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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Baden (Deutsche Staaten), Mannheim

Der Besucher aus Mitau

Am 23. März 1819 erscheint Karl Ludwig Sand unter falschem Namen im Hause Kotzebues, tötet ihn und unternimmt daraufhin einen Selbstmordversuch. Die Untersuchung weist ihm die Tat zweifelsfrei nach, erbringt jedoch keinen Beleg dafür, dass eine studentische Vereinigung den Anschlag in Auftrag gab. In Mannheim zum Tode verurteilt, wird Sand 1820 hingerichtet; seine Tat dient den Behörden fortan als Vorwand für schwere politische Repressionen.

Am 23. März 1819 spricht ein Student der Theologie im Hause August von Kotzebues zu Mannheim vor. Er nennt sich Heinrichs und gibt vor, aus Mitau anzureisen. Der Besucher führt zwei Dolche mit sich; zudem hat er eine Schrift vorbereitet, die seine Tat vor den Augen der Öffentlichkeit rechtfertigen soll. Die Unterredung währt nur wenige Augenblicke: Karl Ludwig Sand greift den Dramatiker und russischen Staatsrat an und versucht alsdann, sich selbst das Leben zu nehmen. In den darauffolgenden Monaten ermitteln die Behörden seine Identität und begründen seine strafrechtliche Verantwortung. Den von staatlicher Seite gefürchteten Befehl einer geheimen Gesellschaft vermag die Untersuchung indessen nicht zutage zu fördern.

Sand steht im dreiundzwanzigsten Lebensjahr. Gebürtig aus Wunsiedel, widmet er sich dem Studium der Theologie; er besuchte die Universitäten Tübingen, Erlangen und schließlich Jena, woselbst sich die Urburschenschaft formiert hatte. Diese studentischen Verbindungen verknüpfen damals sittliche Zucht, brüderlichen Zusammenhalt und die Hoffnung auf ein geeintes Deutschland. Sand wirft sich mit einer Inbrunst in diese Bewegung, die aus seinen eigenen Schriften deutlich spricht. Das akademische Dasein gilt ihm nicht mehr bloß als Vorbereitung auf das Pfarramt oder den Lehrberuf: Es soll der Umgestaltung des gesamten Vaterlandes dienen.

In diesen Kreisen gerät Kotzebue zusehends ins Visier der Kritik. Als gefeierter Bühnendichter verfasste er Schriften gegen die studentische Bewegung und erstattete dem russischen Hof Bericht über das deutsche Geistesleben. Sand deutet diese Berichte als unwiderlegbaren Beweis dafür, dass Kotzebue im Dienste des Zaren spioniere und das eigene Land verrate. Diese Anklage spiegelt Sands persönliche politische Überzeugung wider; ein juristischer Beweis für eine tatsächliche Spionagetätigkeit Kotzebues liegt darin nicht. Spätere Biographen verweisen darauf, dass er als Berichterstatter für Russland fungierte und seine Polemiken gegen die Studenten jenen Hass schürten, dessen Opfer er schließlich werden sollte.

Sands Vorhaben entsteht keineswegs erst am Tage des Anschlags. In seinem Tagebuch erwägt er bereits im Frühjahr 1818, dass ein Mann Kotzebue im Namen des Vaterlandes niederstrecken müsse. Am 31. Dezember notiert er unumwundener, der Dichter müsse sterben, solle Deutschland erwachen. Daraufhin verfasst er mehrere Schriften: ein Abschiedswort an seine Familie, eine Erklärung an seine Freunde sowie einen Aufruf an das Volk unter dem Titel „Todesstoß dem August von Kotzebue“. Darin behauptet er, für die deutsche Freiheit zu handeln, und fordert die Leser auf, den Weg der Gewalt zu beschreiten. Das Manifest stellt die Rechtfertigung des künftigen Mörders dar, keineswegs aber den Nachweis einer tatsächlichen Schuld des Opfers.

Sand verlässt Jena am 9. März 1819, nachdem er einen langen Stoßdolch nach eigener Zeichnung hatte anfertigen lassen. Seine Reise nach Mannheim nimmt nahezu zwei Wochen in Anspruch. Sie führt ihn über Erfurt, Frankfurt, Darmstadt und Lorsch; an mehreren Stationen verweilt er länger, als es die Reiseroute erfordert hätte. Die spätere gerichtliche Darstellung deutet dieses Zögern als Zeichen innerer Anfechtung. Sand selbst erklärt später, er habe darauf gehofft, ein anderer möge die Tat vollbringen, und zuweilen Gott angefleht, ihn von dem Entschluss entbinden zu lassen. Dennoch gelangte er immer wieder zu demselben Entschluss: Er fühlte sich an seinen Gedanken gebunden und meinte, ihn bis zum Äußersten vollführen zu müssen.

In Mannheim bleibt der erste Gang zu Kotzebues Haus vergeblich. Die Magd bescheidet ihn, der Hausherr sei abwesend, und heißt ihn zwischen fünf und sechs Uhr wiederkehren. Sand hatte seinen Decknamen gewählt, weil er wähnte, ein deutscher Besucher würde weniger leicht vorgelassen. Er vertreibt sich die Zeit in der Stadt: Das Naturalienkabinett und die Jesuitenkirche sind verschlossen; er lustwandelt im Schlossgarten, blickt auf den Rhein und erkundigt sich nach dem Gehölz am jenseitigen Ufer. Beim gemeinsamen Mahl im Gasthof unterhält er sich mit zwei Geistlichen über Geschichte und Glaubensdinge. Einem von ihnen vertraut er an, er müsse Kotzebue noch seine Aufwartung machen. Die Berichterstatter des neunzehnten Jahrhunderts verweisen auf Zeugen, denen er ruhig erschien; dieser äußere Schein lässt freilich keine sicheren Rückschlüsse auf sein Innenleben zu. Gegen fünf Uhr kehrt Sand zum Hause zurück. Man geleitet ihn in das Zimmer, worin sich der Dichter aufhält.

Nach Sands späterer Einlassung hebt er zunächst mit dem Schein eines harmlosen Besuches an. Kotzebue fragt ihn, ob er aus Mitau komme; Sand bestätigt den Namen, unter dem er sich gemeldet hat. Sodann zieht er einen Dolch aus dem Ärmel und stößt ihn dem Dramatiker in die Brust. Auf den Tumult hin eilen die Hausgenossen herbei. Kotzebues vierjähriger Sohn betritt während des Angriffs den Raum; Sand gesteht später, der Anblick des Kindes habe ihn verwirrt. Angehörige tragen den Verwundeten in das Nebenzimmer. Binnen weniger Minuten verscheidet er in den Armen seiner Tochter. Der im Pitaval wiedergegebene Obduktionsbefund verzeichnet mehrere Verwundungen, von denen eine einzige, tiefe, ein großes Blutgefäß nahe dem Herzen spaltete und die tödliche Verblutung herbeiführte. Die Tat hatte sich in flüchtigen Augenblicken vollzogen, doch ließ sie über die Person des Täters keinen Zweifel aufkommen: Sand hatte sich nicht verborgen.

Mit dem blutigen Dolch tritt Sand vor das Haus. An Flucht ist bald nicht mehr zu denken: Dienstboten alarmieren die Gasse, Passanten laufen zusammen. Er händigt sein Manifest einem Bedienten Kotzebues aus und stößt sich alsdann das zweite Messer in die Brust. Der Streich ist nicht tödlich. Die ersten Herbeigeeilten sind mit der Rettung des Opfers beschäftigt; als die Menge das Geschehene begreift, verharrt sie zunächst wie gelähmt vor Entsetzen. Sand wird überwältigt und ins Lazarett verbracht, wo die Ärzte seine Wunden versorgen, ehe man ihn in das Gefängnis überstellt. Die Obrigkeit verpflichtet Wärter, Mediziner und Geistliche zu strengstem Stillschweigen: Über Monate hinweg weiß die Stadt nicht mit Gewissheit, ob der Mörder noch am Leben ist. Gerüchte treten an die Stelle gesicherter Kunde. Sand bekennt sich freimütig zur Tötung Kotzebues und beteuert, zum Wohle Deutschlands gehandelt zu haben. An dieser Überzeugung hält er während der gesamten Untersuchung unerschütterlich fest.

Die ursprüngliche Anklage stützt sich mithin auf lückenlose Beweismittel: den Leichnam, die gerichtsärztlichen Befunde, die Zeugenaussagen der Anwesenden und das Geständnis Sands. Die juristische Kernfrage verlagert sich jedoch rasch. Die Ermittler suchen zu ergründen, ob das Attentat von jenen radikalen Studenten, den sogenannten „Unbedingten“, befohlen wurde oder ob es dem einsamen Entschluss eines Einzelnen entsprang. Die Reise, die in Jena hinterlassenen Briefe und das Manifest nähren den Verdacht. Die Verhöre durchleuchten Sands Beziehungen zu seinen Genossen; etliche von ihnen werden verhaftet oder peinlich befragt. Dennoch erbringt die Untersuchung keinen Nachweis dafür, dass eine Gruppe den Mord angeordnet oder ein Helfershelfer an dessen Rüstung mitgewirkt hätte. In diesem Punkte gebietet sich richterliche Mäßigung: Das Fehlen eines Beweises für einen förmlichen Beschluss widerlegt zwar nicht die Existenz studentischer Bünde, gestattet es der Justiz jedoch nicht, deren Gesinnung in eine strafrechtliche Mittäterschaft umzudeuten.

Die Verhöre decken überdies Widersprüche in Sands Angaben über seine Barschaft und seine Verbindungen auf. Zuweilen versucht er, seine Freunde zu schonen, indem er den Richtern unzutreffende Angaben über die mitgeführte Summe macht. Mit den Tatsachen konfrontiert, räumt er schließlich ein, ein Freund habe ihm das Geld geliehen. Diese Unwahrheit entwertet sein Mordgeständnis nicht; sie zeigt vielmehr, dass der Inhaftierte seine eigene Schuld streng von den Gefahren trennt, die er über sein Umfeld heraufbeschworen hat. Die Ermittler finden gleichwohl keinen Anhaltspunkt dafür, dass seine Gesinnungsgenossen vor der Tat von seinem Vorhaben Kenntnis besaßen.

Das Verfahren gegen Sand findet vor den Schranken des Gerichts zu Mannheim statt. Der Bericht des Pitaval zitiert den Tenor des am 5. Mai 1820 durch das Oberhofgericht gefällten Spruchs: Sand wird schuldig gesprochen und dazu verurteilt, mit dem Schwert vom Leben zum Tode gebracht zu werden. Das Urteil wird durch den Großherzog von Baden bestätigt und dem Verurteilten am 17. Mai amtlich eröffnet. Die Sache schließt somit weder mit einer politischen Begnadigung noch mit einem Akt der Milde ab. Das Tribunal behandelt die Tötung als todeswürdiges Verbrechen nach gemeinem Recht, ungeachtet dessen, dass der Angeklagte sein Tun als heilige Pflicht gegenüber der Nation darstellt.

Am 20. Mai wird Sand vor den Augen einer unabsehbaren Menschenmenge auf eine Wiese vor dem Heidelberger Tor geführt. Die Kunde von der Richtstatt zieht Bürger und Studenten aus der ganzen Umgebung herbei; viele treffen zu spät ein, da die Stunde vorverlegt worden war, um dem Andrang zu steuern. Rund 1.200 Mann Infanterie schließen das Schafott im Karree ein, während die Kavallerie den Verurteilten begleitet. Die Stadt wird nicht Zeuge eines gewöhnlichen Richtgangs: Seit dem Tage des Anschlags fürchtet die Obrigkeit, das Schauspiel vor dem Volke könne in einen politischen Aufruhr umschlagen. Die Berichte über die Worte, die er vor dem Streich gesprochen haben soll, weichen voneinander ab: Die amtlichen Protokolle und die Schilderungen seiner Verehrer zeichnen ein ungleiches Bild. Unstrittig bleiben allein der Rechtsspruch und dessen Vollstreckung durch das Richtschwert. Sand stirbt; sein Leichnam wird zu Mannheim verscharrt. Kotzebue und sein Mörder ruhen auf demselben Friedhof.

Sand hatte gehofft, sein Opfertod werde die nationale Erhebung entfachen. Der ersehnte Aufstand bleibt jedoch aus. Stattdessen liefert die Tat den deutschen Bundesregierungen eine willkommene Handhabe, um mit äußerster Schärfe gegen die Burschenschaften und das freie Schrifttum vorzugehen. Die im September 1819 beschlossenen Karlsbader Beschlüsse folgen dem Attentat auf dem Fuße und dienen der Unterdrückung der nationalen und liberalen Regungen. Der Mord allein erklärt diese Maßregeln zwar nicht, doch bildet er deren unmittelbaren Anlass und Vorwand. Hierin liegt der tragische Widerspruch zwischen Sands Entwurf und dessen Wirkung: Er erschlug einen Mann, den er für den Feind der Freiheit hielt, und trug durch seinen Streich dazu bei, jene Freiheiten zu vernichten, die er zu verteidigen vorgab.

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Kapitel „Karl Ludwig Sand. 1820“, S. 1–123; vollständige Übertragung, begrenzt auf die Zeilen 818–6559 des Hauptbandes. Das Folgekapitel „Die Ermordung des Fualdès“ setzt bei Zeile 6560 an und bleibt unberücksichtigt. Die OCR-Vorlage nennt zu Beginn den 28. März 1819, ein Datum, das durch die maßgeblichen Nachschlagewerke NDB und GHDI widerlegt wird, welche übereinstimmend den 23. März 1819 verzeichnen; die vorliegende Fassung übernimmt dieses quellenkritisch gesicherte Datum. Ein älterer ADB-Eintrag auf Deutsche Biographie verweist überdies auf den 29. Mai 1820 als Hinrichtungstag; die neuere NDB sowie das GHDI nennen übereinstimmend den 20. Mai, der hier beibehalten wird. Das retrospektive Kriminalkapitel neigt zu Moralisierungen und Deutungen; diese Wertungen werden nicht als Tatsachen übernommen.

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