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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Deutschland

Das Notsignal auf den Goodwin Sands

Im November 1817 auf den Goodwin-Sanden geborgen, treibt die dänische Brigg L’Espérance ohne Kapitän und Steuermann. Unterleutnant Lorenzen bezichtigt die Mannschaft des Mordes an Jens Nielsen Holst und dessen Sohn. Die Geständnisse bestätigen die Bluttat, widersprechen einander jedoch über Ränke und Rollen; Lorenzen selbst gerät unter Verdacht, wird jedoch freigesprochen. Fünf Seeleute sterben 1820 in Flensburg unter dem Beil, zwei Urteile werden in lebenslängliche Festungshaft gewandelt.

Am 27. November 1817 geriet eine dänische Brigg auf den Goodwin Sands vor der Küste von Kent in tödliche Bedrängnis. Die Lotsen von Deal folgten den Notsignalen und brachten das Fahrzeug glücklich wieder frei. Das völlige Fehlen des Kapitäns und seines ersten Offiziers gab den Rettern jedoch ein unheimliches Rätsel auf. Unterleutnant Johannes Lorenzen trat die Schiffsführung sogleich an die Lotsen ab und ersuchte sie, die Brigg in den nächsten Hafen zu geleiten. Kaum an Land, wandte er sich an den dänischen Vizekonsul: Kapitän Jens Nielsen Holst und dessen Sohn Niels, der erste Leutnant, seien von der eigenen Mannschaft über Bord geworfen worden.

Die Espérance befand sich, lediglich mit Ballast beladen, auf der Reise von Hamburg nach Messina. Am 30. Oktober hatte sie die Elbe verlassen. An Bord verblieben Lorenzen, der Kajütwächter Christian Waldvoigt und sieben Matrosen. Jene zwei Männer, die nun die Mannschaft anzeigten, waren freilich keine Augenzeugen des Verschwindens der beiden Holsts gewesen. Lorenzen hatte, ein schmerzendes Bein kurierend, in seiner Kammer geschlafen; Waldvoigt befand sich in der seinen. Die Anklageakte musste sich mithin auf Hörensagen, widersprüchliche Eingeständnisse, das Verhalten der Mannschaft und eine vertrackte Kardinalfrage gründen: Wer hatte was getan, und zu welchem Zeitpunkt?

Gleich nach der Landung stritten die englischen und dänischen Behörden über den rechtmäßigen Gerichtsstand. Die Tat war auf hoher See verübt worden, doch unter dänischer Flagge. Anfangs neigten die dänischen Gesandten in England zu einem englischen Verfahren, und die dortigen Behörden schienen dem zunächst beizupflichten. Die Lords der Admiralität entschieden schließlich, das Verbrechen liege außerhalb des britischen Rechtsraums. Die Gefangenen wurden nach Flensburg überstellt, begleitet von Lorenzen und Waldvoigt als Kronzeugen. Diese Überfahrt vor ein dänisches Gericht bildete den Auftakt zu einer langwierigen Untersuchung, die sich als weit verwickelter erweisen sollte als der glatte Bericht an den Vizekonsul.

In Flensburg gab Lorenzen zu Protokoll, der Unmut sei nach einer Züchtigung der Matrosen Niels Hendricksen und Diedrich Widow entbrannt. Der Kapitän hatte sie mit einer Trosse geschlagen; Lorenzen hielt die Züchtigung zwar für verdient, das Tauwerk jedoch für ungebührlich dick. Ein Schiffszimmermann hatte protestiert, ein Offizier dürfe einen Mann am Ruder nicht schlagen, ehe er abgelöst worden sei. Holst selbst trug diesen Vorfall ins Logbuch ein. Weitere Zusammenstöße folgten: Schmähungen, Stockschläge, Strafandrohungen. Waldvoigts Aussagen zeichnen das Bild eines rohen Gewalthabers; Lorenzens Schilderungen fallen gemäßigter aus.

Auch das Brot entfachte den Zorn. Am Vortag des Verbrechens, dem 26. November, ließ Holst über Lorenzen die Zuteilung von mehr Brot in Aussicht stellen, verschob den Beschluss jedoch auf den folgenden Tag. Kurz nach fünf Uhr morgens schreckte ein kurzer, kläglicher Schrei den Unterleutnant aus dem Schlaf. Er trat an Deck, rief nach dem Kapitän und dessen Sohn, erhielt keine Antwort und sah sich jählings von den Matrosen umringt. Jochim von Ehren schwang einen Kausenstichel; der Zimmermann Utterberg und er forderten von Lorenzen einen Treueeid auf die Mannschaft – widrigenfalls ereile ihn dasselbe Los wie die Holsts. Lorenzen sank in Ohnmacht; er leistete den Schwur schließlich, um Zeit zu gewinnen und sein Leben zu retten.

Vom Mord selbst hatte er nichts gesehen. Die Matrosen teilten ihm mit, Kapitän und Sohn seien über Bord gegangen. Den jungen Holst habe man getötet, weil er von demselben Geblüt wie sein Vater gewesen sei und sie hätte verraten können. Auf die Frage des Unterleutnants, weshalb man einen Mann erschlagen habe, den alle als sanftmütig und gütig rühmten, verwiesen sie einhellig auf die Verwandtschaft. Den Kapitän hatte man wegen seiner Tyrannei gehasst; der Tod des Sohnes erschien der Mannschaft als unumgängliche Folge des ersten Entschlusses. Die späteren Geständnisse bestätigten den Doppelmord, ließen jedoch die einzelnen Etappen und die genaue Schuld der Beteiligten im Dunkeln.

Bei den Mahlzeiten prahlten einige damit, eifriger am Werk gewesen zu sein als die anderen. Die Verhöre ergaben indessen weder Einigkeit über den Ursprung der Verschwörung noch über die Handlungen jener Nacht. Peter Klever sprach von Beratungen zwei oder drei Tage vor dem Überfall und einem endgültigen Beschluss beim letzten Mahl. Widow entsann sich der Reden des Kochs und des Zimmermanns. Kuhlmann gab an, man habe zunächst nur das Kommando an sich reißen oder die Proviantlast aufbrechen wollen; der Mordgedanke habe sich erst im allgemeinen Wortwechsel festgesetzt. Jochim und Utterberg bemühten sich ihrerseits, ihre Schuld herabzuspielen. Über den Kern der Tat herrschte Einigkeit, doch den ersten Schlag und die schwersten Gewalttaten schob jeder von sich.

Der junge Holst war das zweite Opfer, doch die Beweislage für seinen Tod war noch verworrener. Klever bekannte, ihn gepackt und ins Meer geschleudert zu haben. Über seinen Helfershelfer schwankte er: Zuerst nannte er den Koch, dann Hendricksen. Der Zimmermann sah Hendricksen an Klevers Seite, während andere nichts bemerkt haben wollten. Der Koch bestritt jede Teilnahme an diesem zweiten Mord, räumte jedoch seine Anwesenheit beim Tod des Kapitäns ein. Die Akten stellten die Schuld mehrerer Männer fest, ohne je mit letzter Gewissheit darzutun, wessen Hände den jungen Offizier über die Schanz gerissen hatten.

Nach der Tat durchwühlte die Mannschaft die Kajüte des Kapitäns. Kasten wurden erbrochen, das Plundergut jedoch wieder an seinen Ort zurückgelegt. Am folgenden Tag vernahm Lorenzen finstere Absichten: Man wolle auch ihn beseitigen, das Schiff anbohren und in den Booten die Küste gewinnen. Die Nähe Englands ausnutzend, suchte er die Brigg an Land zu bringen, doch der Koch wies einem herannahenden Lotsenboot eine falsche Richtung. Als Klever Lorenzens Manöver durchschaute, musste dieser wieder abhalten. Er lauerte auf eine neue Gelegenheit.

Auf den Goodwin Sands trieb der Unterleutnant die Gefahr auf die Spitze, bis das Setzen der Notsignale unvermeidlich ward. Zwei Lotsenboote legten an. Die Matrosen suchten die Männer mit Spillspaken abzuwehren; Lorenzen überredete sie, wenigstens einen Lotsen an Bord zu lassen, und erteilte Befehle, die jeden Verdacht zerstreuen sollten. Als die Mannschaft beschäftigt war, winkte er den übrigen Lotsen. Vierzehn Mann stürmten das Deck und übernahmen die Führung. Die Meuterer versuchten noch vorzugeben, die Holsts seien bei schwerem Wetter von Sturzseen davongerafft worden; um dem Glauben zu schenken, hatten sie zuvor die Schiffsreling ins Meer geschlagen.

Im Hafen händigte die Mannschaft Lorenzen eine Börse aus, um die Lotsen abzufinden. Er zeigte ihnen das Geld, hieß sie Ruhe bewahren und begab sich nach Deal. Die misstrauische Mannschaft verlangte von ihm den Schwur, zu bezeugen, der Kapitän und sein Leutnant seien im Sturm umgekommen, während er schlief. Lorenzen versprach alles, was sie begehrten. In der Nacht jedoch nahte ein englisches Kriegsschiff, und die Meuterer wurden festgesetzt. Der kühne Entschluss, der die Brigg vor der Strandung bewahrt hatte, lieferte die Mörder den Gerichten aus.

Waldvoigt bestätigte Teile des Berichts, ohne jedoch die Drohungen gegen Lorenzen vernommen oder den Mord mitgesehen zu haben. Er bezeugte Holsts Härte und den Groll der Seeleute. Nach anfänglichem Leugnen bekannten sich die Gefangenen schließlich zum zweifachen Mord. Sie beriefen sich darauf, Schläge, Beschimpfungen und quälender Hunger hätten sie zur Verzweiflung getrieben. Die Untersuchung wog indessen Brot und Vorräte nach: Das Gewicht entsprach der Schifffahrtsordnung, die Beschaffenheit erwies sich als tadellos. Der Hunger war mithin ein Wahn und ein vorgeschobener Grund, keine erwiesene Not. Die Gewalttätigkeit des Kapitäns hingegen, von mehreren Zeugen bekräftigt, ist besser belegt; der Chronist fügte diesen Akten freilich mancherlei eigene Mutmaßungen über das Gemüt der Mannschaft bei.

Ein schwerer Verdacht lastete auf Lorenzen. Mehrere Gefangene behaupteten, er habe von der Verschwörung gewusst, die Seeleute womöglich gar aufgewiegelt. Klever sagte aus, Lorenzen habe ihm erwidert: „Das kann nicht sein“, ehe er wegging; andere legten ihm feindselige Worte gegen den Kapitän in den Mund. Der Unterleutnant bestritt jede Mitwisserschaft oder Begünstigung. Die Anklagen stammten von Verurteilten, die ein offenbares Interesse daran hatten, ihren Verräter zu belasten, und sie widersprachen einander. Das Gericht sprach ihn schließlich von der Mitschuld und der Begünstigung frei. Der rückschauende Bericht vermerkt das Urteil, lässt den Zweifel jedoch fortglimmen; einen bündigen Beweis liefert er nicht.

Die Untersuchung zog sich über Jahre hin. Ein erstes summarisches Verhör schloss im August 1818; ein förmliches Kriminalverfahren folgte, ehe Anklage und Verteidigung am 27. Oktober sowie am 2. und 3. November 1819 vor einer Kommission in Flensburg verhandelt wurden. Das Urteil erging am 14. Oktober 1820. Sechs Männer wurden des verabredeten Mordes am Kapitän und dessen Sohn schuldig befunden; Hendricksen wurde wegen Teilnahme am Komplott gegen den Kapitän und Meuterei verurteilt. Das ursprüngliche Erkenntnis lautete für die ersten sechs auf das Rad, für Hendricksen auf Enthauptung. Ein königlicher Gnadenerlass milderte das Rad für fünf Verurteilte zur Enthauptung und wandelte die Strafen Kuhlmanns und Hendricksens in lebenslängliche Festungshaft um; Kuhlmann empfing zuvor die gebotene Züchtigung.

Am 17. Oktober 1820 wurden fünf Männer auf Schandkarren vor die Tore Flensburgs geführt und mit dem Beil gerichtet. Kuhlmann wurde ausgepeitscht und trat die lebenslängliche Zwangsarbeit an; Hendricksen verfiel ebenfalls lebenslänglicher Haft. Die Aufzeichnungen von Pastor Valentiner schildern die Verurteilten, wie sie ihre Mitgefangenen trösteten, das Abendmahl empfingen und sich gottergeben auf den Tod vorbereiteten. Dieser fromme Schleier vermag indes weder die Widersprüche der Geständnisse noch das Dunkel um die Einzeltaten zu lichten. Auf den Goodwin Sands hatte ein Notsignal die Lotsen zu einem schiffbrüchigen Fahrzeug ohne Kapitän geführt. In Flensburg schied das Urteil Rädelsführer, Helfershelfer und den zum Verdächtigen gewordenen Zeugen; die Nacht des Mordes jedoch ließ sich mit keiner Stimme widerspruchsfrei erhellen.

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Das Kapitel schildert die Verhandlungen und gibt ein Kriminalurteil wieder, verwebt jedoch Zeugenaussagen, Bekenntnisse, pastorale Erbauungsschriften und eigene Erwägungen des Chronisten. Die Gefangenen bekennen sich zum Doppelmord, ohne über den Vorlauf oder die Urheber des Sturzes des jungen Holst ins Meer einig zu sein. Lorenzen wird von mehreren Verurteilten bezichtigt, von der Kommission jedoch freigesprochen. Die Vorlage bricht nach dem Bericht über die Hinrichtung mitten im Satz ab; die Strafen und ihr Vollzug sind vor dieser Bruchstelle vollständig überliefert. Der Satz wird nicht künstlich ergänzt.

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