Am Sonntagmorgen des 14. Juli 1861, zwischen acht und neun Uhr, wandelte der König von Preußen ohne Bedeckung auf der Lichtenthaler Allee zu Baden-Baden. Ein junger Mann war ihm bereits zweimal begegnet und hatte ihn jedes Mal ehrerbietig gegrüßt. Bald darauf gesellte sich Graf Flemming, der preußische Gesandte am badischen Hofe, zu dem Monarchen. Nach wenigen hundert Schritten trat der Fremde von hinten heran und feuerte aus einer Entfernung von vier bis fünf Schritten mit einer zweiläufigen Terzerole. Eine Kugel ging fehl; die andere durchschlug den Mantelkragen und streifte das Halstuch. Wilhelm spürte ein Brennen am Halse. Die Wunde blieb geringfügig, doch die Tat war mit voller Absicht geschehen.
Der König wandte sich um. Der Graf rief aus, wer geschossen habe. Der junge Mann erwiderte, er sei es gewesen, und bestätigte unverhohlen, auf den König gezielt zu haben. Die Waffe und einen Regenschirm hatte er ins Gras geschleudert. Rechtsanwalt Süpfle warf den Attentäter zu Boden, während der Landesherr gebot, ihm kein Leid anzutun. Man schaffte ihn in einer Droschke zur Polizeidirektion. Auf der Fahrt gab er sich gegenüber Flemming als Leipziger Student zu erkennen und händigte seine Brieftasche aus: Eine Fotografie des Königs sowie ein Schreiben legten darin die Beweggründe des Anschlags dar. Das Papier, datiert vom Vortage zu Baden, trug eine Unterschrift, die in der Faksimile-Wiedergabe als „Oskar Beder“ erscheint.
Hatte die Tat nur wenige Augenblicke beansprucht, so verlieh ihr der Brief sogleich eine Vorgeschichte. Becker erklärte darin, er glaube nicht daran, dass der König die deutsche Einheit herbeiführen könne. Er hoffe, seine Tat werde die Nation aufrütteln und die Fürsten zum Handeln zwingen. Wohl wisse er, so hieß es weiter, dass seine eigene Zukunft damit vernichtet sei und viele seinen Entschluss verurteilen würden; dennoch erachte er sein Selbstopfer als heilsam. Diese Erklärung war kein nach der Festnahme eilig ersonnenes Geständnis. Bereits am Vorabend hatte er das schriftlich niedergelegt, was er die Triebfeder des Attentats nannte.
Bei der Leibesvisitation Beckers im Gefängnis entdeckte man dreizehn Bleikugeln und zwanzig Zündhütchen; eine Durchsuchung seiner Kammer im Gasthof „Zur Blume“ brachte weitere Projektile, eine zweite Pistole sowie Ladegerät zutage. Das Kapitel des Neuen Pitaval berichtet, er habe Leipzig zwei Tage zuvor verlassen, Erkundigungen über die Gewohnheiten des Königs eingezogen und ein Lichtbild erworben, um dessen Züge genau einzuprägen. Ein Dienstmann, der sein Gepäck trug, hatte ihm die Ähnlichkeit des Bildes bestätigt; ein Hotelbursche wies ihm die morgendliche Spazierroute des Monarchen. Im Schießen hatte sich Becker mit Sparig geübt, einem Handlungsgehilfen, dem er Sprachunterricht erteilte. Sparig hegte keinen Argwohn gegen das Vorhaben. So schälten sich hinter der Kaltblütigkeit, die der Gefangene nach seiner Arretierung an den Tag legte, die sorgsame Vorbereitung, das Heranpirschen und schließlich der Schuss deutlich heraus.
In den Verhören leugnete Becker anfänglich weder seine Tötungsabsicht noch die Bedeutung, die er seiner Tat beimaß. Er hielt das Tempo der deutschen Einigung für viel zu schleppend und warf dem Monarchen Unfähigkeit vor. Er berief sich auf das Vorbild Italiens und den Anschlag Orsinis, von dem er wähnte, er habe der italienischen Einheit den Weg gebahnt. Er bekannte, er habe den König töten und durch sein eigenes Opfer einen politischen Umschwung erzwingen wollen. Eine persönliche Rache stritt er ab. Seine Schilderung erhob den verfehlten Königsmord zum Werkzeug der Weltgeschichte.
Die Anklage, welche den Geschworenen vorgelegt werden sollte, war indes enger gefasst: Sie lautete auf versuchten Mord und klammerte das weitgreifende Unternehmen des Hochverrats aus, das Becker gleichfalls verhandelt wissen wollte. Er beklagte sich bitter darüber, dass man ihn nicht wegen eines Verbrechens gegen den Deutschen Bund belange – eine Klage, die seiner Tat nach seinem Dafürhalten erst das gehoffte politische Gewicht verliehen hätte. Seine Beschwerde wurde verworfen. In einem Briefe aus der Haft räumte er noch immer ein, auf den König gezielt und die Folgen auf sich genommen zu haben; die Aussicht auf zwanzig Jahre Zuchthaus erschien ihm freilich weit weniger glorreich als der ersehnte Märtyrertod.
Alsbald vollzog er einen Sinneswandel. Am 8. September, nach der Zurückweisung seiner Beschwerde, eröffnete er seinem Verteidiger Ree, er habe lediglich ein „Scheinattentat“ verüben wollen. Er behauptete nun, aus einem Lauf geschossen zu haben, den er für ungeladen hielt – nicht um zu töten, sondern um eine moralische Erschütterung hervorzurufen. Er habe sich anfänglich nur deshalb zu einer echten Mordabsicht bekannt, um der Tat mehr Nachdruck zu verleihen und als Märtyrer zu sterben. Briefe aus dem Kreise seiner Familie, so gab er vor, hätten ihn nunmehr bewogen, die Wahrheit einzugestehen, um seinen Angehörigen weiteren Kummer zu ersparen.
Diese Wendung freilich hielt der Waffentechnik nicht stand. Becker beharrte darauf, er habe jenen Lauf gewählt, den er für leer hielt, und die vorherige Ladung nicht bemerkt. Zugleich jedoch hatte er geschildert, wie er Pulver eingebracht und mit dem Ladestock geprüft habe, ob das Rohr frei sei. Die vor Gericht geladenen Büchsenmacher legten dar, dass selbst ein ungeübter Schütze kaum ein bereits geladenes Rohr abermals füllen könne, ohne den Irrtum zu gewahren. König und Zeugen hatten den Knall vernommen; beide Läufe waren entladen worden. Gerade jene Einzelheiten, die Becker zur Glaubhaftmachung seiner Inszenierung anführte, brachten seine neue Version zu Fall.
Das zweite Gefecht entbrannte um seine Zurechnungsfähigkeit. Die Verteidigung berief sich auf eine fixe Idee: Seit frühester Jugend, so führte der Anwalt aus, sei Becker von Politik, großen Männern und dem Sturz von Herrschern besessen gewesen; er habe sich zu einer Tat berufen gefühlt, die andere nicht begreifen könnten. Auch sein zutiefst erschütterter Vater bat darum, in ihm eher einen Geistesverwirrten denn einen gewöhnlichen Verbrecher zu sehen. Er verwies auf frühere Gemütsleiden in der Familie und schilderte eine dauerhafte sittliche Überspanntheit seines Sohnes. Der Verteidiger plädierte keineswegs auf Schuldlosigkeit, sondern rang um die Zuerkennung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit.
Der Gerichtsarzt, Dr. Fueßlin, trat dieser Deutung entschieden entgegen. Er befand, Becker habe die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen sehr wohl ermessen und die Freiheit besessen, sich für oder gegen sie zu entscheiden. Die Vorbereitungen, der Waffenkauf, die Schießübungen, die Wahl des Tages und sein Verhalten bei der Verhaftung sprächen vielmehr für einen planvollen, wohlüberlegten Entschluss. Der von der Verteidigung bemühte „Wahnsinn“ und die vom Angeklagten selbst behauptete politische Überzeugung führten somit keineswegs zum selben Spruch. Die eine Seite verlangte von den Geschworenen, einen gebrochenen Willen anzuerkennen; die andere hatte den Willen lange Zeit als eigentlichen Quell der Tat gefeiert.
Die Verhandlung vor dem Schwurgericht zu Bruchsal begann am 23. September. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt; Korrespondenten aus zahlreichen Ländern waren herbeigeeilt. Der Staatsanwalt brandmarkte den Anschlag auf das Leben des Königs und wies nach, dass das Märchen vom Scheinattentat vor den materiellen Tatsachen in sich zusammenbreche. Der Verteidiger hielt dagegen, die öffentliche Meinung habe sein Urteil längst gefällt, weshalb das Gericht umso unvoreingenommener den Geisteszustand seines Mandanten wiegen müsse. Auch Becker ergriff ausführlich das Wort. Er beteuerte aufs Neue, für die deutsche Einheit sterben zu wollen, räumte jedoch ein, dass ihn die Version des Scheinattentats nunmehr der Lächerlichkeit preisgebe. Die Geschworenen zogen sich für eine Stunde zur Beratung zurück.
Sie bejahten die Schuldfrage hinsichtlich des versuchten Mordes und verneinten die Einrede einer verminderten Zurechnungsfähigkeit. Der Gerichtshof verurteilte Becker zu zwanzig Jahren Zuchthaus sowie zur lebenslänglichen Landesverweisung. Er nahm das Urteil ohne Widerspruch auf und tröstete sodann seinen herbeieilenden, in Tränen aufgelösten Bruder. Am folgenden Tage verzichtete er auf Rechtsmittel und trat die Strafhaft an. In der Darstellung des Neuen Pitaval bewahrte der Verurteilte seine Haltung; das geschichtliche Drama, das er mit Blut hatte schreiben wollen, schloss in der nüchternen Gestalt einer langjährigen Zuchthausstrafe.
Diese Darstellung folgt dem historischen Rückblick „Das Attentat auf Se. Majestät den König Wilhelm I. von Preußen in Baden-Baden. (1861.)“, erschienen im Neuen Pitaval im Jahre 1862. Die Namensform Oskar Wilhelm Becker deckt sich mit den Akten des Landesarchivs Baden-Württemberg. Das Faksimile des Pitaval lässt bei der Namensnennung und der Brieffaksimile-Unterschrift bisweilen die Lesart „Beder“ vermuten; die Texterfassung wechselt zwischen beiden Formen. Wir betrachten dies als Lesefehler und nicht als historisch gesicherten Decknamen. Das Kapitel stellt kein vollständiges Verhandlungsprotokoll dar.
