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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Zertifikat, das den Eigentümer wechselte

Nach verhängnisvollen Geschäften mit den Eheleuten Marteau tief verschuldet, gesteht Jules Plessard siebzig gefälschte Wechsel ein. Um ein Genfer Darlehen zu erlangen, wird ein Hypothekenzertifikat verfälscht, um die Güter seines Vaters als die seinigen auszugeben; das Urteil der Assisen wiegt die Schuld von Plessard, Fauvereau, Isaac und dem Ehepaar Marteau differenziert ab.

Das Hypothekenzertifikat sollte einen Kredit über fünfzigtausend Francs eröffnen. In Genf wartete der Bankier Keller auf eine notarielle Urkunde nebst dem Nachweis, dass die als Pfand angebotenen Liegenschaften unbelastet seien. In Romorantin sprachen die Register eine andere Sprache. Zwischen beiden Orten war ein Name getilgt und verändert worden: jener des Vaters von Jules Plessard war durch die Vornamen des Sohnes ersetzt worden. Die Fälschung freilich löste nichts. Sie hielt die Auszahlung auf, erregte den Argwohn des Hypothekenbewahrers und brachte vor den Assisenhof von Loir-et-Cher eine Kette von Schulden, fabrizierten Wechseln und Partnerschaften, die nie hielten, was sie versprachen.

Die Verhandlungen fanden vom 16. bis zum 18. Mai 1873 statt. Fünf Personen waren angeklagt, doch nur drei erschienen vor den Schranken des Gerichts: Jules-Ernest-Honoré Plessard, Samuel Isaac und Fauvereau. Die Eheleute Marteau, vormalige Händler aus Vierzon, hatten die Flucht ergriffen und sollten in Abwesenheit verurteilt werden. Diese Unterscheidung ist wesentlich: Der Prozess vereinte anwesende und flüchtige Angeklagte, und der Gerichtsbericht verwandelt das Kontumazialurteil gegen Letztere keineswegs in ein kontradiktorisches Streitgespräch der Hauptverhandlung.

Plessard war Müller in Châtres und Bürgermeister seiner Gemeinde. Die Anklageschrift wie die zeitgenössische Presse schildern ihn als einen Gutsbesitzer, dessen Unterschrift uneingeschränktes Vertrauen genoss. Im Jahre 1862 vermietete er ein Anwesen an Marteau, der seine Pachtzinsen nur unregelmäßig entrichtete. Der Darstellung des Prozessberichts zufolge trug der Mieter seinem Vermieter bald darauf an, ihn bei vorgeblich glänzenden Handelsgeschäften finanziell zu unterstützen. Die verheißene Teilhaberschaft erwuchs jedoch nicht aus Gewinnen; sie begann mit den Schulden Marteaus.

Um eine Summe von sechstausend Francs zu begleichen, zeichnete Plessard Handelswechsel. Es folgten Bürgschaften für weitere Verpflichtungen, darunter eine über zwölftausend Francs. Allmählich wandelte sich der Vermieter zum bloßen Geldgeber. Er tilgte die Schulden seines Teilhabers, setzte sein eigenes Vermögen aufs Spiel und erschöpfte den Kredit, den ihm sein ehrsamer Name eintrug. Der Bericht liefert keine lückenlose Buchführung dieser Geschäftsbeziehung, doch er verdeutlicht das unaufhaltsame Abgleiten: Plessard verschuldete sich, um Marteau zu stützen, und stand am Ende allein vor einem Berg aufgehäufter Verbindlichkeiten.

In dieser Bedrängnis, so Plessards vom Journal wiedergegebene Version, eröffnete ihm Marteau, man könne begebbare Wechsel unter Phantasienamen oder durch Nachahmung fremder Unterschriften fabrizieren. Man müsse diese Papiere lediglich bei Fälligkeit einlösen, um Klagen abzuwenden. Die Instruktion wies siebzig gefälschte Wechsel nach, die zwischen 1869 und Beginn des Jahres 1871 in Umlauf gebracht worden waren. Diese Zahl verdeutlicht das Ausmaß des Betrugs; das Manöver bestand schlicht darin, einen Schein von Liquidität durch Verpflichtungen aufrechtzuerhalten, deren angebliche Aussteller nicht existierten oder nie eingewilligt hatten.

Schließlich forderte Plessard Rechenschaft von Marteau. Nach seiner Aussage drohte dieser jedoch unverhohlen, die falschen Wechsel auffliegen zu lassen, sollte Plessard auf der Eintreibung einer ohnehin fast uneinbringlichen Forderung beharren. Die Presse übernahm diese Rechtfertigung, ohne sie als unumstößliche Tatsache einer unabhängigen Quelle darzustellen. Sie erhellt das Abhängigkeitsverhältnis, dem Plessard nach eigenen Angaben erlag; seine eigene Schuld tilgt sie nicht, gestand er doch in der Folge die begangenen Wechselfälschungen ein. Ruiniert wandte er sich an andere Vermittler.

Ein Kreditinserat brachte ihn in Kontakt mit einem angeblichen Direktor namens Seris. Der Verhandlungsbericht legt dar, dass sich hinter Seris in Wahrheit Fauvereau verbarg, der den Namen seiner Ehefrau gebrauchte. Dieser verschaffte Plessard nicht die versprochene Barmittelsumme, sondern lieferte ihm Eigenwechsel, gezeichnet von Strohmännern, die ihren Namen für ein Schandgeld von zwei bis fünf Francs feilboten. Auch diese Quelle versiegte bald. Daraufhin stellte Fauvereau Plessard dem Geschäftsmann Isaac vor, welcher die Gründung einer Kreditbank in Paris ins Spiel brachte.

Das Vorhaben schien zwei Nöten zugleich abzuhelfen: Dreißigtausend Francs sollten das Betriebskapital der Bank bilden, weitere dreißigtausend Plessard vor dem Ruin retten. Die genannte Summe schwankt in den Schilderungen zwischen fünfzig- und sechzigtausend Francs. Ein Genfer Bankier namens Keller wurde gewonnen, das Kapital bereitzustellen. Er stellte eine nach kaufmännischem Brauch naheliegende Bedingung: Die Hypothek müsse auf lastenfreien Immobilien ruhen, was durch ein amtliches Zertifikat zu belegen sei. Die Liegenschaften des Sohnes Plessard waren indessen bereits schwer verschuldet, wogegen die Güter seines Vaters dem Bericht zufolge frei von bücherlichen Eintragungen dastanden.

Am 5. Juli 1872 ersuchte jemand beim Hypothekenamt um ein Zertifikat über den Besitz Plessards des Älteren. Das tags darauf ausgefertigte Dokument trug die Vornamen Jacques-Philippe-Honoré. Der Sohn hieß Jules-Ernest-Honoré. Die Ähnlichkeit bot Raum für den verhängnisvollen Federstrich: Aus »Jacques« wurde »Jules« geschabt, aus »Philippe« wurde »Ernest«. Das Zertifikat schien nun die unbelasteten Güter des Sohnes zu beschreiben, obschon es die Besitztümer des Vaters betraf. Am 10. August setzte ein Notar an der französischen Grenze die Urkunde auf, mit welcher Keller sich gegen Vorlage des negativen Hypothekenzeugnisses zur Auszahlung von fünfzigtausend Francs verpflichten sollte.

Der Bankier zahlte das Geld jedoch nicht aus. Aus Furcht, seit Ausstellung des Papiers könnten neue Belastungen eingetragen worden sein, verlangte er, die Urkunde nebst Bordereau dem Hypothekenbewahrer in Romorantin zur Nachprüfung vorzulegen. Bei dieser Prüfung fiel der Schwindel in sich zusammen. Der Beamte erkannte die Rasur in einem Schriftstück seiner eigenen Behörde und erstattete Anzeige. Das Darlehen platzte; die Affäre ging an den Untersuchungsrichter und schließlich vor das Schwurgericht.

Die Verantwortlichkeiten der Beteiligten waren ungleich verteilt. Dem Bericht zufolge gestand Plessard die zahllosen Wechselfälschungen und wies die anfängliche Verführung Marteau zu. Was das Hypothekenzertifikat anbelangt, räumte er ein, die Rasuren eigenhändig ausgeführt zu haben, während Fauvereau von der Manipulation wusste und deren Verwertung betrieb. Anders verhielt es sich mit Isaac: Der Anklage gelang es nicht nachzuweisen, dass er von der Fälschung des Dokuments Kenntnis gehabt habe; der Bericht vermerkt ausdrücklich, dieser Vorwurf beruhe lediglich auf Andeutungen Fauvereaus. Ein Finanzierungsplan, eine Vermittlung und das Mitwissen um ein Verbrechen sind keineswegs dasselbe.

Das Blatt vermerkt ferner, dass die Geschädigten der Wechselfälschungen aus der ersten Periode fast vollständig befriedigt worden seien, namentlich durch schwere Opfer der Familie Plessard. Diese Wiedergutmachung hob den Tatbestand der Fälschungen nicht auf; sie rückt die Affäre jedoch in das reale Geflecht eines Schuldwesens, in dem Bürgschaften leibhaftige Opfer fordern, Teilzahlungen fließen und Verluste sich nicht in einer einzigen Summe zusammenfassen lassen.

Nach drei langen Verhandlungstagen fällten die Geschworenen ihr Verdikt spät am Sonntagabend. Plessard wurde unter Zubilligung mildernder Umstände zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Fauvereau erhielt fünf Jahre Zwangsarbeit ohne Milderungsgründe. Samuel Isaac wurde freigesprochen. Die flüchtigen Eheleute Marteau wurden in Abwesenheit verurteilt: fünfzehn Jahre Zwangsarbeit für den Ehemann, sieben Jahre für seine Gattin. Diese Strafen waren nicht austauschbar; sie spiegelten die grundverschiedenen Rollen und verfahrensrechtlichen Positionen der Beteiligten wider.

Das Zertifikat war ersonnen worden, um einem Geldgeber die Eigentumsverhältnisse Plessards vorzuspiegeln. Indem man die Vornamen vertauschte, trat der Vater an die Stelle des Sohnes, und das amtliche Register wurde zur Falle für jene, die es zu täuschen suchten. Der Prozess zog mehrere Täter zur Rechenschaft, sprach Isaac jedoch mangels Beweises für eine wissentliche Beteiligung frei. Die Kette der Schulden erklärt, warum Plessard verzweifelt nach Kredit suchte; das Maß der Schuld jedes Einzelnen lässt sich daraus allein nicht ermessen.

Dokumentarischer Nachweis: Zeitgenössischer Bericht der Assisen von Loir-et-Cher, Sitzungen vom 16. bis 18. Mai 1873, veröffentlicht in der Gazette des tribunaux vom 29. Mai, Druckseiten 508–509. Der Quellentext enthält mehrere OCR-Varianten des Namens Fauvereau/Favereau; die Schreibweise des Titels und die vorherrschende Form wurden beibehalten, ohne jeden Einzelfall aufzulösen. Die antisemitischen und physischen Karikaturen der Quelle wurden getilgt. Die Plessard zugeschriebenen Erklärungen und die Verdächtigungen Fauvereaus sind als solche gekennzeichnet; die Urteile sind gesondert wiedergegeben.

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Zeitgenössischer Verhandlungsbericht der Assisen von Loir-et-Cher, Sitzungen vom 16. bis 18. Mai 1873, Gazette des tribunaux vom 29. Mai, S. 508–509. Die Quelle dokumentiert siebzig gefälschte Wechsel, die Verfälschung des Hypothekenzertifikats sowie die Urteilssprüche: Plessard vier Jahre Gefängnis mit mildernden Umständen; Fauvereau fünf Jahre Zwangsarbeit; Isaac Freispruch; die Eheleute Marteau in Abwesenheit verurteilt. Die Namensform Fauvereau/Favereau schwankt im Original. Antisemitische und verächtliche Stereotype des Journalisten wurden gestrichen.

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