Zuweilen kehrte der Dieb zu jenem Manne zurück, den er soeben beraubt hatte, um ihm einen Handel vorzuschlagen. Er wisse, so versicherte er, wo das verschwundene Pferd verblieben sei; gegen ein billiges Entgelt könne er behilflich sein, es wiederzubeschaffen. Der Bauer zahlte, das Tier kehrte in den Stall zurück, und Johannes Bückler ließ sich dafür entlohnen, den Schaden zu tilgen, dessen Urheber er selbst gewesen war. Die im Jahre 1890 erschienene Biographie berichtet von diesem Gewerbe mit einer Nüchternheit, die so gar nicht zu jenem edelmütigen Helden passen will, den die Sage schuf. Ehe er zum Schinderhannes, dem Räuberkönig, aufstieg, hatte Bückler gelernt, dieselbe Furcht gleich zweimal zu Markte zu tragen.
Seinen Beinamen verdankte er dem Handwerk des Schinders oder Abdeckers, das in seiner Familie geübt und auch von ihm selbst betrieben worden war. Er schätzte diesen Ruf wenig. Bei anderer Gelegenheit trat er lieber als Kaufmann auf oder unterzeichnete seine Drohbriefe mit dem stolzeren Namen „Johannes durch den Wald“. Er war in einer unsteten Familie herangewachsen, zwischen Soldatendiensten, Aufbrüchen, Rückkehren und kärglichem Erwerb. Die ersten Diebstähle betrafen das, was ihm vertraut war: Felle, Vieh und Sachen, die sich mühelos absetzen ließen. Es folgten Verhaftungen, darauf Entweichungen. Das Gefängnis schien ihm lediglich eine lästige Rast auf einer Straße zu sein, die er stets von neuem einschlug.
Aus Zufallsbegegnungen erwuchsen Kumpane. Sie hausten keineswegs allesamt in finsteren Höhlen, um die Befehle eines Hauptmanns zu erwarten. Manche gingen einem ehrbaren Gewerbe nach, andere zogen von Wirtshaus zu Wirtshaus, von Mühlen zu Bauernhöfen. Man fand sich zu einem Streich zusammen und ging nach der Teilung wieder auseinander. Die Hehler, die Beherberger und die Abnehmer verliehen dem Diebstahl erst seinen Bestand. Ein aus dem Gehöft entwendetes Pferd verwandelte sich erst dann in bares Geld, wenn ein Dritter bereit war, es andernorts zu kaufen. Die Bande bedurfte weniger eines festen Lagers als verlässlicher Adressen. Die Nachbarn, die eine Scheune liehen oder ein Stück Vieh erwarben, hielten diesen Kreislauf in Gang – weit über die geringe Zahl jener Bewaffneten hinaus, die den Überfall ausführten.
Bückler verstand es, sie zu finden. Er mochte sich für ein Unternehmen mit dem einen Gesellen verbinden, für das nächste mit einem anderen. Diese Kumpanei verschonte keineswegs immer jene, die ihm Obdach gewährten: Die alte Lebensbeschreibung schildert, wie er einem Manne ein Schaf entführte, nachdem er kurz zuvor noch an dessen Tische gegessen hatte. Die Freigiebigkeit des Räubers, deren sich die Legenden so gerne erinnern, rührte aus Gütern, die zuvor anderen gehört hatten. Gewiss gab es zufriedene Gäste; doch sie machten nicht die ganze Tafelrunde aus.
Bald wuchsen die Gewalttaten über den bloßen Viehraub hinaus. Bückler geriet in todbringende Händel, namentlich jene um Niklas Rauschenberger und Simon Seligmann. Seine genaue Täterschaft bei den einzelnen Taten mochte strittig bleiben; seine Zugehörigkeit zu jenem Kreise, der sie erst ermöglichte, stand kaum in Zweifel. Vornehmlich Kaufleute und jüdische Gemeinden wurden zu Opfern ausersehen. Diese Auswahl mehrte sein Ansehen bei manchen Landleuten, deren Vorurteile die Beraubten in ihren Augen des Schutzes weniger würdig erscheinen ließen. Dem vermeintlichen Rächer der Enterbten nimmt dies ein gerüttelt Maß seiner wohlfeilen Unschuld.
Im Jahre 1798 festgesetzt und nach Saarbrücken verbracht, entkam er fast auf der Stelle. 1799 glaubte die Obrigkeit, im Turm zu Simmern endlich hinlängliche Verwahrung getroffen zu haben. Er vermochte abermals zu entweichen, wenngleich um den Preis einer Verletzung. Jede Flucht zeitigte eine doppelte Wirkung: Sie gab ihm die Freiheit wieder und minderte in den Augen jener, die ihm halfen oder ihn fürchteten, die Macht seiner Verfolger. Ein Flüchtiger, der alsbald wiederkehrt, erscheint zuweilen mächtiger als die Obrigkeit, die seine Ergreifung verkündet hatte.
Er ging vom Diebstahl zur Erpressung über. Bedrohte zahlten Geld, um verschont zu bleiben, und erhielten dafür einen Schein, der ihnen Schutz verhieß. Dieser Zettel besagte im Grunde nichts anderes, als dass die Gefahr fortan ihren festen Preis hatte. Man fügte sich aus Zuneigung, aus Berechnung oder schlicht, weil man sein Haus nicht in Flammen sehen wollte. Die Gegner der französischen Verwaltung schöpften überdies ein gewisses Behagen aus deren Verlegenheit. Von da war es nur ein kleiner Schritt, den Räuber zu einem Streiter für die heimische Sache zu verklären – ein Schritt, den die Sage bereitwillig tat.
Im Jahre 1800 trat Juliane Bläsius in sein Leben. Einer Musikantenfamilie entstammend, folgte sie ihm, teilte sein Wanderleben und wurde schließlich mit ihm eingekerkert. Ihre Zuneigung verlieh dem späteren Prozess inmitten all der schweren Anschuldigungen einen rührenden Zug: Ein Mann mochte ganze Familien in Schrecken versetzen und sich doch zärtlich gegen die Seinen zeigen. Die Zuhörer waren nicht immer willens, diese beiden Wahrheiten nebeneinander bestehen zu lassen. Sie gaben jenem Antlitz den Vorzug, das sie auf der Anklagebank erblickten, vor dem Bilde, das minder anziehende Zeugen von ihm zeichneten.
Der Nachdruck der Häscher wuchs nach dem Tode des Kaufmanns Mendel Löw zu Sötern im September 1801. Die französischen Behörden strafften die Nachforschungen. Bückler wechselte von einem Rheinufer zum andern, legte sich falsche Namen bei und gab sich den Anschein eines Krämers. Doch die Grenzen, die ihn einst geschirmt hatten, reichten nicht mehr aus. Auf der rechten Rheinseite als verdächtige Person festgenommen, suchte er sich den Nachforschungen durch Eintritt in den Kriegsdienst zu entziehen. Erkannt und nach Frankfurt überstellt, gab er schließlich seine wahre Identität preis. Im Juni 1802 wurde er den französischen Behörden in Mainz überantwortet.
Die Untersuchung währte viele Monate. Untersuchungsrichter Wilhelm Wernher verhörte ihn eingehend; Bückler lieferte Aufschlüsse, die zahlreiche weitere Festnahmen nach sich zogen. Man hatte ihm, so will es der alte Bericht wissen, Hoffnung auf Milderung der Strafe gemacht. Nun galt es, Bericht zu erstatten, die Mitschuldigen zu sondern, jeden Überfall und jedes Beutestück an seinen Ort zu weisen. Der Mann, der einst aus der Zersplitterung der Gerichtsbarkeiten seinen Nutzen gezogen hatte, sah seine gesamten Umtriebe nun in einer einzigen Akte vereinigt.
Das öffentliche Verfahren begann am 24. Oktober 1803 vor dem Spezialgericht. Achtundsechzig Angeklagte standen vor den Schranken; Hunderte von Zeugen wurden vernommen. Bückler bekannte sich zu vielen Taten, hielt seine Kumpane zum Reden an und zeigte sich um seinen Vater und um Juliane besorgt. Diese Haltung trug ihm Wohlwollen ein. Sie vermochte jedoch weder die Drohungen noch die Räubereien, noch die Toten ungeschehen zu machen, über die das Gericht zu befinden hatte. Die Richter hatten nicht bloß über jenen Mann zu urteilen, der nun um Gnade zu flehen wusste; sie sahen vielmehr die langen Jahre vor sich, in denen andere ihn vergebens darum angefleht hatten.
Am 20. November ergingen zwanzig Todesurteile, darunter das seine. Juliane erhielt zwei Jahre Gefängnis. Tags darauf wurden Bückler und die neunzehn anderen Verurteilten zu Mainz vor einer ungeheuren Menschenmenge unter dem Fallbeil hingerichtet. Eine Massenexekution schloss die Gerichtsakten; sie vermochte nicht zu wehren, dass die Erzählung andernorts von neuem anhebe.
Der Schinderhannes wurde zum Gegenstand von Liedern, Büchern und Schauspielen. Seine Jugend, seine Fluchten, seine Liebschaft und seine Schelmenstreiche boten der Erinnerung dankbare Anknüpfungspunkte. Die Namen der gebrandschatzten Bauern und überfallenen Handelsleute blieben dem Gedächtnis weit schwerer haften. Der Räuber hatte seine letzte Freiheit eingebüßt, doch einen Namen gewonnen, der fortan für ihn durch die Zeiten zog. Für jene aber, die dereinst bezahlt hatten, um ihre Ruhe zu erkaufen, glich dieser Nachruhm einer abermaligen Brandschatzung.
