. So verlor der junge Mann die begehrten Besitztümer, und der Vorwurf des doppelten Elternmordes brachte ihn unter das Richtrad.
