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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Schottland

Der Spaziergang vor dem Mahle

Im Edinburgh des Jahres 1700 wurde ein Hauslehrer für den Mord an den beiden Söhnen seines Dienstherrn verurteilt. Ein späterer Bericht macht ihren gewohnten Familienspaziergang zum Wendepunkt dieser Tragödie.

Thomas Hunter war der Hauslehrer der beiden Söhne von Mr. Gordon, einem wohlhabenden Kaufmann und Baillie zu Edinburgh. Vor dem Mittagsmahle pflegte er gewöhnlich mit ihnen über die Felder zu wandeln; zumeist schloss sich ihnen auch die Schwester an. Das Kapitel von Camden Pelham schildert, wie ein solcher Tag in einen doppelten Mord umschlug. Dieser retrospektive Bericht führt das Verbrechen auf eine Rachsucht zurück, die just in jenem Hause ihren Anfang nahm, in dem Hunter die Kinder unterrichten sollte.

Der Hofmeister entstammte, jenem Werk zufolge, der Familie eines begüterten Landwirts aus der Grafschaft Fife. Er hatte an der Universität Saint Andrews studiert, die Würde eines Magisters erlangt und sich hernach der Theologie gewidmet. Nach Vollendung seiner Studien trat er als Hausgeistlicher in die Dienste Gordons; man vertraute ihm die Unterweisung der beiden Knaben an, die damals acht und zehn Jahre zählten. Er wohnte bei der Familie, welche aus den Eltern, den drei Kindern, einer Kammerzofe und weiteren Dienstboten bestand. Sein Amt gewährte ihm täglich Zutritt zu beiden Schülern; er war es auch, der sie außerhalb des Anwesens begleitete. Pelham hebt den schneidenden Gegensatz hervor zwischen diesem geistlichen Amte, das der religiösen Erziehung geweiht war, und jener Freveltat, die Hunter letztlich an den Galgen bringen sollte. Schon in der Eröffnung zeichnet er den verurteilten Hauslehrer als Exempel eines sittlichen Absturzes; der Fall wird solcherart zugleich als Mordtat und als unauflöslicher Widerspruch zwischen geistlichem Stand und tatsächlichem Wandel vorgetragen.

Pelham erblickt den Ursprung von Hunters Groll in der Entdeckung eines heimlichen Liebesverhältnisses mit der Zofe. Eines Tages hatten sich beide in das Gemach des Präzeptors zurückgezogen, ohne die Tür zu verriegeln. Die Kinder traten unvermutet ein und erblickten genug, um verwundert zu sein; bei Tische überzeugten ihre unbefangenen Reden die Eltern. Die junge Magd wurde alsbald entlassen. Hunter, den Pelham bis dahin als sanftmütig und gefällig beschreibt, behielt seine Stellung, nachdem er Abbitte geleistet und nach Kräften Genugtuung gewährt hatte. Erst nach dieser Nachsicht, so beteuert der Verfasser, reifte in ihm der Racheplan wider die Kinder. Die Stimmen der Knaben lässt Pelham dabei nicht laut werden; es ist allein der Chronist, der die Entdeckung der Liaison mit dem mörderischen Entschluss verknüpft.

An dem festgesetzten Tage empfingen die Eltern eine Einladung zu einem Mahle in Edinburgh. Mistress Gordon trug Verlangen danach, alle Kinder mitzunehmen; ihr Gatte jedoch widerstrebte dem, und so schloss sich ihnen einzig die Tochter an. Die beiden Knaben verblieben auf dem Landgut nahe der Stadt in der Obhut Hunters. Diesmal vollzog sich der gewohnte Spaziergang nicht in jenem vollen Geleit, das sie sonst begleitete. Die Absicht, auch das junge Mädchen umzubringen, war mithin vereitelt; Pelham schreibt, Hunter habe dennoch an seinem Anschlag gegen die beiden Söhne seines Wohltäters festgehalten.

Sie wanderten durch die Fluren und ließen sich alsdann zur Rast nieder. Die Knaben entfernten sich ein wenig, um Schmetterlinge zu haschen und die wilden Blumen zu pflücken, die umher blühten. Währenddessen bereitete Hunter ein Taschenmesser vor. Als er die Kinder wieder zu sich rief, hielt er ihnen bitter vor, sie hätten den Eltern hinterbracht, was sie einst belauscht hatten, und kündigte an, er werde sie nun töten. Entsetzt wandten sich die Knaben zur Flucht; er setzte ihnen nach und holte sie ein. Pelham berichtet, er habe einen der Knaben zu Boden geworfen und sein Knie auf dessen Brust gepresst. Alsdann ermordete er zunächst den Bruder des niedergehaltenen Kindes, indem er ihm mit dem Messer die Kehle durchschnitt; hierauf brachte er auch jenen um, den er bereits bezwungen hielt. Diesen letzten Streich schildert der Verfasser nicht näher.

Die Tat trug sich am hellen Tage zu, keine halbe Meile von Edinburgh entfernt. Ein Edelmann, der auf dem Castle Hill wandelte, gewahrte das Geschehen, eilte den Kindern zu Hilfe und schlug Lärm, auf dass der Mörder ergriffen werde. Hunter wandte sich daraufhin dem Fluss zu – laut Pelham in der Absicht, sich darin zu ertränken. Daran ward er gehindert, überwältigt und in Gewahrsam gebracht; die schreckliche Kunde gelangte unverzüglich an die Eltern. So zerbrach jene gewohnte Alltäglichkeit, die es dem Hauslehrer erlaubt hatte, mit den Knaben allein zu verweilen: Ein Vorübergehender hatte den Überfall erblickt, und sein Weckruf verhinderte, dass Hunter in den Fluten verschwand.

Das Kapitel schreitet rasch von der Verhaftung zum Urteilsspruch fort. Pelham beruft sich auf ein altes schottisches Gesetz, wonach ein Mörder, an dessen Kleidern man das frische Blut seines Opfers fand, unverzüglich vor dem Sheriff-Gericht verklagt und binnen dreier Tage hingerichtet werden musste. Er schreibt, eine Geschworenenbank sei zusammengetreten und Hunter habe sich schuldig bekannt. Mit diesem Geständnis verknüpft Pelham ein Wort über die Schwester: Der Angeklagte soll bedauert haben, dass Miss Gordon seiner Rache entgangen sei. Nach Pelhams Logik bekräftigt diese Äußerung den ursprünglichen Plan, alle drei Kinder zu töten. Der gerichtliche Hergang bleibt indessen in wenigen Zeilen zusammengefasst; weder Zeugenaussagen noch Plädoyers werden wörtlich überliefert.

Der Sheriff erkannte auf die Todesstrafe. Pelham schildert ihre Bestimmungen ins Einzelne: Die rechte Hand sollte ihm abgeschlagen, der Verurteilte am Stricke zum Galgen emporgewunden und sein Leichnam hernach in Ketten zwischen Edinburgh und Leith ausgestellt werden; die Mordwaffe sollte durch die abgetrennte Hand getrieben, über sein Haupt erhoben und am Galgenpfahl befestigt werden. Es heißt, das Urteil sei am 22. August 1700 nahe dem Orte der Bluttat in aller Strenge vollzogen worden. Überdies berichtet er, Hunter habe beim Besteigen des Schafotts Gott gelästert: „There is no God—or if there be, I hold him in defiance.“ Dieser Ausspruch beschließt das moralische Bildnis des Biographen, der den schneidenden Widerspruch zwischen jenem Manne, der einst das Evangelium lehrte, und dem Verurteilten hervorhebt, den er als Gottesleugner zeichnet.

Der Leichnam verblieb eine Zeitlang gemäß den Bestimmungen des Urteils am Galgen ausgestellt. Auf Bitten Mr. Gordons wurde er schließlich herabgenommen und in die Nähe des Dorfes Broughton bei Edinburgh überführt. Hatte das Kapitel mit der Hunter anvertrauten Erziehung und dem Vertrauen seines Dienstherrn begonnen, so schließt es mit den öffentlichen Folgen seiner Verurteilung. Dazwischen bilden der Spaziergang der beiden Knaben, der Blick des Passanten und das von Pelham überlieferte Geständnis den Faden der Erzählung. Der Schuldspruch und sein Datum sind zweifelsfrei benannt; die Beweggründe und die gerichtlichen Einzelheiten hingegen bleiben die Behauptungen eines späteren Verfassers, der eher ein moralisches Lehrstück als die getreuen Akten eines Kriminalprozesses überliefert hat.

Dokumentarische Notiz: Camden Pelham, The Chronicles of Crime; or, The New Newgate Calendar, Bd. I, London, T. Miles & Co., 1887, Kapitel „The Rev. Thomas Hunter. Executed for the Murder of His Pupils“; Vorwort datiert auf den 1. Juli 1840. Die Wiedergabe beschränkt sich auf dieses Kapitel, vom Titel bis zur Überführung des Leichnams nach Broughton. Retrospektive Sekundärquelle: Die Motive, das Gerichtsverfahren, das angeführte schottische Recht und die Worte auf dem Schafott gehen allein auf Pelham zurück; zeitgenössische Sitzungsprotokolle werden an dieser Stelle nicht angeführt.

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Camden Pelham, The Chronicles of Crime; or, The New Newgate Calendar, Bd. I, London, T. Miles & Co., 1887, Kapitel „The Rev. Thomas Hunter. Executed for the Murder of His Pupils“; Vorwort vom 1. Juli 1840. Retrospektive Sekundärquelle, kein zeitgenössisches Verhörprotokoll.

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