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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Räuber & Landstraßen · Deutschland

Der Mann, der die Gendarmen rief

Kneißl: Ein Zufluchtsort, zwei Tote und ein Gastfreund, der beschuldigt wurde, die Falle gestellt zu haben.

Michael Rieger hatte die Gendarmen benachrichtigen lassen. Und just dies legte man ihm nun zur Last. Neben Mathias Kneißl vor den Schranken des Augsburger Schwurgerichts sitzend, hatte sich der Bauer gegen eine sonderbare Anklage zu verantworten: Indem er jene Männer herbeigerufen hatte, die den Räuber festnehmen sollten, habe er ihnen eine Falle gestellt. Zwei von ihnen waren tot. Das Gericht trachtete nun danach zu ergründen, ob das Anwesen, welches sie empfangen hatte, eine Zuflucht, eine Mausefalle oder schlicht der Ort gewesen war, an dem ein verängstigter Mann versucht hatte, sich eines gefährlichen Gastes zu entledigen.

Kneißl bot keineswegs jenen Anblick, den sein Ruf verheißen hatte. Der Chronist Hugo Friedländer schildert ihn als abgezehrt, bleich und noch immer von einem langen Spitalaufenthalt gezeichnet. An Händen und Füßen gefesselt, flankiert von zwei Gendarmen, erwartete er das Verhör. Der bewaffnete Radler, der die bayerischen Lande durchstreift hatte, war zu einem gebrechlichen Körper geworden, der sich nur mühsam fortbewegte. Gleichwohl mahnten die um das Gerichtsgebäude getroffenen Vorkehrungen daran, welchen Blutzoll dieser Mann seinen Verfolgern abverlangt hatte.

Er entstammte einer Familie, deren Name jeder seiner Taten vorauseilte. Sein Vater war mit dem Gesetz in Konflikt geraten; seine Mutter war verurteilt worden; ein Verwandter, Pascolini, gehörte bereits dem Gedächtnis des bayerischen Räuberwesens an. In der Verhandlung griff der Vorsitzende diesen Erbfluch wie eine Erklärung auf. Kneißl bestritt dies oder spielte es herunter. Eine einstige Mitschülerin bezeugte, die Kinder seien um ihrer Herkunft willen gedemütigt worden. Dieser Umstand vermochte ihn freilich nicht loszusprechen, doch verlieh er den Blicken, denen er zeitlebens begegnet war, einen anderen Ursprung.

Nach einer ersten langen Zuchthausstrafe hatte er versucht, als Schreiner sein Brot zu verdienen. Sein Meister, Christoph, trat vor die Geschworenen, um dies zu bestätigen: Der Geselle sei geschickt und fleißig gewesen; er habe ihn mehrere Monate lang in Arbeit behalten, obzwar er um seine Vergangenheit wusste. Doch alsbald machten das Einschreiten der Gendarmerie und das Murren der übrigen Gesellen sein Verbleiben unmöglich. Kneißl zog davon. Andere Zeugen bestätigten seine Bemühungen um ein Unterkommen und die Abweisungen, die ihm zuteilgeworden waren. Sein Verteidiger, Walter von Pannwitz, erblickte hierin jenen Wendepunkt, an dem die gesellschaftliche Verstoßung ihm den Weg des Gesetzes endgültig versperrt hatte.

Ein anderer Pfad hatte sich an der Seite Holzleitners aufgetan. Zunächst planten die beiden Männer einen Einbruch in einen Pfarrhof, ließen jedoch davon ab. Am 25. Oktober 1900 traten sie bei den Bauersleuten Scheurer in Oberbirnbach ein, indem sie sich als Hopfenhändler ausgaben. Die Familie saß gerade zu Tisch. Ottilie Scheurer ließ die Männer warten; als sie nach ihnen sah, ertappte sie beide in der Kammer, eifrig bemüht, die Truhen zu durchwühlen und aufzubrechen. Holzleitner bedrohte sie; die Männer raubten Geld, Schmuck und Wertpapiere. Die List des Handelsgeschäfts hatte es ihnen ermöglicht, lautlos über die Schwelle zu gelangen.

Vor Gericht beteuerte Kneißl, er habe das Weib nicht bedroht. Sie bestätigte diesen Umstand, stellte jedoch klar, dass er sich an dem Raube beteiligt habe. Im Keller habe er geheißen, die Habe des kleinen Hütejungen unberührt zu lassen. Diese Gebärde diente der Verteidigung als Stütze: Es habe ihm mithin nicht an Rücksichtnahme gegenüber den Schwachen gemangelt. Den Scheurers gab dies freilich ihr Gut nicht wieder, noch Ottilie das Gefühl der Sicherheit in ihrem eigenen Hause, in dem man sie eingesperrt hatte, um den Räubern die Flucht zu sichern.

Weitere Überfälle folgten. Bei Josef Mooseder klang der Bericht von der Bedrohung ungleich finsterer: Ein Maskierter hatte von einem betagten Ehepaar Geld erpresst. Kneißl gestand die Erpressung ein, beteuerte jedoch, er habe nicht schießen wollen. Diese Unterscheidung kehrte unablässig wieder. Er habe die Waffen geschwungen, um etwas zu erzwingen, um Schrecken einzujagen, um zu entkommen; er verwehrte sich dagegen, dass man solche Absichten mit dem Willen zu töten verwechsle. Doch den Menschen, die in die Mündung seiner Waffe blickten, blieb jedes Mittel benommen zu prüfen, wie weit seine Entschlossenheit reichte.

Am 30. November langte er in Irchenbrunn an und bat Rieger, der seinen Vater gekannt hatte, um Obdach. Der Bauer reichte ihm Brot, Fleisch und Bier. Doch ließ er heimlich die Gendarmerie verständigen. Der Stationskommandant Brandmeier und der Gendarm Scheidler eilten, von etlichen Dorfburschen begleitet, zum Gehöft. Rieger zögerte mit dem Öffnen der Tür. Kneißl hatte sich verborgen; als die Beamten ihn aufspürten, gab er Feuer. Brandmeier erlag seinen Verwundungen, Scheidler verschied nach seiner Einlieferung ins Spital. Dem Flüchtigen gelang abermals das Entkommen.

Weshalb hatte Rieger erst Hilfe gerufen und dann gezögert? Die Anklage erblickte darin ein abgekartetes Spiel. Die Verteidigung sah darin die nackte Angst, Kneißl könnte gewahr werden, dass er verraten worden war. Ein Zeuge berichtete von den Drohungen des Räubers gegen seinen Wirt, falls dieser die Tür aufriegele. Auch andere Indizien wurden erörtert, ebenso Äußerungen Kneißls nach seiner Ergreifung, mit denen er Rieger zunächst schwer belastet, diese Angaben hernach jedoch widerrufen hatte. Die Verteidiger mahnten das Gericht, man dürfe den Gefangenen nicht für einen Lügner halten, wo er sich selbst verteidige, und ihn für unfehlbar erklären, wo er den Mann auf der Anklagebank neben sich belaste.

Eine Belohnung von tausend Mark war auf seine Ergreifung ausgesetzt worden. Sie hatte nicht ausgereicht, alle Bedenken zu zerstreuen: Wer einen Mann anzeigt, dem das Entkommen noch immer glückt, setzt sich der Gefahr aus, ihm wieder von Angesicht zu Angesicht gegenüberzustehen.

Im März 1901 spürte die Obrigkeit Kneißl auf einem Einödhof bei Geisenhofen auf. Ein starkes Aufgebot umstellte die Gebäude. Nach einem Schusswechsel und dem Sturm auf das Anwesen wurde er schwer verwundet überwältigt. In der Verhandlung räumten Münchner Kriminalbeamte ein, sie hätten ihn vor den Hieben aufgebrachter Gendarmen schützen müssen. Einer erklärte, er habe selbst geschossen, weil er den Schatten seiner eigenen Waffe für jenen des Flüchtigen gehalten habe. Die Festnahme, weit entfernt von einem Musterbeispiel vollkommener Beherrschung, war von Schrecken und Verwirrung gezeichnet gewesen.

Monatelang pflegten die Ärzte den Schwerkranken. Vom 14. bis zum 19. November 1901 stand er von neuem vor seinen Richtern. Staatsanwalt Farnbacher forderte die Geschworenen auf, die Legende vom kühnen Räuber beiseitezuschieben; von Pannwitz hob die redlichen Arbeitsversuche, die verpfuschte Jugend, die Widersprüche der Zeugen und den Mangel an jeder Tötungsabsicht hervor. Die Witwe Scheidlers trat auf, um an eine andere Wirklichkeit zu erinnern: Sie hatte fünf kleine Kinder zu versorgen. Weder die Gewalt bei der Festnahme noch die Schmach der Kindheitstage vermochten das Los dieser vaterlosen Familie ungeschehen zu machen.

Die Geschworenen unterschieden zwischen den beiden Todesfällen. Hinsichtlich Brandmeiers erkannten sie auf Mord, bezüglich Scheidlers jedoch lediglich auf vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Ebenso sprachen sie ihn mehrerer Raubtaten und Gewaltdelikte schuldig. Rieger hingegen wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Dasselbe Urteil gab dem Bauern seine Freiheit zurück und verdammte Kneißl zum Tode, nebst Zuchthausstrafen für die übrigen Vergehen. Seine Mutter erhob ein lautes Wehklagen; noch beim Verlassen des Saales wurde sie festgenommen.

Alle Gnadengesuche blieben ohne Erfolg. Am 21. Februar 1902 fiel Kneißls Haupt unter der Guillotine zu Augsburg. In Liedern und Volkssagen zog er indes weiter über die Landstraßen – im Tode freier, als er es zu Lebzeiten je gewesen war. Rieger hatte, um seine eigene Freiheit wiederzuerlangen, den Beweis erbringen müssen, dass er den Tod jener Männer, die er herbeigerufen hatte, nicht gewollt hatte. Zwischen der Furcht vor dem Räuber und dem Argwohn der Justiz hatte ihn die Gastfreundschaft einer einzigen Nacht beinahe um den Rest seines irdischen Daseins gebracht.

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Novelle

Riegers Pforte

Ein Mann ruft die Gendarmen herbei, um einen gefährlichen Gast loszuwerden, und findet sich alsbald unter der Anklage wieder, deren Verderben geplant zu haben.

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Roman

Der tüchtige Geselle

Der romanhafte Lebensweg eines entlassenen Sträflings, der zum geschätzten Handwerker und abermals zum Gejagten wird – bis zum Prozess, in dem jeder Zeuge ein anderes Bild von ihm zeichnet.

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Trilogie

Die Herbergen des Flüchtigen

Drei Bände folgen jenen Familien, die Kneißl Unterschlupf gewähren: Zwischen klammer Verbundenheit, nackter Angst und der Rechenschaft nach den tödlichen Schüssen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Hugo Friedländer widmet dem Augsburger Schwurgerichtsprozess vom November 1901 in seinen Interessanten Kriminal-Prozessen (1911) einen ausführlichen Bericht. Die Zeugenaussagen gestatten es, Kneißls Lebensweg, die Raubzüge und Erpressungen, das Blutvergießen von Irchenbrunn sowie die wider Michael Rieger erhobene Anklage, die in dessen Freispruch mündete, genau nachzuzeichnen. Das Urteil maß den beiden Todesfällen unterschiedliches Gewicht bei: Mord an Brandmeier, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an Scheidler. Das Historische Lexikon Bayerns bestätigt die Hinrichtung am 21. Februar 1902. Die Legendenbildung um seine angeblichen letzten Worte findet hier keine Aufnahme.

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