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Justiz & Skandale · England

Der unsichtbare Brief von Twickenham

Florence Hensey, ein in London niedergelassener irischer Arzt, wird wegen Hochverrats verurteilt, nachdem an Pariser Mittelsmänner gerichtete Briefe abgefangen wurden. Ein Aufschub und die königliche Begnadigung wenden die Hinrichtung ab; sein weiteres Schicksal bleibt im Dunkeln.

Das auf Twickenham datierte Blatt schien nur wenige Zeilen höflicher Konversation zu enthalten. Der Schreiber des Postamts hielt es an das Feuer: Unter der gewöhnlichen Tinte trat eine zweite Schrift zutage, mit Zitronensaft verfasst. Sie riet den Franzosen zur Landung an der englischen Küste. Die Ermittler forschten nun nach dem Verfasser dieses Schreibens und nach den Decknamen, unter denen seine übrige Korrespondenz verkehrte.

Florence Hensey stammte aus der Grafschaft Kildare in Irland. Im katholischen Glauben erzogen, erlernte er das Lateinische bei einem Priester, studierte darauf Philosophie zu Saint-Omer und die Arzneikunde in Leiden. Er bereiste Deutschland und die Schweiz, zog nach Italien, darauf nach Portugal, Spanien und Frankreich. Auf diesen Wegen eignete er sich die Sprachen der durchwanderten Länder an. Zu Paris übte er fünf Jahre lang die Heilkunst aus, ohne dass seine Praxis sonderlich gediehen wäre. Er wandte sich nach London, wo seine Kundschaft kärglich und von niederem Stande blieb.

Ein ehemaliger Studienfreund aus Leidener Tagen hatte sich in Frankreich niedergelassen und eine Anstellung beim Staatssekretär in Paris erlangt. Hensey schrieb ihm, um ihn zu beglückwünschen, und bot bei dieser Gelegenheit seine Dienste in London an. Soeben war der Krieg zwischen Großbritannien und Frankreich ausgebrochen. Der Freund schlug ihm vor, Nachrichten über die britischen Rüstungen zu übermitteln. Es folgten Verhaltungsmaßregeln nebst dem Versprechen einer Vergütung. Hensey willigte ein.

Die geforderten Auskünfte waren von handfester Natur: das Verzeichnis der Kriegsschiffe, ihr Zustand, ihre Bemannung, ihre Häfen, ihre Befehlshaber und Bestimmungsorte; die Kopfzahl der Truppen, der Bestand der Regimenter, ihre Quartiere und Garnisonen. Aus seiner ärztlichen Praxis vermochte Hensey derlei nicht zu schöpfen. Zunächst suchte er sich unter die Schreiber der öffentlichen Ämter zu mischen, doch ohne Erfolg; sodann verkehrte er in den Kaffeehäusern, wo die Mitglieder des Parlaments zusammenkamen. Der Arzt galt als unverdächtiger Mann. Ließ sich ein politisches Gespräch nicht vermeiden, so ergriff er Partei für die Regierung und gab sich als Widersacher der Franzosen aus.

Die Nachrichten verließen London auf Umwegen. Hensey sandte sie an einen Korrespondenten in Köln; dieser beförderte sie an einen Mann in Bern, der sie nach Paris weiterleitete. Die Post nahm mithin den Weg über die Schweiz. Die Antwortschreiben kehrten auf ähnlicher Route zurück und trafen unter erborgtem Namen an der Adresse eines Kaffeehauses am Strand in London ein. Betrachtete man das Kuvert, so schien es sich um belanglose Höflichkeiten unter Bekannten zu handeln. Ihre Häufigkeit erweckte jedoch schließlich den Argwohn der Postbeamten.

Der Sekretär ließ gewisse Briefe erbrechen. In jenem aus Twickenham trat die verborgene Schrift zwischen den sichtbaren Zeilen hervor. Die Behörden begnügten sich nicht mit der Prüfung des Papiers: Sie trachteten darnach, den Empfänger zu stellen, der sich im Kaffeehaus einfinden würde. Man bestellte einen Aufspürer dorthin, um die Ankömmlinge zu überwachen. Nachdem Hensey einen Brief in Empfang genommen hatte, begab er sich in seine Wohnung in der Arundel Street; der Beobachter folgte ihm auf dem Fuße.

Am darauffolgenden Sonntag wohnte Hensey nach seiner Gewohnheit der Messe in der Kapelle des spanischen Gesandten am Soho Square bei. Auf dem Rückweg wurde er von zwei königlichen Boten angehalten und an einen sicheren Ort gebracht. Nach mehreren Verhören vor dem Staatssekretär lieferte man ihn in das Newgate-Gefängnis ein. Über seine Privatangelegenheiten schwieg er beharrlich und empfing, seinen Beichtvater ausgenommen, kaum Besuch.

Der Prozess begann vor der King’s Bench zu Westminster am 12. Juni 1758. Die Verteidigung focht zunächst den Gerichtsstand an: Die Briefe seien im Londoner Postamt abgefangen worden, die Anklage aber in der Grafschaft Middlesex erhoben worden. Die Krone erwiderte, einer der Briefe sei auf Twickenham in eben jener Grafschaft datiert. Henseys Sachwalter machten ferner geltend, ein Schreiben, das vor Erreichen des Empfängers angehalten werde, sei nicht »veröffentlicht« worden. Der Ankläger entgegnete, die bloße Einlieferung bei der Post genüge; der Richter hielt fest, eine Botschaft, die dem Feinde Vorschub leisten solle, behalte ihr strafbares Wesen, selbst wenn die Obrigkeit ihrer habhaft werde. Die Verteidigung wandte noch ein, die Briefe schienen nach Holland gerichtet gewesen zu sein, womit Großbritannien sich keineswegs im Kriege befinde.

Die Postbediensteten bezeugten den Empfang und das Erbrechen der Briefe; weitere Papiere waren im Schreibpult Henseys vorgefunden worden. Apotheker, die seine Rezepte zubereitet hatten, erkannten seine Handschrift wieder. Die Verteidigung bestritt auch zwei bei ihm beschlagnahmte Entwürfe: Ein bloßer Schriftvergleich genüge nicht, um sie ihm zuzuschreiben. Die Krone entgegnete, Zeugen hätten Hensey schreiben sehen, und die Urkunden seien in seinem Besitze gefunden worden. Der Gerichtshof ließ die Schriftstücke zu; es oblag den Geschworenen, sie zu würdigen. Am Ende der Verhandlung schlug Mansfield vor, die Geschworenen möchten die Briefe mit in das Beratungszimmer nehmen. Beide Parteien willigten ein. So wanderten die Blätter durch die Hände jener Männer, die über das Leben des Arztes zu befinden hatten. In diesem Handel wog der Weg der Schriften ebenso schwer wie ihr Inhalt: Die Anklage wollte erweisen, dass sie von Hensey herrührten und dem Feinde zugehen sollten. Seine Anwälte führten keine Entlastungszeugen vor; sie beschränkten sich auf formelle Rügen und die rechtliche Tragweite der Korrespondenz.

Während die Geschworenen berieten, zitterte Hensey, erblasste und brach, so Borrow, in Tränen aus. Bei ihrer Rückkehr fand er kaum noch die Kraft, die Hand zu heben. Der Urteilsspruch lautete auf schuldig. Zwei Tage später, am 14. Juni, erging das Todesurteil wegen Hochverrats. Er bat um Frist, sich zu fassen; das Gericht bewilligte ihm einen Monat. Borrow berichtet, Hensey sei im Kerker so weit herabgekommen, dass er Degen und Leibwäsche verpfänden musste, um seine Notdurft zu fristen. Nach all den Studien, Reisen und Briefwechseln, die sein Dasein erfüllt hatten, dienten nun wenige Habseligkeiten dazu, einen Verurteilten zu erhalten, den die Richter bereits dem Schafott überantwortet hatten.

Am für die Hinrichtung bestimmten Tage traf am Morgen ein Aufschub ein. Er wurde alsbald durch ein Stillhalten »nach des Königs Wohlgefallen« ersetzt. Der Schuldspruch war nicht getilgt, doch der Tod nicht länger gewiss. Hensey verblieb in Newgate, derweil sein Bruder, Sekretär und Kaplan des spanischen Gesandten im Haag, sich an den Gesandten Spaniens zu London wandte. Dieser verwandte sich beim englischen Ministerium für ihn. Borrow weiß zu berichten, nach der Thronbesteigung Georgs III. sei schließlich die königliche Gnade erteilt worden und Hensey nach Frankreich abgereist; eine spätere biographische Notiz meldet hingegen, er sei 1759 gegen Bürgschaft entlassen worden und hernach aus den Augen verloren. Beide Darstellungen vermögen den Zeitpunkt seines Fortgangs nicht mit Gewissheit zu bestimmen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Kapitel bei Borrow schließt mit dem vollständigen Satz: »Dr. Hensey’s trial and conviction was in the court of King’s-Bench, on the 12th of June, 1758«, unmittelbar vor der folgenden, Damiens gewidmeten Überschrift. Die abschließende OCR-Zeile ist im vorliegenden Auszug nicht verstümmelt. Eine Notiz im Dictionary of National Biography vermerkt die Entlassung gegen Bürgschaft am 7. September 1759 und verliert Hensey hernach aus den Augen; Borrow hingegen behauptet eine Begnadigung nach dem Regierungsantritt Georgs III. und eine Ausreise nach Frankreich. Der Bericht nennt daher kein gesichertes Datum für seinen Fortgang. Der gesamte Band IV sowie das Faksimile der Prozessakten lagen nicht zur Einsicht vor.

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