Es ging auf elf Uhr nachts zu, als der junge Dauba bei einem Holzschuhmacher eintrat. Er erklärte, man habe seinen Vater vermutlich erschlagen, und bat alsdann dringend darum, die Stunde seines Erscheinens zu verfälschen: Sollte man den Handwerker befragen, so möge er aussagen, der Sohn sei schon zwischen sechs und sieben Uhr dagewesen. Zum Lohne stellte er eine Belohnung in Aussicht. Dieses in den Gerichtsakten vermerkte Ansinnen barg im Keim bereits zwei grundverschiedene Erzählungen: In der einen erfuhr ein Sohn soeben von einem grausamen Unglück; in der anderen war es ihm unerlässlich, zu eben jener Stunde an einem anderen Orte gewesen zu sein.
Jean Dauba der Ältere besaß zwei Güter in der Gemeinde Lugant im Departement Landes. Er bewohnte das Anwesen Poncheton gemeinsam mit seinem Sohne, der Schwiegertochter und deren Kindern. Der etwa eine Viertelstunde Wegs entfernte Hof Bacqué wiederum war einer gewissen Jeanne Halibert überlassen. Dauba begab sich häufig dorthin, bestellte die Scholle und brachte mitunter auch die Nacht dort zu. Der Sohn verargte dem Vater bitterlich, was er als Entziehung des häuslichen Vermögens zugunsten dieser Frau betrachtete. Die zeitgenössische Chronik lässt ein Liebesverhältnis vermuten; greifbar bezeugt sie vor allem einen handfesten Familienzwist, dessen Angelpunkt das Erbe bildete und dessen lautstarke Ausbrüche den Nachbarn wohlbekannt waren.
Der Besitz war ohnehin zusammengeschmolzen. Kostspielige Rechtsstreitigkeiten hatten den Verkauf mehrerer Parzellen erzwungen, und eine neuerliche Veräußerung stand im Raum. Der Sohn beteuerte, er blicke für seine Kinder in den Abgrund der bittersten Not. Dieser Groll muss freilich als das gewürdigt werden, was er war: die von ihm selbst vorgebrachte Rechtfertigung seines Zorns, keineswegs aber ein Recht über Leben und Tod des Erzeugers. In einem Hause, in dem mehrere Generationen sich in Mühsal und Brot teilten, stießen das Eigentum des Alten und die Erwartungen der Jungen auf engstem Raume aneinander, ohne denselben Köpfen zu gehören. Die Distanz zwischen den beiden Gehöften war rasch überwunden; die Zwietracht, die dazwischen lag, kehrte an jedem Abend unerbittlich wieder.
Am 15. Dezember 1826 schlug dem Vater auf dem Heimwege eine Flintenkugel an den Kopf. Er überlebte den Anschlag. Seiner Anzeige folgte der Chronik zufolge keine gerichtliche Ahndung, doch lastete der Dorftratsch den Überfall einem gewissen Fiton, genannt Courroc, an. Dieses Gerücht war noch kein Urteil, sollte aber wenige Wochen später zu den Elementen gehören, die dessen Festnahme bewirkten. Eine erste, im Dunkeln gebliebene Bluttat hatte im Dorf einen greifbaren Namen hinterlassen – einen Verdacht, den der zweite Anschlag augenblicklich wieder anfachen musste.
Ein weiterer Vorfall kam zur Sprache: Der kleine rötliche Hund, welcher den alten Dauba stets begleitete, habe vor einem Gebüsch angeschlagen, um alsbald Zeichen freudigen Erkennens zu zeigen. Der Vater habe dahinter seinen lauernden Sohn entdeckt und ihn zur Rede gestellt. Zeugen berichteten ferner von Äußerungen, in denen der junge Mann diesen Auflauf eingeräumt und gedroht habe, wiederzukehren. Es mangelt uns hier an einer unbefangenen, unabhängigen Beobachtung des gesamten Vorgangs; wir kennen ihn nur aus den Klagen des Vaters und den dem Sohne zugeschriebenen Worten. Im Ermittlungsverfahren sollte dieser Episode jedoch entscheidendes Gewicht bei der Ergründung des Vorsatzes zukommen, der weit über die letztlich eingestandene Tat hinausreichte.
Am Abend des 31. Januar 1827 vernahmen die Nachbarn Garrabos und Lespez einen Schuss. Aus der Ferne drangen alsbald Schreie, Hundegebell und Geräusche an ihr Ohr, die sie für Schläge hielten; deutlich erkannten sie die Stimme des alten Dauba. Darauf trat Stille ein. Sie eilten zu seinem Gehöft, trafen dort indes weder Vater noch Sohn an. Ihre Wahrnehmungen lieferten mithin eine ungefähre Stunde, einen mutmaßlichen Ort und das Faktum eines gewaltsamen Überfalls; die Gestalten jener, die da zuschlugen, hatten sie in der Finsternis nicht gesehen. An dieser Unzulänglichkeit vermag auch die Grausamkeit des Gehörten nichts zu ändern.
Tags darauf lief der Hund unablässig zwischen Bacqué und jener Stelle hin und her, wo sein Herr lag. Die Leiche wurde am Nachmittag am Rande des Pfades aufgefunden, den Dauba gewöhnlich für den Heimweg wählte. Man hatte den Toten in einen wassergefüllten Graben geschleift. Die Spuren im Erdreich und die Beschaffenheit der Wunden zeugten von einem langen, qualvollen Todeskampf. Die Chronik verweilt ausführlich beim Verhalten des Sohnes: seinem sichtlichen Zögern, an den Fundort zu eilen, seiner Weigerung, persönlich den Bürgermeister zu benachrichtigen, und dem Schlaf, den er ungerührt während der Totenwache gefunden haben soll. Solche Züge beflügelten das Urteil der Nachbarschaft; die Justiz freilich bedurfte handfesterer Beweise, um von einem üblen Eindruck zur strafrechtlichen Schuld zu gelangen.
Der junge Dauba wurde festgenommen, ebenso Fiton. Der Sohn leugnete zunächst jede Beteiligung, verlangte dann jedoch unvermittelt nach dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter. Vor ihnen legte er ein umfängliches Geständnis ab, worin er seine Mitschuld am Tode des Vaters einräumte, eine vorbedachte Tötungsabsicht jedoch entschieden in Abrede stellte. Die Chronik gibt dieses Geständnis mit einem unstimmigen Datum wieder und nennt den 31. Dezember, obschon das Verbrechen unstreitig am 31. Januar verübt worden war. Wir halten uns an die allgemeine Chronologie der Ereignisse, ohne die Worte der Quelle willkürlich zu glätten, aber auch ohne diesen bemerkenswerten Widerspruch zu verschweigen.
Laut diesem Verhörprotokoll will der Sohn auf dem Wege einem mit einer Flinte bewaffneten Mann namens Duluc begegnet sein, der entschlossen gewesen sei, den Vater zu töten. An diesem ursprünglichen Mordplan habe er, der Sohn, keinen Anteil gehabt. Als der Schuss fiel, habe sich der getroffene Vater auf ihn gestürzt; daraufhin habe Duluc mit dem Gewehrkolben und er selbst mit einer Mistgabel auf den Alten eingeschlagen. Gemeinsam hätten sie die Leiche fortgeschafft. Der Sohn gab überdies an, die Gabel im Strohdach einer Hütte verborgen zu haben, wo sie in der Tat aufgefunden wurde. Sein Geständnis begründete unzweifelhaft seine eigene Täterschaft; zugleich belastete es einen Dritten, dessen Schuld jedoch auf völlig eigenständigen Beweisen ruhen musste.
Duluc wurde arretiert und Dauba gegenübergestellt. Dieser beharrte unerschütterlich auf seiner Darstellung und fügte hinzu, Duluc habe ihm schon vor Zeiten angeboten, den lästigen Vater für ein Entgelt von sechshundert Francs aus der Welt zu schaffen. Die Chronik hält diese Mittäterschaft angesichts der hünenhaften Gestalt des Erschlagenen für plausibel. Eine solche Deduktion ersetzt indessen weder Augenzeugen noch sonstige Sachbeweise für die Identität eines zweiten Angreifers. Ein Geständiger mag hinsichtlich seiner eigenen Handlungen die reine Wahrheit sprechen und dennoch lügen, sobald er andere hineinzieht. Die Schwurgerichtsverhandlung sollte die Geschworenen vor die Pflicht stellen, sorgsam zu trennen, was die Anklage in einem Atemzuge vorbrachte.
Vierzig Zeugen wurden an vier Verhandlungstagen vernommen. Dauba wiederholte sein Schuldeingeständnis, bestritt jedoch weiterhin jede Drohung oder Vorkehrung, die auf eine kaltblütige Vorbereitung hindeuten konnte. Die Anklagebehörde vertrat den Vorwurf gegen Duluc mit großer Schärfe, ließ es hinsichtlich Fitons jedoch an Nachdruck fehlen. Daubas Verteidiger, Maître Laurence, unternahm gar nicht erst den Versuch, die eingeräumte Bluttat zu leugnen; er appellierte vielmehr an die Richter, die mangelhafte Erziehung des Angeklagten und die rohen Vorbilder in dessen Elternhause mildernd ins Gewicht fallen zu lassen. Champagnac kolportiert dieses Plädoyer im herablassenden gesellschaftlichen Ton jener Epoche; wir indessen haben weder das Recht, ländliche Unwissenheit zur bequemen Universalerklärung eines Vatermords zu erheben, noch dem Opfer die Schuld an seinem eigenen Ende zuzuschieben.
Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage bezüglich Daubas und verneinten sie einstimmig für die beiden Mitangeklagten, die augenblicklich auf freien Fuß gesetzt wurden. Es hieße den Ausgang der Verhandlung fälschen, wollte man Duluc als Mörder brandmarken: Die bloße Aussage des Sohnes hatte nicht ausgereicht, ihn zu überführen. Nach dem Strafmaß befragt, flehte Dauba um Gnade für seine vier Kinder, welche die Mutter nunmehr allein nicht ernähren könne. Dieselbe Sorge um deren Auskommen, die er einst gegen die Ausgaben seines Vaters ins Feld geführt hatte, trat nun, vor den Schranken des Gerichts, in furchtbarer Gestalt wieder hervor.
Der Chronik ist zu entnehmen, dass er sein Urteil vernahm; über das genaue Strafmaß schweigt sie sich jedoch aus und erwähnt keine Hinrichtung. Hier müssen auch die historischen Akten enden. Ein Vater war tot, ein Sohn des Vatermordes schuldig gesprochen, zwei Männer freigesprochen; die eigene Zunge hatte den Angeklagten gerichtet, ohne das Verderben jener zu bewirken, die er mit sich in den Abgrund reißen wollte. Was aber die Stunde anbelangt, die er sich vom Holzschuhmacher borgen wollte, so mahnt sie an den Ausgangspunkt jeder Kriminaluntersuchung: Verlangt ein Mensch, man möge seine Anwesenheit um Stunden vorverlegen, so gilt es nicht bloß zu prüfen, wo er war – sondern vor allem, was er in der dazwischenliegenden Zeitspanne ungeschehen machen wollte.
