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Polizei & Unterwelt · Deutschland

Lips Tullian: Die Briefe, die das Gericht mitlas

Ein entwichener Dieb wähnt sich in der Haft im Besitz eines geheimen Briefwechsels. Doch seine Botschaften über die Beute, alte Schlupfwinkel und das vor den Richtern einzuhaltende Schweigen gelangen zuerst in die Hände der Ermittler.

Der Gefangene forderte seine Kämme, seine Knieschnallen und das Geld, das man ihm noch schuldete. Wer seine Forderungen las, mochte an einen Reisenden glauben, der über die Saumseligkeit seiner Briefpartner ungehalten war. Doch die Kämme sollten in eine Festung geschmuggelt werden; die Adressaten hatten triftige Gründe für ihr Misstrauen; und die Briefe wanderten, ehe sie ihren Empfänger erreichten, durch die Hände jener, die ihren Verfasser auf das Schafott bringen wollten.

Lips Tullian wähnte, sich einen Ausweg bewahrt zu haben. Sein Leib lag in Ketten, doch ein Mitgefangener führte für ihn die Feder, und ein Weibsbild trug die Botschaften aus. Er hatte sogar einen Decknamen für Michael Schmied, seinen einstigen Hehler und Wirt, ersonnen: Alibrunnen – ein Wort, das an einen Aal gemahnte, den sie einst entwendet und in einen Ziehbrunnen geworfen hatten. Dieses gemeinsame Geheimnis sollte bürgen, dass die Bitten wahrhaft von ihm stammten. Niemand ahnte, dass ein geringer Aaldiebstahl je dazu dienen würde, weitaus schwerere Verbrechen ans Licht zu bringen.

Der Empfänger zauderte dennoch. Tullian häufte die Erkennungszeichen: ein Pferd, das ein Hufeisen verloren hatte, eine Schlittenfahrt, eine geteilte Mahlzeit. Bei jedem Zweifel lieferte er eine weitere Erinnerung nach. Die Untersuchungsrichter nahmen fleißig Abschrift. Während die beiden Männer bemüht waren, die Echtheit ihres Bundes zu prüfen, erfuhr die Justiz bis ins Kleinste, woraus dieser Bund geschmiedet war.

Was in den Kisten lag

Dieser Überwachung war eine lange Kette von Diebstählen, Verhaftungen und Ausbrüchen vorausgegangen. Hinter dem Namen Lips Tullian verbarg sich ein Mann, der sich schließlich als Philipp Mengstein bekannte, nachdem er auch als Schönknecht aktenkundig geworden war. Das Dunkel seiner frühen Jahre sollte später die Legenden nähren. Seine Händel mit der Justiz bieten ein unerbittlicheres Bild, in dem erbrochene Türen und geschädigte Opfer schwerer wiegen als die fabelhaften Ursprünge eines Bandenführers.

Am 16. November 1702 hatte er an dem Einbruch in das Haus des Grafen von Beichlingen auf dem Dresdner Altmarkt teilgenommen. Silbergeschirr, Gold und bare Münze waren erbeutet worden. Nach geteilter Beute ritten Tullian und ein Kumpan nach Halle, um ihr Edelmetall zu versilbern. Das schwere Geschmeide hemmt die Flucht; das gemünzte Geld eröffnet neue Wege. Doch gerade dieser Handel verstrickte sie mit Personen, die ihnen auf die Spur kommen konnten.

Auf dem Rückweg trafen die beiden Vorsichtsmaßregeln, um ihr Quartier in Leipzig zu verbergen. Sie entließen ihren Fuhrmann vor dem Stadttor, ließen die Kisten hineinschaffen, übergaben sie nacheinander verschiedenen Trägern und bezogen ihre eigentliche Herberge erst nach vielfachem Wechsel. Das Manöver sollte die letzte Fährte verwischen. Es misslang: Der Hallenser Käufer, unzufrieden mit einem Handel, den sein Weib in seiner Abwesenheit geschlossen hatte, eilte ihnen mit seinem Sohn nach und rief die Obrigkeit herbei.

Vor Gericht erfanden die Festgenommenen eine sonderbare Ausflucht. Sie wollten des Nachts zwei Unbekannten begegnet sein, die eine Kiste trugen; jene Fremden seien geflohen und hätten Gold und Silber im Stich gelassen. Die Fabel hatte den Vorzug, die Beute gleichsam vom Himmel fallen zu lassen. Sie litt an dem Mangel, den Richtern einen Glauben zuzumuten, den weder die Umstände noch die beschlagnahmten Güter rechtfertigen konnten.

Unter der Folter leugnete Tullian standhaft. Der 1716 erschienene Justizbericht belegt die Widersprüche eines Verfahrens, das mangels Geständnisses nicht zur erwünschten Verurteilung führen konnte, die Verdachtsgründe wider den Inquisiten jedoch für gewichtig genug befand, um ihm die Freiheit zu versagen. Auf ein Landesverweisungserkenntnis folgte der Befehl, ihn zum Festungsbau nach Dresden zu verschicken. Von dort entwich er bald darauf mit mehreren Schicksalsgenossen.

Die Türen weichen von neuem

Anfang 1705 abermals in Leipzig ergriffen, verbrachte er rund fünf Jahre im Zuchthaus bei harter Arbeit. Die Chronik legt ihm die Erinnerung an rastlose Nächte und geschundene Arme nach dem aufgezwungenen Tagwerk bei. Die Pein schreckte ihn nicht von den Werkzeugen des Aufbruchs ab. Es gelang ihm, den Abdruck eines Schlüssels des Zuchthauses zu nehmen und das Geheiß zu fertigen, das nötig war, um das Tor zu öffnen.

Zur Neujahrsmesse 1710 gelangte er mit sieben Kumpanen ins Freie. In Niederbobritzsch bot ihm Michael Schmied Unterschlupf. Des Nachts schliefen die Flüchtigen im Heuschober; bei Tage schwärmten sie aus. Man spähte nach Beute, beriet Anschläge, trat zusammen, um sie auszuführen. Die Gotteshäuser des Erzgebirges boten willkommene Ziele.

In Glashütte rühmte sich Tullian, eine Sakristeitür mit gewaltiger Körperkraft erbrochen zu haben. Er stellte seine rohe Stärke gern den Dietrichen geschickterer Diebe gegenüber, die das Schloss zu schonen pflegten. Was er als Bravourstück ausgab, hinterließ eine geschändete Stätte. Die bei diesem Frevel geraubte kostbare Kette sollte später in seinen Geldforderungen aus dem Gefängnis wiederkehren: Ein Teil der Beute stand noch aus. Nicht einmal der Erfolg der Bande bürgte dafür, dass jeder erhielt, was ihm nach Diebesrecht zuzustehen schien.

Am 19. September 1710 trat er in Freiberg dem Passkontrolleur vor die Augen. Der Mann war von Beruf Buchbinder. Tullian konnte die verlangten Pässe nicht vorweisen; er berief sich auf einen Hauptmann, der in der Stadt logiere, und der Zolleinnehmer gab ihm bis zu jenem Quartier das Geleit. Nahe einem Tore, in finsterem Durchgang, brach ein Streit aus. Tullian riss den Degen heraus und stieß zweimal zu. Der Kontrolleur verblutete; herbeieilende Bürger überwältigten den Täter.

Diesmal ging es nicht mehr bloß um die Herkunft von Beutegut. Ein kaiserlicher Diener war in Ausübung seines Amtes niedergestreckt worden. Tullian stritt ab, den tödlichen Hieb mit Absicht geführt zu haben; er erlitt neue Verhöre und die Folter. Nach beendigter Untersuchung beschlossen die Richter, ihn erneut an die Dresdner Festungsbauten zu überweisen, wo er im November 1711 eintraf. Der Tag seiner Rückkehr in die Ketten sollte in späteren Berichten bisweilen mit dem Datum des Mordes verschmelzen.

Der letzte Ausweg

Ein neuer Fluchtplan wurde schließlich verraten. Werkzeuge waren eingeschmuggelt worden; mehrere Mitgefangene bekannten die Anstalten. Tullian leugnete aufs neue. Man legte ihm sechsundzwanzig Tage lang Bande an, die seine Hände auf den Rücken fesselten. Der obrigkeitliche Bericht beschreibt seine Arme als geschwollen und von Wunden zerrissen. Wenn dieselbe Schrift hernach die Freiheit seiner Geständnisse preist, so steht diese Grausamkeit kaum wenige Seiten davon entfernt.

In dieser Festungshaft entspann sich der Briefwechsel mit Schmied. Die Untersuchungsbeamten, gewarnt, ließen den Botengang gewähren. Nun lag vor ihnen ein ganz anderer Stoff als die dem Gefolterten abgepressten Beteuerungen: Geldforderungen, Ratschläge, Ermahnungen, was ein Mann im Verhör einräumen oder verschweigen solle. Die Sprache war dunkel, doch Tullian musste am Ende jede Anspielung deuten. Der Aal im Brunnen fand seinen Platz im Protokoll; mit ihm die unbezahlten Beuteanteile und die Kumpane, die durch Decknamen geschützt werden sollten.

Seine Aussagen zogen eine ungeheure Arbeit der Nachprüfung und Konfrontation nach sich. Die Kommission verfasste über tausend Fragestücke, zu denen weitere Artikel traten. Tullian wurde anderen Angeschuldigten gegenübergestellt; er hielt ihnen Orte, Umstände und Worte vor, die laut den Akten gewechselt worden waren. Die Kommissare rühmten die Nützlichkeit seiner Antworten, sowohl um Mitschuldige zu überführen als auch um fälschlich Verdächtigte zu entlasten.

Er selbst erbat eine gelindere Todesart. Er flehte nicht mehr um Befreiung aus dem Kerker, sondern um die Begnadigung vom Rad zum Schwert. Die in der Druckschrift von 1716 überlieferten Akten machen dieses Gesuch greifbar: Bericht an den Kurfürsten, Reskript, Urteil, landesherrliche Gnade. August gewährte den Gnadenakt. Am 8. März 1715 wurden Lips Tullian und vier Genossen mit dem Schwert vom Leben zum Tode gebracht; ihre Leiber wurden hernach auf Räder geflochten.

Die Kerkertüren hatten sich für ihn für immer geschlossen. Was von seinem letzten Ringen blieb, waren fünf in einem Buche verwahrte Briefe – mit ihren Abrechnungen, ihren Ängsten und ihren nichtigen Dingen. Man erblickt darin keinen verklärten Räuberhauptmann der Wälder, sondern einen Gefangenen, der um ein paar Taler bettelt und glaubt, eine geteilte Erinnerung werde das Misstrauen seines Spießgesellen beschwichtigen. Eben jene Erinnerung aber hatte den Richtern den Schlüssel gegeben, sie beide zu richten.

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Hauptquelle: Des bekannten Diebes, Mörders und Räubers Lips Tullians… (Dresden, Johann Christoph Krause, 1716), digitalisiertes Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek. Vollständige Einsichtnahme in Titel, Vorrede sowie im zweiten Teil in die Seiten 11–28 und 41–49: Verhaftungen, Tötung des Zolleinnehmers, Fluchten, Abdruck der fünf Briefe, Bericht der Untersuchungskommission und kurfürstliche Begnadigung. Die Schrift beruft sich auf gerichtliche Akten, deutet das Geschehen jedoch streng erbaulich; die Geständnisse sind im Kontext der im Text selbst geschilderten Folterungen und Fesselungen zu werten. Der Freiberger Mord wird auf den 19. September 1710 datiert, die Rückkehr nach Dresden auf den November 1711. Legendäre Ausschmückungen, unbelegte Dialoge und spätere Räuberromantik wurden verworfen. Der Wortlaut der Briefe wird inhaltlich getreu zusammengefasst.

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