Das Testament lag bereit. Nach dem Hinscheiden von Jacques Pitra legte es seine Witwe vor: Zwei Jahre zuvor hatte er sie zur Universalerbin eingesetzt. Man entgegnete ihr jedoch, die spätere Geburt ihres Sohnes hebe diese Verfügung aus den Angeln. Das Schriftstück, das sie für entscheidend hielt, schloss keinen Streitfall ab, sondern eröffnete ihn erst. In jenem Hause zu Boissy, in dem der Hausherr nach qualvollen Stunden soeben verschieden war, stand sogleich die Frage im Raum, wem die Güter zufallen sollten; bald schon sollte man sich fragen müssen, was in sein Mahl gemischt worden war. Dasselbe Kind stand im Mittelpunkt beider Nachforschungen: jener Knabe, dessen Obhut der Sterbende noch heilig empfahl und dessen bloßes Dasein die Hoffnungen der Witwe zunichtemachte.
Pitra hatte lange Jahre in England verbracht. Er hatte dort französischen Sprachunterricht erteilt und einen gewissen Wohlstand erworben, der durch die Erbschaft einer in London als Hutmacherin tätigen Schwester noch gemehrt worden war. Die Rückkehr nach Frankreich stand unter keinem glücklichen Stern: Unglückliche Kapitalanlagen und Spekulationen hatten sein Vermögen nach Ausweis der Chronik bis zum Ruin geschmälert. Er hatte Rosalie-Gabrielle Jallaquier, eine Näherin, als Vertraute und Wirtschafterin in seine Dienste genommen und sie am 1. Mai 1824 geehelicht. Das Vertrauen war der Ehe also vorausgegangen. Vier Jahre später sollte er sterben, indem er ebenjene Frau bezichtigte, der er einst seinen letzten Besitz hatte vermachen wollen.
Der Hausstand war von Unruhe geprägt. Pitra pflegte dem Trunke zuzusprechen; kehrte er heim, brachen heftige Zwistigkeiten aus. Der alte Bericht stellt das aufbrausende Gemüt Rosalies der Trunksucht ihres Gatten gegenüber. Er überliefert auch das Geständnis, das dieser einem Freunde anvertraute: Sein Leben sei so unglücklich, dass er bisweilen mit dem Gedanken spiele, sich das Leben zu nehmen. Nichts davon liefert von vornherein den Beweis für einen Mord. Es sind die Worte eines Mannes in einer zerrütteten Ehe – Worte, deren die Untersuchungsführung später jedes einzelne auf die Goldwaage legen sollte, weil ihr der unheilvolle Ausgang nunmehr bekannt war. Das Kind war in ein Haus hineingeboren worden, in dem sich Sorgen um den Lebensunterhalt, Zuneigung und bitterer Groll unausweichlich mengten.
Am 1. Mai 1828 kehrte Pitra gegen drei Uhr nachmittags zur Mahlzeit nach Hause zurück. Die Magd trug die Suppe auf. Rosalie folgte ihr auf dem Fuße, hieß sie, alles einzugießen, und entfernte sich alsdann. Pitra aß mit Appetit. Kurz darauf überfiel ihn heftiges Erbrechen, das bald besorgniserregende Formen annahm. Jemand schlug vor, einen Arzt zu rufen; die Gattin widersetzte sich dem mit dem Bemerken, es handle sich bloß um eine Magenverstimmung. Es gibt Worte, die in einem Hause einen Streit ebenso unerbittlich beenden wie das Zuschlagen einer Tür. Dieses eine Wort wies den Qualen eine alltägliche Ursache zu, versprach deren rasches Abklingen und erlaubte es, fremden Beistand aufzuschieben.
Pitra freilich gab sich damit nicht zufrieden. Zu einem Bediensteten, der an sein Lager trat, erklärte er, das Übel habe nach der Suppe begonnen und er sei vergiftet worden. Seine Ehefrau, die zugegen war, verwahrte sich gegen diesen Gedanken. Da wandte er sich an die Magd: Wer habe die Speise bereitet? Sie erwiderte, sie selbst sei es gewesen. Ob sie den Topf aus den Augen gelassen habe? Sie erklärte, Rosalie habe die Suppe nochmals aufwärmen lassen. Pitra meinte, nun genug zu wissen. Seine Anklage entsprang mithin einer Kette von Schlüssen, die er auf dem Krankenbette zusammenfügte: zwischen dem, was er verzehrt hatte, dem Augenblick des Unwohlseins und dem Dazwischentreten seiner Gattin.
Gegen sechs Uhr traf die Witwe Pincemaille ein. Vor ihren Augen erneuerte Pitra seine Beschuldigung gegen Rosalie. Aus der Gewissheit des Kranken wurde somit ein Ausspruch, der von mehreren Zeugen vernommen ward. Er würdigte seine Frau keiner Antwort mehr, sprach nur noch zur Magd und legte ihr sein Kind ans Herz. Der Bericht verleiht diesen Wortwechseln ein erschütterndes Gewicht: Ein Vater trifft Vorkehrungen für das, was er selbst bald nicht mehr zu tun imstande sein wird, während noch niemand ihn der Gefahr entrissen hat, die er laut beklagt. Seine Worte legen Zeugnis ab von seiner inneren Überzeugung. Der Justiz aber sollte es obliegen zu ergründen, was diese Überzeugung abseits seiner eigenen Worte zu stützen vermochte.
Pitras Zustand verschlimmerte sich im Laufe des Abends zusehends. Die Magd warnte ihre Herrin, der Kranke werde die Nacht wohl kaum überstehen; sie legte ihr daraufhin eine grausame Antwort in den Mund, die den Wunsch nach seinem Tode zum Ausdruck brachte. Als das Ende nahte, begab sich Rosalie trotz erneuten Rufens nicht mehr hinauf. Die Magd und die Pincemaille wachten allein bei dem Leichnam. Diese beiden Frauen sollten die Hüterinnen jenes letzten Tages werden: Sie hatten die Handreichungen gesehen, das Fernbleiben, die Wechselreden und den Verfall des Leidenden. Ihre Erinnerungen wandelten sich in Zeugenaussagen – mit jenem ganzen Gewicht, das ein in der Küche oder im Schlafgemach gewechseltes Wort erlangt, wenn es vor den Schranken des Gerichts wiederholt wird.
Rosalie verlangte, ihr Mann solle rasch eingesargt und schon am folgenden Tage bestattet werden. Sie legte sein Testament vom 23. April 1826 vor. Man hielt ihr die Existenz des seither geborenen Sohnes und die Möglichkeit anderweitiger Verfügungen entgegen. Die Chronik vermerkt, sie habe damals lediglich Unruhe bezüglich ihrer eigenen Vermögensinteressen gezeigt und erst später Schmerz geheuchelt. Wir vermögen ihren Schritten zu folgen, ohne uns anzumaßen, den Wahrheitsgehalt ihrer Tränen zu ermessen. Ein Testament vermag der Anklage ein Motiv zu liefern; das Gewissen eines Menschen lässt sich daraus allein nicht ergründen. Der Gegensatz zwischen der Kälte des ersten Tages und den späteren Bezeigungen der Reue sollte freilich in der Zeichnung ihres Charakters einen breiten Raum einnehmen.
Die Untersuchung führte zu ihrer Festnahme. Zuvor hatte sie noch in Erfahrung zu bringen gesucht, was die Zeugen dem Richter berichteten. Ein Lehrling namens Lacroix gab ein Gespräch wieder, in welchem sie mit Verachtung von ihrem Manne gesprochen und eine andere Frau erwähnt habe, die wegen Giftmordes zu einer – wie sie meinte – nur leichten Strafe verurteilt worden war. Sie habe hinzugefügt, solange man nichts gestehe, könne einem nichts Schlimmeres widerfahren. Dies war kein unmittelbares Eingeständnis der Tat; die Anklagebehörde erblickte darin jedoch eine Art und Weise, über das Verbrechen und seine Ahndung zu sprechen, die schwer gegen sie wog. Der Besitz von Arsenik, den der Bericht ihr zuschreibt, fügte der Anklage ein weiteres Sachindiz hinzu.
Champagnac berichtet, die Vergiftung sei gerichtlich festgestellt worden, überliefert an dieser Stelle jedoch weder die genauen chemischen Untersuchungen noch die Gesamtheit der gerichtlichen Streitreden. Der Prozess tritt uns vornehmlich durch die Zeugenaussagen, die gewürdigten Äußerungen und das Urteil vor Augen. Man darf dieser Rekonstruktion daher nicht die Gewissheit einer wissenschaftlichen Beweisführung beilegen, die uns nicht im Wortlaut vorliegt. Am 19. August erschien Rosalie vor dem Assisengericht des Departements Seine-et-Oise. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage, und der Gerichtshof erkannte auf die Todesstrafe. Während der Verhandlung hatte sie unerschütterliche Kaltblütigkeit bewahrt; im Kerker, nach Verkündung des Urteils, verfiel sie in tiefe Verzweiflung.
Am 28. Oktober 1828 wurde sie zu Versailles hingerichtet. Sie focht das Urteil bis zum letzten Atemzuge an, selbst noch inmitten der Zurüstungen zu ihrer letzten Stunde; sie bezichtigte Zeugen der Lüge und beteuerte ihre Unschuld. Die letzten Worte, die die Chronik von ihr überliefert, galten mittelbar ihrem Sohne: Sie verlangte, man möge ihm diese Unschuldsbeteuerung übermitteln. Der Bericht, der sie anfangs als erpicht auf die Hinterlassenschaft gezeichnet hatte, schloss mithin mit einem anderen Vermächtnis – ohne Siegel und Unterschrift, anvertraut jenen, die sie vernahmen. Wir wissen nicht, was dem Knaben hinterbracht wurde. Wir wissen nur, dass er zuvor den Vater verloren hatte und nun auch die Mutter verlor.
Das Testament hatte das Rätsel um die Suppe nicht gelöst; die Schreie der Verurteilten vermochten einen Urteilsspruch sowenig auszulöschen, wie ihr vorangegangenes Schweigen hingereicht hätte, die Tat zweifelsfrei zu beweisen. Der Fall bleibt aufgespannt zwischen diesen Gegenständen und Worten: einer Nachlassurkunde, einer Mahlzeit, vertraulichen Geständnissen, einem Giftfund und zwei einander widerstreitenden Anklagen – jener des sterbenden Gatten und jener der Witwe gegen ihre Richter. Die Justiz hatte entschieden. Dem Berichterstatter aber gebührt es, jedem dieser Stücke sein eigentümliches Wesen zu belassen und dem Kinde jenen Platz einzuräumen, den beide Ehegatten ihm im Angesichte des Todes unversehens wieder zugewiesen hatten.
