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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Urteil, das er nicht verstand

Cantal, August 1827. Nach der Ermordung von Étienne Petit fällt der Verdacht auf Pierre Sauron, einen Taubstummen, genährt durch eine alte Feindschaft und materielle Indizien. Vor dem Schwurgericht von Saint-Flour erklärt der erste Dolmetscher, er vermöge nicht mit dem Angeklagten zu kommunizieren, und beantragt eine Vertagung; der Gerichtshof setzt die Verhandlung jedoch mit einem anderen Dolmetscher fort. Sauron wird des Mordes ohne Vorbedacht schuldig gesprochen und zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Über sein weiteres Schicksal schweigen die Quellen.

Die Tochter von Étienne Petit fand ihren Vater an eine Mauer gelehnt auf jenem Feld, auf das er kurz zuvor zwei Kühe zur Weide geführt hatte. Sie wähnte ihn schlafend und rief nach ihm. Er antwortete nicht. Als sie näher trat, erkannte das junge Mädchen, dass er tot war. Sie eilte in den Weiler, um Hilfe herbeizuholen; die Nachbarn bemerkten alsdann die Wunde oberhalb des Schlüsselbeins. Am 23. Juni 1827 hatten das morgendliche Pflügen, die windgeschützte Rast und die gewohnte Hütung des Viehs in einer blutigen Mordtat ihr jähes Ende gefunden.

Der Verdacht richtete sich bald gegen Pierre Sauron, der mit seiner Familie in Lascon lebte. Eine der Töchter Petits war ihm einst zugetan gewesen; sie war schwanger geworden, woraufhin ihr Vater sie aus der Gegend fortgeschickt hatte, um der Verbindung ein Ende zu setzen. Champagnac schildert Sauron seit dieser Trennung als von tiefem Hass gegen Petit erfüllt. Er berichtet überdies von Drohungen, finsteren Gebärden und Ränken, die darauf abzielten, den Landmann als Strohdieb zu verleumden. Diese Umstände verleihen dem Bericht eine Erklärung für den Hass, den er dem Angeklagten zuschreibt; doch sind sie bloß von der Chronik überlieferte Behauptungen und gewähren keinen Einblick in Saurons tatsächliche Gedankenwelt.

Ein früherer Vorfall hatte Sauron bereits vor die Schranken des Gerichts gebracht. Eines Nachts war er nackt vor Petits Haus erschienen, bewaffnet mit einem schweren Knüppel und angetan mit einer Perücke aus Rosshaar, welche die Mähne eines notorischen Geisteskranken nachahmte. Als Petit heraustrat, schlug Sauron auf ihn ein. Der Bauer versuchte, ihn an den Haaren zu packen, doch das falsche Haupthaar blieb ihm in den Händen; die Hausgenossen eilten herbei, und der Angreifer floh. Wegen dieser Gewalttat angeklagt, wurde der Beschuldigte mangels hinreichender Beweise schließlich freigesprochen. Wenige Monate darauf war Petit ein toter Mann.

Diese erste Begebenheit lieferte dem Dorfe eine Geschichte, die sich allzu leicht fortschreiben ließ. Sauron galt als erbitterter Feind Petits; sein Gebaren hatte ein Verfahren nach sich gezogen; er war auf freiem Fuß geblieben. Als die Gendarmen nach dem Mord eintrafen, trafen sie ihn zu Hause an; er ergriff die Flucht, wurde jedoch überwältigt und festgenommen. Man führte ihn vor den Leichnam. Champagnac beschreibt sodann einen Mann, der die Augen zum Himmel erhob und Zeichen des Mitleids andeutete, ehe er regungslos verharrte. Aus diesen Gebärden sprach kein Geständnis. Für die Untersuchungsrichter bedurfte es zur Aufklärung der Tat eines Schützen, einer Waffe und greifbarer Gegenstände, die sich sachverständig prüfen ließen.

Die Wundärzte stellten fest, dass Petit von einem Schuss aus allernächster Nähe getroffen worden war. Die Ladung hatte aus Bruchstücken einer zertrümmerten Schelle bestanden. Sie mutmaßten, das Opfer habe, vermutlich schlafend, an der Mauer gesessen und das Geschoss habe eine absteifende Bahn genommen. Diese Schlüsse gründeten auf ihrer Leichenschau und werden von der Chronik wiedergegeben; sie verorteten den Mord auf dem Felde am Fuße der Mauer, benannten aber noch keineswegs jenen, der den Abzug betätigt hatte.

Sauron war als Jäger bekannt und besaß seit geraumer Zeit eine Flinte. Über die Waffe befragt, gab er laut Bericht zu verstehen, er besitze keine; jene, die er einst geführt, habe einem Dritten gehört und sei zurückgegeben worden. Nach wiederholter Nachsuche entdeckten die Gendarmen jedoch ein Gewehr, das zwischen zwei Balken des Stalles verborgen war. Die Pfanne war feucht, und der Lauf roch nach frischem Pulver. Als man ihn zur Rede stellte, antwortete Sauron mit abwehrenden Gesten der Verneinung.

In den Taschen der Weste, die er am Leibe trug, fand man überdies Bruchstücke einer Schelle. Die Ermittler verglichen sie mit den Metallsplittern, die aus Petits Wunde geborgen worden waren. Nach Champagnac passten die Stücke haargenau zusammen und stammten von ein und demselben Gegenstand. Der Chronist beschreibt, wie Sauron nach dieser Gegenüberstellung erblasste und die Fassung verlor. Die versteckte Waffe, der Pulverdampf, die Erzsplitter und die früheren Gewalttaten fügten sich nun zu einer Kette sachlicher und umständlicher Indizien. Der Verteidigung sollte es obliegen, diese anzufechten, während die dem Beschuldigten zugeschriebenen Drohungen bereits in aller Munde waren.

Das Schwurgericht des Départements Cantal, das zu Saint-Flour tagte, nahm die Verhandlung am 17. August 1827 auf. Kein Zeuge, so vermerkt die Chronik, hatte den Schuss fallen sehen; lediglich zwei oder drei Personen hatten den Knall vernommen. Die übrigen sagten über die Drohungen aus, über die Feindseligkeit gegen Petit, den früheren Überfall und die fingierten Strohdiebstähle, mit denen Sauron seinen Widersacher habe anschwärzen wollen. Mehrere Zeugen bekräftigten, Petit habe seinen Tod vorausgeahnt und bekundet, er fürchte den Stummen. Der Chronist beteuert, diese Angaben hätten Eingang in die Anklageakte gefunden und seien in den Verhandlungen bestätigt worden. Ein solches Zeugnis vom Hörensagen ist indes nicht mit einer unmittelbaren Wahrnehmung der Mordtat zu verwechseln.

Die Vorbereitung der Hauptverhandlung brachte eine Schwierigkeit ans Licht, welche die Anklagebehörde nicht beiseiteschieben konnte: Auf welche Weise sollten Fragen und Antworten zwischen Sauron und dem Gerichtshof übermittelt werden? Man ließ Toussaint Sicard kommen, einen Schüler des berühmten Abbé Sicard, der von sechs jungen Taubstummen begleitet wurde, die er unterrichtete. Mehrere Tage vor der Verhandlung eingetroffen, bemühte er sich um Verständigung mit dem Angeklagten. Vor der Auslosung der Geschworenen eröffnete er dem Gericht, es gelinge ihm weder, Sauron seine Gedanken mitzuteilen, noch dessen Gebärden zu deuten. Er beantragte die Vertagung der Sache, um die zur Vorbereitung unerlässliche Zeit zu gewinnen, und erklärte, unter solchen Umständen den Dolmetschereid nicht leisten zu können.

Ein anderer Mann, gleichfalls taubstumm, gebildet und des Lesens und Schreibens kundig, lebte in Saint-Flour. Er erklärte sich bereit, an Sicards Statt einzutreten, und leistete den Eid. Die Verteidigung erhob Einspruch. Saurons Beistand erklärte, er hege nicht das mindeste Vertrauen zu dem gewählten Dolmetscher, und verlangte gleich Sicard die Aussetzung des Verfahrens; er focht an, dass eine sachgemäße Verteidigung seines Mandanten unter diesen Voraussetzungen ein Ding der Unmöglichkeit sei. Der Gerichtshof beschloss ungeachtet dessen, in der Verhandlung fortzufahren. Mithin nahm der Prozess seinen Lauf mit einem Dolmetscher, dessen Eignung bestritten war, und ohne den von der Verteidigung geforderten Aufschub.

Als die Beweisstücke vorgelegt wurden, ließ Sauron laut Champagnac keinerlei Gemütsbewegung erkennen. Die Zeugen wiederholten ihre früheren Aussagen. Nach Verlesung des am Tatort aufgenommenen Protokolls wurde der Angeklagte vernommen; der Chronist schildert eine verwickelte Pantomime, gestattet uns heutigen Lesern jedoch nicht nachzuprüfen, was Frage für Frage auf beiden Seiten tatsächlich verstanden wurde. Die Unzulänglichkeiten der Verdolmetschung beleuchten die prekäre Lage des Angeklagten im Prozess; sie stellen für sich genommen keinen Beweis seiner Schuld dar.

Die Staatsanwaltschaft beharrte auf dem Vorbedacht. Sie berief sich auf die früheren Tätlichkeiten, die Drohungen, die versteckte Waffe, den Pulvergeruch und die Schellensplitter. Der Verteidiger, Maître Dessauret, trat diesem Schluss mit Nachdruck entgegen und erregte damit lebhafte Unruhe im Zuhörerraum. Die Geschworenen sprachen Sauron schuldig, verneinten jedoch die Überlegung. Er wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Diese Strafe ist es, die das Kapitel bezeugt; von einer Hinrichtung Saurons berichtet die Quelle nichts.

Als das Urteil verkündet wurde, verstand Sauron es der Chronik zufolge nicht. Später, im Kerker, half Toussaint Sicard ihm zu begreifen, welches Los ihm beschieden war. Da brach die Verzweiflung des Mannes mit ungestümer Gewalt hervor, und er gab zu verstehen, er hätte den Tod vorgezogen. Das Buch berichtet nicht, was danach aus ihm wurde. Es lässt seine weitere Zukunft hinter dem Urteilsspruch im Dunkeln, gleichwie es die Antworten des Angeklagten hinter den Schleiern einer ungewissen Verständigung zurückgelassen hatte.

Étienne Petit fand den Tod auf einem Felde, auf dem seine Tochter nach ihm suchte. Sauron wurde verurteilt, nicht zum Tode, doch zu einem ganzen Leben in Ketten. Zwischen diesen beiden Tatsachen versammelt die Akte eine verborgene Flinte, Metallsplitter, eine offenkundige Feindschaft und Zeugen, die den Schuss nicht gesehen hatten. Sie enthält überdies eine Verhandlung, die der erste Dolmetscher für undurchführbar erklärt hatte, und eine Verteidigung, die vergeblich um Vertagung flehte. Champagnac hält die Indizien für bündig und die Schuld für erwiesen; der Geschichtsschreiber darf freilich Saurons Unvermögen, den richterlichen Erörterungen vollgültig zu folgen, nicht leichtfertig in einen Beweis seiner Täterschaft verkehren.

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Kapitel VIII7 vollständig eingesehen (1.609 Wörter, SHA-256 entspricht der Vormerkung). Der Bericht aus dem Jahre 1833 ist stark einseitig zulasten des Angeklagten verfasst; zeitgenössische Primärakten lagen hierzu nicht vor. Étienne Petit wird am 23. Juni 1827 tot aufgefunden; die Leichenschau ergibt den Tod durch Schusswaffenwirkung. Nachbarn und Angehörige berichten von Feindschaft und Drohungen; kein Zeuge bekundet, den Schuss gesehen zu haben. Die materiellen Sachbeweise (Gewehr, Pulver, Schellensplitter) werden von Champagnac als erdrückend dargestellt. Ein vorangegangenes Verfahren wegen Gewalttätigkeit endete mit Freispruch mangels Beweisen. Toussaint Sicard, der erste beigezogene Dolmetscher, erklärt, er vermöge nicht mit Sauron zu kommunizieren, und beantragt Vertagung; ein anderer taubstummer, des Lesens und Schreibens kundiger Dolmetscher wird beeidigt, doch die Verteidigung rügt seine Befähigung und das Vertagungsgesuch wird verworfen. Die Einvernahme darf weder als reibungslose Übersetzung dargestellt werden, noch darf aus Verständigungsschwierigkeiten oder Taubheit auf eine Schuld geschlossen werden. Die Geschworenen erkennen auf schuldig ohne Vorbedacht; Strafe: lebenslange Zwangsarbeit. Eine Hinrichtung wird nicht berichtet; Saurons weiteres Schicksal bleibt unbekannt.

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