Neun Splitter einer Hirnschale und drei Geschosse waren an das Deckblatt einer Gerichtsakte geheftet, die in einem Keller der alten Meißner Festung verwahrt lag. Die Papiere trugen das Datum des Jahres 1697. Sie führten zurück zu einem winterlichen Morgen, zu einem im Mühlgraben verendeten Mann und zu drei Angeklagten, deren Bekenntnisse keineswegs dieselbe Geschichte erzählten.
Am 15. Februar meldete Peter Eulitz, Erbmüller zu Wilßchwitz, dem kurfürstlichen Erbamte Meißen, dass Erasmus Peinler, allgemein der »Bein-Peinler« genannt, tot in seinem Graben liege. Auf dem nahen Fahrweg wies der Schnee Spuren von geronnenem Blut, Schießpulver und Pfropfpapier auf. Unweit davon zeichneten sich tiefe Fußstapfen im Schnee ab. Jenseits des Grabens befand sich ein Keller, dessen sonst wohlverwahrte Tür offen stand; man vermutete sogleich, der Mörder habe dort im Hinterhalt gelegen.
Die Besichtigung des Leichnams wandelte den bloßen Verdacht rasch in die Gewissheit gewaltsamer Tötung um. Drei Geschosse waren in den rechten Schenkel eingedrungen; eines hatte Adern und Schlagadern zerrissen, zwei weitere hatten das Fleisch durchschlagen. Die Kugeln fanden sich in den Kleidern. Die linke Seite des Schädels war derart zerschmettert, dass neun Knochensplitter gelöst und zu den Akten genommen werden konnten. Die Wundärzte erachteten sowohl die Schusswunden als auch die mit einem harten Werkzeug beigebrachten Hiebe als absolut tödlich. Aus diesen Befunden ging indessen noch nicht hervor, wer gefeuert oder die Streiche geführt hatte.
Die Nachforschungen wandten sich den Personen zu, die man in der Umgegend bemerkt hatte. Am Vorabend hatten zwei Reiter bis elf Uhr in einem Wirtshause zu Staucha gezecht und gekartet. Sie führten Degen, doch kein Gewehr bei sich, und wurden als friedfertig und guter Dinge beschrieben. Zwei Männer, welche im Hofe des Floßaufsehers zu Staucha Wache hielten, gaben an, gegen drei Uhr morgens einen Schuss aus dem Grunde vernommen zu haben, gefolgt von dem Schrei: »Ach! Ach!« Sie waren ihres Weges gegangen, im Wähnen, man züchtige einen Jungen oder habe einen Hasen erlegt. Wenig später hörten sie abermals schwere Schläge fallen.
Am folgenden Tage eröffnete sich eine neue Spur. Ein Reiter namens Matthes Möbius hatte einen zerbrochenen Karabiner zu einem Schlosser nach Mügeln tragen lassen, mit dem Begehren, die Waffe eiligst auszubessern. Die Magd, welche den Auftrag überbrachte, erklärte, ihr Herr sei auf der Treppe gestürzt und habe dabei das Gewehr zerbrochen. Bei der Vernehmung stellte Möbius jedoch klar, dass die Waffe in Wahrheit Michael Beck gehörte, einem Reiter eines anderen Regiments. Beck wurde unverzüglich vor seinen Regimentsauditeur geladen. Er gestand fast auf der Stelle ein, Peinler gemeinsam mit Hans Weinert auf Anstiften der Ehefrau des Erschlagenen ermordet zu haben.
Dieses Bekenntnis wies den Ermittlern den Weg in das Peinlersche Schankhaus. Dort trafen sie Weinert am Tische sitzend an und nahmen die Witwe, Maria Peinlerin, fest, die noch mit ihrem neugeborenen Kinde im Wochenbette lag. Die beiden Soldaten wurden von der Militärgerichtsbarkeit befragt, die Witwe zu Meißen verhört. Alle räumten ihren Anteil an der Tat ein, doch wichen ihre Darstellungen derart voneinander ab, dass die Obrigkeit Gegenüberstellungen anordnete. Der Bericht, der aus diesen Verhören erwuchs, trägt mithin den Stempel eines Verfahrens, in welchem jeder Beteiligte die eigene Schuld zu mindern trachtete.
Maria zählte fünfundzwanzig Jahre und gab an, Peinler nur auf Drängen ihrer Eltern ohne alle Neigung geheiratet zu haben. Ihr Ehemann war den Zeugnissen zufolge als Dieb und Hehler berüchtigt. Man erzählte sich, er habe in einer Nachbarmühle ein Kalb gestohlen, den Müller hernach zum Mahle geladen und ihm das gestohlene Tier vorgesetzt. Auch legte man ihm zur Last, auf dem Gute zu Carlowitz ein Gewehr entwendet zu haben und Spitzbuben zu beherbergen, um deren Beute zu versilbern. Dies waren freilich Anschuldigungen und Gerüchte, wie der Berichterstatter sie aufzeichnete; sie dürfen nicht mit rechtskräftigen Urteilen verwechselt werden.
Maria beteuerte, sie habe diese Händel verabscheut und jede Teilnahme daran verweigert. Ihr Gatte habe sie bedrängt, das Diebesgut feilzubieten, und ihr bei Weigerung mit Schlägen gedroht. Die Protokolle schildern sie anfangs als feindselig gegen Weinert gesinnt, der in der Schenke verkehrte und den Peinler für seine Raubzüge zu gewinnen suchte. Allmählich wandelten sich Argwohn und Zank, den Aussagen nach, in ein Buhlverhältnis zwischen der Frau und dem Soldaten. Maria sann darauf, ihren Mann aus der Welt zu schaffen; Weinert willigte ein, da auch er die Denunziationen Peinlers fürchtete.
Mehrere Anschläge schlugen fehl. Maria soll vorgeschlagen haben, Weinert möge ihren Gatten bei einem Einbruch erschlagen, damit es scheine, als hätten die Bestohlenen ihn erlegt. Ein andermal habe sie ihm ein vergiftetes Butterbrot in die Tasche gesteckt. Keiner dieser Anschläge gedieh zum Ziel. Da zog man Beck zu Rate, weil Weinert sich scheute, allein gegen einen Mann anzutreten, der als baumstark, wehrhaft und voller Misstrauen galt. Zu dritt verabredete man einen Hinterhalt am Mühlenübergang.
Am 14. Februar kündigte Peinler seiner Frau an, er wolle in aller Frühe nach Meißen aufbrechen. Sie ließ Weinert durch ihr neunjähriges Töchterlein rufen. Dieser sandte an seiner Statt Beck. Nach dessen Aussage fragte Maria ihn, ob man nunmehr gewiss auf ihren Mann schießen werde. Er mahnte sie, sie laufe Gefahr, peinlich befragt zu werden und sie alle ins Verderben zu stürzen; worauf sie erwiderte, sie werde standhaft schweigen. Beck und Weinert verbrachten den Abend beim Trunk und verbargen sich sodann in der Scheune auf Betten, die Maria bereitet hatte. Gegen zwei Uhr morgens reichte sie ihnen noch ein Glas Branntwein. Später gab sie ihnen vom Fenster aus das Zeichen, dass Peinler das Frühbrot genommen habe und aufgebrochen sei.
Die beiden Soldaten begaben sich in den offenen Keller am Graben. Weinert feuerte zuerst, darauf tat Beck einen Schuss aus dem Karabiner. Verwundet schrie Peinler auf und versuchte, die Böschung hinanzuklimmen. Weinert schoss nochmals mit der Pistole. Der Mann stürzte in den Graben. Die beiden Reiter eilten ihm nach und schlugen derart auf seinen Kopf ein, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Nach Becks Aussage verbog sich der Lauf von Weinerts Waffe unter der Wucht der Schläge, und ein Stück des Kolbens brach ab. Sie durchsuchten den Toten, nahmen das wenige Geld an sich und ließen die Bücher und Äpfel in seinem Sacke unberührt. Dann stießen sie den Leichnam tiefer in das Wasser, bedeckten ihn mit Schnee und wandten sich zur Flucht.
Kurz darauf kam die Frau nieder. Der Geistliche empfahl mit Rücksicht auf ihren Zustand, ihr den Mord vorerst zu verschweigen. Einige Tage verstrichen, ehe Weinert sich zu ihrem Lager stahl und ihr den Vollzug meldete. Die späteren Aussagen widersprechen einander hinsichtlich ihres Verhaltens nach Peinlers Tode. Beck behauptete, sie habe sich vor den Leuten betrübt gezeigt, im Verborgenen jedoch frohlockt; sie entgegnete, sie habe die Trauer nicht geheuchelt, gestand indessen ein, erleichtert gewesen zu sein, des Mannes und seiner Schulden ledig zu sein. Im Verhör bekannte sie, die Gebote Gottes übertreten zu haben, und bejahte die Frage, ob sie Strafe als Mörderin und Ehebrecherin verdiene: »Ja, wohl.«
Die Akte verwahrt gleichfalls die Geständnisse der Reiter und erinnert an ihren Eid auf die Kriegsartikel. Dennoch nennt ihr letztes Blatt weder einen Urteilsspruch noch einen Hinrichtungstag für Beck und Weinert. Die erhaltenen Schriftstücke, wie das Buch sie zusammenfasst, schweigen über ihr weiteres gerichtliches Schicksal. Diese Lücke lässt das Verfahren unvollendet erscheinen, ungeachtet der Genauigkeit der Verhöre und der Sachbeweise.
Für Maria Peinlerin liegt die Spur deutlicher zutage. Nachdem ihr rechtliches Gehör gewährt worden war, urteilte die von dem Gerichte befragte Leipziger Juristenfakultät, dass sie, so sie bei ihrem Bekenntnis beharre oder ihre Schuld anderweitig erwiesen werde, nach altem Rechte in einem Sacke mit einem Hund, einem Hahn, Schlangen und einer Katze ertränkt werden möge. Ihre Bitte um Milderung der Strafe zur Enthauptung mit dem Schwerte fand kein Gehör. Man gestattete ihr den Abschied von Mutter und Kindern und stellte ihr einen Diakonus zum geistlichen Beistand zur Seite. Ein Registraturcharakter vom 23. Juli 1697 bezeugt, dass sie dem Urteil gemäß in einem Sacke in den Fluten der Elbe ertränkt worden ist.
Ein letzter Rechnungsbeleg verzeichnet die Auslagen des Nachrichters: drei Groschen für Stricke und die Leinwand zum Sacke, vier Groschen und sechs Pfennige an den Bildschnitzer für die Fertigung eines Hundes, Hahns, einer Natter und einer Katze. Die Tiere, so bemerkt die Akte, wurden mithin nicht mehr lebendig in den Sack gesteckt; man bediente sich hölzerner Bildnisse. Auf dem von der Zeit vergilbten Blatte waren die Schädelteile und die Kugeln diesen Henkerskosten vorangestellt. Die Akte löst das Rätsel um die beiden Soldaten nicht; sie bewahrt indessen das genaue Zeugnis einer an Maria vollstreckten Strafe und jener künstlichen Bildnisse, die an die Stelle der einst lebendig ertränkten Kreaturen traten.
