Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Der Sack unter dem Heuschober

Im Prozess von Nottingham im Jahre 1759 beschuldigte Charles Horne seinen Bruder William, mehr als dreißig Jahre zuvor ein Neugeborenes fortgeschafft und unter einem Heuschober ausgesetzt zu haben. Die Verteidigung focht Charles’ Eigennutz und Glaubwürdigkeit an; Zeugen bestätigten den damaligen Fund und spätere Vertraulichkeiten. Eine zeitgenössische Streitschrift berichtet von einem Schuldspruch samt Hinrichtung, überliefert jedoch einen ungelösten Widerspruch zwischen den Jahren 1724 und 1727.

Folgt man Charles Horne, so endete der nächtliche Ritt nach Annesley in jenem Augenblick, als William ihn hieß, auf dem Wege zu verharren; der ältere Bruder ritt allein weiter mit dem Sack, in welchem ein drei Tage altes Kind lag. Jahrzehnte verstrichen, ehe Charles diese Szene vor einer Jury schilderte. Vor den Assisen von Nottingham stützte sich das Verfahren auf die Erinnerung an einen längst vergangenen Fund und auf eine weitaus verfänglichere Frage: Weshalb brach er erst jetzt sein Schweigen?

Die Streitschrift von 1760 verortet die Brüder im väterlichen Hause zu Butterly in Derbyshire und das Ablegen des Sackes im Kirchspiel Annesley in Nottinghamshire. Sie hebt indessen mit einem Widerspruch an, den man nicht verschleiern darf. Ihr Titelblatt kündet von einem im Jahre 1724 begangenen Mord; die Anklageakte und das Zeugnis des Charles verlegen die Tat in die Mitte des Februars 1724, und die Schrift nennt einen drei Tage alten Knaben. Die Einleitung wiederum berichtet, im Frühjahr 1727 habe eine Tochter der Familie einen Knaben geboren, der hernach unter einem Heuschober aufgefunden worden sei. Das Pamphlet löst diese Kluft nicht auf. Der Prozess betraf unverkennbar das drei Tage alte Knäblein und die Anklage vom Februar 1724; die Begebenheit von 1727 verbleibt als unstimmige Einleitungsvariante, nicht als ein in das Verfahren einzureihendes Faktum.

Als der Knabe gefunden wurde – so die 1759 vernommenen Zeugen –, lag der Sack unter einem Heuschober, welcher John Gellstrop gehörte. John Wootton, der das Vieh fütterte, habe das Bündel mit der Heugabel angestoßen und über eine Hecke geworfen. Thomas Limb gab an, man habe den Sack in seinem Hause geöffnet, worauf seine Ehefrau ein totes, bereits erkaltetes Kind daraus hervorgezogen habe. Mary Hall entsann sich, sie habe den Knaben ans Feuer gehalten und gerieben, um ihn ins Leben zurückzurufen. John Weightmen, der den Leichnam besichtigte, bemerkte weder Male noch Quetschungen; er hielt Kälte und Auszehrung für die Todesursache. Diese Männer vermochten das Auffinden und den augenscheinlichen Zustand des Kindes zu bezeugen; keiner von ihnen behauptete indessen, gesehen zu haben, wer den Sack unter das Heu gelegt hatte.

Die Antwort auf diese Frage stammte in den gedruckten Akten von Charles. Er berichtete, wie William ihn um zehn Uhr abends Mitte Februar 1724 in einer Stube des väterlichen Anwesens aufgesucht habe. Sein Bruder habe ihm bedeutet, er müsse ihn zu Pferde begleiten. William holte den drei Tage alten Säugling aus der Gesindekammer hinter der Küche, woraufhin sich beide Männer in den Stall begaben. Charles bestieg Robin; William wählte eine kleine braune Stute. Das Kind wurde in einen langen Leinensack gebettet, den man vor Gericht als Wäschesack beschrieb. Charles will ihn offengehalten haben, während William das Kind hineinlegte, um daraufhin die Öffnung zuzuschnüren.

Sie brachen nach Annesley auf, fünf Meilen entfernt, wie vor Gericht verzeichnet wurde. Als sie sich dem Orte näherten, fragte William, ob das Kind noch lebe. Charles sagte aus, er habe seine Wange an das Antlitz des Säuglings gelegt und dies bejaht. Daraufhin nahm William den Sack, wies Charles an, auf dem Wege zu warten, und verschwand für etwa eine Viertelstunde. Nach seiner Rückkehr habe er erklärt, er habe das Kind an einen Heuschober gelegt und mit Heu bedeckt. Dieser Bericht war keine am Tage nach dem Tode aufgenommene Deposition: Charles gab an, das Geheimnis auf Geheiß ihres Vaters gehütet und erst viele Jahre später offenbart zu haben. Der Verzug entwertete sein Wort nicht gänzlich, bildete jedoch den eigentlichen Angelpunkt des Verfahrens.

Charles legte dar, der Vater habe wenige Tage nach dem Ritt von der Sache erfahren, als Benjamin Jackson ihm zugetragen habe, unter dem Heu sei ein Kind gefunden worden. Der Vater, so Charles, habe ihm daraufhin befohlen, niemals ein Wort darüber zu verlieren. Er wiederholte diese Anschuldigung lange vor der Festnahme gegenüber mehreren Personen: gegenüber John Kelsall, Bekannten in Derby, Pächtern von William sowie gegenüber John White, den man während einer schweren Krankheit an sein Lager gerufen hatte. Mehrere Zeugen bestätigten, dass Charles ihnen von dem Kinde berichtet und dessen Tod seinem Bruder zur Last gelegt habe. Sie bezeugten damit, dass der Vorwurf keineswegs neu war; doch vermochte keiner dieser Zeugen durch das bloße Nacherzählen zu beglaubigen, was sich wahrhaftig auf jener Landstraße zugetragen hatte.

Die Streitschrift verklärt diese Eröffnung zu einem Werk der Vorsehung und zeichnet William als geizigen, verhassten Gutsbesitzer. Ein derart feindseliges Porträt besitzt jedoch keine juristische Beweiskraft. Den Prozessakten zufolge brach Charles sein Schweigen erst nach einem Zwist mit dem Bruder, zu einer Zeit, als Verwandte bereits einen Haftbefehl erwirken wollten, um William über den Tod des Kindes zu befragen.

Eben diese Schwachstelle suchte die Verteidigung auszunutzen. Mehrere Zeugen sagten aus, Charles habe gedroht, er werde William an den Galgen bringen; er habe gehofft, einen Teil des Erbes an sich zu reißen, oder sich erboten, gegen Geld auf eine Aussage zu verzichten. Einer will gehört haben, wie Charles seinem Bruder den Tod wünschte; ein anderer überlieferte die Äußerung, er werde »um sein Leben schwören«, sollte William ihm nicht den Unterhalt gewähren. Wieder andere bekundeten, Charles habe Geld verlangt, um sich ins Ausland abzusetzen, oder er habe William aus schierer Bosheit denunziert. Auch diese Worte wurden vor Gericht unter Eid vorgebracht, wenngleich oft als vage Erinnerung an weit zurückliegende Gespräche. Sie zwangen die Geschworenen, die Glaubwürdigkeit des Anklägers peinlich genau abzuwägen, ohne dass dadurch die übrigen Indizien gänzlich entkräftet worden wären.

Der handgreiflichste Einwand betraf das Gebaren Williams, als die Jagd nach dem Haftbefehl begann. John Turzer, der Gerichtsdiener von Annesley, schilderte die mit Gehilfen durchgeführte Durchsuchung. Sie waren am Abend erschienen, erhielten jedoch keinen Einlass und kehrten am Morgen zurück. Nachdem sie die Räume durchstöbert hatten, bestand Samuel Roe darauf, eine große Wäschetruhe zu öffnen. Beiden Männern zufolge schloss Williams Ehefrau diese schließlich auf, woraufhin William daraus hervorkam. Roe berichtete, er habe ihm die Hand gedrückt und gesagt, Charles sei ebenso schuldig wie er selbst. Das Pamphlet deutet diese Szene als Anzeichen eines bösen Gewissens; sie bleibt jedoch das Zeugnis der Häscher und keine förmliche, vom Gerichtsschreiber aufgenommene Beichte.

Die Flugschrift fügt weitere Äußerungen an, die William zugeschrieben werden. Samuel Smith und Henry Coltman sagten aus, er habe die Angelegenheit als böswillige Nachrede abgetan und vom »Cock-Bag« gesprochen – eine Wendung, die auf den von Charles beschriebenen Sack zielte. John Walker überlieferte die Bemerkung, man könne Charles nicht hängen, ohne auch ihn selbst zu hängen. An anderer Stelle beteuerten Zeugen, William habe jede Verantwortung von sich gewiesen. Dieses Geflecht aus Worten besitzt nicht die Unanfechtbarkeit eines dinglichen Beweisstücks: Jede Aussage ist durch das Gedächtnis eines Zeugen und den Druck des Verfassers gefiltert. Ihr Gewicht bemisst sich allein nach dem Eindruck, den sie auf die Geschworenen machten, deren Spruch das Pamphlet nur knapp zusammenfasst.

Vor Schranken fiel Williams Verteidigung bündig aus: Er beteuerte, von dem Verbrechen nichts zu wissen, und erklärte, er werde von Leuten verfolgt, die ihm nach Leben und Gut trachteten. Dieser Punkt war nicht ohne Belang. Charles hatte eine unmittelbare Beteiligung an der Fortschaffung des Säuglings eingeräumt, und seine Widersacher unterstellten ihm handfeste Erbschaftsinteressen. Gleichwohl sprachen diese Entlastungszeugen vornehmlich von Drohungen und Geldforderungen; die Schrift vermerkt ausdrücklich, dass kein einziger von ihnen eine unmittelbare Aussage über die Nacht des Fundes machen konnte. Die gedruckten Akten enthalten weder ein lückenloses Protokoll noch die Aufzeichnungen des Richters. Sie erlauben es nicht, jede Nuance der Plädoyers nachzuzeichnen, sondern nur jene Erklärungen, die der Verfasser der Nachwelt überliefern wollte.

Der Prozess begann am Samstag, dem 10. August 1759, vor dem Obersten Richter Sir Thomas Parker. Die Anklageakte beschrieb die William zur Last gelegten Handlungen: Er habe ein männliches, lebend geborenes und drei Tage altes Kind in einen Wäschesack gesteckt, es auf ein freies Feld bei Annesley geschafft und dort zurückgelassen, preisgegeben und ausgesetzt. Der Tod sei die Folge dieser Kette von Handlungen gewesen. William bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung währte laut der Schrift nahezu neun Stunden; nach der Zusammenfassung des Richters zogen sich die Geschworenen etwa eine halbe Stunde zurück und verkündeten sodann ihren Schuldspruch. Der Quelle zufolge wurde das Todesurteil auf der Stelle verhängt.

Mehr als dreißig Jahre lagen zwischen der mutmaßlichen Tat und dem Urteil. Charles’ Erzählung war in der Nachbarschaft umgegangen, ohne sogleich zu einem Gerichtsverfahren geführt zu haben. Dem Pamphlet nach zögerte ein Friedensrichter in Derbyshire angesichts der verflossenen Zeit und der Furcht, eine ganze Familie ins Verderben zu stürzen; der Verfasser nennt jedoch kein Aktenstück, das dies belegte. Der Fall ging daraufhin an die Behörden von Nottinghamshire über. William wurde eingekerkert, ersuchte vor dem Court of King’s Bench vergeblich um Entlassung auf Kaution und harrte der Sommerassisen.

Nach dem Urteil baten Einwohner um Aufschub, damit sich der Verurteilte auf das Sterben vorbereiten könne. Der Richter gewährte zunächst eine Frist von einem Monat, hernach weitere Aufschübe. Das Pamphlet behauptet, William habe diese Frist mit Gnadengesuchen vertan, und wirft ihm vor, seine Schuld nicht eingestanden zu haben. Diese moralischen Verurteilungen entspringen der Feder des anonymen Verfassers, welcher den Verurteilten einen Frevler nennt und die Begebenheit zu einem Lehrstück göttlicher Vorsehung ummünzt. Die gesicherte Tatsache in seinem eigenen Bericht nimmt sich nüchterner aus: Die Vollstreckung wurde aufgeschoben, und William ward am 11. Dezember 1759 hingerichtet.

Das Verfahren schloss mithin mit einer Hinrichtung, ohne dass der heutige Leser die beiden Brüder unmittelbar vernehmen oder ein amtliches Protokoll einsehen könnte. Der Bericht stellt eine späte Anklage, übereinstimmende Indizien über den Fund des Kindes und eine Verteidigung nebeneinander, welche den Leumund und die Beweggründe des Anklägers angriff. Er bewahrt überdies einen zeitlichen Widerspruch, den sein Verfasser nicht aufzulösen vermag. In diesem Zwischenraum – zwischen einem Ritt, von dem man erst nach fünfunddreißig Jahren sprach, einem Familiengeheimnis und dem Urteilsspruch von 1759 – verbleibt die brennendste Frage der Akte: nicht, was die Streitschrift uns über William glauben machen will, sondern weshalb die Geschworenen der Kette von Zeugenaussagen Glauben schenkten, die man vor ihnen ausbreitete.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Der Torschlüssel

Eigenständige historische Novelle, angeregt durch das von zwei Erben gehütete Schweigen und eine Anklage, die erst nach Jahrzehnten laut wird. In einer fiktiven Hafenstadt bezichtigt der Sohn eines Reeders seine Schwester, vor dem Ruin des Vaters eine Schiffsladung sabotiert zu haben. Der verrostete Schlüssel zu einem Speicher taucht bei einem ehemaligen Handlanger auf, doch jeder erinnert sich an ein anderes Schloss und eine andere Nacht. Eine Gerichtsschreiberin muss scheiden, was sie selbst sah und was man ihr zutrug, während der Erbstreit jeden Zeugen zur Partei macht. Stimmen Sie für diese Novelle – eine dichte Untersuchung über das Gedächtnis, den Besitz und den Preis des Schweigens.

Stimmen werden geladen…

Roman

Die Kammer der Zeugen

Eigenständiger Kriminalroman. Eine Archivarin entdeckt, dass drei Depositionen aus einem dreißig Jahre zurückliegenden Fall von derselben Hand niedergeschrieben wurden, obgleich sie verschiedenen Personen zugeschrieben sind. Das Verbrechen – das Verschwinden eines Erbschaftsregisters – wird nie durch ein einzelnes Geständnis aufgehellt: Ein alter Familienzwist, ausstehende Pachtzinse und ein Drohbrief lenken den Verdacht bald hierhin, bald dorthin. Die Nachforschungen führen durch Dörfer und Gerichtssäle, bis ein Rechenfehler im Datum offenbart, wann die gemeinsame Legende ersonnen wurde. Stimmen Sie für diesen Roman, wenn Sie Rätsel schätzen, in denen die Akte selbst zum Tatort wird.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die Erben des Schweigens

Fiktive Kriminaltrilogie um eine Untersuchungsrichterin, die alte Familienhändel neu aufrollt, sobald private Nachlässe den Besitzer wechseln. Im ersten Band treibt ein verschollenes Testament zwei Schwestern dazu, einen Vetter der Brandstiftung zu zeihen; im zweiten nähren Briefe aus einem Hospital den Verdacht, ein Säugling sei vertauscht worden; im dritten widerruft der Zeuge eines lange verjährten Mordes seine Aussage just in dem Augenblick, als das Gut veräußert werden soll. Jedes Werk birgt ein eigenes Verbrechen, eigene Verdächtige und eine in sich geschlossene Auflösung. Die Reihe ergründet, wie die Zeit Erinnerungen verformt und wie weltliche Güter das Gewissen beugen. Stimmen Sie für diese Trilogie dreier gehaltvoller Kriminalfälle um vererbte Geheimnisse.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Durchsicht der Druckschrift A Genuine Account…, 3. Aufl., 1760: 8.054 OCR-Wörter, Titelblatt und Druckseiten 1–28 (Wellcome-Digitalisat S. 4, 6–31), SHA-256 436ef4809669ddeb02b7ec3026a0dd809e457267ca0ebbfe6e4ef51707e0c7ec. Die PDF-Datei enthält den digitalen Umschlag samt Bibliotheksnotiz, eine Leerseite und eine nachgebundene Broschüre über Mungo Campbell; diese Teile wurden für den Text nicht herangezogen. Die Abbildungen des Titels, der Angabe »Spring of the Year 1727« und des Urteilsspruchs wurden abgeglichen. Der Bericht stellt kein amtliches Gerichts- oder Sitzungsprotokoll dar. Er weist einen ungelösten Widerspruch auf: Titel und Anklageakte datieren die Tat auf 1724, was Charles Horne im Prozess bekräftigte; die Einleitung verlegt die Geburt des Knaben, der unter dem Heu gefunden worden sein soll, in das Frühjahr 1727. Der vorliegende Text folgt für die verhandelte Anklage den Prozessakten und verschmilzt die beiden Daten nicht. Die von den Findern überlieferten medizinischen Befunde sind zeugenschaftliche Wahrnehmungen und Laienurteile, kein gerichtsmedizinisches Gutachten im modernen Sinne. Der Tonfall göttlicher Fügung und die Schmähungen gegen William entstammen der Feder des anonymen Verfassers. Der Schuldspruch, die Todesstrafe, die Aufschübe und die Hinrichtung am 11. Dezember 1759 sind durch die Druckschrift überliefert. Öffentliche Quelle: Wellcome Collection, Nachweis und Digitalisat in source-meta.json verzeichnet.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts