In London führten vier Diebstähle von Seidenstoffen und Kostbarkeiten Jane Holmes im Jahre 1726 vor die Schranken des Gerichts. Sie leugnete die Taten bis zuletzt. Doch derselbe Bericht, der ihre Unschuldsbeteuerungen festhält, berichtet zugleich von ihrem Geständnis eines langjährigen Handels mit gestohlenen Gütern und von dem verbitterten Ringen um das von ihr angehäufte Vermögen.
Die Chronik hebt mit der Schilderung einer verschärften Strafverfolgung an. Im Sommer 1726 ersuchten Londoner Kaufleute die Regierung um Beistand gegen die um sich greifenden Diebstähle in ihren Läden. Sie versprachen Belohnung und Begnadigung für jeden, der seine Mitschuldigen nannte. Das behördliche Vorgehen führte nach Angaben des Verfassers im Laufe mehrerer Gerichtssitzungen zur Verurteilung von sechs oder sieben Personen. Er vertrat die Ansicht, jene Festnahmen hätten dieser Art des Diebstahls ein Ende gesetzt; dieses Urteil ist jedoch als persönliche Schlussfolgerung des Chronisten und nicht als unabhängiger Befund zu werten.
Die Angeklagte gab an, im Norden des Königreichs als Tochter eines Edelmanns geboren zu sein. Der Berichterstatter bestätigt diese Herkunft keineswegs: Er bemerkt lediglich, sie habe eine anständige Erziehung genossen und weder in Haltung noch Erscheinung dem einfachen Volke geglichen. Jene Personen indessen, die sie als ihre nächsten Verwandten bezeichnete, weigerten sich standhaft, sie anzuerkennen oder ein Gnadengesuch zu ihren Gunsten einzureichen. Während ihrer gesamten Haftzeit beharrte sie auf diesen familiären Banden, ungeachtet des Widerspruchs jener, die sie als die Ihren ausgab.
Dem Chronisten zufolge war sie im Alter von etwa fünfzehn oder sechzehn Jahren gegen den Willen ihrer Angehörigen nach London gekommen, um bei einer Tante zu leben. Ein junger Mann aus der Nachbarschaft hielt bald um sie an. Er hegte die Hoffnung, die Familie, deren sie sich im Norden rühmte, werde ihm die Mittel zur Eröffnung eines eigenen Geschäfts bereitstellen. Der Bericht versichert, dass sie heimlich heirateten, ohne dass das erhoffte Geld jemals eintraf. Daraufhin, so der Autor, begann ihr Ehemann, sie mit Härte zu behandeln. In dieser Bedrängnis wandte sie sich dem heimlichen Gewerbe mit unrechtmäßig erworbenen Waren zu: Der Text schildert sie als geschickte Vermittlerin, die gestohlene Güter zu vorteilhaften Preisen und unter geringer Gefahr abzusetzen verstand.
Das genaue Datum ihrer Begegnung mit Jonathan Wild wird nicht überliefert. Der Erzähler vermutet, sie habe von ihm Ratschläge für den Absatz des Diebesguts erhalten, führt diese Verbindung jedoch nur als Möglichkeit und nicht als gesicherte Tatsache an. Etwa ein Jahr darauf wurde sie festgenommen, verurteilt und zur Deportation in die Kolonien verbannt. Sie blieb zwei Jahre oder länger außerhalb Englands. Ihre Rückkehr schreibt der Chronist der Liebe zu ihren Kindern zu; diese Deutung bleibt seine eigene. Sie knüpfte erneut Verbindungen zu alten Bekannten an, die in der Schrift als weit weniger geschickt im Ladendiebstahl beschrieben werden als sie selbst. Es bleibt in diesem Bericht unmöglich, den Anteil des reinen Hehlerhandels von den Diebstählen zu trennen, an denen sie womöglich eigenhändig beteiligt war.
Gleichwohl soll sie beträchtliche Geldsummen und Kostbarkeiten zusammengetragen haben. Um die Weihnachtszeit vor ihrem Tode heiratete sie nach Angaben des Verfassers ein irischer Abenteurer, einzig in der Absicht, sich ihres Besitzes zu bemächtigen. Bei ihrer letzten Verhaftung verfügte er unverzüglich über ihre Habe. Die Chronik erwähnt insbesondere einen großen Beutel mit alten Goldmünzen, den sie, wie sie selbst sagte, für schwere Tage beiseitegelegt hatte. Über die Eheschließung selbst oder die genaue Art und Weise, wie sich der Mann ihrer Güter bemächtigte, schweigt der Text. Der im Verborgenen erworbene Wohlstand bot Holmes somit nicht die Sicherheit, die jener Goldschatz verheißen hatte.
Die vier Anklagepunkte betrafen voneinander getrennte Taten. Am 1. Mai 1726 sollen vierzig Yards rosafarbener Mantelstoff aus Seide im Werte von zehn Pfund aus dem Geschäft von Mathew Herbert verschwunden sein. Am 1. Juni wurden Holmes zwanzig Yards broschierte Seide auf strohfarbenem Grund zur Last gelegt, die auf denselben Betrag geschätzt wurden und John Moon sowie Richard Stone gehörten. Der Text verknüpft diese beiden Vorfälle weder durch denselben Tatort noch durch dieselbe Vorgehensweise: Er unterscheidet sie nach Geschädigten, Waren und Zeitpunkten.
Zwei weitere Anschuldigungen bezogen sich auf Güter, die sie in Gesellschaft einer Mary Robinson entwendet haben soll. Am 7. Januar soll Holmes einen silbernen Becher im Wert von fünf Pfund gestohlen haben, der Elizabeth Dobbinson gehörte. Am 24. Dezember wurden ihr achtzig Yards kirschroter Seidenstoff zur Last gelegt, ebenfalls auf fünf Pfund geschätzt, zum Nachteil von Joseph Bourn und Mary Harper. Bei diesen beiden Daten nennt die Notiz keine Jahreszahl; sie dürfen daher nicht unbesehen dem Jahre 1726 zugeschlagen werden. Der Text verschweigt zudem, ob Mary Robinson in diesen Angelegenheiten gerichtlich belangt wurde.
Eine Frau trat bei den verschiedenen Anklagepunkten als Belastungszeugin gegen Holmes auf. Der Chronist berichtet, ihre Aussagen seien durch mehrere Begleitumstände erhärtet worden, woraufhin die Geschworenen die Angeklagte in allen vier Punkten schuldig sprachen. Den Namen dieser Zeugin nennt er nicht. Diese Unterscheidung ist von Gewicht: Mary Robinson wird bei zwei Vorfällen als mutmaßliche Kumpanin erwähnt, doch besagt der Text keineswegs, dass sie die Denunziantin gewesen sei. Ebenso wenig lässt sich anhand der Quellen der eigentliche Diebstahl mit dem Hehlerhandel gleichsetzen, zu dem sich Holmes offen bekannte.
Unter dem Todesurteil bestritt sie alle Diebstähle, deren man sie soeben schuldig gesprochen hatte, und beteuerte, niemals einen eigentlichen Raub verübt zu haben. Zugleich gab sie unumwunden zu, Jonathan Wild gekannt, gestohlene Waren aufgekauft und diese mit beträchtlichem Gewinn weiterveräußert zu haben. Dieses Eingeständnis wog jedoch nicht schwerer als die Bestreitung der vier abgeurteilten Taten. Es zog vielmehr eine deutliche Grenze zwischen dem Erwerb und Wiederverkauf, den sie einräumte, und den einzelnen Diebstählen, deren Urheberschaft sie entschieden von sich wies.
Sie versuchte, einen Aufschub der Vollstreckung zu erwirken, indem sie ihre angebliche Verwandtschaft mit einer einflussreichen Familie geltend machte. Geistliche, die den Verurteilten Beistand leisteten, hatten sie gewarnt, dass ihre Ansprüche auf diese Abkunft bestritten würden. Der Kaplan von Newgate teilte ihr schließlich mit, dass der Mann, den sie ihren Vater nannte, in der Vorwoche verstorben sei. Der Bericht vermerkt, dass sie daraufhin in Tränen ausbrach und jene, die sie als ihre Angehörigen betrachtete, ohne Bitterkeit oder Zorn tadelte, sie in solcher Not im Stich zu lassen. Die Chronik bietet keinerlei Anhaltspunkte zur Prüfung ihrer Herkunft; sie zeigt lediglich, wie verzweifelt sie sich daran klammerte, solange eine Begnadigung noch vom Eingreifen ihrer Familie abhängen konnte.
Ihre Kinder wurden nach Newgate gebracht, um von ihr Abschied zu nehmen. Sie weinte über ihnen und klagte, sie habe keine Mühe gescheut, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Als sie jede Hoffnung verlor, dem Tode zu entrinnen, schlug ihr Gemüt in Zorn um. Sie verlor die Beherrschung, schmähte ihre Mitgefangenen und brachte Unruhe unter die übrigen Verurteilten. Die Wärter wiesen sie zurecht; der Gefängnisgeistliche mahnte sie zur Besinnung. Dem Bericht nach beruhigte sie sich in den letzten zwei oder drei Tagen ihres Lebens und gab ihrer Reue über die Verfehlungen ihres Daseins Ausdruck.
Sie erklärte, der Frau zu vergeben, die gegen sie ausgesagt hatte, wenngleich sie diese für weitaus schuldiger hielt als sich selbst, da sie ihr vorwarf, die Wahrheit gebeugt zu haben. Dieser Vorwurf entsprang den Worten von Holmes selbst und stellte keineswegs eine richterliche Feststellung dar. Auf dem Richtplatz von Tyburn zeigte sie sich gefasster als erwartet und betete nach den Worten des Berichters, ihr Ende möge den Überlebenden zur Warnung dienen. Sie starb im Alter von etwa vierunddreißig Jahren, am selben Tage wie die anderen Verurteilten, die in der Chronik unmittelbar vor ihr aufgeführt sind. Das genaue Datum dieser Hinrichtung nennt der Auszug nicht.
So lässt die Quelle ein Urteil, gegen das Holmes bis zu ihrem Tode ankämpfte, neben einem Hehlergewerbe stehen, das sie selbst freimütig einräumte. Ihre Weigerung, die Verantwortung für die vier Diebstähle zu übernehmen, tilgt weder den Richterspruch noch die Grenzen dessen, was sich aus den überlieferten Akten über ihr Leben mit Gewissheit ergründen lässt.
