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Justiz & Skandale · England

Das verschlossene Haus von Cookley

Vor den Assisen von Bury stehen im März 1812 John Smith und seine Ehefrau Elizabeth wegen des Mordes an der achtjährigen Mary Ann, Johns Tochter aus erster Ehe, vor Gericht. Der Verhandlungsbericht schildert schwere Misshandlungen und Entbehrungen, die Wahrnehmungen von Nachbarn und Anverwandten sowie die Gutachten dreier Wundärzte über Auszehrung und Wundbrand. Die Geschworenen sprechen die Eheleute nach fünfminütiger Beratung schuldig, woraufhin der Richter das Todesurteil fällt; ob dieses vollstreckt wurde, verschweigt die zeitgenössische Druckschrift.

Das Haupttitelblatt der Flugschrift datiert die beiden darin verhandelten Prozesse auf den 21. März 1812 vor den Assisen zu Bury. In dem den Eheleuten Smith gewidmeten Abschnitt eröffnete der Anklagevertreter, Herr Alderson, seinen Vortrag mit dem Bild dreier Kinder, die den Blicken der Dorfbewohner von Cookley gänzlich entzogen worden waren. Er legte dar, die Familie habe die Kinder vor der Umwelt verborgen gehalten, woraufhin deren Zustand infolge von Schlägen, Nahrungsmangel und Kälte zusehends verfallen sei. Der überlieferte Bericht setzt mit dieser Anklagerede ein, nicht mit einer nachgestellten Szene: Kein Zeuge vermochte hier darzulegen, was sich Stunde um Stunde hinter den Mauern des Hauses zugetragen hatte. Es oblag dem Gericht, zu ergründen, was tatsächlich gesehen worden war, welche Schlüsse die Ärzte zu ziehen vermochten und was man vom Hörensagen wusste.

John Smith zählte neununddreißig Jahre, Elizabeth siebenundzwanzig. Mary Ann, Johns Tochter aus dessen erster Ehe, stand im achten Lebensjahr. Zwei jüngere Kinder teilten ihr Los. Die Anklageschrift, wie sie der Druck zusammenfasst, führte eine Kette von Züchtigungen, Nahrungsentzügen und Aussetzungen in eisiger Kälte zwischen dem 31. Dezember und dem 11. Februar an. Als unmittelbare Folgen wurden schwere Wunden, Auszehrung und der Brand an den Füßen bezeichnet; am 11. Februar verschied das Kind. Dies waren zunächst die Anklagepunkte der Justiz, keine unabhängigen Feststellungen. Die beiden jüngeren Kinder überlebten.

Alderson hielt die Geschworenen dazu an, sich vor Augen zu führen, wie vordem kräftige Kinder so entkräftet worden seien, dass sie ihre Umwelt kaum mehr wahrnahmen. Er beteuerte, bis zur zweiten Eheschließung Johns im November seien alle drei sauber gekleidet und wohlgenährt gewesen; alsdann habe man sie abgesondert, sodass die Nachbarschaft erst Anfang Februar um ihre Notlage erfuhr. Er versprach, Misshandlungen, Kälte und Hunger lückenlos nachzuweisen. Dies war die Sprache der Anklage, und auch die Mahnung, bitterste Armut könne hierbei nicht als Entschuldigung gelten, entsprang allein seinem Plädoyer. Das Zeugenverhör sollte ein weit bruchstückhafteres Bild ergeben.

Lucy Smith, Johns Schwester, datierte ihren ersten Besuch auf den 5. Februar. Am Vorabend, so gab sie zu Protokoll, sei ihr Bruder weinend bei ihr in Halesworth erschienen. Er habe ihr eröffnet, seine älteste Tochter liege im Sterben, und auch das Leben der beiden anderen schwinde rasch dahin. Tags darauf fand Lucy Mary Ann im Bette vor, in einer Kammer, deren Gestank ihr unerträglich schien. Sie glaubte, dem Kinde blieben nur noch wenige Stunden. Die beiden Kleineren im Erdgeschoss machten auf sie einen ähnlich teilnahmslosen Eindruck.

Am Freitag kehrte Lucy zurück. Mary Ann erkannte ihre Stimme und rief nach ihr, als sie die Treppe hinaufstieg. Als das Bettzeug zurückgeschlagen wurde, erblickte Lucy nach eigener Aussage dunkle Male an Rumpf, Armen und Hals. Elizabeth schrieb diese Flecken einer Krankheit zu und behauptete, sie seien erst tags zuvor hervorgetreten. Die Füße des Kindes waren in Leinentücher gewickelt; Mary Ann bat darum, diese zu lösen, doch widersetzte sich die Stiefmutter laut Lucys Aussage diesem Begehr. Dieses Detail allein bewies noch nicht die Ursache der Versehrungen, zeigte jedoch, dass der Zustand des Kindes nicht länger allein mit den Worten der Eltern bemäntelt werden konnte.

Die Schwester vernahm zudem zwei unterschiedliche Darstellungen derselben Not. Sie sagte aus, sie habe dem Paar vorgehalten, die Kinder vorsätzlich auszuhungern. John erwiderte, er vermöge nicht genug Nahrung herbeizuschaffen, und argwöhnte, seine Gattin verweigere den Kleinen das Trinken. Er habe ihr die zwei Jüngeren anvertraut, die sie hernach in ihre Obhut nahm. Gegenüber Lucy soll er geäußert haben, der Anblick seiner ältesten Tochter seit drei Wochen erfülle ihn mit Entsetzen; er wolle das Land verlassen, um seiner Ehefrau zu entfliehen. Dies waren jedoch bloß von der Schwester nacherzählte Worte, kein richterlich beglaubigtes Geständnis, und die Gerichtsakten nennen keinen weiteren Zeugen dieses Gesprächs.

Die Verteidigung befragte Lucy über das Maß ihres Umgangs mit der Familie. Sie räumte ein, das Haus nach der Wiederverheiratung ihres Bruders kaum noch betreten zu haben. Gleichwohl rühmte sie ihn als vordem gütigen Ehemann und fürsorglichen Vater. Sie wusste, dass seine erste Frau an der Schwindsucht gestorben war, und gab an, John habe befürchtet, die Älteste habe durch die Pflege der Mutter Schaden genommen. So vereinte ihr Zeugnis ein spätes Erschrecken, angebliche vertrauliche Eröffnungen des Bruders und ein wohlwollendes Gedenken an dessen früheres Wesen – Widersprüche, die sich nicht zu einer einzigen, unzweifelhaften Gewissheit fügen ließen.

Mary Clark, die etwa eine halbe Meile entfernt wohnte, sagte aus, sie sei herbeigeeilt, als das Gerücht laut wurde, die Kinder würden ausgehungert und eines liege im Sterben. Sie kannte die Familie seit Jahren und erinnerte sich an saubere, gesunde und muntere Kinder. Im Februar jedoch fand sie eine unratige, übelriechende Kammer und Mary Ann in einem Zustand vor, der ihr schauderhaft erschien. Clark brachte wiederholt Orangen, Kuchen, Wein und Wasser; die Kinder hätten die Speisen gierig verschlungen. Sie berichtete ferner, die gefangene Ehefrau habe beteuert, ihnen zu geben, was sie beschaffen könne, doch habe es wohl an Trank gemangelt. Einige Worte, die Clark dem Kinde zuschrieb, wurden vom Richter ausdrücklich verworfen und durften nicht als Beweis gelten.

Ann Cameron, eine frühere Magd der Smiths, hatte den Haushalt dreizehn Monate lang geführt, ehe sie ihren Dienst am 8. November quittierte. Sie bezeugte, zu jener Zeit seien die Kinder wohlauf gewesen und hätten stets ausreichend Nahrung erhalten. Auf Nachfrage der Verteidigung bezeichnete sie John als guten Vater, merkte jedoch an, er sei als Tagelöhner tätig gewesen und habe sich meist nur zu den Mahlzeiten und nach Feierabend im Hause aufgehalten. Ihre Aussage beschrieb einen früheren Zustand, gab jedoch keinen Aufschluss über jene Wochen, in denen Mary Ann zusehends verfiel.

Der Chirurg John Walker berichtete, John Smith habe ihn am 1. Februar wegen der ältesten Tochter aufgesucht, von der er behauptete, sie leide an einem Wurmfieber. Walker erachtete die Schilderung zunächst nicht als dringlich genug, um selbst vorstellig zu werden; er sandte ein Wurmmittel und besuchte die Kinder erst ein oder zwei Tage darauf. Er traf sie allesamt in höchstem Maße abgemagert, entkräftet und von auffälliger Apathie an. Mary Ann sei verfallener gewesen als jedes Kind, das er je gesehen habe. Den Zustand ihrer Füße kannte er damals noch nicht. Nach ihrem Tode stellte er fest, dass der Wundbrand bis zu den Knöcheln reichte; er urteilte, dieser habe das Ableben beschleunigt, fügte jedoch an, ein gesundes Kind hätte hiervon genesen können.

Stebbing Revans der Jüngere, welcher die Leichenöffnung vorgenommen hatte, führte den Tod auf gänzlichen Mangel an Nahrung zurück. Den Wundbrand betrachtete er als nebensächliche Ursache, die das Ende lediglich beschleunigt habe; an eine Schwindsucht glaubte er nicht. Sein Vater, seit über sechsundzwanzig Jahren Wundarzt in Halesworth, teilte diese Ansicht im Wesentlichen: Die Hauptursache liege in einem langwierigen Nahrungsentzug; der Brand habe in dem zerrütteten Körper lediglich als Beschleuniger gewirkt. Die drei Mediziner nannten somit keinen isolierten Grund, sondern schieden den Hunger, die körperliche Schwäche und die Versehrungen der Gliedmaßen, um darzulegen, wie dieses Zusammenwirken tödlich endete.

Die Anklage brachte ferner die Aussage des Gerichtsdieners John Wright vor, der John Smith festgenommen hatte. Wright versicherte, dem Gefangenen keinerlei Vergünstigungen versprochen zu haben. Ihm zufolge soll Smith gestanden haben, das Kind auf Geheiß seiner Ehefrau in drei verschiedenen Nächten im Schuppen eingesperrt und am Rumpfe aufgehängt zu haben, wobei die Füße den Boden berührten, weil es sein Spinnpensum nicht erfüllt habe. Der Bericht legt diese Worte über den Mund des Polizeidieners dar, nicht als ein förmlich unterzeichnetes Geständnis. Wright erwähnte ferner Wortwechsel der Eheleute über Fleisch und die Zukunft der Kinder, doch erklärte der Richter diesen Teil für unzulässig. Es galt streng zu scheiden, was der Zeuge vorbrachte und was den Geschworenen zur Würdigung anheimgestellt werden durfte.

Die Entlastungszeugen führten erneut Johns Leumund ins Feld. George Higham, ein Landwirt, der ihn von 1805 bis zum Oktober 1811 beschäftigt hatte, rühmte seine Zärtlichkeit gegenüber den Kindern. Er habe ihm alle drei Wochen zwei Scheffel Weizen verkauft und nie von Nahrungsmangel gehört. James Reeve erinnerte sich gleichfalls an einen fürsorglichen Mann, verlor die Familie nach der Wiederverheiratung jedoch aus den Augen. Auch Hayward aus Cookley stellte ihm ein vortreffliches Zeugnis aus. Der Richter bemerkte, der gute Ruf sei so umfassend dargelegt worden, wie es nur denkbar war. Er zeichnete das moralische Bild der Zeugen, vermochte jedoch weder die ärztlichen Gutachten noch die Augenscheinbefunde im Hause zu entkräften.

In seiner Schlussunterweisung hielt der Richter die Geschworenen dazu an, zuvörderst zu befinden, ob tatsächlich ein Mord vorliege. Er verwies auf die drei Wundärzte, welche den Tod dem Hunger – verschärft durch weitere Grausamkeiten – und dem hinzugekommenen Wundbrand zuschrieben. Nach nur fünfminütiger Beratung befanden die Geschworenen John und Elizabeth Smith des Mordes für schuldig und verhängten die Todesstrafe. Der Richter verurteilte beide dazu, am Montag, dem 23. März, gehängt und ihre Leichname sodann den Anatomen zur Sektion übergeben zu werden. Ob dieses Urteil vollstreckt wurde, verschweigt das Druckwerk.

Der Bericht schließt die Zeugnisse über jenen Haushalt ab, ohne anzumaßen, sichtbar zu machen, was kein Außenstehender erblickte. Die Schwester hatte zwei Kinder aufgenommen; die Nachbarin hatte Speise herbeigebracht; die frühere Magd erinnerte sich an ein einst wohlgeordnetes Haus; die Chirurgen stimmten in der verhängnisvollen Rolle des Hungers überein, schieden jedoch wohlweislich die tödlichen Faktoren. Das Verdikt besiegelte die Schuld der Eheleute vor den Geschworenen, nicht jedoch jedes überlieferte Wort oder jede Behauptung der Anklage. Zu Cookley öffnete sich die Tür, die sich über den Kindern geschlossen hatte, in diesen Akten nur durch jene flüchtigen Blicke derer, denen es vergönnt war, über die Schwelle zu treten.

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Vollständige Lektüre des gesonderten Abschnitts über den Prozess gegen John und Elizabeth Smith aus dem Sammelwerk Trials for Murder at the Suffolk Lent Assizes, 1812: Titelblatt des zweiten Abschnitts, gefolgt von den Druckseiten 22–32 bis zum FINIS, Digitalisatbilder 28–39 des Wellcome-PDFs (Paginierung des Scans mit einem Bild je Seite). Der OCR-Quelltext umfasst 3.716 Wörter; SHA-256 7914cc76eb91f4cbf44c2271b38f99cc7eda4f838b08e54e1ffdcb793c6debb6. Titelblatt, Beginn und Ende wurden visuell am Faksimile kollationiert. Der übrige Text entstammt einer Tesseract-OCR-Erfassung unter Beibehaltung der Seitenumbrüche; geringfügige Lesefehler sind nicht ausgeschlossen. Die Flugschrift gibt das Anklageplädoyer, die Zeugenaussagen und Wundarztberichte wieder und schließt mit Schuldspruch und Todesurteil. Über die Vollstreckung schweigt der Text. Das Datum des 21. März 1812 entstammt dem Haupttitelblatt der Schrift (Bild 8 des PDF); der Abschnitt Smith hebt gesondert auf Bild 28 an und nennt den Verhandlungstag nicht erneut. Der erste Prozess des Bandes (Fall Thrower) bleibt unberücksichtigt, da dem Digitalisat Druckseite 1 fehlt.

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