Wenn in der Kapelle von Newgate die Gebote verlesen wurden, so zitterte Foster Snow, erbleichte und weinte, wie der Chronist berichtet, sobald die Worte erklangen, die den Mord untersagten. Er flehte alsdann Gott an, ihm diese Verfehlung zu vergeben. Wegen des Todes von Thomas Rawlins verurteilt, sollte er alsbald den Kerker verlassen, um nach Tyburn geführt zu werden. Der Mann, der einst als Wirt die Achtung seiner Nachbarn genossen hatte, verbrachte nun seine Tage damit, sich die Tat selbst vorzuwerfen, während seine Gattin ihn nicht besuchen kam und seine Familie ihr ohnehin von Zwietracht geprägtes Dasein ohne ihn fortsetzte.
Snow entstammte einer Familie, welche die Quelle als rechtschaffen und ehrbar beschreibt. Seine Eltern gaben ihm eine seinem Stande gemäße Erziehung und führten ihn an das Gärtnerhandwerk heran. Er diente bei mehreren vornehmen Herrschaften als Gärtner oder Diener, ohne dass sein Ruf je Makel gelitten hätte. Etwa vierzehn Jahre vor seinem Tode verehelichte er sich und eröffnete eine Schankwirtschaft. Seine Nachbarn hielten große Stücke auf ihn. Die Chronik weiß ihm keine schweren Laster nachzusagen, ausgenommen den Jähzorn, dem er sich allzu oft überließ: Hatte er getrunken, so verstieg er sich zu maßlosen Worten und Taten und begegnete jenen, die seinen Weg kreuzten, mit ungebührlicher Härte.
Der Verfasser führt diesen Zorn auf häusliche Misshelligkeiten zurück, die Snow nach seiner Darstellung schon lange vor dem Morde gepeinigt hatten. Seine Ehefrau hatte eine Tochter aus früherer Ehe mit in den Haushalt gebracht. Snow hielt diese keineswegs auf Distanz: Er vertraute ihr die Führung des Anwesens an und brachte ihr, wie der Chronist bemerkt, große Zuneigung entgegen. Ebenso übertrug er seine Liebe auf das Töchterchen dieser Stieftochter. Die Quelle hebt die Zärtlichkeit hervor, die er dem Kinde bezeigte, und stellt diese dem Zwist gegenüber, der ihn von nun an von der Mutter trennte.
Thomas Rawlins war es nach demselben Bericht gelungen, sich der Mutter und vornehmlich der Tochter genehm zu machen. Seine Mittel waren gering, doch genoss er weitreichenden Kredit. Samt seinen Kindern fand er sich häufig im Hause ein und verweilte dort derart lange, dass man ihn allmählich kaum noch von dannen scheiden sah. Snow nahm daran Anstoß. Er bedeutete ihm, dass er seine Wiederkehr nicht wünsche. Rawlins erwiderte hierauf laut der Chronik mit verächtlichen und kränkenden Worten; überdies schuldete er ihm Geld. Ihre Feindseligkeit setzte sich in mehreren Vorfällen fort. Snow beklagte sich bei seiner Frau und seiner Familie, doch Rawlins ging unverändert im Hause ein und aus, und seine Kinder empfingen weiterhin Unterstützung.
Am Tage des Mordes hatte Snow mehr als gewöhnlich getrunken, als Rawlins das Haus betrat. Er forderte das ihm gebührende Geld ein und machte ihm wegen seines Betragens schwere Vorwürfe. Rawlins entgegnete ihm, so heißt es abermals im Bericht, mit gleicher Ungebühr. Snows Drohungen hatten seiner Erbitterung bereits Luft gemacht; er ergriff ein Tischmesser und setzte Rawlins nach. Er versetzte ihm eine tödliche Wunde, und Rawlins verschied auf der Stelle. Snow wurde festgenommen und nach Newgate verbracht.
Bei den folgenden Sitzungen wurde er wegen des Mordes an Thomas Rawlins angeklagt; man legte ihm zur Last, mit einem Messer jene Verwundung beigebracht zu haben, die den augenblicklichen Tod herbeiführte. Er wurde ferner auf Grund des Gesetzes gegen das Erstechen verfolgt und ein drittes Mal nach dem Befund des Leichenbeschauers, stets wegen derselben Tat. Diese drei Anklagepunkte bezeichneten nicht etwa drei Opfer: Sie erfassten Rawlins’ Tod lediglich auf unterschiedlichen juristischen Wegen. Die Geschworenen sprachen Snow in jedem einzelnen Punkte schuldig. Leumundszeugen, die über seinen Wandel befragt wurden, schilderten ihn zwar als höflichen, ehrlichen und friedfertigen Nachbarn; ihr Zeugnis vermochte jedoch die Beweise der Bluttat nicht aufzuwiegen.
Bei der Verkündung des Urteils hob der stellvertretende Richter, Herr Faby, die Schwere des Totschlags hervor sowie das göttliche Gesetz, welches das Blut dessen fordere, der eines Menschen Blut vergossen habe. Er mahnte Snow, nicht auf Gnade zu hoffen, da ein Mord zu jenen Taten zähle, bei denen die Krone selten Milde walten lasse. Diese Ermahnung hielt dem Verurteilten die Unausweichlichkeit seiner Strafe vor Augen. Der Bericht schildert hernach ein Verhalten, das von jenem des jähzornigen Wirts gänzlich verschieden war: In der Zelle der Verurteilten zeigte er große Frömmigkeit und Zeichen aufrichtiger Reue.
Snow suchte das Wesen des Verbrechens zu begreifen, das er begangen hatte. Er erachtete es nunmehr als Widerspruch zur Religion wie zu den natürlichen Empfindungen. Der Chronist berichtet, dass er bisweilen einsam wehklagte und wiederholte, die Schuld des Mordes verwirre seine Seele. Hörte er in der Kapelle die Gebote sprechen, so ließen ihn die Worte »Du sollst nicht töten« erzittern und erbleichen; er weinte und bat Gott um Vergebung. Der Text versichert, dass kein Mann während seiner Haft ein lebhafteres Gefühl seiner Verfehlung an den Tag gelegt habe. Er bangte, seine Buße möchte unzureichend sein für ein Leben, das er dem Getöteten nicht mehr wiedergeben konnte.
Geistliche und der Prediger von Newgate spendeten ihm geistlichen Beistand. Sie ermunterten ihn, auf Gottes Barmherzigkeit zu vertrauen, auf dass seine Reue nicht in Verzweiflung umschlage. Snow lauschte ihnen laut Chronik mit Sanftmut. Der Gewissensbiss begleitete fortan seine Tage, wie einst der Zorn die Zwistigkeiten im Hause begleitet hatte. Kein Trost, den er empfing, vermochte Rawlins jenes Leben zurückzugeben, das er ihm geraubt hatte.
Seine Ehefrau hingegen besuchte ihn nicht und trug seinen Nöten kaum Rechnung, wie die Chronik bezeugt. Die Streitigkeiten des Paares hatten ihr Verhältnis so sehr verhärtet, dass die geschuldete Zuneigung zwischen Eheleuten gänzlich erloschen schien. Snow beklagte ihr Fernbleiben, bestritt jedoch, seine Frau jemals der Untreue verdächtigt zu haben. Er warf ihr lediglich vor, Rawlins Kredit gewährt zu haben. Bezüglich seiner Stieftochter wiederholte er, dass seine Wohltaten ihm übel vergolten worden seien. Seine Anhänglichkeit an das kleine Mädchen blieb indessen ungebrochen: Er fürchtete, nach seinem Tode werde niemand getreulich für dessen Erziehung sorgen, die er selbst hatte übernehmen wollen. Die Vorwürfe gegen die Mutter erstreckten sich nicht auf das Kind.
Als die Hinrichtung näher rückte, schwächte ihn eine schwere Krankheit derart, dass er die Kapelle nicht mehr aufsuchen konnte. Als das Leiden nachließ, blieb sein Sinn so geschwächt, dass er bisweilen verwirrt schien. Am Sonntag vor seinem Tode schrie er in der Kapelle auf, gleich einem Manne, der von der Last seiner Schuld und dem bevorstehenden Richterspruch tief verstört war. Gleichwohl vergab er laut Quelle all jenen, die auf irgendeine Weise zu seinem Tode beigetragen hatten. Wenig später, als man ihn im Trauerwagen nach Tyburn überführte, wirkte er gefasster, als er es seit langem gewesen war.
Vor der Menge erklärte Snow, außer der Tat, für die er nun sterbe, wisse er sich keines Vergehens bewusst, das ihn einen solchen Tod hätte fürchten lassen müssen. Er wurde am 3. November 1725 im Alter von etwa fünfundfünfzig Jahren hingerichtet. Der Tod des Verurteilten brachte die Gemüter indes nicht zur Ruhe. Fast sogleich verbreitete sich eine Druckschrift unter dem Titel seines Falles, welche Umstände anführte, die seine Schuld mindern sollten und die, so der Chronist, im Prozesse nicht zur Sprache gekommen waren.
In der folgenden Sitzung befasste sich das Gericht von Old Bailey mit dieser Veröffentlichung. Die Richter befanden, sie verletze das Ansehen der Justiz jener, die über Snow geurteilt hatten, und luden den Drucker, Herrn Leech, vor. Sie warfen ihm vor, einen Text verbreitet zu haben, der geeignet sei, ihre Entscheidungen in ein falsches Licht zu rücken. Leech bat um Entschuldigung, beteuerte, aus Unachtsamkeit gehandelt zu haben, und gelobte, keine derartigen Schriften mehr zu drucken. Das Gericht beließ es bei einem Tadel, warnte jedoch die übrigen Drucker davor, Schriften zu veröffentlichen, welche die Rechtsprechung in Zweifel zögen. So entbrannte nach Urteil, Verurteilung und Vollstreckung ein neuer Streit darüber, auf welche Weise von der Tat berichtet werden durfte.
