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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Gesang der Verurteilten

Im Herbst 1793 werden einundzwanzig Abgeordnete der Gironde vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt. Nach der Verkündung nimmt sich Valazé das Leben; sein Leichnam wird mit den Gefährten auf den Richtkarren geworfen. Champagnac berichtet, wie die Verurteilten auf dem Weg zum Schafott die Marseillaise anstimmen, und schildert hernach die Hinrichtungen von Madame Roland und Bailly.

Als das Tribunal den Urteilsspruch auf Tod verkündete, sank Valazé in sich zusammen. Vor den Toren der Conciergerie hatte er seinem Freunde Riouffe noch eine Schere zugesteckt und gescherzt, die Obrigkeit verbiete es wohl, sich selbst das Leben zu nehmen; sodann hatte er sich tödlich verwundet. Die Gendarmen hoben ihn auf. Das Gericht verfügte, sein Leichnam solle mit den übrigen auf dem Richtkarren zum Schafott geführt werden. Beim Verlassen des Saales stimmten die Girondisten einmütig die Hymne der Marseillais an.

Einundzwanzig Angeklagte standen vor den Schranken. Brissot, Vergniaud, Gensonné, Valazé, Ducos, Fonfrède und ihre Gefährten waren der Verschwörung und der Vorbereitung eines Bürgerkrieges angeklagt. Champagnac zeichnet sie als entschiedene Gegner des Aufstandes vom 10. August und der Septembermorde; die Beweise und Zeugenaussagen brandmarkt er als gänzlich erdichtet. Dieses Urteil entspringt der Sicht des Chronisten. Was er im Folgenden beschreibt, ist ein Prozess, dessen Ausgang nach seinem Dafürhalten von Anbeginn feststand.

Nach den politischen Auseinandersetzungen des Frühjahrs und Sommers hatte der Nationalkonvent mehrere Abgeordnete festsetzen lassen. Da die am schwersten in die Erhebungen der Provinzen verstrickten Girondisten dem Zugriff entronnen waren, wandte man sich gegen ihre Freunde und Gesinnungsgenossen. Das Massenverfahren nahm im Herbst seinen Anfang. In der Conciergerie wurden die Gefangenen vor jeder Sitzung durchsucht; man entwand ihnen jeden Gegenstand, mit dem sie Hand an sich hätten legen können. An jener Schwelle hatte Valazé die Schere vor den Augen der Wachen an Riouffe übergeben – als wolle er diese Vorsichtsmaßregel dem Spott preisgeben.

Das Kapitel schildert ein Gerichtswesen, in welchem nicht einmal die Identität des Beschuldigten Schutz bot. Ein Gerichtsdiener soll Fouquier-Tinville darauf aufmerksam gemacht haben, man habe anstelle des Gesuchten einen Mann namens Gamache vorgeführt. Der öffentliche Ankläger habe darauf erwidert, dieser Irrtum spiele keine Rolle, der eine sei so gut wie der andere. Eine Witwe Maillet erschien anstelle der Herzogin von Maillé vor den Schranken; als Fouquier das Versehen bemerkte, soll er ihr beschieden haben, man habe zwar nicht vorgehabt, sie abzuurteilen, doch sei es ebenso recht, wenn sie noch am selben Tage daran glaube. Champagnac führt diese Szenen als bezeichnende Züge des Revolutionstribunals an. Für die Girondisten trat der Vorwurf der Verschwörung zu einem Verfahren hinzu, dessen Urteilssprüche der Verfasser als längst beschlossene Sache darstellt.

Am Vorabend des Urteils gaben sich etliche der Angeklagten keinerlei Täuschung mehr hin. Sie traten zur letzten Sitzung mit Mienen an, die Champagnac als vollkommen gefasst beschreibt. Vergniaud hatte sich mit Entrüstung dagegen verwahrt, mit den Plünderern und Meuchelmördern der Septembertage gemein gemacht zu werden. Fonfrède hatte für seine Freunde gefleht; nach den Worten des Chronisten erwarb er sich dadurch das Anrecht, ihr Schicksal zu teilen. Die beiden jüngeren Männer, die man für weniger belastet hielt – Ducos und Fonfrède –, wurden mit den übrigen zum Tode verurteilt.

Am 30. Oktober 1793 fiel der Richtspruch. Brissot ließ die Arme sinken und neigte das Haupt. Gensonné verlangte das Wort über die Gesetzesanwendung, drang jedoch gegen den Lärm nicht durch. Sillery, gelähmt an den Gliedern, ließ seine Krücken fallen und rief aus, dieser Tag sei der schönste seines Lebens. Fonfrède umarmte Ducos und klagte, er selbst sei Ursache seines Todes; Ducos entgegnete ihm, sie würden gemeinsam sterben. Lasource schleuderte der Menge eine Weissagung entgegen: Er sterbe an dem Tage, da das Volk den Verstand verloren habe; seine Richter würden sterben, sobald es ihn wiedererlange.

Allesamt beteuerten sie ihre Unschuld und riefen, das Volk werde betrogen. Einige warfen Assignaten unter die Zuschauer, in der vergeblichen Hoffnung, die Menge zu ihrer Rettung zu bewegen. Die Gendarmen umringten die Verurteilten und führten sie in die Kerker zurück. Valazé hatte sich soeben mit einem verborgenen Dolche entleibt; das Tribunal ordnete an, seinen toten Körper auf den Karren hinter die Verurteilten zu binden.

Die letzte Nacht verging unter Gesängen und tiefen Gesprächen. Champagnac greift hier auf den Bericht eines früheren Geschichtsschreibers zurück: Vergniaud habe das Gift weggeschüttet, das er bei sich trug, um an der Seite seiner Freunde zu sterben. Die Verurteilten hielten ein letztes Mahl. Ernst und Heiterkeit wechselten einander ab; Vergniaud sprach von der Freiheit und dem Schicksal der Menschen, Ducos trug Verse vor, die er im Kerker gereimt hatte. Gemeinsam sangen sie Hymnen auf das Vaterland und die Freiheit. Am folgenden Tage, dem 31. Oktober, säumte eine dichte Menge ihren Weg. Auf dem Karren stimmten sie von neuem die Marseillaise an, und auf dem Revolutionsplatz angelangt, umarmten sie einander mit dem Rufe: »Es lebe die Republik!«

Sillery betrat das Schafott als Erster. Die anderen folgten ihm nach. Binnen einer knappen halben Stunde wurden die zwanzig Männer enthauptet. Der Bericht Champagnacs wendet sich daraufhin anderen Opfern und Schauplätzen zu, behält jedoch denselben Leitfaden bei: ein politisches Verfahren, das jedes Wort, jede Bekanntschaft und selbst das Schweigen in Indizien der Schuld verwandelt.

Am 10. November wurde Madame Roland zum Richtplatz geführt. Ihre Nähe zu den Girondisten war ihr zum Verhängnis geworden. Champagnac bemerkt, sie habe eine Tochter hinterlassen, während ihr Gatte sich in der Gegend von Rouen verbarg. Er schildert die Haltung dieser Frau, die auf dem Wege zur Richtstätte einem schwächeren Schicksalsgefährten Mut zusprach. Vor der Bildsäule der Freiheit verneigte sie sich, und Champagnac legt ihr jene Worte in den Mund: »O Freiheit, wie viele Verbrechen werden in deinem Namen begangen!« Dann bestieg sie die Stufen. Als ihr Gatte von ihrem Ende erfuhr, entleibte er sich auf offener Straße an einem Baume, an den er seinen Degen gelehnt hatte.

Zwei Tage später bestieg Bailly, der einstige Bürgermeister von Paris, das Schafott. Seine Rolle beim Blutbad auf dem Marsfeld, als er das Standrecht hatte verkünden lassen, bildete den Grund seiner Verurteilung. Ursprünglich sollte die Hinrichtung auf dem Marsfeld stattfinden, doch das Volk murrte dagegen auf. Die Guillotine wurde an das Ufer der Seine versetzt. Vor den Augen des Greises schwenkte man die rote Fahne, die einst am Rathause geweht hatte. Man trieb ihn mehrmals über das weite Marsfeld und ließ ihn dem Schafott nach Chaillot folgen. Stundenlang musste er in Regen und Kälte ausharren, während man ihn schlug und mit Schlamm bewarf. Nach dem Bericht von Thiers, den Champagnac zitiert, sprach ihn ein Soldat an, er zittere ja. »Mein Freund«, erwiderte der Greis, »es ist vor Kälte.« Er starb fernab jener Stelle, die man ihm ursprünglich bestimmt hatte.

Champagnac beschränkt sich nicht auf die Girondisten, Madame Roland und Bailly. Er ruft die nachfolgenden Wogen der Verurteilungen in Erinnerung, namentlich Malesherbes, den Verteidiger Ludwigs XVI., der samt seiner Familie zum Tode geführt wurde. Er berichtet vom alten Loizerolles, der sich meldete, als der Name seines Sohnes verlesen wurde, und an dessen Statt den Gang zur Guillotine antrat. Diese Begebenheiten, wie auch das Schicksal von Chénier und Roucher auf dem Richtkarren, bezeugen die Vielfalt jener Existenzen, die das Tribunal verschlang: Volksvertreter, Zeugen, Frauen, Greise und ganze Geschlechter.

Die Häupter der Schreckensherrschaft endeten schließlich selbst auf dem Schafott, wie die Chronik hervorhebt. Die Schöpfer der politischen Gewalt wurden von ihren einstigen Genossen gestürzt, als das Gefüge ihrer Bündnisse zerbrach. Der Prozess der Girondisten nimmt in dieser Überlieferung dennoch eine Sonderstellung ein: Die Anklage wegen Verschwörung richtete sich gegen eine geschlossene politische Partei, und die einundzwanzig Abgeordneten gingen in den Tod, ohne dass das Urteil den geringsten Unterschied zwischen ihren Wegen gemacht hätte. Valazé, der seinem Freunde die Schere überlassen hatte, entging dem Spruch nicht. Madame Roland hinterließ ihr Klagewort an die Freiheit; Bailly fand im Angesicht des Frostes eine schlichte Erklärung für sein Beben. In beiden Fällen überdauerten ihre letzten Worte das Richtschwert, das sie zum Schweigen bringen sollte.

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Vollständig eingesehene Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-5-chap-23.txt (SHA-256 39ec15f42b26a51d5e8a9c1390a6ee8b851fd407843b7c15ee6b73459691749c). Der Text schildert den Massenprozess der Girondisten, ihre Verurteilung und Hinrichtung am 30. und 31. Oktober 1793 sowie den Tod von Madame Roland und Bailly im November desselben Jahres. Champagnac stützt sich auf ältere Geschichtswerke und urteilt aus einer royalistisch geprägten Perspektive über die Schreckenszeit; Einschätzungen von Zeugen und Motiven sind als Urteile der Chronik bzw. der zitierten Autoren ausgewiesen. Dublettenabgleich public380: Die Girondisten erscheinen dort lediglich als zeitgeschichtlicher Hintergrund in Beiträgen über Charlotte Corday, Custine und Carrier, ohne Darstellung des Sammelprozesses oder des Richtgangs vom 31. Oktober. Kein eigenständiges Dossier zu Madame Roland oder der Exekution Baillys vorhanden.

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