Die Hand des Herzogs von Orléans hielt noch die Zügel, als ihn in der Rue Barbette plötzlich ein bewaffneter Haufen umstellte. Der Überfall ereignete sich gegen halb acht Uhr abends. Im Jahre 1407 ritt er lediglich in Begleitung zweier Knappen auf demselben Pferd, eines Pagen sowie weniger Diener, die ihm voranleuchteten. Diese Bluttat setzte der erbitterten Rivalität zwischen den Häusern Orléans und Burgund keineswegs ein Ende; sie gab ihr vielmehr ein neues Gesicht – das einer unerbittlichen Blutrache, über deren tatsächliche Urheber sich selbst die zeitgenössischen Berichte bis heute uneins sind.
Seit etlichen Jahren stritten die beiden mächtigen Häuser um die faktische Vormundschaft im Staate. Die Chronik von Champagnac berichtet, dass Johann, Herzog von Burgund, genannt Johann Ohnefurcht, das Volk gegen die drückende Steuerlast aufwiegelte und sich auf diese Weise zahlreiche Anhänger in Paris sicherte. Auch der Herzog von Orléans zog Truppen zusammen. Doch gerade als die beiden Widersacher die Entscheidung mit den Waffen erzwingen wollten, schlossen sie unvermittelt Frieden. Der Chronist hält diesen Ausgleich für ein bloßes Scheingefecht und unterstellt beiden Parteien den festen Vorsatz zum Verrat; freilich erlaubt der Quellentext keinen unmittelbaren Einblick in ihre geheimen Gedanken. Verlässlicher sind die bezeugten Gebärden: Beide Männer tauschten öffentlich Zeichen inniger Freundschaft aus, teilten das Nachtlager, empfingen gemeinsam das Abendmahl, tranken aus demselben Becher und schworen einander Waffenbrüderschaft.
Nur wenig später wurde der Herzog von Orléans in der Rue Barbette überfallen. Achtzehn Bewaffnete stürzten sich auf ihn; an ihrer Spitze stand Raoul d’Ocquetonville, ein normannischer Edelmann, der die ersten Hiebe geführt haben soll. Er trennte die Hand ab, welche die Zügel führte, und spaltete sodann den Schädel des Herzogs. Der Page Jacob de Merre warf sich schützend über seinen Herrn und bezahlte seine Treue mit dem Leben. Die Diener mit ihren Fackeln vermochten dem Ansturm nichts entgegenzusetzen. Um ihre Flucht zu decken, legten die Mörder hinter sich Feuer.
Der Chronist fügt ein Detail an, das die gebotene Vorsicht indessen als Gerücht einstufen muss: Ein Mann sei aus einem Nachbarhaus getreten, das Gesicht tief unter seiner Gugel verborgen, und habe dem Sterbenden mit einer Keule den letzten Schlag versetzt. Alsbald ging das Raunen um, dieser Unbekannte sei kein anderer als der Herzog von Burgund selbst gewesen. Die Quelle liefert für diese Beschuldigung indes keine handfesten Beweise und schweigt über etwaige richterliche Nachforschungen, die dies hätten erhärten können. Gleichwohl weist sie die Angreifer eindeutig Johanns Gefolge zu und schildert, wie Johann Ohnefurcht tags darauf der Totenfeier beiwohnte und heuchlerische Tränen über den Mann vergoss, dessen Ermordung er selbst veranlasst haben soll.
Als die Witwe und der Sohn des Herzogs von Orléans um Gerechtigkeit flehten und eine gerichtliche Untersuchung unabwendbar schien, floh Johann Ohnefurcht nach Flandern. Bald darauf kehrte er an der Spitze von fast tausend Bewaffneten zurück und verwandelte die Bluttat, den Schilderungen zufolge, in eine politische Trophäe. Die Pairskammer lud ihn vor den Marmortisch des Pariser Justizpalastes. Johann erschien in voller Rüstung, umringt von seinen Kriegern, und bekannte sich offen zu dem Anschlag: Er rechtfertigte ihn als die notwendige Beseitigung eines Fürsten, der den Staat zugrunde gerichtet und den Thron geschwächt habe.
Sein Verteidiger, der Franziskaner Jean Petit, stützte diese Legitimation durch den Verweis auf alttestamentarische Tötungen. Champagnac verurteilt diese Argumentation aufs Schärfste und wirft dem Geistlichen vor, er habe Taten, von denen die Heilige Schrift lediglich historisch berichtet, ohne sie zu billigen, zur Rechtsnorm erhoben. Die Pariser Volksmenge hingegen nahm die Rede mit Begeisterung auf und trug Johann Ohnefurcht im Triumph durch die Straßen. Das Tribunal wandelte den Mord somit keineswegs in einen geordneten Rechtsakt um; vielmehr offenbarte es den offenen Zusammenstoß zweier Parteien, die bereit waren, Gewalt im Namen des Gemeinwohls für rechtmäßig zu erklären.
Der darauffolgende Bürgerkrieg entzweite das Reich zwischen den Bourguignons und den Armagnacs – benannt nach dem Grafen von Armagnac, dem Schwiegervater des ermordeten Herzogs. Der Chronist vermerkt, dass die Fehde sieben Jahre wütete, in denen die jeweils herrschende Fraktion ihre Gegner an den Galgen schleifte, meuchlings umbrachte oder auf dem Scheiterhaufen verbrannte. Eine maßgebliche Rolle spielten dabei die Fleischer von Paris, die von Johann Ohnefurcht bewaffnet worden waren. Doch der Hass blieb nicht auf die Heerlager und die Schauprozesse der Großen beschränkt: Er fraß sich in die Stadtviertel, wo bereits die Denunziation eines Nachbarn als Parteigänger des Feindes Verhaftung und Hinrichtung nach sich ziehen konnte.
Im Jahre 1418 riss Johann Ohnefurcht Paris, den König und die gesamte Herrschaftsgewalt an sich. Seine Scharen fielen, unterstützt von den Rotten der Schlächter und Schinder, über die Häuser der vermeintlichen Armagnacs her und schleppten die Bewohner in die Kerker oder aufs Schafott. Der Chronik zufolge wurden königstreue Bürger von den Wehrtürmen herab in die aufgerichteten Lanzen der Meute oder in die Seine gestürzt. Gemeine Räuber nutzten die Wirren, um im Schutz der Faktionen ihr eigenes Handwerk zu treiben. Champagnac berichtet ferner von Verstümmelungen und Übergriffen auf Frauen. Wir beschränken uns hier auf den wesentlichen Sachverhalt: Die Einnahme der Hauptstadt eröffnete eine Welle willkürlicher Vergeltungsakte gegen missliebige politische Gegner, ohne dass die Quelle von rechtsstaatlichen Verfahren berichtet.
Ebenso düster zeichnet Champagnac das Bild des Hofes. Er beschreibt Karl VI. als geistig umnachtet, verwahrlost, darbend an Nahrung und Notdurft, während das gesamte Land unter Krieg und Elend stöhnte. Der Königin Isabeau de Bavière lastet er an, geheime Absprachen mit beiden Herzögen gepflegt zu haben; solche Anklagen, insbesondere hinsichtlich ihres Privatlebens, entspringen indessen der Polemik des Chronisten und können nicht als verbürgte Tatsachen gelten. Er berichtet, der König habe in einem Wahnfall einen bei der Königin überraschten Höfling festnehmen, in einen Sack nähen und in die Seine werfen lassen. Für diese grausame Szene bleibt das Kapitel jeden archivalischen Beweis schuldig.
In einem Reich, dessen Monarch die Parteien nicht mehr zu bändigen vermochte, wuchs Johanns Macht stetig. Als die Bourguignons abermals in Paris einrückten, rettete Tanneguy du Châtel den Dauphin, indem er ihn in seinen Mantel hüllte und nach Melun in Sicherheit brachte. Später bekundete der Herzog von Burgund den Wunsch, mit dem Dauphin – dem späteren Karl VII. – zusammenzutreffen, um eine Einigung auszuhandeln. Ob hinter diesem Ersuchen Abscheu vor dem Blutvergießen, aufrichtige Reue oder bloße Arglist stand, vermag der Quellentext nicht zu entscheiden.
Im Jahre 1419 wurde die Begegnung auf der Brücke von Montereau anberaumt, wo eigens eine hölzerne Kammer für die beiden Fürsten errichtet worden war. Johann Ohnefurcht zögerte, erschien dann jedoch vereinbarungsgemäß mit zehn Rittern. Dort wurde er von Bewaffneten niedergestreckt. Die überlieferten Berichte benennen freilich unterschiedliche Schuldige. Nach Voltaire führte Tanneguy du Châtel selbst den tödlichen Streich vor den Augen des Dauphins. Andere Chronisten beschuldigten Karl, den Mordbefehl erteilt zu haben. Die Quellenlage bietet keine unumstößliche Gewissheit, die eine dieser Fassungen zweifelsfrei erhärten könnte.
Philipp, der Sohn Johanns Ohnefurcht, forderte Sühne für seinen Vater. Das Parlement lud den Dauphin vor den Marmortisch, verurteilte ihn in Abwesenheit zum Tode und entband die Untertanen des Reiches von ihrem Lehnseid. Champagnac erinnert daran, dass Karl später mit Hilfe von Jeanne d’Arc seine Krone erstritt und die Engländer vertrieb. Er zitiert überdies jene Geschichtsschreiber, die den Dauphin für gänzlich unschuldig an dem Mord hielten und die Bluttat allein der unversöhnlichen Rachsucht der einstigen Diener des Herzogs von Orléans sowie der Leichtsinnigkeit Johanns Ohnefurcht zuschrieben.
Fand die erste Bluttat ihren Verteidiger in der schieren Macht des Auftraggebers, so endete die zweite in einer Anklage, die weder das Kontumazurteil noch die späteren Berichte je zweifelsfrei auflösen konnten. Dazwischen wandelte sich der Meuchelmord auf offener Straße von einer politischen Rechtfertigung zur Begründung eines neuen Richtspruchs. Vor dieser rastlosen Kette wechselseitiger Schuldzuweisungen – und nicht vor einer endgültigen Antwort auf die Frage nach dem wahren Urheber von Montereau – lässt die Chronik den Leser am Ende zurück.
