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Justiz & Skandale · England

Das Paket für John Harrison

Zwei anonyme Schmähbriefe fordern von Nathaniel Newnham stetig wachsende Summen und bedrohen das Leben seiner Familie. Peter Salter beteuert, Jepthah Big habe ihn gedungen, zwei fingierte Geldübergaben zu überwachen; jene Männer jedoch, die das Billet aufsetzten oder trugen, vermochten den Angeklagten nicht zweifelsfrei wiederzuerkennen.

Nathaniel Newnham der Ältere erhielt ein anonymes Schreiben, worin die Zahlung von fünfundachtzig Guineen erpresst wurde. Sollte das Geld nicht nach den erteilten Anweisungen überbracht werden, so drohte der Verfasser unverhohlen mit der Ermordung des Kaufmanns und seiner Ehegattin. Eine zweite Missive, datiert auf den 27. März 1729, steigerte die Forderung auf einhundert Guineen und erneuerte das Todesurteil gegen die Eheleute. Die verlangten Päckchen sollten auf den falschen Namen eines John Harrison lauten und in Londoner Schenken hinterlegt werden. Vor den Schranken des Gerichts hielt die Anklagebehörde dafür, dass Jepthah Big diese Erpressung ersonnen und Peter Salter in die Vorbereitungen verstrickt habe. Er stand unter jenem Edikt gegen Erpressungsschreiben unter Anklage, welches noch unter König Georg I. erlassen worden war.

Salter legte dar, auf welche Weise Big ihn in der Squirrel Alley, seinem gewöhnlichen Arbeitsort, angesprochen habe. Zunächst habe dieser ihn zu einem Umtrunk in das Wirtshaus „Zum Schiff“ geladen, das Salter häufig aufzusuchen pflegte; sodann führte er ihn unter dem Vorwand, eine vertrauliche Unterredung führen zu müssen, in das „Sieb“ in den Little Minories. Dort eröffnete Big ihm, er bedürfe zehn oder sechzehn Guineen, womit er sich sechzig weitere verschaffen könne. Sein eigener Bruder verdinge sich als Kutscher bei einem ängstlichen alten Manne; an diesen wolle er schreiben, damit jener ein Päckchen übersende. Salters Aufgabe sollte es sein, ein Wirtshaus ausfindig zu machen, in dem eine solche Sendung ohne Argwohn in Empfang genommen werden könne.

Big schlug die Schankwirtschaft „Zur Hammelschulter“ in Billingsgate vor. Dort sollte ein an John Harrison adressiertes Bündel hinterlegt werden. Er trug Salter auf, sich niederzusetzen und die Umgebung scharf ins Auge zu fassen; falle ihm Verdächtiges auf, solle er im „Königskopf“ wieder zu ihm stoßen. Salter fand sich zur festgesetzten Stunde ein. Ein Dienstmann betrat die Schenke mit einem Billet und verlangte nach dem Wirt. Dessen Sohn musterte das Papier, gab seinem Vater ein Zeichen, trat kurz hinaus und kehrte in Begleitung eines fremden Mannes zurück. Der Träger erhielt das Paket.

Salter eilte davon, um Big Bericht zu erstatten. Beim Durchqueren der Moorfields gab Big seiner Enttäuschung Ausdruck und beteuerte, er hätte Salter im Falle des Gelingens fünf Guineen zugewendet. In der Taverne „Zu den drei Fässern“ kündigte er an, ein zweites, weitaus drohenderes Schreiben abzufassen und das nächste Paket in den „Schwarzen Knaben“ in den Goodman’s Fields leiten zu lassen. Auch diesmal sollte der Name John Harrison als Deckadresse dienen. Big hegte die Zuversicht, der hiesige Wirt schöpfe keinerlei Verdacht.

Das erste Päckchen hatte freilich kein Geld enthalten. John Long, ein Bediensteter Newnhams, sagte aus, er habe den Brief vom 20. März über die Penny-Post empfangen. Sein Herr ließ ihn die Zeilen verlesen: Sie forderten unverzüglich die fünfundachtzig Guineen. Noch am selben Abend wurde ein Paket aus braunem Packpapier von etwa zwei Pfund Gewicht geschnürt – gänzlich ohne Geld –, an John Harrison adressiert und am folgenden Morgen von Long eigenhändig in die „Hammelschulter“ getragen. Nach Eintreffen des zweiten Drohbriefs wurde ein weiteres Scheinpäckchen bereitet und in den „Schwarzen Knaben“ expediert. Der Hergang lässt deutlich erkennen, dass Newnham den Forderungen zum Schein nachkam, um den Zugriff auf die Abholer zu ermöglichen.

Am 1. April hieß Big den Zeugen Salter, ihn zum „Schwarzen Knaben“ zu begleiten, um festzustellen, ob die Sendung eingetroffen sei. Er hieß ihn prüfen, ob eine Falle drohe. In der Gaststube überflogen sie die Zeitungsblätter; eine öffentliche Bekanntmachung verwies bereits auf den Erpressungsfall, und etliche Gäste äußerten laut, nach einer solchen Veröffentlichung werde gewiss kein Bote mehr erscheinen. Big entfernte sich und befahl Salter, ihn in der Wirtschaft „Zur Rose“ unweit von Aldgate wiederzutreffen.

Wenig später stellte sich tatsächlich ein Träger mit einem Bestellzettel ein. Der Gastwirt, Mr. Whitaker, ließ vernehmen, er sähe es lieber, wenn der rechtmäßige Empfänger in eigener Person erscheine, händigte das Paket jedoch gleichwohl aus. Ein Unbekannter trat an der Schwelle an Whitaker heran, während dieser dem Dienstmann die Sendung übergab und ihn anwies, sie dem Adressaten zuzustellen. Unmittelbar darauf traten mehrere Männer ins Freie und folgten dem Träger mit gemessenem Abstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Salter trank noch eine Pinte aus und stieß alsdann in der „Rose“ zu Big, um ihm zu melden, dass die Lieferung von Spähern beschattet werde.

Nach diesem Vorfall begaben sich beide Männer zu Bigs Bruder, der bei Newnham in Diensten stand. Sie nahmen ihr Mahl in einem nahegelegenen Wirtshaus ein und ließen nach dem Kutscher schicken. Big forschte ihn aus, ob er seine Stellung aufzugeben gedenke. Der Bruder verneinte: Er habe nunmehr begriffen, weshalb sein Herr in letzter Zeit so reizbar gewesen sei – ein „gemeiner Schurke“ habe ihm ein Schreiben zugestellt, worin eine ungeheure Summe erpresst und mit dem Tode gedroht worden sei. Big heuchelte die lauteste Entrüstung und gab vor, er habe von einer Anzeige in den Blättern gehört. Dieser durch Salter überlieferte Wechselgesang belegt, wie genau Big über den Fortgang der Erpressung unterrichtet war, während er vor Zeugen die Miene des empörten Dritten zur Schau trug.

Sie studierten die Bekanntmachungen im „Sieb“ und wandten sich hernach zum „Weißen Schwan“ in den Goodman’s Fields. Big ließ verlauten, er wolle auskundschaften, wann Newnham von seinem Landgut zurückkehre, um ihm sodann einen dritten Brief zuzustellen. Salter erwiderte, es bekümmere ihn, seinen Gefährten in ein derart halsbrecherisches Wagnis verstrickt zu sehen. Big entgegnete, Salter habe nichts zu befürchten, setzte jedoch drohend hinzu: „Mein Leben liegt in Eurer Hand“ – sollte er das Vorhaben verraten, so werde ihm dasselbe Schicksal blühen wie dem Kaufmann. Die Drohung gegen den mutmaßlichen Mitschuldigen spiegelte die an Newnham ergangenen Todesdrohungen getreulich wider.

Die Aussagen der übrigen Zeugen vermochten freilich keine unumstößliche Identifizierung zu begründen. Im Wirtshaus „Zur Glocke“ in der Mincing Lane erinnerte sich Benger lediglich daran, dass ein Mann nach Feder und Tinte verlangt, ein Billet niedergeschrieben und nach einem Boten verlangt habe. Er hatte ihn indessen so flüchtig betrachtet, dass er nicht zu beschwören vermochte, ob Big jener Mann gewesen sei. Auch der Dienstmann Flinder entsann sich zwar des Botengangs, erkannte den Angeklagten jedoch keineswegs mit Sicherheit als seinen Auftraggeber wieder. Diese Ungewissheiten verliehen Salters Zeugnis ein überragendes Gewicht: Nur er vermochte die Anwerbung, die Instruktionen für die erste Hinterlegung und das Nachrücken zur zweiten lückenlos darzulegen. Es handelte sich bei seiner Aussage nicht um eine flüchtige Beobachtung aus der Ferne, sondern um eine Kette persönlicher Unterredungen, an denen er selbst teilgenommen hatte.

Vor Gericht wurden die beiden Briefe in aller Form verlesen. Namentlich das Schriftstück über einhundert Guineen zeichnete sich durch maßlose Flüche und Verwünschungen aus; es bekräftigte die Morddrohungen gegen das Ehepaar Newnham mit äußerster Schärfe.

Mehrere Leumundszeugen bescheinigten Big den Ruf eines nüchternen und arbeitsamen Bürgers. Dessenungeachtet sprach die Geschworenenbank ihn der Erpressung für schuldig. Er wurde zum Tode verurteilt und am Montag, dem 19. Mai 1729, zu Tyburn durch den Strang hingerichtet. Allein die Aussage seines einstigen Spießgesellen hatte zu diesem Richtspruch geführt; jene Zeugen, die das Niederschreiben und Befördern der Zettel beobachtet hatten, vermochten seine Züge nicht mit letzter Gewissheit zu bezeugen. Das Kapitel schließt mit der Exekution dessen, den das Urteil der Geschworenen zum Schuldigen bestimmt hatte, ohne dass jemals erwiesen worden wäre, ob die Schmähbriefe von seiner eigenen Hand stammten, und ohne Aufschluss darüber zu geben, welches Schicksal Salter hernach beschieden war.

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Borrow liefert einen gedrängten, nachträglichen Prozessbericht und nicht den vollständigen Korpus der Originalakten. Der Bericht unterscheidet streng zwischen der eingehenden Aussage Salters, des Kronzeugen, und den vagen Erinnerungen Bengers sowie des Dienstmanns Flinder. Obgleich die Briefe ausweislich der Akten vor Gericht verlesen wurden, lässt sich der Urheber der Handschrift anhand dieses Auszugs nicht zweifelsfrei feststellen.

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