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Justiz & Skandale · Jersey (Kanalinseln)

Der Backstein von Saint-Hélier

Jersey, September–Oktober 1829. Ein Geschworenengericht in Saint-Hélier spricht Philip George Jolin am 24. September des Mordes an seinem Vater schuldig; nach seinem Gesuch um Anrufung der Großen Geschworenen endet eine Verhandlung vor dem Royal Court am 28. mit einem einstimmigen Urteil und dem Todesurteil. Die Zeugenaussagen über die Anzahl der geworfenen Ziegelsteine und die Trunkenheit des jungen Mannes weichen voneinander ab. Jolin wird am 3. Oktober hingerichtet.

In Saint-Hélier trug sich am Montag, dem 7. September 1829, ein häuslicher Streit auf die offene Straße hinaus. Zeugen sahen den Vater hinter dem Sohne herlaufen; wenige Augenblicke später lag der Vater mit einer schweren Kopfverletzung am Boden, während sich der Sohn eilends entfernte. Der auf Jersey erschienene Druckbericht führt bruchstückhafte Beobachtungen, überlieferte Worte und zwei widersprüchliche Fassungen über die Zahl der geworfenen Backsteine zusammen.

Jolin zählte einundzwanzig Jahre und ging dem Handwerk eines Grobschmieds nach. Sein Vater, Philip Jolin, litt an der Gicht, und nach Aussage des behandelnden Wundarztes stand es zeitlebens schwach um dessen Leib. Dennoch führte ebenjener Medizinus, E. F. Dickson, das Ableben ohne Zögern auf den an jenem Tage empfangenen Streich zurück. Zwischen ein und zwei Uhr nachmittags herbeigerufen, fand er den Verwundeten in seinem Blute liegend vor. Nachdem er die Wunde versorgt hatte, ließ er den Kranken zu sich kommen; als er indes vierzig oder fünfzig Minuten darauf zurückkehrte, war der Mann verschieden. Die Schau des Hauptes wies eine beträchtliche Menge Blutes auf, die sich über das Gehirn ergossen hatte. Dickson erklärte dies zur unmittelbaren Ursache des Todes, und der Marinechirurg William M’Doual bestätigte, dass ein Schlag ein lebenswichtiges Blutgefäß zerrissen habe.

Das gerichtliche Protokoll trennt zwei Verfahrensstufen. Am Donnerstag, dem 24. September, befanden die Geschworenen von Saint-Hélier Jolin für schuldig; daraufhin ersuchte dieser um das Vorrecht der Großen Geschworenen. Am Montag, dem 28., ward er von Neuem vor den Royal Court geführt, über dessen Verhandlung und Zeugenvernehmungen die besagte Schrift berichtet. Sie gehören demnach diesem zweiten Stadium an, nicht dem ersten Geschworenenspruch. Die Druckschrift legt die genaue juristische Tragweite dieses Gesuchs nicht dar; sie bezeugt hingegen, dass das am 28. versammelte Kollegium ein einstimmiges Mordurteil fällte und der Gerichtshof anschließend die Todesstrafe verhängte.

Der Beweis der Tat gründete sich auf jene, welche den Streit in Bruchstücken gewahrt hatten. Jane Le Maistre gab vor Gericht an, sie habe den Vater hinter dem Sohne herrennen sehen; letzterer habe geweint, als stünde ihm Schreckliches bevor. Sie bezeugte, der Vater habe gedroht, ihm nach seiner Rückkehr noch Schlimmeres anzutun. Wenig später sei Jolin mit Backsteintrümmern zurückgekehrt. Allen ihren Bitten zum Trotz habe er einen Brocken geschleudert, welcher den Vater am Haupte traf, und sei daraufhin entflohen. Der Vater sei voller Zorn gewesen; die Zeugin selbst habe sich geduckt, um dem Wurfgeschoß zu entgehen.

Thomas Bertram, fünfzehn Jahre alt, schilderte einen noch gewaltsameren und längeren Vorgang. Er habe den Sohn weinend aus dem Hause stürzen sehen, verfolgt vom Vater, der gerufen habe, er wolle nun „ein Ende mit ihm machen“. Jolin sei zu einem Ziegelhaufen geeilt, habe einen Stein ergriffen, ihn entzweigeschlagen und sei auf den Vater zugetreten. Bertram will ihn beschworen haben, die Steine nicht zu werfen; worauf der Jüngling gedroht habe, ihn selbst damit zu bewerfen, wenn er nicht weiche. Alsdann habe er sie gegen den Vater geschleudert. Einer der Brocken habe diesen am Kopf getroffen und zu Boden gestreckt. Jolin habe ihm noch zugerufen: „So, nun steh wieder auf!“, ehe er davonlief. Bertram hielt den Jungen für trunken.

Mary Le Riche, die das Geschehen von einem Nachbarfenster aus verfolgte, sah den Vater dem Sohne nachsetzen und hörte wechselseitige Drohungen; sie gewahrte, wie Jolin einen Backstein aufhob, verlor dann jedoch den weiteren Verlauf aus den Augen. Thomas Thornton vernahm den Lärm und ward Zeuge des Streits zwischen Vater und Sohn. Er beobachtete hernach, wie der junge Mann mit je einem Backstein in jeder Hand herantrat, davoneilte und kurz darauf mit leeren Händen, an einem Apfel kauend, vorbeischlenderte. Ob er berauscht gewesen sei, vermochte der Zeuge nicht zu sagen. Ganz im Gegensatz hierzu behauptete Edward Le Feuvre, Jolin bereits vor acht Uhr morgens in trunkenem Zustand angetroffen zu haben; später sei der Junge in seinen Laden gekommen und habe berichtet, der Vater habe ihn geschlagen, doch er habe ihn seinerseits umgeworfen, und er habe noch „einen anderen“ im Sinn. Le Feuvre erklärte, er sei damals sinnestrunken gewesen und habe kaum gewusst, was er tat.

Gegen vier Uhr traf Philip Winter Nicolle, Centenier der Pfarrei, am Kai auf Jolin, nachdem die Kunde vom Tode die Runde gemacht hatte. Als er ihm vorhielt, den Vater erschlagen zu haben, erwiderte der Junge laut Nicolle, er habe nicht anders gekonnt; bei der Erwähnung des Galgens brach er in Tränen aus. Nicolle überstellte ihn dem Kerker und benachrichtigte den königlichen Ankläger, damit eine Leichenschau angesetzt werde. Weitere Zeugen der ersten Hilfe, Thomas Hinchliffe und James Clark, beschrieben hernach den Anblick des Verwundeten, der heftig aus Nase und Mund blutete. Manche hatten lediglich die Hilferufe gehört oder geholfen, den Gestürzten aufzurichten.

Doch beschränkte sich das Gerichtsverfahren nicht allein auf den tödlichen Wurf. Die von Jolins Verteidigung vorgebrachten Zeugen entrollten ein häusliches Jammerbild, das die Anklage nicht auf den bloßen Augenblick im Straßenstaub einengen konnte. Philip Manuel, vormals Kapitän der Brigg Pelican, kannte den jungen Mann als Seemann. Er bekundete, ihn oft mit anderen Burschen habe trinken sehen, und er habe vernommen, dass sich der Junge ins Meer stürzen wollte; vor allem aber bezeugte er die Misshandlungen durch den Vater. Vierzehn Monate zuvor habe der alte Jolin dem Sohne mit einer Eisenstange den Kopf blutig geschlagen; der Junge habe reglos am Boden gelegen, während der Vater jede Hilfeleistung untersagte. Manuel gab überdies an, gesehen zu haben, wie jener den Sohn an die Beine schlug.

Philip Aubin, der auf demselben Schiff gedient hatte, erinnerte sich an Auftritte in Buenos Aires, bei denen der Bursche wie „verrückt“ gewirkt und gedroht habe, über Bord zu springen. Er vermochte freilich nicht zu sagen, ob dieses Gebaren dem Rausche oder einer Umnachtung des Geistes entsprang. Philip Jeune berichtete, er habe ihn zuweilen voller Wut und wie von Sinnen gesehen; einstmals habe Jolin eine Flinte ergriffen, als wolle er losschlagen, doch konnte der Zeuge weder bekunden, ob eine Reizung vorlag, noch ob ein echter Geistesschaden waltete. Diese alten Erinnerungen warfen die Frage nach seiner Zurechnungsfähigkeit auf, ohne sie freilich mit der Schärfe eines ärztlichen Gutachtens zu entscheiden.

Weitere Depositionen untermauerten das Dasein unter steter Grausamkeit. Margaret Collas bezeugte, sie habe die Mutter um Hilfe schreien hören und gesehen, wie der Vater das Kind mit einer Eisenstange züchtigte; auch habe er ihm oft das Brot verwehrt. John Case, ein Arbeitsgenosse des Vaters, entsann sich der Schläge mit dem Hammer oder jedwedem Werkzeug, das gerade zur Hand lag, meist gegen den Kopf geführt. Seine Bemerkung über eine beschabte Schiefertafel, die er dem jungen Mann zuschrieb, blieb indessen zweifelhaft. Philip Binet, bei dem Jolin am 7. September zur Arbeit erschienen war, hielt ihn bereits vor dem Morgenbrot für trunken; als er erfuhr, der Junge habe den Vater niedergestreckt, las er ihm die Leviten und hieß ihn, einen Arzt zu suchen. Daraufhin begann der Bursche bitterlich zu weinen.

Der nach diesen Zeugnissen verlesene Bericht des Coroners schloss dahin, dass Jolin seinen Vater durch das vorsätzliche Schleudern eines Backsteins an den Kopf getötet habe. Der Gerichtshof hörte den Verteidiger, Herrn Hammond, und sodann den königlichen Prokurator. Nach einstündiger Beratung sprachen die am 28. September versammelten Geschworenen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Dieser Schiedsspruch darf nicht mit einem medizinischen Urteil über seinen Geisteszustand verwechselt werden: Die Zeugen hatten zwar Trunkenheit, verstörendes Verhalten und häusliche Schrecken geschildert, doch vermeldet die Schrift mit keinem Worte, dass die Geschworenen auf Unzurechnungsfähigkeit wegen Wahnsinns erkannt hätten. Der Gerichtshof wies hernach das Gnadengesuch um Strafmilderung ab, und der Bailli verkündete das Todesurteil.

Die Urkunde enthält kein wörtliches Protokoll der eigenen Aussagen Jolins vor den Schranken; sie berichtet lediglich, dass Verteidiger Hammond nach seinem Plädoyer eine schriftliche Erklärung des Verurteilten verlas. Darin bekannte dieser eine Missetat, die er jedoch als unüberlegt bezeichnete; er hielt dem Gericht entgegen, er hätte weit leichtere Gelegenheit gehabt, den Vater umzubringen, als dieser krank und gänzlich auf seine Pflege angewiesen darniederlag. Er schilderte darin ferner die Händel zwischen den Eltern, die Schläge und die Trunksucht, deren Zeuge er von Kindesbeinen an gewesen sei. Dieser Text war eine Verteidigungsschrift und ein Flehen um Erbarmen, kein unanfechtbarer Beweis für jede einzelne Erinnerung.

Edward Durell, Pastor zu Saint-Sauveur, trat ab dem 26. September an Jolin heran – nach dem ersten Urteilsspruch der Geschworenen von Saint-Hélier, doch vor der Sitzung des Royal Court am 28. Sein schmales Büchlein, wenige Wochen darauf verlegt, schildert mehrere Besuche im Kerker und hebt die fromme Reue des Jünglings hervor. Durell warnt den Leser ausdrücklich, dass ihre Unterredungen nicht nach der Schrift aufgezeichnet wurden: Er gebe deren Gehalt lediglich aus dem Gedächtnis wieder. Er berichtet, Jolin habe ihm am 27. von seinem Erscheinen vor Gericht am 24. erzählt; das Gerichtsprotokoll legt die ausführlich geschilderte Sitzung des Royal Court indessen auf den 28. Der Seelsorger war überdies von der tiefen Buße des Knaben überzeugt und von dessen Los schmerzlich berührt. Seine Kerkerszenen, die wiedergegebenen Zwiegespräche und das Bild eines gewandelten Gemüts bezeugen, wie der Verurteilte geistlich geleitet wurde; sie dürfen jedoch weder als unparteiische Gerichtsprotokolle noch als Seelenbefund gelesen werden.

Jolin ward am Sonnabend, dem 3. Oktober, hingerichtet. Für jenen letzten Tag merkt Durell an, dass er selbst nicht zugegen war, und stützt sich auf ein Inselblatt vom 6. Oktober. Diesem Zeitungsbericht zufolge verließ der Verurteilte das Gefängnis kurz nach ein Uhr, geleitet von etwa zweihundert Hellebardieren und in Begleitung zweier Geistlicher. Er bestieg das Schafott mit festem Tritt, ermahnte die Menge vor den Gefahren des Trunkes und einer verwahrlosten Erziehung und las einen Abschnitt aus dem Neuen Testament. Das Blatt legt ihm das Bekenntnis bei, sein Urteil sei gerecht, und berichtet, er sei im Frieden mit aller Welt geschieden. Nach vollzogener Hinrichtung blieb sein Leichnam eine Dreiviertelstunde am Galgen hängen; er ward in den Kerker zurückgebracht und in der Nacht zum 4. Oktober verscharrt.

Das Richtschwert schloss die gerichtliche Akte, ohne den vorausgegangenen Familienzwist zu erhellen. Der Bericht hält eine tödliche Tat und ein Urteil fest, bewahrt daneben aber auch das Zeugnis alter Gewalttaten, ungewisser Trunkenheit und getrübter Blicke. Der Tod Philip Jolins bleibt der unbewegte Mittelpunkt; um ihn her finden die Stimmen der Zeugen nimmer ganz zueinander.

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Das Dossier stützt sich auf die gesamten 72 Seiten der herangezogenen Druckschrift. Die PDF-Akte umfasst 93 Scans: Titelblatt = S. 1 (Scan 14); Scan 15 weiß = S. 2; Vorrede ohne Paginierung = S. 3 (Scan 16); gedruckte Seiten 4–72 fortlaufend (Scans 17–85). Die nachfolgenden Scans enthalten Leerseiten oder unbedrucktes Material und führen den Text nicht weiter. Die lokale OCR ist Seite für Seite in source-integrale.txt abgelegt; allein das Faksimile besitzt Urkundenwert. Der Haupttitel nennt den vollen Namen Philip George Jolin; das Gerichtsprotokoll führt zumeist Philip Jolin, und die Akte bewahrt eine mit „Ph. Geo. Jolin“ gezeichnete Erklärung. Durell hebt hervor, dass seine Kerkerbesuche und Gespräche nicht stenografiert wurden, sondern aus dem Gedächtnis niedergelegt sind; sein Werk trägt einen erbaulichen Charakter und gründet fest im Glauben an die Reue des Delinquenten. Es stellt mithin kein amtliches Gerichtsprotokoll dar. Die Druckschrift unterscheidet zwei Verfahrensstufen: Ein Geschworenengericht zu Saint-Hélier spricht Jolin am Donnerstag, dem 24. September, schuldig; nach seinem Gesuch um Anrufung der Großen Geschworenen tritt er am Montag, dem 28., erneut vor den Royal Court, dessen Geschworene das im Bericht erwähnte einstimmige Verdikt fällen. Der Gerichtshof weist sodann eine Strafmilderung ab und erkennt auf Tod durch den Strang. Der Text erläutert die genaue juristische Natur des Rechtsmittels zwischen diesen beiden Schritten nicht; der erste Schuldspruch darf keineswegs als endgültiges Urteil missverstanden werden. Durell erwähnt, dass Jolin ihm am 27. von der Verhandlung des 24. berichtete, was nicht mit der ausführlich geschilderten Sitzung des 28. zu vermengen ist. Der Bericht über den Richtplatz wird als Auszug eines Inselblattes vom 6. Oktober zitiert. Zeugenaussagen über frühere geistige Verwirrungen sind nicht mit einer richterlichen Feststellung von Schuldunfähigkeit gleichzusetzen.

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