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Justiz & Skandale · Deutschland

Der Sarg ohne Leiche

Im Revolutionsjahr 1848 erklärten die Brüder Anton und Franz Tomascheck den Letzteren für tot, um zwei Lebensversicherungen zu erschleichen. Gefälschte ärztliche Zeugnisse, ein mit einem Bügelbrett beschwerter Sarg und eine 1851 vorgenommene Graböffnung brachten den Betrug ans Licht. Vor Gericht widerrief Franz sein Geständnis, ehe Frau und Tochter gegen ihn aussagten.

Zu Beginn des Jahres 1851 ging bei der Berliner Polizei eine Denunziation ein. Ein Mann, der in den stürmischen Tagen des Jahres 1848 amtlich für tot erklärt worden war, lebe noch immer außerhalb Preußens in seiner Heimatstadt; sein Ableben sei lediglich vorgetäuscht worden, um Versicherungsgelder zu erlangen. Die Nachforschungen ergaben rasch, dass der Schneider Franz Tomascheck aus Kopenhagen sich in Böhmen bei Sobietusch unter seinem wahren Namen aufhielt. Sein Bruder Anton hatte ihn in Berlin feierlich bestatten lassen. Der Name des Verstorbenen war kein Geheimnis gewesen; einzig sein Grab barg keinen Toten.

Zwei Jahre zuvor hatte Anton bereits die Aufmerksamkeit der Berliner Blätter auf sich gezogen. Er beklagte damals Streitigkeiten mit der Mobiliarbrandversicherung und ließ ein sonderbares Bildblatt drucken: eine groteske Gestalt mit einem Halseisen, versehen mit einer Erklärung, in der er sich selbst als einen Mann darstellte, der mit eben diesem Eisen den Eid ablegte. Die Annonce erregte nur flüchtiges Aufsehen. Die Polizei stützte sich 1851 keineswegs auf diesen Vorfall, um den Versicherungsbetrug aufzudecken; in den späteren Gerichtsberichten erscheint er lediglich als erste öffentliche Auffälligkeit Antons, ohne nachweisbaren Zusammenhang mit der Anzeige.

Franz hatte Kopenhagen, wo er als Schneider gewirkt hatte, mit der erklärten Absicht verlassen, in seine Heimat zurückzukehren. Die Wirren des Jahres 1848 und die wachsende Deutschfeindlichkeit in Dänemark wurden von ihm wie auch von den Verteidigern als Beweggrund für diesen Aufbruch angeführt. Gegen Ende Oktober traf er bei Anton in Berlin ein. Er hinterließ Frau und Kinder. Zudem besaß er zwei Lebensversicherungspolicen: eintausend Reichsbanktaler, 1845 in Kopenhagen gezeichnet, sowie eintausend Pfund Sterling bei der Londoner Gesellschaft Globe aus dem Juli 1848. Die Verträge sollten eigentlich seine Erben absichern. Doch die beiden Brüder erblickten in dieser Summe einen Ausweg aus ihren drückenden Geldnöten.

Der Plan verlangte, dass das Ableben den Anschein eines gewöhnlichen Krankheitsverlaufs wahrte. Man wählte ein Brustleiden: Franz sollte an wiederholtem Blutsturz gelitten haben und in Berlin verschieden sein. Ein dem praktischen Arzt Dr. Meyer zugeschriebenes Zeugnis beschrieb das Ende des Kranken; kirchliche Bescheinigungen und Scheine sollten das Begräbnis ermöglichen. Kunze jedoch, der als Behandler bereits in Antons Haus verkehrt hatte, war lediglich Wundarzt – ein Chirurg mithin, der von Rechts wegen kein solches Totenattest ausstellen durfte. Anton bewog ihn dazu, im Namen des Doktors Meyer zu zeichnen und die Schriften auszufertigen, die dem Tode den Schein amtlicher Gültigkeit verliehen.

Die Inszenierung vollzog sich mitten in den Berliner Wirren. Am 20. November wurde das Hinscheiden gemeldet, tags darauf durch ein Zeugnis bestätigt. Am 23. bestieg Franz morgens um sieben Uhr den Zug nach Frankfurt. Anton rüstete das Begräbnis und schlug den Sarg zu. Die angebliche Leiche bestand aus einem Bügelbrett, Hobelspänen und Stroh. Dem Bericht zufolge wurden auch Gänseeingeweide in den Sarg gelegt, um Verwesungsgeruch vorzutäuschen und Antons elfjährigen Sohn, der den Oheim noch einmal sehen wollte, vom Herantreten abzuhalten. Tags darauf ließ Anton die Totenkiste auf dem St.-Hedwigs-Friedhof beisetzen. Die Anklage schilderte ihn als den einzigen Trauernden, der dem Leichenwagen folgte; bei seiner späteren Einvernahme vermochte sich der Totengräber an diesen Umstand freilich nicht mehr zu entsinnen.

Die Förmlichkeiten wogen so schwer wie das Blendwerk selbst. Der erste Begräbnisschein blieb bei der Polizei; das Pfarramt stellte sodann einen von Propst Brinkmann vollzogenen Totenschein aus, gefolgt von einem ärztlichen Gutachten des Dr. Meyer vom 28. Dezember. Diese Schriftstücke übersandte Anton der Witwe des Bruders. Die Londoner Versicherungsgesellschaft verlangte eine genaue Prüfung der Umstände. Ihr Agent Fuchs erfuhr von Anton, dass Kunze den Kranken vor der Hinzuziehung Meyers gepflegt habe. Er richtete sechs Fragen an den Wundarzt. Kunze erwiderte mit einem eingehenden Krankheitsbericht und beteuerte, aller Beistand des Doktors sei vergebens gewesen. Fuchs schenkte den Ausführungen Glauben. Die Verträge wurden ausgehändigt und die Summen ausgezahlt: eintausend Reichsbanktaler am 13. April, sodann tausend Pfund Sterling in vier Tratten am 10. Mai 1849.

Die Gattin von Franz sandte Anton daraufhin einen Wechsel über zweitausend dänische Taler, gezogen auf das Bankhaus Mendelssohn. Anton löste ihn gemeinsam mit Ferdinand, dem Sohne des Franz, ein. Der Erlös gelangte nach Abzug gewisser Unkosten für den Betrug zu Franz nach Böhmen. Dort sollte das Geld dem Manne zugutekommen, den man für tot erklärt hatte. Franz lieh die Mittel aus und lebte von den Zinsen. Sein Vermögen reiste umher; seine Identität blieb unverändert. Er hatte nicht einmal seinen Namen gewechselt, um unweit seines Geburtsorts Wohnsitz zu nehmen.

Eine Weile gedachte Berlin des Schneiders Franz als eines Verblichenen. Kränze und Trauergedichte füllten die Spalten der Zeitungen, ehe sein Name dem Vergessen anheimfiel. 1851 brachte die Denunziation ans Licht, dass der Tote nahe seiner Heimat weilte. Anton wurde festgenommen und legte sogleich beim ersten Verhör ein Geständnis ab. Er nannte das Wagestück beim Namen: eine Gruft ohne Leib, ein ersonnener Tod zum Nachteil zweier Assekuranzen. Alsbald wurde auch Kunze verhaftet; er gestand, die falschen Zeugnisse, Bescheinigungen und Rezepte unter Meyers Namen verfasst zu haben.

In nächtlicher Stunde öffnete die Polizei daraufhin bei Fackelschein das Grab auf dem St.-Hedwigs-Friedhof. Der Sarg wurde wiedererkannt, der Deckel vor den Augen der Gerichts- und Polizeibeamten gelüftet. Es fand sich kein Leichnam. Unter Stroh und Hobelspänen lag das Bügelbrett, dem amtlichen Befund zufolge angetan mit einem Totenhemd und einer weißen Nachthaube. Die Truhe hatte keinen lebendig Begrabenen geborgen, wie Franz später weiszumachen suchte; sie war seit der Trauerfeier ohne Leichnam geblieben.

In Böhmen ergriffen, trug Franz zunächst eine abweichende Märe vor. Er behauptete, Kopenhagen wegen geschäftlicher Einbußen verlassen zu haben, sei bei seinem Bruder erkrankt und erst in oder neben einem Sarge wieder zu sich gekommen, nachdem sich ein Blutklumpen aus seiner Kehle gelöst habe. Entsetzt sei er zum Frankfurter Bahnhof geflohen und nach Böhmen gereist. Diese Behauptung des lebendig Begrabenen fiel vor den Geständnissen Antons und den nachgewiesenen Vorbereitungen der Bestattung in sich zusammen. Schließlich räumte Franz ein, dass es sich um sein Scheingrab handele und der Betrug mit dem Bruder verabredet gewesen sei.

Die Schriftstücke beleuchteten auch Kunzes genaue Mitschuld. Er gestand ein, zwei falsche Totenscheine im Namen Dr. Meyers gefertigt, die von Fuchs geforderten Erläuterungen aufgesetzt und Rezepte nach Kopenhagen gesandt zu haben. Er gab zu, acht Dukaten und später fünfzig Taler erhalten zu haben; Anton wiederum gab an, er habe ihm den ersten Schein nach Übergabe der acht Goldstücke förmlich entreißen müssen. Als Zeuge geladen, bestritt Dr. Meyer jegliche Beziehung zu Tomascheck und erklärte die Unterschriften für gefälscht. Fischer, der vormalige Berliner Agent der Globe, hatte vergebens nach Dr. Meyer gesucht. Fuchs hatte die Nachforschungen fortgeführt und sich an Kunze gewandt. Der Wundarzt hatte sich so glaubwürdig zu geben gewusst, dass Fuchs ihn zu Tische lud: Er genoss ein Vertrauen, das seine eigenen Papiere hätten zerstören müssen.

Am 15. April 1852 begann die Hauptverhandlung. Anton wiederholte sein Geständnis und schilderte die Abfassung der falschen Papiere. Franz widerrief: Seine früheren Aussagen seien unwahr, er habe mit seinem Bruder niemals die Vorspiegelung seines Todes verabredet. Die Verhandlung wurde ausgesetzt, um Zeugenaussagen der Kopenhagener Familie über den Empfang der Gelder einzuholen. Am 4. September bezeugten Frau und Tochter, dass Franz ihnen den Betrugsplan zuvor angekündigt hatte. Auch die Angehörigen waren somit in das Ränkespiel verstrickt; ihre Aussagen vor Gericht straften Franzens Leugnen Lügen.

Die Verhandlungen kreisten überdies um die Zuständigkeit des Gerichts und die rechtliche Würdigung der gefälschten Urkunden. Die Tat berührte mehrere Rechtsgebiete: Die Policen stammten aus London und Kopenhagen, Franz war in Böhmen verhaftet worden, Anton und Kunze standen in Berlin vor ihren Richtern. Ein Abkommen zwischen preußischen und dänischen Behörden wies die Vernehmung der dortigen Angehörigen Kopenhagen zu, während die in Berlin inhaftierten Angeschuldigten vor dem heimatlichen Forum standen. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Zeugnisse als öffentliche Urkunden anzusehen seien und in welchem Maße jeder Einzelne am Betrug teilhatte.

Das Urteil sprach die drei Männer der Urkundenfälschung und des Betrugs schuldig. Jeder von ihnen erhielt drei Jahre Zuchthaus wegen der Fälschung. Wegen des Betrugs wurde überdies eine Geldstrafe verhängt, im Unvermögensfalle umzuwandeln in fünf weitere Jahre Zuchthaus für die Brüder Tomascheck und vier für Kunze. Kunze verlor die Befugnis zur Ausübung der Wundarzneikunde, wurde für unfähig zu öffentlichen Ämtern erklärt und verblieb, wie auch Anton, nach Verbüßung der Strafe für acht Jahre unter Polizeiaufsicht. Franz wurde des Landes verwiesen.

In Berlin hatte das Grab nur ein Holzbrett umschlossen, doch die Tat war kein bloßes Possenspiel. Versicherungen waren durch Zeugnisse getäuscht worden, die den Namen eines unbeteiligten Arztes trugen; eine Familie hatte das Sterbegeld für einen Lebenden empfangen; ein elfjähriges Kind war durch künstlichen Gestank vertrieben worden; Anton hatte den Scheintoten eingesargt. Als die Denunziation eintraf, weilte der Begrabene in einer Entfernung, die dank der Eisenbahn ein Leichtes war, in der Nähe seiner Heimat und unter eigenem Namen. Der Abstand zwischen dem Grabe und dem Lebenden war nicht groß genug, um das Trugbild zu wahren.

Die Anzeigen mit dem Halseisen aus früheren Jahren mochten Anton den Zeitungslesern ins Gedächtnis gerufen haben, doch nichts belegt, dass sie den Anstoß zur Verfolgung gaben. Der Faden der Wahrheit sponn sich einfacher: Eine Denunziation meldete, Franz lebe; die Polizei griff ihn in Böhmen auf; Anton gestand; die Gruft wurde geöffnet. In der Nacht erhellten Fackeln einen Sarg, dessen Holz noch die Spuren der Nägel trug. Man hob den Deckel und fand keinen Toten. Nichts als Leinen, Stroh und ein Brett – das Rüstzeug eines Todes, dem allein die Akten Wirklichkeit verliehen hatten.

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Novelle

Die sechste Frage

Eine Kriminalerzählung folgt einem Assekuranzbeamten, der das gemeldete Ableben eines Versicherten in einer Hafenstadt überprüfen soll. Nach fünf schlüssigen Auskünften des Arztes berührt die sechste Frage ein winziges Detail des Totenscheins; ein untergeordneter Schreiber erkennt eine Unterschrift, die der echten nicht gleicht. Der Beamte steht vor der Wahl, seinen Vorgesetzten zu warnen, der die Auszahlung bereits genehmigt hat, oder auf eigene Faust weiterzuforschen. Die Gebrüder Tomascheck und ihr Fall dienen nicht als Vorlage; das gesamte Geschehen entfaltet sich in Schreibstuben und Briefwechseln, getrieben von der Macht einer wohlgesetzten Frage.

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Roman

Die Urkundenkammer

In diesem historischen Kriminalroman bemerkt eine junge Schreiberin an einem Berliner Stadtgericht, dass derselbe Arzt Totenscheine in zwei Hunderte Kilometer voneinander entfernten Städten ausgestellt haben soll. Sie fertigt heimlich eine Abschrift an, ehe die Akte geschlossen wird, und sucht nach jenem Lebenden, den die Feder für tot erklärt hat. Ein Bruder kehrt aus dem Exil heim, eine Witwe gelangt an Geld, das sie nicht behalten darf, und ein Totengräber weigert sich, über eine Bestattung auszusagen. Die Handlung erfindet Personen, Vergehen und Richtsprüche frei; nicht der Ermittler, sondern das Gerichtsarchiv selbst treibt die Nachforschung über Ländergrenzen hinweg voran.

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Trilogie

Leben auf Papier

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Vollständiges Kapitel S. 319–349, OCR-Auszug Zeilen 33806–35148, SHA-256 6d28bd936ad025fbfa579982aa16cbcc2050567dc943d55c89235d4b65f8c5c0. Quelle: Der neue Pitaval, Einundzwanzigster Theil, zweite Folge, Neunter Theil, 2. Auflage, 1861. Die Versicherungssummen und Zahlungen lauten auf verschiedene Währungen; eine pauschale Gesamtsumme von rund 10 000 Talern deckt sich nicht mit allen Einzelbeträgen, die im Text getrennt aufgeführt werden. Das Urteil lautete für jeden Angeklagten auf drei Jahre Zuchthaus wegen Urkundenfälschung, nebst Geldstrafen, im Unvermögensfall ersatzweise fünf weitere Jahre Zuchthaus für die Brüder und vier für Kunze; der genaue Betrag der Geldstrafe ist im OCR-Text unleserlich. Franz leugnete im Prozess nach vorherigem Geständnis; seine Ehefrau und seine Tochter sagten gegen ihn aus.

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