Der Prozess von Rouen dreht sich um einen Mann, zwei Geburtsurkunden und drei Frauen, von denen die Zeitung berichtet, sie seien noch am Leben. Die dritte ist nicht zugegen: Da sie bereits in Algier vernommen wurde, bedarf es ihres erneuten Erscheinens nicht. Vor den Schranken des Gerichts warten zwei andere darauf, dass die Reihe an sie ergeht – die eine aus Bône herbeigereist, die andere aus Le Havre. Ihre Anwesenheit zwingt den Gerichtshof zu einer handgreiflichen Frage: Welchen Namen hatte der Angeklagte jeweils genannt, auf dass jede einzelne glauben mochte, einen ungebundenen Mann zum Gatten zu nehmen?
Die Verhandlung wird am 9. Februar 1874 vor dem Schwurgericht des Departements Seine-Inférieure eröffnet. Die von dem Gerichtsschreiber verlesene Anklageschrift nennt Jean-Baptiste-Noël Dufour, geboren am 25. Dezember 1824, Sohn der Marguerite Dufour. Er hatte einen Bruder namens Denis, geboren am 30. November 1832. Der Bericht zeichnet ihn als ehemaligen Barbiergehilfen, der sich überdies als Erfinder einer sogenannten Pomade »der tausend Jahreszeiten« ausgab. Im Jahre 1847 war er der Urkunde zufolge bereits wegen Diebstahls zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Dufour beginnt keineswegs damit, diesen Namen einzugestehen. Er bekennt sich erst in der Verhandlung dazu, nachdem er lange behauptet hatte, jener Denis zu sein, dessen Identität er angenommen hatte. Die Voruntersuchung, so berichtet das Blatt, habe die beiden Männer und ihre Lichtbilder einander gegenübergestellt; auch habe sie den wahren Denis ausfindig gemacht. Vor den Geschworenen räumt Dufour seine Identität schließlich ein. Der Gerichtshof befragt ihn zu den Personenstandsurkunden: Im Jahre 1868 hatte er in Le Havre Louise-Adélaïde Hébert unter dem Namen seines Bruders geheiratet und erklärt, am 30. November 1832 in Uchizy geboren worden zu sein. Zu jener Zeit war er bereits verheiratet. Die Anklage trennt die beiden Vergehen: zunächst die Falschangabe von Name und Geburt des Denis gegenüber dem Zivilstandsbeamten, sodann das Eingehen einer neuen Ehe ohne Auflösung der ersten. Der Vorwurf der falschen Erklärung betrifft somit Bestimmungen, die in einer bestimmten Urkunde niedergelegt sind; der Prozess mengt die Heirat von Le Havre nicht mit jener von Algier mengend zusammen, die bereits abgeurteilt ist.
Diese erste Ehe reicht in das Jahr 1853 zurück, doch nennt der Bericht keinen einheitlichen Ort: Zu Beginn wird Bône angeführt, während die Anklageschrift die Heirat nach Clussey verlegt. Marie Gautheron bestätigt in ihrer Zeugenaussage den Tag des 3. Januar 1853, ohne den Ort zu benennen. Sie gibt an, mit Dufour in Bissy-la-Mâconnaise und später in La Ciotat gelebt zu haben. Drei Kinder seien ihnen geboren worden, von denen zwei früh starben. Am 5. Februar 1865 sei sie fortgegangen, um ihr Kind von der Schule abzuholen; bei ihrer Rückkehr war der Gatte verschwunden. Sie habe ihn erst in Algier wiedergesehen, so bekundet sie, just in dem Augenblick, als er im Begriff stand, ein anderes Weib, Mademoiselle Tanse, zu ehelichen. Ihre Anwesenheit vereitelte diesen Bund. Beim Prozess in Rouen bezeichnet der Gerichtsvorsitzende sie als die einzige noch bestehende rechtmäßige Gattin.
Der Anklageakt führt aus, Dufour habe sich nach dem Verlassen Maries im Jahre 1865 nach Bône begeben und sich dort einem Manne namens Faure als Junggeselle vorgestellt, dessen Tochter er zu heiraten gedachte. Marie traf ein und setzte dem Vorhaben ein Ende. Der Bericht fügt hinzu, er sei nach La Ciotat zurückgekehrt, habe dort einen schweren Diebstahl begangen und sei daraufhin nach Afrika geflohen. Von Februar 1867 an erhielt seine Familie keine Kunde mehr von ihm. Dies sind die von der Anklage beigebrachten Tatsachen; der Bericht verliert sich weder in den Einzelheiten jenes Diebstahlsverfahrens noch des afrikanischen Aufenthalts.
In Le Havre gibt Dufour sich für Denis aus. Am 7. Februar 1868 vermählt er sich mit Louise-Adélaïde Hébert. Zwei Monate darauf ist er verschwunden. Hébert stand als Köchin bei einem Herrn Roux in Diensten; sie erzählt, man habe nach zweieinhalb Monaten Bekanntschaft geheiratet. An einem Mittwochmorgen erklärte ihr Mann, er gehe zur Arbeit bei Madame Enault, Perückenmacherin in der Rue de la Vierge. Da er nicht heimkehrte, begab sie sich an jene Anschrift – und fand ihn nicht vor. Man teilte ihr mit, er habe das Schiff nach New York bestiegen. Um sich die zur Eheschließung nötigen Papiere zu beschaffen, so berichtet sie, habe er die Vermittlung der Bruderschaft des heiligen Franz von Regis in Anspruch genommen.
Die Anzeige, die den Fall von neuem vor die Schranken des Gerichts bringt, rührt vom Schwager Louises her. Die zeitliche Abfolge schwankt im Bericht: Zu Beginn heißt es, die Familie der zweiten Frau habe 1871 nach der Lektüre des Berichts über den Prozess von Algier eine neue Klage eingereicht; an späterer Stelle wird präzisiert, eine Nummer des Petit Journal vom 23. April 1873 habe Coffin den verschwundenen Gatten seiner Schwägerin wiedererkennen lassen. Der Zeitungsartikel vermag diese beiden Zeitmarken nicht in Einklang zu bringen, weshalb ich sie getrennt bewahre. Der Prozess von Algier hatte nach der am 20. April 1871 geschlossenen Ehe mit Antoinette Gougualous zu einer Verurteilung wegen Bigamie geführt. Der Verweisungsbeschluss von Rouen zielt auf die Heirat von Le Havre und die Falscherklärungen ab, die sie ermöglicht hatten. Zeugen und Schriftstücke, die Dufours Unterschrift tragen, belegen laut Bericht seine Identität, wenngleich er noch immer seine Unschuld beteuert.
Der Vorsitzende kündigt dem Publikum drei nacheinander angetraute Frauen an; eine von ihnen, Gougualous, fehlt in der Sitzung, weil sie bereits im Prozess von Algier zeugenschaftlich vernommen worden ist. Gautheron und Hébert hingegen erscheinen persönlich. Auf die Frage, ob sie Dufours Frau sei, antwortet die Erstgenannte mit matter Ironie: Sie wünschte wohl, es wäre eine andere. Die Zeitung verweilt bei den Einzelheiten ihrer Kleidung und ihrer Mienen. Dieser Blick gebührt dem Chronisten, nicht den Gerichtsakten. Was für den Gerichtshof zählt, ist schlichter: Jede erkennt den Angeklagten wieder und datiert ihre eigene Heirat.
Hébert berichtet vom Verschwinden; der Vorsitzende befragt sie, wie Dufour sich die Urkunden verschafft habe, und hält ihm sodann vor, er habe die Personenstandsangaben seines Bruders missbraucht. Dufour schweigt. Auf die Frage des Vorsitzenden, weshalb er diese Frauen heiratete, nur um sie alsbald zu verlassen, erwidert er: »Ich wusste nicht, was ich tat.« Der Bericht vermerkt die Heiterkeit im Saale. Er verzeichnet ferner körperliche Erkennungszeichen, die Hébert anführt: eine Tätowierung, die eine weibliche Büste darstellt, eine alte Soldatenwunde, durchstochene Ohrläppchen. Weitere Zeugen werden aufgerufen, um die Identität zu erhärten, doch erachtet die Zeitung deren Vernehmung nach den Geständnissen für belanglos.
Eine weitere Frau tritt auf, um ein Vorhaben zu erhellen, das nicht zur Ausführung gelangte. Louise-Adélaïde Lullier, verwitwete Nuet, führte ein Friseurgeschäft, in welchem Dufour gearbeitet hatte. Nach dem Tod ihres Gatten sprach er von Heirat; sie hätte eingewilligt, »nach Ablauf der neun Monate«. Er forderte Geld von ihr für eine Pomade, die er als sein eigenes Werk anpries: Sie händigte ihm 300 Francs aus, um Fläschchen zu kaufen, lieh ihm weitere 500 Francs sowie 5 Francs für einen Gehilfen. Als er von dannen zog, hinterließ er ihr seine Fotografie. Eine Schatulle, die angeblich ein Toilettenbesteck enthalten sollte, barg nach ihren Worten nichts als alte Knöpfe und Garn. Sie zählt nicht zu den Ehefrauen: Die Zeitung stellt klar, dass er lediglich versucht hatte, sie zu freien.
In Rouen fordert die Staatsanwaltschaft die unnachsichtige Anwendung des Gesetzes. Rechtsanwalt Samuel Frère übernimmt die Verteidigung; der Bericht legt seine Beweisführung nicht dar. Nach dem Resümee des Vorsitzenden sprechen die Geschworenen Dufour schuldig. Der Gerichtshof verurteilt ihn zu acht Jahren Zwangsarbeit und verhängt im Anschluss an die Strafverbüßung zehn Jahre unter der Aufsicht der Hohen Polizei. Er war bereits in Algier wegen der Heirat mit Gougualous zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden; diese zweite Verhandlung richtet über die in Le Havre unter dem Namen Denis geschlossene Ehe.
Der Bericht stellt die bereits in Algier abgeurteilte Verbindung mit Gougualous und die in Rouen erhobene Anklage wegen der Heirat von Le Havre nebeneinander. Er schildert die Verhandlungen von Algier nicht im Einzelnen: Er erinnert an das dortige Urteil und hält fest, dass Gougualous bereits ausgesagt hatte. In Rouen treten Gautheron und Hébert nacheinander vor die Geschworenen; Lullier berichtet gesondert von einem Heiratsantrag, der ins Leere lief. Der Trauschein von Le Havre, der aufgefundene Bruder und das Wiedererkennen sind die Stützen, die das Blatt hervorhebt, um Identität und Bigamie nachzuweisen. Der Bericht verschweigt, was hernach aus den Frauen wurde und aus jener Pomade, die ihnen Reichtum verheißen sollte. Er schließt mit dem Richtspruch und hinterlässt geborgte Namen und Fluchten ohne Wiederkehr.
