Ein anonymer Brief drohte einem Generalpächter mit dem Tod, sollten nicht dreihundertsechzig Louisdor an einer Fähre bei den Invalides niedergelegt werden. Das Schreiben bezeichnete den Ort, eine Kreidemarke und die Aussichtslosigkeit jedweder Bewachung. Die Obrigkeit ordnete ebendiese Bewachung an; bald darauf war es jedoch nicht der Urheber der Drohung, sondern ein Mann, der den Adressaten nach eigener Beteuerung nie zuvor erblickt hatte, den man in Ketten abführte. Der Fall Joseph Garnier nimmt an der bezeichneten Richtstatt seinen Anfang und schließt, ohne dass der Name des Schreibers je ans Licht gelangt wäre.
Am 11. Oktober 1773, gegen sechs Uhr des Abends, ging das Schreiben bei Mazière ein. Es sprach in der Mehrzahl, ganz im Ton einer entschlossenen Bande, forderte die Goldstücke und kündigte an, kein Geleit werde denjenigen retten, der die Zahlung verweigere. Mazière übergab das Blatt der Polizei. Häscher wurden unter Führung eines Exempten rings um jenen Pfahl postiert, an welchem das Seil der Fähre lag, die vor den Invalides über den Fluss setzte. Laut Brief sollte die Summe am Fuß dieses Pfahls abgelegt werden; die Gerichtsdiener warteten mithin auf denjenigen, der sich zu dieser Zusammenkunft einfinden würde.
Am Dienstag, dem 19. Oktober, gegen sechs Uhr morgens, verließ ein Mann die Heerstraße und stieg in den Graben hinab, der den Weg von der Allee des Cours-la-Reine schied. Er befand sich etwa zwanzig Schritte von dem Pfahl entfernt. Augenblicklich brachen Männer unter der hölzernen Brücke hervor, andere traten hinter den Bäumen hervor. Der Mann wollte emporsteigen, empfing einen Schlag mit dem Stock und floh in Richtung Paris, wobei er die Fuhrleute auf der Straße um Hilfe anrief. Der Exempt trat hervor, nahm ihn im Namen des Königs fest und ließ ihn binden. Der Zugriff, vollzogen vor den Augen der Passanten, ging jeder Befragung voraus.
Auf der Wache der Rue Saint-Martin gab der Festgenommene an, Garnier zu heißen und als fürstlicher Kammerdiener im Haus des Grafen de l’Aubespine zu dienen. Man befragte ihn zunächst über sein Tun am 11. Oktober, dem Tage des Briefes, sodann über seine Anwesenheit am Cours-la-Reine in den frühen Morgenstunden des 19. Er erklärte, sein Herr reise zur Überwinterung nach Villebon bei Chartres ab, und die Dienerschaft habe Befehl erhalten, sich zur Abreise zu rüsten. Garnier hatte einen Platz in der Postkutsche nach Chartres gebucht, die um fünf Uhr morgens in der Rue Contrescarpe abfahren sollte. Da er zu spät erwacht sei, habe er es für sicherer gehalten, sogleich die große Straße zu gewinnen, um den Wagen unterwegs nicht zu verpassen. Ein dringendes menschliches Bedürfnis habe ihn veranlasst, in den Graben hinabzusteigen.
Diese Darstellung besaß eine Schlichtheit, welche die Anklage sogleich als verdächtig darzustellen suchte. Doch blieb zu klären, weshalb der Zufall Garnier ausgerechnet an jenen bezeichneten Ort geführt hatte. Der Kommissar zog Mazières Brief aus dem Sekretär und hieß ihn das Blatt lesen. Garnier beteuerte, weder den Empfänger noch dessen Adresse zu kennen und nie zuvor von ihm gehört zu haben. Er erbat die Erlaubnis, an seinen Herrn schreiben zu dürfen, was ihm gestattet ward. Der verfasste Brief ging jedoch niemals ab: Der Kommissar und der Exempt glaubten darin die Handschrift des Drohbriefs wiederzuerkennen, und behielten ihn als Belastungsstück ein.
Nach einem siebenstündigen Verhör ward Garnier in das Gefängnis überführt. Am folgenden Abend führten ihn der Kommissar, der Exempt und zwei Gerichtsdiener in das Palais de l’Aubespine zurück, um dort nach Beweisen zu forschen. Das Haus stand leer: Der Graf und die Gräfin waren am selben Morgen mit ihrem Gefolge abgereist. Die Zimmer Garniers und seiner Schwester wurden durchsucht; nichts Verdächtiges fand sich darin. Gleichwohl verblieb ein Polizeispitzel beim Schweizer des Palais. Er erzählte diesem, Garnier sei mit vollen Händen Gold angetroffen worden, während seine Spießgesellen entflohen seien. Diese Einzelheiten, welche die Quelle ausdrücklich als Gerede jenes Agenten und nicht als erwiesene Tatsachen überliefert, verbreiteten sich rasch im Gefolge des Falls.
Das öffentliche Gerücht ward bald von den Gazetten geformt. Im November meldete das Journal politique ou Gazette des Gazettes die Festnahme des Schreibers am bezeichneten Tatort und schilderte ihn als Bediensteten eines Hauses, in dem Mazière oft verkehre. Die gedruckte Fassung knüpfte ein Band zwischen zwei Männern, von denen Garnier beteuerte, einander nie begegnet zu sein. Die Mutmaßung besaß nunmehr Gestalt, Reiseroute, flüchtige Mittäter und ein Motiv, das Gold zu verbergen; der Mangel an Beweisen ward durch die Genauigkeit der Fabel selbst überdeckt.
Nach der Haussuchung ward Garnier erneut in strenge Einzelhaft verbracht. Sechs Tage verstrichen, ehe er von neuem verhört wurde. Der Kriminalleutnant hielt ihm vor, er habe den 19. Oktober gewählt, weil er um die Abreise des Grafen am 20. gewusst habe: Nach dieser Auslegung hätte er das Geld an sich nehmen und seine Reise fortsetzen können, ehe Nachforschungen angestellt würden. Garnier erwiderte, der Aufbruch sei erst am 17. beschlossen worden, während das Schreiben bereits das Datum des 11. trage. Zudem führte er weitere Umstände an, die darzutun geeignet waren, dass er nicht die Hand hinter den Zeilen sein konnte.
Der Pförtner Mazières ward vernommen. Seine Aussage schien erdrückend: Er gab an, jenen Mann wiedererkannt zu haben, der den Brief überbracht hatte. Doch am 5. November, während Garnier bereits hinter Schloss und Riegel saß, erhielt Mazière ein zweites Drohschreiben; ein drittes, von gleicher Absicht und derselben Hand wie das erste, traf am 15. November ein. Es konnte unmöglich der Zelle entstammen, in der Garnier verwahrt ward. Dieser Umstand schlug eine deutliche Bresche in das Gebäude der Anklage, vermochte jedoch die übrigen Verdachtsmomente nicht auszuräumen. Das Châtelet ordnete nach viermonatiger Instruktion ein sechsmonatiges weiteres Ermittlungsverfahren an, während dessen der Angeschuldigte im Gefängnis verbleiben musste.
Nach Ablauf der Frist reichte Garnier eine Bittschrift beim Parlement ein, das eben erst wieder in seine alten Befugnisse eingesetzt worden war. Eine neuerliche Untersuchung trug Zeugnisse über seinen untadligen Wandel und seine Treue gegenüber der herrschaftlichen Familie zusammen. Die Gräfin de l’Aubespine wandte sich schriftlich an den königlichen Prokurator: Sie habe der Justiz Zeit gelassen, den wahren Urheber zu ermitteln; nunmehr aber liege keinerlei Beweis gegen ihren Diener vor, weshalb sie seine Unschuld für gewiss halte und seine Freilassung fordere.
Gleichwohl galt es, die Aussage des Pförtners von neuem zu prüfen, da jene Bekundung, die den Fall scheinbar besiegelte, auf einer Wiedererkennung beruhte, welche der Gegenüberstellung nicht standhielt. Er behauptete, einen Mann im grauen Rock mit schlichtem Hut gesehen zu haben. Garnier hielt dem entgegen, zwanzig Personen könnten bezeugen, dass er seinerzeit einen grünen Rock, eine gelbe Weste, schwarze Hosen und einen goldbordierten Hut getragen habe. Der Pförtner erwiderte zunächst, Garnier müsse sich umgekleidet haben; doch geriet er ins Stocken, als man ihn fragte, woran er ihn denn eigentlich habe identifizieren können, da er Garnier gar nicht kenne und dieser nach eigenem Bekunden nie bei Mazière verkehrt habe. Der Richter ermahnte den Zeugen, nicht über seine Gewissheit hinauszugehen. Schließlich ließ der Pförtner zu Protokoll nehmen, er glaube Garnier lediglich wiederzuerkennen, ohne dessen gewiss zu sein.
Der Gerichtshof erkannte die Hinfälligkeit dieses Zeugnisses. Am 31. Juli 1775 fällte er ein Urteil, das Joseph Garnier von den wider ihn erhobenen Klagen und Beschuldigungen freisprach, die Löschung des Eintrags im Gefängnisregister anordnete und ihm gestattete, diesen Spruch drucken und öffentlich anschlagen zu lassen. Hinsichtlich der von ihm geforderten Entschädigung ward er abgewiesen. Mehr als achtzehn Monate Kerkerhaft waren verstrichen; das Urteil gab ihm die Freiheit wieder, überließ jedoch die Kosten der Verteidigung jenem Manne, den man zuvor öffentlich als Erpresser zur Schau gestellt hatte.
Der Schreiber der Briefe ward niemals ermittelt. Die Chronik berichtet, Garniers Advokat habe die Vermutung gehegt, es könne sich um einen üblen Scherz gehandelt haben; sie erhebt diese Ansicht indes nicht zur historischen Gewissheit. Nichts berechtigt dazu, den Spötter beim Namen zu nennen, ihm eine feste Absicht zuzuschreiben oder seine Pläne zu rekonstruieren. Es bleibt die bittere Tatsache, dass auf eine anonyme Drohung eine öffentliche Verhaftung und sodann eine lange Gefangenschaft für einen Mann folgte, dessen Gegenwart nahe der Fähre sich durch eine verpasste Abreise und eine alltägliche Notdurft hinlänglich erklärte. Die Briefe vom 5. und 15. November, die von draußen kamen, während Garnier eingekerkert war, hätten die Justiz zwingen müssen, den Blick andernorts hinzurichten. Wer die Feder geführt hatte, verrieten auch sie nicht. Sie bewiesen lediglich, dass der Brief seinen unheilvollen Lauf nahm – fernab jener Hand, der man ihn voreilig hatte zuschreiben wollen.
