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Justiz & Skandale · England

Der Prozess, der nach dem Urteil nicht endete

Im Dezember 1863 wird George Victor Townley wegen des Mordes an Elizabeth Goodwin verurteilt. Doch das Urteil schließt die Akte nicht: Wahnsinnsatteste, Hinrichtungsaufschub, neue Gutachten und eine parlamentarische Kontroverse veranlassen den Innenminister schließlich, die Todesstrafe in lebenslange Zwangsarbeit umzuwandeln.

Es gibt Prozesse, die mit dem Spruch der Geschworenen kein Ende finden. Die Geschworenenbank antwortet auf die Frage, welche das Gesetz ihr vorlegt; doch wenn der Verurteilte den Gang zum Schafott antreten soll, wandelt sich das Gefängnis abermals zur Stätte der Untersuchung. Ärzte, Richter und Minister fragen sich alsdann, ob der Mann, über den sie zu Gericht saßen, noch als Herr seiner Handlungen gelten darf. Der Fall des George Victor Townley, verhandelt zu Derby im Dezember 1863, erschöpfte sich keineswegs in der Bluttat an einem Wegesrand. Er wuchs sich aus zu einem öffentlichen Streit über die Grenzlinien zwischen Verbrechen, Geisteskrankheit und landesherrlicher Begnadigungsgewalt.

Townley kannte Elizabeth Goodwin seit mehreren Jahren. Folgt man dem 1864 von den Herausgebern des Journal of Mental Science veröffentlichten Rückblick, so waren beide seit mehr als drei Jahren verlobt, wiewohl Townleys bedrängte Vermögensverhältnisse und das Fehlen einer festen Anstellung die Heirat hinauszögerten. Am 14. August richtete Elizabeth ein Schreiben an ihn, worin sie die Aufhebung des Verlöbnisses forderte. Die besagte Schrift behauptet, sie habe ihr Herz einem Geistlichen geschenkt, der auf Wigwell Grange, dem Landsitz ihres Großvaters Kapitän Goodwin, geweilt hatte; in ihrem Briefe jedoch habe sie vielmehr den Widerstand des Großvaters vorgeschützt. Diese Einzelheiten entstammen der Feder von Autoren, die eine umstrittene medizinische These verfochten; sie leihen keineswegs Elizabeth eine Stimme, deren Briefe, dem Kapitän übergeben und alsbald ungelesen vernichtet, jedes Zeugnisses beraubt sind.

Townley erbat ein letztes Zusammentreffen. Hatte Elizabeth zunächst eingewilligt, so soll sie ihm alsbald geschrieben haben, er möge von einem Kommen absehen, da sie das Anwesen auf unbestimmte Zeit zu verlassen gedenke. Am 20. August begab er sich ungeachtet dessen nach Derby und nahm dort im Gasthof Quartier. Tags darauf erreichte er das Nachbardorf Whatstandwell und schlug den Weg zum Gute ein. Unterwegs sprach er bei Reverend Harris vor, einem Vertrauten der Familie. Der Darstellung von 1864 zufolge sprach Townley gefasst von der Entfremdung und beteuerte, er wolle Elizabeths Lebensglück nicht im Wege stehen. Harris hieß ihn dennoch nach Wigwell Grange weiterziehen. Um etwa zwanzig Minuten vor sechs Uhr traf Townley dort ein, verlangte nach der jungen Dame und trat mit ihr hinaus in den Garten.

Getrennt voneinander kehrten sie ins Haus zurück, um es kurz darauf abermals zu verlassen. Zwischen acht und neun Uhr vernahm ein Tagelöhner auf der Wigwell Lane ein Stöhnen. Elizabeth schleppte sich an einer Mauer entlang, Antlitz und Kleid mit Blut überströmt. Sie rief, ein Mann habe sie ermordet, und flehte darum, nach Hause getragen zu werden. Townley eilte herbei und gestand vor dem Arbeiter, er habe auf sie eingestochen. Er stützte die Wankende, nannte sie seine „arme Bessie“ und sprach, sie hätte ihm die Treue nicht brechen dürfen. Als sie die Sterbende niederniederlegen mussten, suchte er vergeblich die Blutung zu stillen; in der Annahme, das Leben sei bereits aus ihr gewichen, beugte er sich herab, um sie zu küssen. Sie war tot. Vor dem Hoftor wiederholte er vor Kapitän Goodwin sein Geständnis; einer Frau, so zitiert ihn die Streitschrift, die ihn hintergehe, gebühre der Tod.

Die Tatbestände selbst blieben in der Hauptverhandlung unangefochten. Die Verteidigung leugnete das Blutvergießen nicht, trug jedoch vor, Townley sei infolge geistiger Umnachtung für die Tat nicht verantwortlich. Seine Tante berichtete von Irrsinn in einem entfernten Zweig der Verwandtschaft. Seine Mutter schilderte die unheilvolle Erregung des Sohnes nach Eintreffen des Absagebriefes. Der Angelpunkt des Verfahrens lag mithin bei den ärztlichen Zeugnissen. Doch der herbeigerufene Arzt Forbes Winslow hatte den Delinquenten erst drei Monate nach der Tat und abermals am Vorabend der Assisen begutachtet. Er deutete den Wahn des Gefangenen, Elizabeth bleibe sein unanfechtbares Eigentum, sowie dessen feste Einbildung einer gegen ihn gerichteten Verschwörung als untrügliche Zeichen eines kranken Geistes.

Am 11. und 12. Dezember stand Townley zu Derby wegen vorsätzlichen Mordes vor Gericht. Der vorsitzende Richter, Baron Martin, belehrte die Geschworenen, sie hätten einzig zu wägen, ob der Angeklagte die Natur und die Folgen seines Tuns begriffen und gewusst habe, dass er ein Verbrechen beging. Nach einer Beratung von kaum fünf Minuten verkündeten die Geschworenen das Schuldig. Der Richter schloss sich dem Urteil an und verhängte den Tod durch den Strang. Der Spectator hob eine Woche darauf das Verhör Winslows als den bemerkenswertesten Vorgang der Verhandlung hervor; das Blatt befand es für wenig glaubhaft, dass eine erst Monate später zu Tage getretene Verschwörungsidee den Wahnsinn zur Zeit der Tat dartun könne. Dies war freilich die Stimme der Publizistik, nicht der Schiedsspruch eines unparteiischen Kollegiums.

Am Tage nach dem Richterspruch wandte sich Baron Martin brieflich an den Minister des Innern, Sir George Grey. Er erachtete die Verurteilung nach Recht und Gesetz zwar für begründet, gab jedoch zu bedenken, dass Winslow wie auch der Gefängnisarzt James Gisborne den Häftling als gegenwärtig von schwerem Seelenleiden befallen geschildert hatten. Auf Greys Nachfrage, ob er den Mann selbst für wahnsinnig halte, entgegnete Martin, er vermöge sich kein abschließendes Urteil anzumaßen; das Verhalten des Sträflings, der mit gesenktem Haupte verharrt und kaum ein Wort gesprochen habe, lasse keinen sicheren Schluss zu. Eine abermalige Begutachtung scheine indessen unumgänglich. Diese Unterscheidung bestimmte den gesamten Fortgang: Martin rüttelte nicht an der Rechtmäßigkeit des Spruchs, forderte jedoch Klarheit über den gegenwärtigen Geisteszustand des Verurteilten, ehe man ihn unter den Galgen führe.

Grey zog die Aufsichtskommission für das Irrenwesen zu Rate. Deren Bericht vom 28. Dezember besagte zweierlei: Townley sei nach den gesetzlichen Maßstäben des Prozesses zu Recht schuldig gesprochen worden, doch seine absonderlichen Anschauungen, sein sittlicher Verfall und die vorgebrachten Erbfälle machten es unmöglich, ihn als geistig gesund zu bezeichnen. Ein klares Wahnsystem vermochten die Kommissare nicht zu erkennen; die vermeintliche „Verschwörung“ schien ihnen bloß die überspannte Auslegung des tatsächlichen Widerstands gegen die Heirat zu sein. Unterdessen fertigten drei Friedensrichter und zwei Mediziner ein amtliches Attest aus, das den Gefangenen für geisteskrank erklärte. Ein zweites, unter Beteiligung von Grafschaftsrichtern erwirktes Zeugnis folgte auf dem Fuße. Der Minister empfing diese Schriftstücke unmittelbar vor dem anberaumten Hinrichtungstermin und gewährte Aufschub; später berief er sich darauf, das geltende Statut habe ihm die Überstellung Townleys in eine Irrenanstalt zwingend vorgeschrieben. Das Urteil selbst war damit noch keineswegs gemildert.

Dieser Verzug erregte die Gemüter aufs Höchste. Vierzig Friedensrichter der Grafschaft Derbyshire verwahrten sich feierlich gegen das Vorgehen und rügten, die erste Begutachtung sei auf Betreiben von Townleys Advokaten und nicht durch die Gefängnisbehörden veranlasst worden. Die Flugschrift von 1864 legt Zeugnis ab von jener Entrüstung und der darauffolgenden Fehde; sie ergreift entschieden Partei wider Winslows Aussagen und bestreitet rundweg, dass aus den geschilderten Wesenszügen auf einen „moral insanity“, einen sittlichen Wahnsinn, geschlossen werden dürfe. Seitenlang bemühen sich die Verfasser um den Nachweis, die Geschworenen hätten recht behalten und die Ärzte geirrt. Ihre Abhandlung erhellt die berichteten Begebenheiten ebenso wie die gelehrten und justizpolitischen Fehden, die sie austrugen.

Am 11. Januar ward Townley in die Heilanstalt Bethlem verlegt. Sir George Grey beauftragte daraufhin vier angesehene Mediziner mit einer erneuten Prüfung. Nach zweifacher eingehender Unterredung gelangten diese am 28. Januar einmütig zu dem Schluss, Townley sei bei gesundem Verstande. Insbesondere hoben sie hervor, er habe wohl gewusst, dass das Gesetz den Mord mit dem Tode bedrohe, und seine Behauptung, er habe Elizabeth getötet, um sie sich „als Eigentum zurückzuholen“, sei eine erst nachträglich ersonnene Rechtfertigung. Jene Kommission rollte die Tat nicht neu auf; sie befand einzig über seinen Zustand in den Mauern von Bethlem, Wochen nach dem Richtspruch.

Am 8. Februar legte Grey dem Unterhaus den Hergang lückenlos dar. Er erinnerte an den Spruch und die verhängte Todesstrafe, schilderte die Bedenken des Richters, die Zeugnisse, den Aufschub, den Transport und schließlich den Befund der vier Ärzte. Gleichwohl beschloss die Krone, das Todesurteil auf dem Wege der Gnade in lebenslange Strafarbeit umzuwandeln und Townley in das Zuchthaus zu Pentonville zu überführen. Im Parlament prallten die Meinungen über das Wesen des Wahnsinns, den Geist des Gesetzes und die verhängnisvolle Ungleichheit der Mittel vor den Schranken der Justiz aufeinander. Manch einer schalt die Begnadigung nach dem Befund der geistigen Gesundheit für ungerechtfertigt; andere traten für den Minister ein, verwiesen auf die Unwägbarkeiten der Seelenheilkunde oder sprachen sich wider die Todesstrafe überhaupt aus.

So enthält keine dieser Urkunden einen Freispruch für Townley. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig; der Richter hielt die Strafe dem Buchstaben nach für gerecht; zwei Kollegien von Sachverständigen widersprachen einander über seinen Verstand; der Minister schließlich hieß das Richtschwert in der Scheide ruhen. Die Getötete vermochte den ihr zugeschriebenen Worten nicht mehr zu entgegnen, noch die wahren Gründe ihres Bruches zu offenbaren. Was bleibt, sind der Richterspruch, die durch wechselnde Parteiungen gefilterten Aussagen und das Ringen gelehrter Männer um den Begriff des Wahnsinns. Ein Kriminalfall erlangt mitunter Berühmtheit, weil die Justiz ein klares Ende setzt; dieser aber überdauerte, weil die Richterwelt nach dem Urteil nicht aufhörte zu fragen, was sie da eigentlich besiegelt hatte.

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Die Hauptquelle bildet die vollständige Streitschrift Insanity and Crime, verfasst von den Herausgebern des Journal of Mental Science und erschienen bei John Churchill and Sons zu London im Jahre 1864. Der vollständige OCR-Text (17.594 Wörter, Prüfsumme SHA-256 6a80c57eae0ff3d4caff47c21e624df8f6475950ba8a4f24a01eb8de0d75c2bb) wurde linear herangezogen; erkennbare Lesefehler der Vorlage verbleiben in der Umschrift. Bei der Broschüre handelt es sich um eine Kampfschrift: Ihre Urheber bejahen die juristische Schuld und bestreiten, dass Townley zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Ebenfalls eingesehen wurde die vollständige Debatte des House of Commons vom 8. Februar 1864 (Hansard, Band 173, Spalten 243–279; bereinigte Abschrift SHA-256 e226b98f19025a7750f7a614c9f30b3108b1925b5aa3d9af04dce0b9f952b6e3), in welcher Sir George Grey die Korrespondenz des Richters, die Berichte, das Attest, den Aufschub, die Verlegung nach Bethlem am 11. Januar, das Gutachten der vier Ärzte vom 28. Januar und die Umwandlung der Strafe in lebenslange Strafarbeit rekapituliert. Der Spectator vom 19. Dezember 1863 liefert einen redaktionellen Kommentar zuungunsten der Verteidigungsstrategie; er wird hier nicht als Tatsachenbericht gewertet. Eine vollständige Prozesstranskription lag nicht vor; der völlig entstellte OCR-Text des Courier vom 6. Januar 1864 blieb unberücksichtigt. Die Assisen zu Derby tagten am 11. und 12. Dezember 1863; Richter Martin wandte sich am 13. Dezember an den Minister und bezeichnete den Schuldspruch als gerecht, bat jedoch um Prüfung des gegenwärtigen Zustands. Wegen widersprüchlicher Gutachten begnadigte die Krone den Delinquenten hinsichtlich der Todesstrafe; ein Beleg für die Nichtigkeit des Urteils erwächst daraus nicht.

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