Als die Geschworenen in den Saal zurückkehrten, hatte ihre Beratung kaum eine Viertelstunde gedauert. Stundenlang hatte sich Walter Raleigh gegen den Vorwurf einer Verschwörung verteidigt, deren Hergang sich mit jeder verlesenen Zeugenaussage wandelte. Das Urteil erschöpfte sich in einem einzigen Wort: schuldig. Er fragte die Geschworenen nicht nach den Gründen ihres Spruchs. Er hielt ihnen lediglich vor, dass ihre Entscheidung sein Weib und seinen jungen Sohn zu Bettlern auf der Straße mache, und wandte sich sodann an die Lords, um gegen das Unrecht zu protestieren, das ihm seit seiner Festnahme widerfahren war.
Der Prozess fand am 17. November 1603 zu Winchester statt. Borrow setzt über sein Kapitel fälschlich das Jahr 1602, doch der von ihm wiedergegebene Verhandlungsbericht nennt ausdrücklich das Jahr 1603. Raleigh, geschwächt und von Krankheit gezeichnet, erbat die Erlaubnis, im Sitzen zu verhandeln. Seines Mutes war er dennoch nicht gänzlich beraubt: Er grüßte Bekannte im Saal, verzichtete darauf, die Geschworenen abzulehnen, und verlangte das Recht, Punkt für Punkt auf die Anklage zu erwidern. Um ihn her hatten die königlichen Kommissare, Richter und Staatsräte bereits der langen Eröffnung der Anklagebehörde gelauscht.
Die Akten warfen verschiedene Anschläge durcheinander. Man beschuldigte Raleigh und Lord Cobham, den Sturz Jakobs I. zugunsten Arabella Stuarts, einer Base des Königs, betrieben zu haben – unterstützt durch Spanien und den Erzherzog von Österreich. Die versprochene Summe von sechshunderttausend Kronen hätte dazu dienen sollen, Unzufriedene um sich zu scharen. Ein weiteres Vorhaben, im Prozess als »the Bye Plot« bezeichnet, zielte angeblich darauf ab, sich der Person des Hofes zu bemächtigen und dem Monarchen ihren Willen aufzuzwingen. Raleigh war wegen des ersten Komplotts angeklagt, doch die Anklage griff unentwegt auf das zweite, weitaus finsterere Unternehmen zurück, in dem vom Raub des Königs und seiner Kinder die Rede war.
Der Generalstaatsanwalt, Edward Coke, führte eine grausame Klinge. Er bezichtigte Raleigh, das eigentliche Gehirn des Verrats zu sein, und überhäufte den Angeklagten mit Schmähungen. Raleigh erwiderte ihm gefasst, eine Invektive sei kein Beweis. Er wiederholte unermüdlich, was er von Anbeginn beteuert hatte: Er habe nie von Arabella gesprochen, niemals spanische Gelder gefordert und Cobham zu keinem Hochverrat angestiftet. Er leugnete die Begegnungen und den Umgang mit dem Lord mitnichten; er bestritt lediglich deren Auslegung. Man habe, so beteuerte er, über private Geschäfte gesprochen, über Pachten, über Bücher und über einen Frieden, den er einem Krieg gegen Spanien vorzog.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand ein Abwesender: Cobham. Nach seiner Verhaftung hatte dieser Raleigh schwer belastet, seine Schilderungen später jedoch widerrufen oder abgewandelt. Doch die Geschworenen bekamen ihn nicht zu Gesicht. Raleigh flehte darum, man möge Cobham vorführen, damit er ihn befragen und mit den Widersprüchen konfrontieren könne. Ihm ward beschieden, das Gesetz erfordere dies nicht; zudem bestünde die Gefahr, dass Cobham seine Aussage ändere, um seinen vormaligen Freund zu retten. So musste sich der Angeklagte gegen die Worte eines lebenden Zeugen verteidigen, der sich im selben Gebäude befand, dem Gerichtssaal jedoch ferngehalten wurde.
Die Richter taten diesen Einwand keineswegs leichthin ab. Sie stritten über die Regel der zwei Zeugen, über schriftliche Protokolle und über das Gewicht von Cobhams Zeugnis. Raleigh berief sich auf verfahrensrechtliche Bürgschaften und heilige Schriften; man hielt ihm die Beweisregeln bei Hochverrat und das Wagnis geheimer Absprachen unter Gefangenen entgegen. Er vermochte die Tatsache nicht ungeschehen zu machen, dass Cobham ihn anfänglich bezichtigt hatte. Er begehrte einzig, dass diese Worte im Angesicht der Wahrheit geprüft würden. Das Gesuch wurde verworfen.
Die Spannung stieg aufs Äußerste, als die Anklage einen Brief Cobhams verlas. Darin wurde Raleigh als ein von Spanien besoldeter Verräter dargestellt, der fremde Interessen befördere. Daraufhin zog Raleigh ein anderes Schreiben hervor – gleichfalls von Cobhams Hand –, welches ihn vollkommen entlastete und beschwor, der Lord habe niemals auf sein Geheiß konspiriert. Dem einen Schreiben maßen die Lords volles Gewicht bei; das andere taten sie als berechnendes Täuschungsmanöver ab. Derselbe Zeuge schien seinen Freund somit zugleich zu verdammen und freizusprechen, während es Raleigh verwehrt blieb, ihn nach den Gründen zu fragen.
Eine Aussage wusste gar zu berichten, ein Portugiese habe in Lissabon geweissagt, der König werde nicht gekrönt werden, da »Don Raleigh und Don Cobham« ihm die Kehle durchschneiden würden. Raleigh fragte, was das Geschwätz eines fremden Schiffsjungen gegen ihn beweisen solle. Die Anklage entgegnete schroff, der Verrat habe Flügel. So schwankte das Verfahren zwischen Briefen, Kolportagen und der Auslegung von Schweigen; jedes Bruchstück wurde als Teil eines Planes vorgebracht, von dem Raleigh bestritt, je Kenntnis gehabt zu haben.
Bei der Urteilsverkündung hielt ihm der Oberste Richter Ehrgeiz und Habsucht vor und erklärte, er schenke Cobham Glauben. Raleigh unterwarf sich der königlichen Gnade und empfahl seine Familie dem Erbarmen. Die für Hochverrat vorgesehene Strafe war von unerbittlicher Grausamkeit: auf einer Schleife zum Richtplatz gezogen, gehängt, bei lebendigem Leibe ausgeweidet und gevierteilt zu werden. Der König setzte die Vollstreckung jedoch aus; Raleigh blieb im Tower von London in Haft – unter einem Urteil, das nach seiner Rückkehr aus Guyana wieder aufleben sollte. Dort vollendete er, wie Borrow berichtet, den Großteil seiner Geschichte der Welt. Als Raleigh vom geschäftlichen Ruin seines Druckers erfuhr, soll er die unveröffentlichte handschriftliche Fortsetzung des Werkes eigenhändig ins Feuer geworfen haben – eine Szene, die den Zusammenprall zwischen dem Schaffen des Autors und dem wirtschaftlichen Überleben seines Verlegers greifbar vor Augen führt.
Die Freiheit kehrte nur schrittweise zu ihm zurück, ohne den Makel des Schuldspruchs zu tilgen. Er hatte bereits Ausgang unter Aufsicht erhalten, ehe ein königlicher Erlass vom 30. Januar 1617 seine vollständige Entlassung anordnete, wie die Urkunden der Folger Shakespeare Library belegen. Im selben Jahr stach die Expedition nach Guyana in See, um eine sagenhafte Goldmine aufzuspüren. Die Krone verlangte ein einträgliches Unternehmen; Raleigh versprach eine reiche Fahrt. Er unterzeichnete eine Erklärung über Ziel und Stärke seiner Flotte. Borrow berichtet, die Originalschrift habe sich noch vor dem Eintreffen der Engländer in den Händen des spanischen Gouverneurs von San Tomé befunden, und deutet dies als Beweis dafür, dass Minister des Königs das Vorhaben verraten hätten. Diese Anschuldigung entstammt Borrows Chronik und wird hier nicht durch unabhängige Urkunden gestützt.
Nach qualvoller Überfahrt erreichte die Flotte von zwölf Schiffen die Küste Guyanas. Bei San Tomé gerieten Teile der Expedition in Kämpfe, und die Siedlung ging in Flammen auf. Raleigh harrte derweil auf See aus. Dort erfuhr er den Tod seines Sohnes und das Scheitern der Suche nach der Mine. Die Heimkehr war unabwendbar geworden. Gefährten beschworen ihn, ein anderes Exil anzusteuern; Raleigh jedoch entschied sich – wie Borrow aus seiner Verteidigungsschrift zitiert –, sein Wort zu halten und nach England zurückzukehren, wohl wissend, dass seine Feinde dort auf ihn lauerten.
Nach seiner Rückkehr wurde er nicht wegen der Vorfälle der Expedition gerichtet. Der König reaktivierte schlicht das Urteil von 1603. Vor der Hinrichtung unternahm Raleigh einen Fluchtversuch und stellte sich krank, um Zeit zu gewinnen. Sein Wächter und Verwandter Lewis Stukely verriet ihn. Auf dem Weg zum Schafott ergriff Raleigh das Wort, um den Verdacht eines Einvernehmens mit Frankreich und der Untreue gegen Jakob zu entkräften. Er räumte die Verstellung bei der Flucht ein, bestritt jedoch jede französische Bestallung und betonte, er habe für seinen König Gold heben wollen. Auch erinnerte er an das dem Grafen Arundel gegebene Versprechen, aus Guyana heimzukehren.
Am 29. Oktober 1618 bestieg er das Schafott zu Westminster. Er verlangte das Beil zu sehen, berührte die Klinge und scherzte über deren Schärfe. Daraufhin betete er, nahm Abschied von den Anwesenden und legte sein Haupt auf den Block. Borrow berichtet, er habe nach zwei Streichen ohne Zucken den Geist aufgegeben. So verleiht er der letzten Szene jene Haltung, die Raleigh schon vor den Schranken des Gerichts zu wahren suchte: nicht die Macht, den Spruch abzuwenden oder sein Leben zu retten, wohl aber die Freiheit, über die Art seines Abgangs zu bestimmen. Zwischen der Anklage von 1603, dem widersprüchlichen Brief Cobhams und der erzwungenen Heimkehr aus Guyana bleibt sein ganzes Schicksal an eine Frage geknüpft, die der Prozess nicht zum Schweigen bringen konnte: Was vermag ein Zeugnis zu beweisen, dem der Angeklagte nicht von Angesicht zu Angesicht entgegentreten darf?
