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Justiz & Skandale · Deutschland (Hessen-Darmstadt und Baden)

Der Prophet und die Grenze

Heddesheim–Viernheim, 1854–1855. Peter Träger, ein junger Mann, der einräumt, prophetische Trancen nur vorgespielt zu haben, wird beschuldigt, Valentin Schäfer auf Anstiften von dessen Ehefrau Elisabetha erschlagen zu haben. Nach einer grenzüberschreitenden Entführung und zwei getrennten Verfahren verurteilt ihn ein Geschworenengericht in Hessen-Darmstadt zu siebzehn Jahren Zuchthaus, unter Anrechnung eines Jahres Untersuchungshaft.

Am Sonntag, dem 19. Februar 1854, stieß ein Passant in der Dunkelheit auf einen reglosen Körper, der auf der Straße zwischen Heddesheim und Viernheim lag. Der Bürgermeister von Heddesheim begab sich zur Leiche, doch die schweren Hiebe hatten das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Auf dem Rückweg klopfte er an die Tür eines Hauses, in dem noch Licht brannte: Es war das Anwesen Valentin Schäfers, der nicht daheim war. Dessen Ehefrau rief aus: „Ach, wenn es nur nicht mein Mann ist!“ Erst im Laufe der Nacht wurde der Tote zweifelsfrei als Schäfer identifiziert. Der Verdacht fiel bald auf einen jungen Burschen, zu dem die Leute strömten, um Wunder zu erbitten: Peter Träger, den Propheten von Viernheim.

Träger zählte noch keine zwanzig Jahre. Seit einiger Zeit zog er in Viernheim Hunderte von Zuhörern an. Er verfalle in Schlaf, so hieß es, und erwache wieder, um von Visionen, Engeln und Buße zu künden. Pfarrer Baumann berichtete dem Gericht, der Bursche habe den Weltuntergang verkündet und von einem Engel gesprochen, der ihn über den Rhein getragen habe. Bezirksarzt Stubenrauch, der den Fall anfangs mit Neugier verfolgte, bemerkte bald, dass den angekündigten Konvulsionen jede überzeugende körperliche Manifestation fehlte. Schließlich hielt er ihn für einen geschickten Betrüger, begabt mit reger Phantasie und einer bemerkenswerten Macht über die Menge.

Die Verhandlung bot Träger Gelegenheit, seine Rolle selbst darzulegen. Er gab an, mit vierzehn Jahren an einem hitzigen Fieber gelitten zu haben, dem religiöse Träume folgten; er räumte jedoch ein, später den Schlaf nur vorgetäuscht zu haben, um den Zulauf der Gläubigen und die dargebrachten Geschenke nicht zu verlieren. Es ging vor Gericht mithin nicht darum, den Wahrheitsgehalt seiner Gesichte zu prüfen; der Gegenstand der Untersuchung war allein seine Verstrickung in die Ermordung Valentin Schäfers. Der Glaube seiner Anhänger, das daraus geschlagene Geld und die Bluttat bildeten die Kulisse desselben Geschehens, ohne dass das eine schon den Beweis für das andere erbracht hätte.

Schäfer war ein wohlhabender Gutsbesitzer aus Heddesheim, verheiratet mit Elisabetha. Der Pitaval zeichnet ihr Eheleben als unglücklich und schreibt der jungen Frau ein Übergewicht über ihren Gatten zu; dieses Bild entstammt der Feder des Chronisten. Die Zeugenaussagen und Trägers eigene Einlassungen belegten indes, dass er im Hause verkehrte, dass die Ehefrau ihn beschenkt hatte und dass ihr intimes Verhältnis bereits vor Schäfers Tod begonnen hatte.

Die Frau zeigte reges Interesse an Trägers Prophezeiungen und nahm an den Andachten teil, die er in seiner Kammer abhielt. Zeugen bekundeten, sie allein in einer kleinen Kapelle haben beten sehen; andere berichteten, sie habe mit ihm getanzt und ihn häufig aufgesucht. In seiner Vernehmung gestand Träger die Vertrautheit ein und gab an, Elisabetha habe ihm eine gemeinsame Zukunft versprochen, sobald ihr Mann aus dem Wege geräumt sei. Das Vermögen Schäfers sollte an die Witwe fallen, die es auf etwa zwanzigtausend Gulden schätzte, wiewohl andere im Prozess genannte Anschläge weit darunter lagen.

Der Plan nahm nach Trägers Geständnis zunächst die Gestalt von Gebeten an, Gott möge Schäfer zu sich nehmen. Als diese fruchtlos blieben, sollen Elisabetha und ihre Tante Schrönelsäcker auf andere Mittel verfallen sein. Träger berichtete, man habe ein Erhängen, einen Sturz vom Dachboden und schließlich Gift erwogen. Er kaufte Rattengift beim Apotheker Pirsch. Eine dem Essen beigemengte Dosis soll Schäfer krank gemacht, ihn jedoch nicht getötet haben; ein Zeuge bestätigte, dass Kaffee oder Suppe dem Bauern bitter geschmeckt hätten. Diese Vorgänge gründeten auf den Geständnissen und den Zusammenfassungen des Untersuchungsberichts durch den Chronisten, nicht auf einem Obduktionsbefund, der eine Vergiftung nachgewiesen hätte.

Am Sonntag der Tat, nach einer Gebetsstunde bei Träger, zogen sich die beiden Frauen mit ihm zurück, um die Ausführung zu besprechen. Am Abend, so die Aussage, hieß die Ehefrau ihren Gatten, beim Viernheimer Apotheker Tropfen zu holen. Schäfer willigte ein, den Weg mit Träger anzutreten. Ehe sie das Haus verließen, zog sie ihrem Mann den neuen Rock aus und reichte ihm einen alten; Träger erklärte, sie habe ihm zu verstehen gegeben, er dürfe den neuen Rock behalten. Zudem habe sie ihm ein Messer und ein Beil übergeben, mit der Weisung, die Tat auf badischem Boden zu verüben, da dort das Begräbnis wohlfeiler sei.

Die beiden Männer verließen Heddesheim in Richtung Viernheim. Träger schilderte, wie er mit klopfendem Herzen neben Schäfer herging und mehrfach zauderte, ehe er nach dem Beil griff. Als sie sich der Landesgrenze näherten, schlug er ihn von hinten nieder. Schäfer stürzte; Träger versetzte ihm weitere Hiebe und floh daraufhin durch den Schnee nach Viernheim. Der Leichnam wurde auf der badischen Seite der Grenze auf der Straße aufgefunden. Die Leichenschau stellte zahlreiche Hiebwunden am Kopf fest. Weder ein Unfall noch ein einfacher Sturz vermochten den Tod zu erklären.

In Tatortnähe entdeckten die Ermittler ein blutbeflecktes Werkzeug; im Haus des Verdächtigen fand sich ein Messer unter einem Dachziegel verborgen. Im Dorf war das Gerede über den Lebenswandel der Ehefrau und des jungen Propheten längst im Gange. Elisabetha wurde bereits am folgenden Tag festgenommen, doch Träger wohnte auf hessischem Gebiet. Etwa eine Woche nach dem Mord überraschten badische Häscher ihn in einer Schankwirtschaft, führten ihn hinaus und schafften ihn gewaltsam auf einem Wagen fort. Der Chronist beschreibt diesen Zugriff als grenzüberschreitende Entführung; die hessischen Behörden protestierten und forderten ihren Untertanen zurück.

In der Haft in Heidelberg erkrankte Träger an Typhus. In der Nacht zum 14. Mai, während eines schweren Gewitters, weckte er seinen Wärter und gestand den Mord. Tags darauf wiederholte er das Geständnis vor dem Untersuchungsrichter. Später widerrief er es mit der Behauptung, er habe in Baden nur gestanden, um nach Hessen überstellt zu werden und dort die Freiheit wiederzuerlangen. Daraufhin nahm er diesen Widerruf wieder zurück. Der Bericht vermerkt überdies, er habe Reue über die Tat bekundet, um an anderer Stelle seinen Unmut darüber zu äußern, überhaupt gestanden zu haben. Diese Wandelbarkeit zwang die Richter, das Geständnis stets an den übrigen Beweisen zu messen und es nicht für sich allein stehen zu lassen.

Die badische Justiz führte ein langes Ermittlungsverfahren. Träger stand wegen des Mordes jedoch nicht in Mannheim vor Gericht: Der dortige Prozess galt allein Elisabetha Schäfer und ihrer Tante. Die Mannheimer Geschworenen sprachen beide der Mittäterschaft schuldig; Elisabetha wurde zu lebenslanger Zuchthausstrafe, die Schrönelsäcker zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Träger wurde sodann den Behörden von Hessen-Darmstadt ausgeliefert, die ihn vor ihr eigenes Assisengericht luden.

In Darmstadt fand die Verhandlung am 19. und 20. Oktober 1855 statt. Dreiunddreißig Zeugen wurden vernommen; der Chronist vermerkt, im Laufe der Voruntersuchung seien an die dreihundert Personen befragt worden. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn sowohl des versuchten Giftmordes als auch des vollendeten Mordes an. Träger leugnete nicht, Schäfer erschlagen zu haben. Er erklärte, er habe den Drängungen Elisabethas lange widerstanden und sei schließlich der Aussicht auf Vermögen und Heirat erlegen. In dem vor Gericht verlesenen Protokoll hieß es, Schäfer habe nach dem ersten Schlag um sein Leben gefleht; Träger räumte ein, erneut zugehauen zu haben, damit der Mann ihn nicht verrate.

Die Geschworenen erkannten auf schuldig in beiden Anklagepunkten. Die Anklagebehörde beantragte achtzehn Jahre Zuchthaus, unter Anrechnung eines Jahres, da Träger vom 26. Februar 1854 bis zum 20. Oktober 1855 ohne eigenes Verschulden in Untersuchungshaft gesessen habe. Der Gerichtshof erkannte auf siebzehn Jahre Zuchthaus bei Anrechnung eines Haftjahres; als Milderungsgründe galten seine Jugend, der bestimmende Einfluss Elisabethas und sein Geständnis. Der Urteilsspruch sprach weder den Prediger noch seine Mitschuldigen heilig, noch machte er seine Träume zur Ursache des Mordes. In Viernheim hatte der Bursche in der Frömmigkeit der Menge Gehör und Gaben gefunden; in Heddesheim trieb ihn das Versprechen von Geld und neuem Lebensglück dazu, das Beil zu führen. Das Gericht beurteilte die Taten, das Einverständnis und das Geständnis und blickte über eine Landesgrenze hinweg, welche die Ermittler einst mit Gewalt überschritten hatten, ehe der Angeklagte vor seine ordentlichen Richter gestellt wurde.

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Der historische Bericht stammt aus der Feder eines Chronisten, der den religiösen Eifer mitunter spöttisch zeichnet, die Akteure sittlich bewertet und ihnen wiederholt psychologische Beweggründe unterlegt. Die vorliegende Darstellung scheidet diese Urteile sorgsam von den tatsächlichen Zeugenaussagen, den protokollierten Geständnissen, den Urteilssprüchen und dem Strafmaß. Der Fall umfasst ein erstes Verfahren in Mannheim gegen Elisabetha Schäfer und deren Tante sowie einen nachfolgenden Prozess gegen Träger in Darmstadt; die Gerichtsbarkeiten und Rollen werden strikt getrennt gehalten. Die Textüberlieferung weist Namensvarianten und einen Widerspruch hinsichtlich des Verhandlungstages in Mannheim auf (1855 im Gang der Darstellung, 1865 an einer fehlerhaften Lesestelle), weshalb dieser Tag im Text ungenannt bleibt. Die Quelle bezeichnet den hessischen Nachbarort als „Viernheim“; die heutige Stadt Viernheim wurde als Schreibung beibehalten. Aus dem Vernehmungsprotokoll geht hervor, dass Schäfer nach dem ersten Hieb um sein Leben flehte; dass er Träger dabei sein Gut anbot, ist den Akten nicht zu entnehmen.

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