Im Frühjahr 1627 brach Herzog Johann Friedrich von Sachsen-Weimar abermals gen Norden auf. Er hatte bereits in mehreren Heeren jenes Krieges gedient, der das Reich verheerte. Diesmal jedoch, so berichtet die rückblickende Darstellung im Neuen Pitaval, stand ihm der Sinn nach einem namhaften Alchemisten in den Vereinigten Niederlanden. Er reiste im Gewande eines schlichten Edelmannes, begleitet von wenigen Dienern. Bei Northeim fand die Reise ein jähes Ende, als die Truppen Tillys die Stadt belagerten. Bewaffnete der Katholischen Liga griffen ihn auf; er weigerte sich zunächst beharrlich, seinen Stand und den Zweck seines Weges preiszugeben. Man verbrachte ihn auf die Feste Erichsburg, darauf nach Oldisleben, wo seine Brüder die Aufsicht über den Gefangenen übernahmen.
Die Seiten des Jahres 1890 schildern diesen Vorfall als den tiefen Fall eines Fürsten, der der Zauberkunst verfallen war. Sie verweben politische Begebenheiten, alte Gerüchte und eine erbauliche Warnung vor dem Aberglauben. Im Thüringischen Hauptstaatsarchiv lagert unter der Signatur A 562 ein 178 Blatt zählendes Faszikel, welches Leben, Haft und Ableben des Herzogs betrifft; die Fruchtbringende Gesellschaft bestätigt die wesentlichen Daten und weiß von einer Festnahme im Jahre 1625 sowie einer neuerlichen Gefangenschaft im Jahre 1627 zu berichten. Die folgende Rekonstruktion scheidet daher sorgsam, was der Chronist vorträgt und was als historisch gesichert gelten darf.
Johann Friedrich erblickte das Licht der Welt im Jahre 1600 zu Altenburg als fünfter Sohn Herzog Johanns. Der Vater verstarb, als die Kinder noch unmündig waren; die Mutter, Dorothea Maria, schied 1617 aus dem Leben. Inmitten einer Bruderschar, die früh in die Händel des Herzogtums verstrickt war, erwuchsen bald Spannungen um Erziehung, Lebenswandel und den Rang eines jeden Einzelnen. Der Pitaval zeichnet Johann Friedrich als leicht reizbar, verschlossen und von unstillbarem Wissensdrang getrieben. Ein italienischer Alchemist, so heißt es, habe in ihm das Verlangen nach dem Stein der Weisen geweckt, der Reichtum, Genesung und ewige Jugend verhieß. Dieses Seelengemälde entspringt der Feder des Chronisten; eine ärztliche Diagnose stellt es nicht dar.
Auch das Kriegshandwerk war dem Fürsten nicht fremd. 1622 focht er im Feldzuge von Wimpfen; später stand er an der Seite seiner Brüder in Heeren wider die kaiserlichen Truppen. Zu Nienburg entbrannte im September 1625 beim Spiel ein heftiger Streit zwischen ihm und dem Pfalzgrafen Christian von Birkenfeld. Der dänische König Christian IV. befahl Johann Ernst, dem älteren Bruder und Feldherrn, Johann Friedrich das Schwert abzunehmen. Dieser setzte sich zur Wehr. Er widersetze sich keineswegs der königlichen Hoheit, so erklärte er, doch wolle er sich von seinem eigenen Bruder nicht wie ein Hund erniedrigen lassen. Johann Ernst entwaffnete ihn schließlich mit Hilfe herbeigerufener Offiziere und ließ ihn festsetzen.
Der König sah davon ab, den Vorfall vor ein Kriegsgericht zu bringen. Er erachtete ihn vielmehr als einen Familienzwist, der von den sächsischen Fürsten selbst beizulegen sei. Der militärische Anlass trat zurück, der Bruderzwist blieb unversöhnt. Während der Haft, so will es der Pitaval wissen, mengten die Befrager dem Ganzen eine Anklage anderer Art bei: Der Herzog habe sich dem Teufel verschrieben. Zuerst voller Entrüstung, soll er, als man ihm vorhielt, das gesamte Lager halte ihn für einen Schwarzkünstler, mit seinen finsteren Kräften geprahlt und gedroht haben, er werde mit Hilfe seines „höllischen Kumpans“ aus dem Kerker entweichen. Die Chronik deutet dieses Gebaren als eine List, um die Freilassung zu erzwingen. Es handelt sich hierbei um eine Deutung des Verfassers, nicht um ein überliefertes Protokoll.
Nach geraumer Zeit auf freien Fuß gesetzt, quittierte Johann Friedrich den Dienst und forderte seine Brüder Johann Ernst und Bernhard zum Duell. Diese schlugen die Forderung aus. Er zog sich auf seine thüringischen Güter zurück, wo Erbstreitigkeiten und altes Missvergnügen weiter schwärten. Er bot an, gegen ein Jahrgeld auf seine Erbrechte zu verzichten; Johann Ernst zeigte sich geneigt, doch Wilhelm stellte sich dagegen, in der Hoffnung, die Brüder zu versöhnen. Der Pitaval zeichnet nun das Bild eines Mannes, der sich gänzlich in Alchemie, Folianten und Experimente vergrub, während sein Ruf als Zauberer in den Dörfern unheimliche Nahrung fand. Auch dies ist ein literarisches Porträt, stark gefärbt von den Glaubensvorstellungen jener Tage.
Im April 1626 geriet er bei einer ersten Reise in die Niederlande nahe Lippstadt in die Hände spanischer Reiter. Er verschwieg seinen fürstlichen Stand, wurde für einen niederländischen Reiter oder Spion gehalten und gab sich erst zu erkennen, nachdem er einen Bediensteten des Kommandanten verwundet hatte, der ihm ungebührlich begegnet war. Seine Brüder beglaubigten seine Abkunft; nach etwa dreimonatiger Haft kehrte er nach Ichtershausen zurück. Dieser Vorfall ging der Festnahme von 1627 voraus und macht verständlich, weshalb ein erneutes Verschwinden jenseits der Landesgrenzen die Verwandten in höchste Unruhe versetzte.
Anfang 1627 brach Johann Friedrich abermals auf. Bei Northeim nahmen ihn Tillys Soldaten fest, nachdem er die Nennung seines Namens verweigert und Widerstand geleistet hatte. Sobald sein Rang feststand, ließ das Haupt der Familie ihn nach Oldisleben überstellen. Der Pitaval berichtet von einer stetig verschärften Verwahrung: eine Zelle, zahlreiche Wachen, zur Verschwiegenheit verpflichtetes Gesinde und eine Wandöffnung, um ihn Tag und Nacht im Auge zu behalten. Die Brüder, so heißt es, hätten ihn dazu bewegen wollen, der Zauberei abzuschwören und Buße zu tun. Die Akten belegen die Haft wohl, doch bietet die Chronik keine Dokumente, um jedes dieser Einzelheiten nachzuprüfen.
Ein Fluchtversuch schlug fehl. Getreue Knechte sollten die unmittelbaren Wachen überwältigt haben, doch griffen die äußeren Posten ein; Johann Friedrich wurde verwundet und abermals überwältigt. Am 30. Mai 1627, so weiß der Text zu berichten, schlug man ihn in Ketten und schor ihm das Haupt, da der Wahn umging, der Teufel halte sich im Haupthaare verborgen. Seine Hilferufe an das Oberhaupt des sächsischen Hauses verhallten ungehört. Selbst sein Gelöbnis, ins Ausland zu ziehen und aller Rechte ledig zu gehen, milderte das Gefängnis nicht. Die vom Chronisten geschilderte Schmach berührt tief, doch ist sie eher als Zeugnis aus zweiter Hand denn als Gerichtsaktenstück zu werten.
Der Stand des Häftlings verlieh der Angelegenheit eine ungemeine Schwere. Johann Friedrich war ein Reichsfürst; der Pitaval hebt hervor, die Inhaftierung sei ohne kaiserliches Einverständnis erfolgt und nach Reichsrecht unstatthaft gewesen. Freilich nennt die Chronik weder Rechtsnormen noch Aktenstücke, die diesen Schluss zweifelsfrei belegen. Sie berichtet, dass man ihn im November 1627 nach Weimar überführte und dort weiteren Verhören unterwarf, gesteht jedoch ein, dass die eingesehenen Bestände kein Endurteil enthalten. Die neuere Forschung, wie sie in den Notizen der Gelehrten aufgeführt wird, hält fest, dass niemals ein förmlicher Hexenprozess anhängig gemacht wurde. Man hüte sich daher, die Beschuldigung im Familienkreise und die Gefangenschaft in eine Verurteilung wegen Zauberei umzudeuten.
Am 17. Oktober 1628 fanden die Schließer den Herzog entseelt in seiner Kammer, das Antlitz zur Erde gewandt, mit einer Dolchwunde in der Brust. Die Mordwaffe lag nach Angabe des Pitaval nicht neben dem Leichnam. Wie vermochte eine Klinge die strenge Bewachung zu durchdringen? Wer hatte zu ihm Zutritt gehabt? Der Chronist begnügt sich mit dem Raunen der Zeitgenossen: Der Teufel selbst habe den Mann geholt, der ihn gerufen. Die Brüder, so fährt er fort, weigerten sich, den Leichnam an unehrlicher Stätte zu verscharren, und ordneten eine stille Beisetzung an; der Ort des Grabes blieb ein Geheimnis.
Weder die alten Schriften noch neuere Untersuchungen vermögen die Todesursache aufzuhellen. Eine Aufzeichnung der Fruchtbringenden Gesellschaft bestätigt zwar, dass der Herzog nach einem schriftlichen Geständnis eines Teufelspaktes tot im Gefängnis aufgefunden wurde, lässt jedoch die Frage offen, ob eine Selbsttötung oder ein Meuchelmord vorlag. Das Thüringische Archiv verwahrt die Akten zu Leben, Haft und Hinscheiden, ohne dass der Katalog den Inhalt der Blätter preisgäbe. Der Pitaval schließt auf ein Trauerspiel des Aberglaubens, schuldet dem Leser jedoch sowohl den Urteilsspruch als auch den Namen eines etwaigen Mörders.
Es bleibt das Bild eines Fürsten, eingekerkert von den Seinen, gefangen zwischen dynastischem Hader und dem Vorwurf der Zauberei, den er zunächst von sich wies, um ihn alsdann für sich zu nutzen. Das Aktenmaterial verrät nicht, ob das überlieferte Bekenntnis erpresst, aufrichtig oder erdichtet war; ebensowenig scheidet es zwischen Mord und Freitod. Was sich indes mit erschreckender Deutlichkeit abzeichnet, ist die gänzliche Schutzlosigkeit: Verhaftung durch die eigene Verwandtschaft, heimliche Späher, Verhöre über Teufelskünste, kein ärztlicher Befund, kein rechtskräftiges Urteil. Der Tod schließt die Akte, ohne sie zu lösen. Er belässt die Rechtsfrage vor der Zellentür: Wer besaß die Macht, über den Herzog zu richten, und wer stand für sein Leben ein?
