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Justiz & Skandale · Deutschland

Der Strick der Näherin

In ihrer Stube an einem Strick hängend aufgefunden, scheint Dorothea Storbeck zunächst durch eigene Hand geendet zu haben. Die Obduktion weist jedoch auf ein Erdrosseln hin. Ein junger Mann aus ihrem Umgang gesteht, widerruft und sieht sich alsdann durch den kurz vor der Tat erfolgten Kauf eines Seils sowie durch eine Gegenüberstellung vor Gericht schwer belastet. Die Geschworenen sprechen ihn des Mordes schuldig; das Gericht erkennt auf die Todesstrafe. Weder ein Raub noch ein Liebesverhältnis – beides Gegenstand zahlreicher Gerüchte – ließen sich im Prozess zweifelsfrei erhärten.

Am 20. März 1855 erregte eine an das Fenster eines Berliner Gartenhauses gelehnte Leiter die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden. Die Bewohner des Anwesens wollten Nachschau halten, ob ihre Nachbarin, eine Schneiderin, die man seit mehreren Tagen nicht mehr erblickt hatte, sich in ihrer Wohnung aufhalte. Die Tür blieb verschlossen; man befürchtete ein Unwohlsein oder Unglück. Durch das Fenster gewahrten sie den Leichnam der Dorothea Storbeck, der an einem Strick hing, in einer Stube, worin alles in bester Ordnung schien. Die zuerst herbeigerufenen Ärzte nahmen einen Selbstmord an. Doch die nachfolgenden Entdeckungen wandelten den Anschein einer Verzweiflungstat alsbald in den Verdacht eines Mordes.

Die Storbeck, eine Frau von etwa dreißig Jahren, bewohnte ein gemietetes Zimmer in einem Hause an der Anhaltischen Communication, einem damals noch wenig belebten Verkehrsweg zwischen dem Anhalter und dem Halleschen Tor. Die äußere Zugangstür war verschlossen, doch stak der Schlüssel von außen im Schloss; die innere Stubentür war lediglich angelehnt. Ein Strick umwand ihren Hals und war an der Klinke eines kleinen Küchenschranks befestigt. Ihre rechte Schulter rührte an die Tür, ihr Rücken war dem Ofen zugekehrt. Neben dem Türpfosten zeichnete sich eine Blutlache auf den Dielen ab; Haare klebten im geronnenen Blut, und daneben lag ein Kamm.

Die Gerichtsärzte stellten an der linken Halsseite eine tiefe Strangfurche fest, die unter dem Unterkiefer herlief und sich hinter den Ohren verlor. Die Schlinge hatte sich keineswegs von selbst zugezogen. Bei der Obduktion gelangten die Sachverständigen zu dem Schluss, dass die Storbeck gewaltsam erwürgt und erstickt worden war. Dieses medizinische Gutachten stieß den anfänglichen Augenschein um; es vermochte jedoch weder zu sagen, wer den Strick geknüpft hatte, noch was vor dem Tode im Zimmer vorgefallen war.

Die letzten verbürgten Lebenszeichen der Schneiderin wiesen auf den Sonntag, den 18. März, zurück. Am Nachmittag jenes Tages hatte eine Kundin ihr eine Arbeit bestellen wollen und sie in seltsamer Unruhe angetroffen, das Antlitz geröteter als sonst. Kurz nach vier Uhr wollte ein Tischler sie auf der Straße am Arm eines ihm unbekannten Mannes gesehen haben. Danach vermochte niemand mehr zu bezeugen, sie lebend erblickt zu haben. Am selben Abend vernahm eine junge Magd aus der Nachbarwohnung gegen zehn Uhr einen Schrei oder ein Stöhnen aus der Stube der Storbeck. Sie meinte, die Schneiderin sei wohl an ein Möbel gestoßen; da der Nachtwächter bereits das Haus verschloss, trat sie nicht mehr hinaus.

Die Nachforschungen richteten sich bald auf einen jungen Mann, der mit der Storbeck seit geraumer Zeit verkehrte. Georg Kurt Dietrich Putlitz, zwanzig Jahre alt, hatte das Forstfach erlernt, führte jedoch in Berlin ein unstetes, liederliches Leben. Er hatte der Schneiderin wiederholt Besuche abgestattet; das Pitaval-Kapitel mutmaßt ein intimes Verhältnis, ohne diesen Umstand durch ein unmittelbares Zeugnis zu belegen. Seine Familie, dem alten Adel angehörend, empörte sich über das Aufsehen, das sein Name erregte. Die Quelle bemerkt indessen ausdrücklich, er sei weder Offizier noch wohlhabender Erbe gewesen: Er war der uneheliche Sohn einer unverheirateten Mutter, und sowohl diese als auch die Großmutter lebten in drückender Dürftigkeit.

Schwerer wogen im Zuge der Ermittlungen die Schulden des Putlitz. Handwerkern und Kaufleuten schuldete er an die fünfhundert Taler und war, nachdem er einen Forstdienst quittiert hatte, mittellos nach Berlin zurückgekehrt. Ein Schuhmacher, der ihm Stiefel geliefert hatte, drängte ungestüm auf Zahlung. Diese Bedrängnis machte die Suche nach Geld als Motiv plausibel, doch konnte ein Raub nicht erwiesen werden. Zwei Ringe und Ohrgehänge befanden sich noch an der Leiche; welche Barmittel die Storbeck vor ihrem Tode besessen haben mochte, blieb unaufgeklärt. Lediglich sieben Pfennige wurden vorgefunden. Die spätere Anklage lautete daher allein auf vorsätzliche Tötung, nicht auf Raubmord.

Am 21. März verhaftet, legte Putlitz drei Tage später ein erstes Geständnis vor der Polizei ab. Er gab an, gegen neun Uhr abends bei der Storbeck eingetreten zu sein; dort sei ein Streit über ein Stück Stoff entbrannt, das er ihr im Vorjahr für eine Weste verkauft habe. Er habe die Ware damals als Wolle ausgegeben, obgleich es sich um gewöhnliche Baumwolle gehandelt habe. Seiner Darstellung nach arteten die Vorwürfe der Schneiderin in Handgreiflichkeiten aus; sie habe auf ihn einschlagen wollen, worauf er sie zur Gegenwehr an der Kehle gepackt habe. Beide seien zu Boden gestürzt. Er habe den Hals so lange umklammert gehalten, bis ihre Gegenwehr erloschen sei, und dann erkannt, dass sie tot war.

In dieser ersten Vernehmung räumte Putlitz ein, die Leiche hergerichtet und den Strick an der Schrankklinke befestigt zu haben, um den Anschein eines Selbstmordes zu erwecken. Er beteuerte, nichts entwendet zu haben, und sei sodann durch die Straßen geflohen, um spät in der Nacht bei seiner Mutter einzutreffen. Zwei Tage darauf wiederholte er dieses Geständnis vor dem Untersuchungsrichter. Die erdrückendsten Einzelheiten ließen sich zugleich am Tatort überprüfen: Die Anordnung des Stricks, die Blutspuren und der Zustand des Zimmers stimmten mit mehreren von ihm beschriebenen Zügen überein.

Am 28. März jedoch widerrief er seine Aussagen vollständig. Er behauptete nun, die Begebenheit erdichtet zu haben, um seine Mutter und seinen Oheim, von deren Verhaftung er überzeugt gewesen sei, freizubekommen und seine kranke Großmutter zu schonen. Der Vernehmungsbeamte bestritt entschieden, ihm für ein Geständnis eine solche Freilassung in Aussicht gestellt zu haben. Putlitz behauptete fortan, die Storbeck am fraglichen Abend überhaupt nicht gesehen zu haben, und gab eine lange Reihe von Gängen durch Gewölbe und Schankwirtschaften an. Zeugen vermochten diese Begegnungen jedoch nicht zu bestätigen; ein Wirt und andere Personen verlegten seine Anwesenheit an andere Orte oder konnten sich seiner gar nicht entsinnen.

Über mehrere Wochen hinweg suchten die Ermittler nach materiellen Spuren, um aus dem Widerspruch der Aussagen herauszufinden. Ein junger Mann in forstlicher Kleidung hatte zwei Tage vor dem Tode der Storbeck bei dem Seilermeister Guttschmidt einen Strick erworben. Vor Gericht vermochte Guttschmidt nicht mit Bestimmtheit zu bekunden, dass dieser Kunde Putlitz gewesen sei, beschrieb jedoch eine Tracht, die der seinigen glich. Seine Magd Henriette Hamann hingegen erkannte den Gefangenen bei der Gegenüberstellung unerschütterlich wieder: Er sei es gewesen, der das Seil gekauft habe. Der am Halse der Getöteten gefundene Strick stammte nachweislich aus eben jener Werkstatt. Daraufhin erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage förmlich auf vorsätzlichen Mord.

Die am 31. Juli eröffnete Hauptverhandlung zog eine ungewöhnliche Menschenmenge an. Putlitz bewahrte eine gefasste Haltung und bestritt die Tatsachen mit sichtlicher Gewandtheit. Die Ärzte bekräftigten erneut, dass ein Selbstmord gänzlich ausgeschlossen sei. Die Magd der Nachbarwohnung bezeugte abermals das dumpfe Geräusch, das sie kurz nach zehn Uhr vernommen hatte. Andere Befunde im Zimmer – namentlich die herabgebrannte Lampe und die Reste bereiteten Tees – ließen darauf schließen, dass die Storbeck vor ihrem Ende Besuch empfangen hatte. Für sich allein genommen genügten diese Umstände freilich nicht, um darzutun, dass jener Besucher Putlitz gewesen war.

Die Anklage stützte sich auf das Corpus Delicti des Stricks, das Wiedererkennen durch die Magd Hamann, die erdrückenden Schulden des jungen Mannes, seine schwankenden Einlassungen und die frappante Genauigkeit seines ersten Geständnisses. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass Identifizierungen nach öffentlichem Bekanntwerden einer Tat von bedenklicher Zuverlässigkeit seien, dass Guttschmidt seinen Kunden nicht zweifelsfrei erkannt habe und dass das Geständnis rechtswirksam widerrufen worden sei. Überdies machte die Verteidigung geltend, Polizeibeamte hätten ihm die Einzelheiten des Tatorts während der Haft souffliert. Die Kriminalbeamten erwiderten, er sei unter steter Bewachung gehalten worden und habe das Zimmer seit dem 18. März unmöglich betreten können. Der Bericht des Neuen Pitaval führt diese gegensätzlichen Standpunkte an, ohne ein vollständiges Sitzungsprotokoll zu bieten, anhand dessen sich jedes Wort überprüfen ließe.

Ein Versuch, ein Alibi beizubringen, erfolgte erst spät. Am dritten Verhandlungstage deutete Putlitz ins Publikum auf Bertha Schulz, ein der Polizei bekanntes Frauenzimmer, und behauptete, die fragliche Stunde in ihrer Gesellschaft verbracht zu haben. Sie bestätigte diese Angabe zunächst, geriet dann jedoch ins Schwanken und berichtigte die Zeitangaben dergestalt, dass sie ihm für die Tatzeit kein Alibi mehr bot. Am Ende der Sitzung wurde sie wegen des Verdachts des Meineids in Verhaft genommen. Das Gericht konnte diesen Umschwung zwar nicht als Widerlegung des Alibis werten, doch warf der Vorfall ein bezeichnendes Licht auf die Verzweiflungsschritte des Angeklagten.

Die Geschworenen hatten zwischen drei Rechtsbegriffen zu entscheiden: Totschlag im Affekt, vorsätzliche Tötung ohne Vorbedacht oder Mord. Sie entschieden sich für Mord. Das Gericht verurteilte Putlitz zum Tode durch das Beil. Das Kapitel schildert seine unbewegte Ruhe bei der Urteilsverkündung, erwähnt das Nichtigkeitsgesuch und streift sein Verhalten bis zur Hinrichtung, ohne freilich deren Tag oder Verlauf im Einzelnen zu schildern. Ebenso wenig erwähnt der Bericht, dass ein Raub rechtskräftig nachgewiesen worden wäre. Der Schuldspruch lautete einzig auf den Mord an Dorothea Storbeck.

So schloss die Sache mit einer richterlichen Gewissheit, die ungleich fester stand als der erste Augenschein der Ärzte, doch mit einem Beweggrund, der im Dunkeln blieb. Putlitz hatte zunächst ein minutiöses Geständnis abgelegt, um es hernach zu verwerfen; der Sachbeweis des Seils und die Aussage der Magd stützten den Vorwurf der Anklage, während die Erkennung durch den Seilermeister unsicher geblieben war. Die Schilderung des Pitaval formt das Verhalten des Verurteilten oft zu einem moralisierenden Sittenbild. Der Geschichtsschreiber tut gut daran, von diesem Urteil Abstand zu wahren: Was die Geschworenen erkannten, was die Zeugen beschworen und was der Chronist hineindeutet, sind dreierlei Dinge.

In jener fast unberührten Stube schien der Strick zunächst die einfachste Deutung nahezulegen: Die Storbeck habe allein aus dem Leben scheiden wollen. Die gerichtliche Leichenschau zerstörte diesen Schein; die Ermittlung musste hernach ergründen, wer das Seil zu einem Werkzeug der Täuschung gemacht hatte. Die Anklage verdichtete sich aus kleinen Spuren, dem flüchtigen Geständnis und der Zeugin, die den Käufer des Werkzeugs wiedererkannte. Das Verdikt lautete auf Mord. Doch am Ende der Akten bleiben weder der Raub noch ein Liebesdrama gerichtlich erwiesene Tatsachen. Eine Frau fand den Tod, ein Mann ging aufs Schafott, und das Band, das beide in jener verhängnisvollen Nacht verknüpfte, fügt sich bis heute keiner einfachen Erklärung.

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Novelle (freie Fiktion). Ein Seilermeister erkennt den in der Kammer einer Kundin gefundenen Strick wieder, zaudert jedoch beim Anblick des Gesichts jenes jungen Burschen, der ihn gekauft haben soll. Seine Tochter, die an jenem Tage im Verkaufsraum zugegen war, entsinnt sich eines Details, das kein Protokoll je verzeichnete: Der Kunde verlangte eine ungewöhnliche Länge und ließ das Bund zunächst auf dem Ladentisch liegen. Vor die Schranken des Gerichts geladen, muss sie entscheiden, ob ihr Gedächtnis schwerer wiegt als der Zweifel ihres Vaters. Tat, Personen und Prozessverlauf sind frei erfunden; die Handlung adaptiert nicht den Fall Storbeck.

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Trilogie

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Kapitel des Neuen Pitaval fasst eine Berliner Kriminaluntersuchung und den anschließenden Prozess des Jahres 1855 zusammen, ohne ein lückenloses Protokoll vorzulegen. Es hebt die Wiedererkennung des Stricks durch die Dienstmagd Hamann als ausschlaggebend hervor, während der Seilermeister Guttschmidt den Angeklagten Putlitz nicht mit voller Sicherheit identifizierte. Putlitz legte nacheinander ein detailliertes Geständnis ab und widerrief dieses; die Vorträge von Anklage und Verteidigung werden getrennt wiedergegeben. Das Gericht erkannte auf Mord, nicht auf Raub, den der Chronist ausdrücklich als unbewiesen bezeichnet. Der Bericht schließt mit der Verurteilung zum Tode, spart jedoch die Vollstreckung der Strafe aus.

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