Die Barke läuft auf den Sandbänken auf. Ihre Besatzung flieht von Bord, doch die heraneilende Schaluppe der Verfolger setzt ihrerseits auf Grund. Der Weg muss watend durch die Fluten fortgesetzt werden: Nahezu eine halbe Meile, so berichten die Matrosen der Coventry, seien sie durch das Wasser geeilt, um der Flüchtigen habhaft zu werden. An Bord der Loyal Clancarty finden sie Handgranaten, Schusswaffen und Patronentaschen. Vor allem aber führen sie einen Kapitän ab, dessen Geburtsort die Richter kaum minder beschäftigen wird als das Gefecht im Schlick. Wurde Thomas Vaughan in Galway geboren oder auf Martinique? Von der Antwort hängt ab, unter welchem Rechtsbegriff die Richter seinen Dienst für den König von Frankreich erfassen werden.
Am 6. November 1696 wird Vaughan vor dem Old Bailey in London wegen Hochverrats angeklagt. England steht im Krieg gegen Ludwig XIV. Die Anklageakte legt dar, dass der König von Frankreich eine bewaffnete Barke ausgerüstet habe und Vaughan, ein Untertan der Krone, deren Kommando übernommen habe. Er habe auf See gekreuzt, um Schiffe des Königs und seiner Untertanen aufzubringen oder zu vernichten. Vaughan plädiert auf nicht schuldig. Zunächst beklagt er die Last seiner Fesseln; Richter Holt ordnet an, sie ihm abzunehmen, damit er seine Verteidigung ungehindert führen könne.
Richard Crouch, Matrose der Coventry, schildert den Zugriff nahe dem Nore an der Mündung der Themse. Die Clancarty war in der Nähe zweier kleiner Schiffe gesichtet worden, die vor Anker lagen. Als die Coventry herankam, wandte sich die Barke zur Flucht, lief auf die Sandbänke auf und wurde von ihrer Besatzung verlassen. Die englischen Seeleute setzten ihre Boote aus und setzten den Männern im seichten Wasser nach. Etwa fünfundzwanzig Gefangene wurden gemacht. Crouch bekundet, Vaughan habe das Schiff befehligt. Die Gefangenen, so fügt er hinzu, seien aus Frankreich gekommen mit dem Plan, die Schiffe am Nore in Brand zu stecken – räumt jedoch zugleich ein, man habe diese Absicht erst nachträglich „verstanden“. Ein Bekenntnis aus Vaughans eigenem Munde ist es nicht.
Thomas Noden bestätigt die Strandung und die Verfolgung. An Bord fanden die Männer Waffen, Granaten und Patronentaschen. Einige der Gefangenen schienen ihm Franzosen zu sein. Samuel Oldham vermag ihre Herkunft nicht zu bestimmen: Es seien Fremde gewesen, sagt er, doch ob Franzosen oder Holländer, wisse er nicht. Robert Bub berichtet, auch ein englischer Lotse habe von einem Brandanschlag auf Sheerness gesprochen. Nach seiner Aussage griff die Barke die Coventry nicht an; sie drehte ab und floh. Die Anklage will das bewaffnete Kreuzen zur feindseligen Handlung erheben; die Verteidigung pocht auf das Ausbleiben jedes Gefechts und die Widersprüchlichkeit der Berichte.
Zu Beginn der Verhandlung beantragt Vaughan, die Zeugen einzeln und außer Hörweite voneinander zu vernehmen. Der Gerichtshof gewährt diese Maßnahme als eine Gunst, betont jedoch, dass ihm darauf kein Rechtsanspruch zustehe. Die Seeleute haben die Verfolgung gemeinsam erlebt; Vaughan verlangt wenigstens, dass sie getrennt voneinander Rechenschaft ablegen.
Der Streit entzündet sich auch an den Grenzen der Beweisaufnahme. Edmund Courtney will bezeugen, Vaughan habe vor dieser Festnahme ein Zollboot nach Frankreich entführt. Der Verteidiger wendet ein, diese Begebenheit sei nicht in der Anklageschrift enthalten. Das Gericht weist den Zeugen ab: Wenn die Anklage die Art und Weise der feindlichen Parteinahme genau bestimmt habe, dürfe man ihr keinen gesonderten Vorgang hinzufügen. Es gelte, das Angeklagte abzuurteilen, nicht aber im Verlauf der Verhandlung ein weiteres Dossier anzuhäufen.
Bleibt die Herkunft des Angeklagten. Crouch will gehört haben, wie er sich als Ire ausgab. Der Marschall von Dover erinnert sich, Vaughan habe ihn gebeten, ihn als Thomas Vaughan, Iren, einzutragen, bemerkt jedoch, der Mann sei trunken gewesen. Am folgenden Tag, vor einem Friedensrichter, habe er erklärt, er sei Franzose und auf Martinique geboren. Zeugen aus Galway schwören, er sei in ihrer Stadt zur Welt gekommen; einer von ihnen legt einen Brief vor, worin Vaughan ihn bat, nicht als Zeuge zu erscheinen. Für die Krone beweist dieses Schreiben, dass der Angeklagte den Nachweis einer irischen Geburt fürchtete.
Die Verteidigung bestreitet diese Auslegung. Mehrere Zeugen versichern, Vaughan auf Martinique gekannt zu haben. Einer behauptet, dessen Taufe im Hause des Vaters beigewohnt zu haben. Ihre Erinnerungen stimmen nicht völlig überein, und die Anklage hält ihnen die Zeugnisse aus Galway entgegen. Der Anwalt betont die juristische Tragweite: Ist Vaughan ein Ausländer, so ist der Hochverrat nicht erwiesen. Worte, die nach einem Zechgelage fielen, könnten nicht schwerer wiegen als eine Erklärung am folgenden Morgen. Ein Taufregister, das den Streit endgültig entscheiden könnte, liegt dem Gericht nicht vor.
Die juristische Auseinandersetzung erfasst schließlich die Geographie der Anklage selbst. Die Anwälte machen geltend, die Durchfahrt beweise keineswegs ein Kreuzen auf hoher See: Eine Absicht gegen Schiffe bei Sheerness erfülle nicht den Tatbestand einer Kriegshandlung auf offener See. Die Krone entgegnet, die Schiffe hätten auf der Reede vor Sheerness liegen können; der Richter folgt dieser Auffassung. Die Verteidiger bestreiten überdies, dass eine Kaperfahrt ohne Gefecht an sich schon eine feindselige Handlung darstelle. Der Gerichtshof urteilt dagegen, dass ein bewaffnetes Fahrzeug, das so postiert sei, dass es englische Schiffe angreifen könne, die ihm zur Last gelegte Parteinahme bereits verwirkliche. Der Urteilsspruch stützt sich mithin nicht auf einen Kanonenschuss, sondern auf den Auftrag, den die Richter aus Bewaffnung und Ort herleiten.
Zuletzt präsentiert die Verteidigung einen weiteren Thomas Vaughan: einen Mann aus Galway, der vor zehn oder zwölf Jahren verstorben sei und mit dem man den Gefangenen verwechseln könne. Zugleich greift sie die Glaubwürdigkeit der Zeugen der Anklage an. Über den auf den Sandbänken lebend ergriffenen Kapitän legt sich so das Bild eines toten Namensvetters. Der an den Zeugen aus Galway gerichtete Brief bleibt indes in den Händen der Krone; sie sieht darin den Versuch, die Wiedererkennung des Gefangenen zu vereiteln.
Die Geschworenen sprechen Vaughan schuldig. Sein Anwalt beantragt noch die Aufhebung des Urteils: Die Anklageakte habe nicht ausdrücklich festgehalten, dass die Parteinahme für den Feind sich gegen den König gerichtet habe, und ein bloßes Kreuzen sei kein Angriff. Das Gericht verwirft diese Einwände. Es erachtet die Bewaffnung, den Befehl und die Anwesenheit auf See in angriffsbereiter Haltung als hinreichende Parteinahme. Vaughan wird verurteilt und hingerichtet.
Die Barke war genommen, die Waffen waren gezählt, die Männer an Land geführt. Was Vaughans Geburt betrifft, so bleibt dieser Bericht ohne geöffnetes Kirchenbuch und ohne eine Identität, die endgültig von ihrem Doppelgänger befreit worden wäre: nur einander widersprechende Zeugen, der Brief, worin er das Fernbleiben eines Zeugen erbat, und ein Urteil wegen Hochverrats. Die Fesseln, die man ihm abgenommen hatte, um seine Verteidigung zu hören, hatten ihm den Weg in die Freiheit nicht geebnet.
