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Justiz & Skandale · England

Die Stecknadeln von Bury

In Bury St. Edmunds führten im März 1662 die Konvulsionen von Kindern und die Erzählungen ihrer Angehörigen zur Verurteilung zweier Witwen wegen Hexerei.

Am 10. März 1662 erschienen vor dem Assisengericht in Bury St. Edmunds drei junge Mädchen in Begleitung ihrer Familien. Sie erfreuten sich, so vermerkt der zeitgenössische Druck, einer durchaus heiteren Gesundheit – bis zu jenem Augenblick, da sie den Gerichtssaal betraten, damit die Anklageakte verlesen werde. Da setzten unvermittelt die Anfälle ein: gellende Schreie, sich krümmende, starre Glieder, gefolgt von tiefem Schweigen. Die Kinder vermochten auf keine der Fragen zu antworten, die zur Eröffnung des Verfahrens unerlässlich waren. Auf der Anklagebank beteuerten zwei Witwen aus Lowestoft, Rose Cullender und Amy Duny, ihre Unschuld.

Das gesamte Verfahren ruht im Grunde auf dieser Szene und auf der unüberbrückbaren Kluft zwischen dem, was die Familien zu sehen vorgaben, und dem, was das Gericht tatsächlich prüfen konnte. Die von George Borrow überlieferte Chronik vereint Zeugenaussagen, vorgelegte Gegenstände und Begebenheiten, welche die Schrift des 17. Jahrhunderts als unumstößliche Beweise für Hexerei darstellte. Die darin berichteten übernatürlichen Phänomene werden durch diese Kompilation keineswegs historisch bewiesen. Was sich darin jedoch mit bedrückender Deutlichkeit abzeichnet, ist der verhängnisvolle Weg der Anschuldigungen bis hin zum Richtspruch.

Die Geschichte der Familie Durent nahm ihren Anfang mit einem Säugling, der einer Nachbarin anvertraut worden war. Dorothy Durent musste das Haus verlassen und bat Amy Duny, ihren noch unentwöhnten Knaben zu hüten. Ausdrücklich untersagte sie ihr, das Kind an die Brust zu legen. Nach ihrer Rückkehr gestand Duny ein, das Verbot missachtet zu haben; Dorothy geriet in Zorn. Duny verließ das Haus, wobei sie der Überlieferung nach finstere Drohungen ausgestoßen haben soll. Noch am selben Abend wurde das Kind von Krämpfen und Ohnmachten befallen, die über Wochen hinweg nicht weichen wollten.

In ihrer Verzweiflung suchte die Mutter Rat bei einem Mann, der im Ruf stand, vermeintlich bezauberte Kinder zu heilen. Dieser wies sie an, die Decke des Knaben einen Tag lang am Kamin aufzuhängen und achtzugeben, was beim Zubettbringen des Kindes daraus herabfalle. Dorothy berichtete später, eine Kröte sei dem Tuch entwichen. Ein herbeigerufener Knabe habe das Tier mit einer Zange ins Feuer gehalten; ein blitzartiges Aufleuchten und ein Knall wie von einem Pistolenschuss seien gefolgt, worauf die Kröte spurlos verschwunden sei. Im Zeugenverhör galt dieser Vorfall als erstes Zeichen einer finsteren Rache.

Am folgenden Tag erschien eine Verwandte Dunys bei Dorothy und warnte sie, die alte Frau trage schwere Brandwunden an Antlitz und Beinen davon. Dorothy suchte sie auf und fand sie, wie sie schwor, allein in ihrer Stube ohne Feuer sitzend. Duny entgegnete ihr, dies sei allein ihre Schuld; sie werde noch erleben, wie ihre Kinder stürben und sie selbst an Krücken gehe. Später erkrankte auch Dorothys Tochter; die Mutter wies Duny aus dem Haus, nachdem sie sie am Lager des Kindes angetroffen hatte. Zwei Tage darauf verschied das Mädchen. Dorothy schrieb den Tod der Zauberei zu. Alsbald schwand auch ihr selbst die Kraft in den Beinen, sodass sie vor den Assisen auf Krücken erschien.

Diese kolportierten Worte bildeten eine verhängnisvolle Kette, entsprangen jedoch keineswegs durchweg eigener Anschauung. Der Kaufmann Samuel Pacy aus Lowestoft schilderte seinerseits das Siechtum seiner beiden Töchter. Amy Duny sei mehrfach zu ihm gekommen, um Heringe zu kaufen, und mehrfach abgewiesen worden. Die jüngere Tochter, Deborah, habe bereits seit einer Woche über eine Schwäche in den Beinen geklagt. In dem Augenblick jedoch, da die Nachbarin sich abwandte, sei das Kind von heftigsten Krämpfen geschüttelt worden. Ein herbeigerufener Arzt bekannte, sich die Anfälle nicht erklären zu können. Pacy hegte Verdacht gegen Duny und ließ sie in den Pranger schlagen. Als Nachbarinnen sie drängten zu gestehen, was sie den Kindern angetan habe, soll sie erwidert haben, sie habe den Mund ihres eigenen Kindes einst mit einem Zapfhahn aufbrechen müssen, um es zu nähren – ein Ausspruch, der schwer gegen sie verwandt wurde.

Über Wochen hinweg wurden die beiden Schwestern von neuen Schüben heimgesucht. Zuweilen verloren sie die Sprache, das Augenlicht oder den Gebrauch ihrer Glieder; sie klagten über rasende Leibschmerzen und erbrachen verbogene Stecknadeln. Pacy bezeugte, er habe gesehen, wie mehrere Nadeln und ein eiserner Nagel aus ihrem Munde hervortraten. Ließ er sie im Neuen Testament lesen, so vermochten sie heilige Namen nicht über die Lippen zu bringen, lasen jedoch „Satan“ und „den Teufel“ ohne jedes Zaudern. Diesen Widerspruch deutete er als sicheren Beweis. Die Quelle liefert keinen unvoreingenommenen ärztlichen Befund; sie spiegelt lediglich die Auslegung des Vaters und jener Zeugen wider, die seinen Glauben teilten.

In der Hoffnung auf Besserung sandte Pacy die Mädchen zu seiner Schwester Margaret Arnold nach Yarmouth, um einen Luftwechsel zu versuchen. Arnold beteuerte zunächst, nicht an Hexenwerk zu glauben. Sie entfernte sämtliche Stecknadeln aus den Gewändern der Kinder und vernähte die Säume, statt sie zu heften. Dennoch versicherte sie, während der Anfälle an die dreißig Nadeln zum Vorschein kommen gesehen zu haben. Zudem berichtete sie von Visionen: Fliegen hätten Nadeln herangetragen, eine Biene habe Deborah einen Nagel in den Mund gezwungen, und eine unsichtbare Maus sei von dem Kinde ergriffen und ins Feuer geschleudert worden. Diese Fülle an Aussagen verlieh dem Prozess sein bizarres Inventar an Spukobjekten.

Andere Familien traten mit ähnlichen Klagen hervor. Anne Durent, Jane Bocking und Susan Chandler wurden gleichermaßen als Opfer von Schmerzen und Krämpfen geschildert, nachdem sie den Angeklagten begegnet waren oder ihnen eine Bitte verwehrt hatten. Mehrere dieser Zeuginnen vermochten in Bury nicht mündlich auszusagen: Vor den Schranken des Gerichts versagte ihnen die Stimme oder sie brachen in Konvulsionen zusammen. Die Angehörigen legten daraufhin deren frühere Gesten und Worte aus. Einige Aussagen brachten Rose Cullender oder Amy Duny mit Geistererscheinungen in Verbindung; andere wiederholten ihnen zugeschriebene Drohungen. So geriet das Zeugnis der bloßen Furcht zum Beweisstück gegen jene, auf die sie gerichtet war.

Ein weiterer Vorwurf schien handgreiflicherer Natur: Frauen, die mit der körperlichen Durchsuchung von Rose Cullender betraut worden waren, gaben an, kleine Auswüchse entdeckt zu haben, die sie als Hexenzitzen deuteten. Cullender erklärte eine dieser Stellen mit einer alten Verletzung vom Wassertragen. Das Verfahren unterwarf den Leib der Angeklagten einer erniedrigenden Begutachtung, deren Ergebnis von vornherein im Sinne des gewünschten Urteils ausgelegt wurde.

Gleichwohl war die Stimmung im Gerichtssaal keineswegs einhellig. Der Jurist Keeling hielt es für unzulässig, ein Todesurteil allein auf die Einbildungskraft der Heimgesuchten zu stützen: Wenn eine bloße Vision genüge, um jedermann zu bezichtigen, so bemerkte er scharfsinnig, sei niemand mehr vor der Anklagebank sicher. Der Gelehrte und Arzt Thomas Browne hingegen, der als Sachverständiger geladen war, hielt die Kinder zweifellos für bezaubert und zog Vergleiche zu ähnlichen Berichten aus Dänemark. Er entwarf eine Deutung, die körperliche Gebrechen mit dem Wirken des Teufels verquickte. So stand im Verhandlungsbericht Skepsis gegen Aberglauben; doch das Ansehen des Arztes verlieh der übernatürlichen Deutung vor den Richtern das entscheidende Gewicht.

Die Berührungsprobe schien zunächst den Ausschlag zu geben. Mitten im Anfall, so hieß es, seien die Fäuste der Kinder derart verkrampft, dass keine menschliche Kraft sie zu öffnen vermöge; berühre jedoch Cullender sie, so schrien sie auf und streckten die Finger aus. Man verband den Kindern die Augen, um auszuschließen, dass sie die Frau erblickten. Bei einer gesondert vorgenommenen Gegenprobe zeigte eines der Kinder jedoch dieselbe Regung, als eine gänzlich unbeteiligte Person seine Hand berührte. Die Beobachter traten vor das Gericht und sprachen von einem offenbaren Betrug. Samuel Pacy wusste freilich auch dies zu wenden: Seine Tochter nehme das Geschehen um sich her wohl auch dann wahr, wenn sie aller Sinne beraubt scheine. Der Zweifel vermochte das Urteil nicht zu erschüttern; er wurde schlicht zur nächsten Ausflucht umgedeutet.

Die Zeugen brachten noch weiteres vor: verendetes Vieh, umgestürzte Fuhrwerke, Wagenladungen, die sich in Toreinfahrten verkeilt hatten, und plötzliche Übelkeit nach Zwistigkeiten mit den Frauen. Jede dieser Erzählungen rückte die Geschworenen weiter ab von Tatsachen, die einer Prüfung zugänglich gewesen wären. Am Ende legte Richter Matthew Hale den Geschworenen zwei Fragen vor: Standen die Kinder unter einem Zauber, und waren die Angeklagten dessen schuldig? Er bekannte sich offen zu dem Glauben an Hexen, berief sich auf die Heilige Schrift und die Gesetze des Reiches. Gleichwohl mahnte er die Geschworenen, die Aussagen gewissenhaft zu wägen, und verwies sowohl auf die Gefahr, eine Unschuldige zu verurteilen, als auch darauf, eine Schuldige der irdischen Gerechtigkeit zu entziehen.

Am 13. März benötigten die Geschworenen kaum eine halbe Stunde, um beide Frauen in allen dreizehn Anklagepunkten für schuldig zu befinden. Tags darauf wurden drei der Kinder dem Richter vorgeführt; ihren Angehörigen zufolge hatten sie Sprache und Gesundheit wie durch ein Wunder wiedererlangt. Duny und Cullender weigerten sich bis zuletzt, das von ihnen verlangte Geständnis abzulegen. Am 17. März wurden sie gehängt. Der Bericht will wissen, dass die Leiden der Kinder nach dem Richterspruch schwanden; einen stichhaltigen Beweis dafür, dass diese Besserung mit einer vermeintlichen Macht der Angeklagten zusammenhing, bleibt er schuldig. Zurück bleibt eine bittere justizhistorische Erkenntnis: Ein englisches Gericht fällte zwei Todesurteile, indem es krampfhafte Zufälle, familiäre Legenden und offenkundig zweifelhafte Experimente für bare Beweise nahm. Dieses Urteil bezeugt zuallererst, was die Richter damals zu glauben bereit waren.

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Das zugrunde liegende OCR-Kapitel erstreckt sich vom Titel „Remarkable Case of Witchcraft“ (Zeile 12898 der Transkription) bis zum Abschluss des Hinrichtungsberichts (Zeile 13744), unmittelbar vor dem nächsten Prozess. Es nennt Eckdaten aus dem März 1662, ohne dass eine unabhängige Überprüfung der Kalenderstile vorgenommen werden konnte. Die Chronik stellt die Verurteilten als schuldig dar; der vorliegende Text trennt Zeugenaussagen von den Auslegungen der Quelle. Borrows Titel nennt das Jahr 1662, obschon das angegebene Regierungsjahr Unstimmigkeiten aufweist. 1662 wird auch vom West Suffolk Council (Mitteilung vom 29. Januar 2025 zum Erwerb des Bandes durch das Moyse’s Hall Museum) als Prozessjahr ausgewiesen; eingesehen wurde nur die Mitteilung, nicht das Originalwerk. Das Urteil ist im Kapitel auf den 13. März datiert.

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