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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Deutschland

Der Hut aus dem Hainaer Wald

Im Frühjahr 1815 wird der Leinwandhändler Hau in einem Wald bei Haina in Kurhessen erschlagen aufgefunden. Ein blutbefleckter Hut lenkt den Verdacht auf Jakob Gräbe; in der Haft misshandelt, legt er ein Geständnis ab und bezichtigt vier Unschuldige der Mittäterschaft. Eine in einem Gasthof wiedererkannte Taschenuhr führt die Ermittler schließlich auf die Spur von Jakob Roßbach und Georg Müller. Die Chronik von 1861 berichtet von Roßbachs Hinrichtung, Müllers Flucht und den höchst ungleichen Entschädigungen für die fünf unschuldig Eingekerkerten.

Drei Geflügelhändler befanden sich auf dem Weg von Spangenberg zum Kasseler Markt, als sie im Hainaer Gehölz niedergetretenes Gebüsch und frische Blutspuren bemerkten. Nur wenige Schritte abseits des Weges lag der Leichnam eines Mannes, dessen Antlitz fast gänzlich zertrümmert war. Zwei schwere Knüttel und wuchtige Steine, gleichfalls mit Blut befleckt, lagen unweit des Toten. Der Bericht des Pitaval deutet auf ein langes, verzweifeltes Ringen hin. Gleichwohl fanden sich in den Taschen des Erschlagenen mehr als zweitausend Gulden. Das Geld war unberührt; der Name des Opfers hingegen blieb ein Rätsel.

Die drei Wanderer kehrten sogleich um und weckten den Justizbeamten Koch. Dieser ließ den Gemeindevorsteher von Haina verständigen und begab sich sodann in Begleitung eines Gerichtsschreibers, eines Arztes und eines Wundarztes an den Tatort. Die Obduktion bestätigte den ersten Augenschein: Der Tod war infolge verheerender Schläge gegen Kopf, Brust, Schultern und Unterleib eingetreten. Bei dem Verblichenen schien es sich um einen jungen Reisenden des Handelsstandes zu handeln, doch vermochte niemand seine Züge wiederzuerkennen. Da weder zerrissene Kleiderstücke noch fremde Haare auf einen Täter wiesen, verliefen die ersten Nachforschungen vollkommen im Sande.

Obschon das Geld beim Leichnam verblieben war, verharrten die Ermittler bei der Annahme eines Raubmordes. Drei Tage vergingen ohne jeden Erfolg. Da bemerkte ein Hutmacher in Melsungen Blutspuren in einem Hute, den ihm Jakob Gräbe, ein dürftiger Hainaer Einwohner von etwa fünfzig Jahren, soeben zur Ausbesserung übergeben hatte. Gräbe gab an, das Stück im Wald aufgelesen und an sich genommen zu haben. Ob der Hut tatsächlich dem Erschlagenen gehört hatte, ließ sich keineswegs erweisen; da der Tote jedoch barhäuptig aufgefunden worden war, genügte dieser Umstand den Behörden, um in der Kopfbedeckung das entscheidende Indiz zu erblicken.

Der Verdacht verfestigte sich rasch. Gräbe stand in üblem Ruf und lebte in drückender Armut; im Verhör verwickelte er sich bezüglich der Herkunft des Hutes in Widersprüche. Er beteuerte unablässig, den ermordeten Händler nie erblickt zu haben. Der Chronist bemerkt hierzu, Koch – obzwar als gebildeter und humaner Mann geschildert – habe die Amtsgeschäfte allzu sehr seinen Untergebenen überlassen und die Gefangenen unzureichend beaufsichtigt. Der Kerkermeister, ein Gerichtsdiener und zwei örtliche Wächter waren ohnehin von Gräbes Schuld durchdrungen. In ihren Augen zeugte sein Leugnen lediglich von verstockter Halsstarrigkeit.

Der rückschauende Bericht schildert, wie diese Untergebenen den Häftling schlugen und ihm willkürlich Kost, Heizung oder Licht entzogen. Sie handelten, so betont die Quelle, ohne jeden Befehl Kochs. Ein Gerichtsdiener namens Hoffmann trieb das Unwesen noch weiter: Nachdem er dem Gefangenen mit der Folter gedroht hatte, soll er nachts eine Teufelserscheinung in der Zelle inszeniert haben. Schläge, Kälte, Hunger und grausame Furcht erzwangen schließlich, was die Untersuchung auf gesetzlichem Wege nicht vermocht hatte. Nach langer, quälender Haft verlangte Gräbe Gehör und gestand den Mord.

Doch bei diesem Geständnis blieb es nicht. Er bezichtigte vier angebliche Mitschuldige: zwei Melsunger Bürger namens Kothe, den Förster Fehr sowie den vormaligen Husaren Kratzenberg. Da Gräbe die beiden Kothe nicht nach Vornamen zu unterscheiden wusste, ließen die Behörden alle zwölf Träger dieses Namens aus Melsungen vorführen. Gräbe deutete auf den fünften und sechsten der Reihe. Der Chronist beschreibt diese beiden als wohlhabende und allseits geachtete Holzhändler. Ihr lauter Protest vermochte die Verhaftung nicht abzuwenden. Die vier Männer wurden gemeinsam mit Gräbe in Eisen gelegt und als Urheber eines ruchlosen Meuchelmordes verwahrt.

Die Kunde versetzte Melsungen in helle Aufregung. Die ältere Schwester des Johannes Kothe, eine unverheiratete und entschlossene Frau, reiste nach Kassel, um die Freilassung ihres Bruders gegen Kaution zu erwirken. In der Herberge, in der sie einkehrte, schilderte sie der Schwester des Wirtes den Anlass ihrer Reise und den Gang der Affäre. Diese entsann sich daraufhin einer Begebenheit, die sich Monate zuvor zugetragen hatte und die sie bis dahin nicht mit dem Leichenfund im Hainaer Walde in Verbindung gebracht hatte.

Am frühen Morgen des 2. Mai war ein junger Leinwandhändler in den Gasthof Heerwagen eingekehrt. Er kehrte aus Hamburg zurück, wo er den Erlös seiner Waren eingenommen hatte, und führte ein schweres Reisesäckel mit sich. Er bat darum, ihm einen verlässlichen Träger für den Weg nach Haina zu besorgen. Alsbald traten zwei fremde junge Männer hinzu und erboten sich zur Begleitung. Sie versicherten, des Weges kundig zu sein und das schwere Gepäck abwechselnd tragen zu wollen; der Reisende ließ daraufhin den bereits bestellten Boten wieder abbestellen. Nach den im Pitaval überlieferten Erinnerungen tranken und aßen die Fremden mit ihm und befragten ihn eingehend über seine Verhältnisse. Er offenbarte ihnen, er heiße Hau, kehre nunmehr zu seiner jungen Gattin heim und habe ein einträgliches Jahr hinter sich gebracht.

Die Schwester des Wirtes erinnerte sich überdies an eine goldene Taschenuhr, die oben auf dem Tisch jenes Zimmers gelegen hatte, wohin man Hau Waschwasser gebracht hatte. Er hatte damals bemerkt, die Uhr sei für seine Ehefrau bestimmt. Ein anderer Gast hatte die beiden Gesellen schon damals bedenklich gefunden und geäußert, er möchte mit ihnen des Nachts keinen Wald durchqueren. Doch zu jener Stunde hatte niemand Argwohn geschöpft. Als später der Leichnam gefunden worden war, hatte die Zeugin zwar flüchtig an jenen Hau gedacht, die Einzelheiten jedoch nicht klar genug vor Augen gehabt, um die Justiz zu unterrichten.

Kothes Schwester forschte sogleich nach, wo die beiden Fremden damals ihr Mahl bezahlt hatten. Der Hinweis führte sie in die Herberge Ziller in der Kasseler Unterneustadt. Das dortige Fremdenbuch und die Aussagen des Personals erbrachten schließlich zwei Namen: Jakob Roßbach aus Sterbfritz und Georg Müller aus Schwarzenfeld. Die beherzte Frau überbrachte diese Spur dem Kriminalrichter Hausmann zu Kassel, welcher unverzüglich Auskünfte bei den Behörden in Schwarzenfeld einholte. Die ersten Berichte zeichneten die Gesuchten als gescheiterte Handelsleute und erwähnten auffällige Ausgaben, lieferten jedoch noch keinen vollendeten Beweis für die Bluttat.

Die Fährte verdichtete sich schlagartig, als einer der Verdächtigen erneut in Kassel eintraf. Die Wirtsschwester erkannte an ihm auf der Stelle die goldene Uhr des ermordeten Hau wieder, die sie einst auf dem Stubentisch gesehen hatte. Sie verständigte ihren Bruder, welcher sogleich den Richter herbeirief. Der Mann wurde festgenommen; es war Georg Müller. Kurz darauf gelang auch die Ergreifung Jakob Roßbachs. Mit den Zeugenaussagen und Beweisstücken konfrontiert und scharf verhört, legte Roßbach schließlich ein Geständnis ab. Wie der Bericht darlegt, waren beide Männer im Handel verarmt, trugen die Last einer Familie und hatten erwogen, sich anlässlich des neuerlichen Kriegsausbruchs gegen Frankreich als Freiwillige anwerben zu lassen. Die Begegnung mit dem wohlhabenden Hau bot ihnen, so ihr verhängnisvoller Entschluss, die Gelegenheit, sich die nötigen Mittel mit Gewalt zu verschaffen.

Der Pitaval berichtet, die beiden Räuber seien gemeinsam mit Hau gewandert und hätten ihn schließlich im Walde überfallen. Müller habe zuerst mit dem Knüppel zugeschlagen, worauf Roßbach sich auf den Wehrlosen geworfen habe. Der Text legt Roßbach den Befehl in den Mund, weiter zuzuschlagen, worauf Müller erwidert habe, der Mann sei bereits tot. Diese Schilderung entstammt der retrospektiven Darstellung des überlieferten Geständnisses, nicht einem unmittelbar eingesehenen Verhandlungsprotokoll. In hastiger Flucht rissen die Mörder den Mantelsack und die Uhr an sich; die Taschen des Erschlagenen durchsuchten sie in ihrer Panik nicht, worin die Chronik über 2.090 Goldgulden sowie Hamburger Silbergeld verortet. Ihrer blutigen Gewänder entledigten sie sich, zogen Teile von Haus Kleidung an und entwichen auf Umwegen aus der Gegend. Nicht das Geld, sondern die auffällige Uhr führte schließlich zu ihrem Fall.

Dennoch gelang es der Justiz nicht, beide Missetäter gemeinsam vor Gericht abzuurteilen. Bei einem Ortstermin im Hainaer Gehölz gelang Müller die Flucht; der Chronist tadelt hierbei bitter die Nachlässigkeit der Bewacher, die der Landmiliz angehörten. Müller blieb trotz aller Fahndungsmaßnahmen unauffindbar und ward nie mehr gesehen. Haus Witwe, in Bayern ansässig, wurde vorgeladen; sie identifizierte die Kleider und Habseligkeiten ihres ermordeten Gatten zweifelsfrei, wodurch dessen Person endgültig bestätigt wurde. Jakob Roßbach stand der Sonderuntersuchung allein gegenüber. Das Kriminalgericht verurteilte ihn zum Tode, das Obergericht bestätigte den Spruch, und im Jahre 1816 ward er in Kassel mit dem Schwerte hingerichtet.

Das vormalige Geständnis Gräbes hatte die Sache indes keineswegs beendet: Es hatte vier völlig Unschuldige in die Kerkerhaft gestürzt. Der Chronist führt dieses erzwungene Selbstbezichtigen auf die geistige Einfalt des Gefangenen und die erlittenen Qualen zurück; da keine Primärakten vorliegen, bleibt diese Deutung – wie auch die Einzelheiten des nächtlichen Schreckens – jene des Pitaval. Die Haft der fünf unschuldig Eingekerkerten schätzt er auf rund ein Jahr, räumt indessen ein, dass die genaue Frist im Dunkeln liegt. Ihre Entlassung wird in der weiteren Darstellung als vollzogen vorausgesetzt, ohne dass genaue Daten genannt werden.

Die Genugtuung, welche man den Opfern der Justiz gewährte, fiel weder gerecht noch einheitlich aus. Jakob Gräbe erteilte die Landesregierung eine lebenslange Steuerbefreiung für seine Person und sein bescheidenes Gütchen. Die Gemeinde Haina freilich forderte eben jene Abgabe alsdann von der Gemeinschaft ein: Die dem Gemarterten gewährte Gnade bürdete man somit seinen Nachbarn auf, die sich keines Vergehens schuldig gemacht hatten. Johannes Kothe, dessen Handel durch die Verhaftung zerrüttet worden war, erstritt nach langwierigen Verhandlungen zweitausend Taler aus der Staatskasse. Werner Kothe, Förster Fehr und Kratzenberg verlangten gleichfalls Schadenersatz; der Bericht vermerkt indessen, dass sie weder Entschädigung noch eine öffentliche Erklärung ihrer Unschuld erlangten.

Gegen die Amtsdiener, welche die Gefangenen misshandelt hatten, wurde das Verfahren eröffnet. Der Kerkermeister, der Gerichtsdiener und die beiden Wächter wurden ihrer Ämter entsetzt und zu einjähriger Festungshaft verurteilt – in denselben Gewölben, in denen sie ihre Opfer gequält hatten. Kochs Schicksal nahm eine andere Wendung. Ein Disziplinarverfahren war zwar gegen ihn anhängig gemacht worden, doch verlief dieses im Sande. Im Jahre 1815 ging das Territorium Katzenelnbogen von Kurhessen an Nassau über; Koch wurde mit dem Gebiet übernommen und trat als Justizbeamter in nassauische Dienste. Der Chronist sieht in diesem Landeswechsel den Grund dafür, dass die Untersuchung gegen ihn stillschweigend niedergeschlagen wurde.

Zu Beginn schien der gewaltsame Tod Haus nichts hinterlassen zu haben als einen Leichnam, einen verdächtigen Hut und ein erpresstes Geständnis. Der wahre Mord fand seine Aufklärung durch eine wiedererkannte Taschenuhr und längst verschüttete Erinnerungen; das Foltergeständnis hingegen hatte vier unschuldige Bürger auf die Anklagebank gebracht. Der Bericht gewährt den fünf Opfern keine Sühne, die ihres Leidensjahres würdig gewesen wäre, noch führt er die Nachlässigkeit Kochs einer gerechten Ahndung zu. Ein aufgeklärter Kriminalfall vermochte somit ein zweites Unrecht zu hinterlassen: jenes an Menschen, die im Geiste der Richter bereits gerichtet waren, ehe die Tatsachen überhaupt ans Licht traten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiges Kapitel „Ein Raubmord in Kurhessen. 1815–1816“, S. 436–455, entnommen der zweiten Auflage von 1861, XXI. Theil, Zweite Folge, Neunter Theil. Das OCR-Textsegment umfasst die Zeilen 18712–19552; der nachfolgende Band beginnt auf Zeile 19567 und bleibt unberücksichtigt. Die Chronik beruft sich auf getreue Mitteilungen eines Gewährsmannes nach Akten, die inzwischen vernichtet worden seien; es handelt sich demnach weder um ein authentisches Verhandlungsprotokoll noch um zeitgenössische Primärakten. Geschildert werden der Tod des Händlers Hau, die Verhaftung Jakob Gräbes nebst Misshandlung und Foltergeständnis gegen vier Unschuldige sowie die spätere Entlarvung von Jakob Roßbach und Georg Müller. Die Chronik berichtet über Müllers Entweichen, Roßbachs Aburteilung und Enthauptung zu Kassel im Jahre 1816 sowie über die ungerechten Entschädigungen und Disziplinarstrafen. Die tatsächliche Herkunft des bei Gräbe gefundenen Hutes wird im Kapitel nicht zweifelsfrei geklärt; die Aussagen der Wirtsleute sind retrospektiv und ihren Urheberinnen zugeschrieben. Das Fraktur-OCR wurde keinem Faksimile-Abgleich unterzogen; Gerichtsakten lagen nicht vor. Der Scan von Archive.org entstammt einer Digitalisierung von Google (Nutzungshinweise beachten); der vorliegende Text enthält keine wörtlichen Auszüge oder geschützten Formulierungen, sondern fasst die historischen Vorgänge im Geiste der Sammlung frei zusammen.

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