Am Mittwochmorgen wurde ein junger Mann gebeten, über die Gartenmauer des Anwesens der Familie Franks zu steigen. Eine Nachbarin wünschte zu erfahren, ob das Schwein gefüttert worden sei. Er willigte ein, beugte sich über die Einfriedung des Kobens und wich entsetzt zurück: Mrs. Franks, die man seit zwei Tagen vermisste, lag dort leblos am Boden. Sein Schrei alarmierte den Müller Dudgeon sowie mehrere Nachbarn; diese eilten zum Haus, wo sie Magdalene, die Tochter der Witwe, vorfanden. So wurde, wie Camden Pelham berichtet, die Stille eines Heims, das niemand verlassen wähnte, durch eine alltägliche Verrichtung des Wirtschaftslebens jäh gebrochen – ein Vorgang ohne scheinbaren Zusammenhang mit den Verbrechen, die er ans Licht bringen sollte.
Der Ehemann von Mrs. Franks war drei Monate zuvor verstorben. Als vormaliger Wildhüter von Lord Elcho war er aus dessen Diensten geschieden, als das Alter ihm die Erfüllung seiner Pflichten verwehrte; der Schlossherr, so Pelham, hatte ihm daraufhin ein bescheidenes Auskommen zugesichert. Nach seinem Ableben lebten die Witwe, etwa fünfzig Jahre alt, und die fünfzehnjährige Magdalene allein in einem Hause unweit des Weilers Abbey in East Lothian. Der Bericht verortet das Anwesen etwa hundert Yards abseits des Dorfes, hinter einer über sechs Fuß hohen Gartenmauer. Die Dorfbewohner, an diese Familie und deren stets unverschlossene Tür gewöhnt, hatten in ihrer Abwesenheit kein Anzeichen einer Gefahr erblickt.
Am Sonntag, dem 25. Oktober 1829, besuchten Mutter und Tochter wie gewohnt den Gottesdienst in der Kapelle von Reverend Hogg. Pelham datiert die Morde auf jene Nacht. Er schildert, wie ein Mann zunächst das Gartentor verriegelte und daraufhin versuchte, durch ein Fenster einzudringen, dessen Läden jedoch standhielten. Ein zweites Fenster gab schließlich nach, nachdem mehrere Scheiben zertrümmert worden waren. Der Eindringling durchquerte den Raum, einen Gang sowie die Küche, ehe er die Schlafkammer der beiden Frauen erreichte. Nach der Darstellung des Chronisten fiel Magdalene als Erste dem Angriff zum Opfer; ihre Mutter, die durch die Gartenpforte ins Dorf zu fliehen suchte, wurde dort gestellt und getötet. Es ist dies der Bericht eines Sammlers, der sechzig Jahre nach den Ereignissen schrieb, und nicht das Zeugnis eines benannten Augenzeugen.
Nach den Morden, so Pelham weiter, durchsuchte der Täter die Schubladen und Verstecke des Hauses. Er riss den Verputz um eine kleine Öffnung unter dem Dachgiebel heraus; der Chronist vermutet, dass er dort Geld vermutete. Der Bericht erwähnt, dass Mrs. Franks die Ohrringe ausgerissen, drei goldene Ringe von ihren Fingern gestreift und eine silberne Taschenuhr entwendet wurden. Eine genaue Aufstellung der geraubten oder wiedergefundenen Geldbeträge fehlt indes. Diese Gegenstände entstammen Pelhams Erzählung; sie ersetzen keine Zeugenaussagen, die in dieser Quelle nicht überliefert sind.
Am Montag und Dienstag blieben Mrs. Franks und ihre Tochter ungesehen. Ihr Ausbleiben befremdete die Nachbarn nicht, da man annahm, sie weilten zu Besuch bei der Schwester der Witwe in North Berwick. Eben dieses Verwandtschaftsverhältnis lenkte den Verdacht bald auf Robert Emond, den Ehemann jener Schwester. Er hatte in North Berwick gewohnt; Pelham berichtet, er habe offene Abneigung gegen seine Schwägerin gehegt und ihr mit Rache gedroht, da er sie für Zwistigkeiten in seiner Ehe verantwortlich machte. Dies sind die Motive, die der Kompilator zur Begründung des behördlichen Verdachts anführt. Die Quelle enthält weder die vollständigen Ermittlungsakten noch die Vernehmungsprotokolle, die eine genaue Würdigung dieser Verdachtsmomente erlauben würden.
Emond wurde wenige Tage nach der Entdeckung festgenommen. In Liverpool legte er Pelham zufolge gegenüber dem Polizeibeamten Fuller ein allgemeines Schuldeingeständnis ab, das die Chronik jedoch nicht im Wortlaut wiedergibt. Es dauerte indessen bis zum 8. Februar 1830, ehe er vor dem High Court of Justiciary in Edinburgh erschien. Pelham führt an, er sei für schuldig befunden und dazu verurteilt worden, am 17. März hingerichtet zu werden. Das Kapitel beschreibt den Gang des Prozesses nicht im Detail, nennt keine Zeugen und differenziert nicht zwischen den einzelnen Beweismitteln, die den Geschworenen vorgelegt wurden. Es gilt daher, das von der Darstellung Festgestellte – ein Schuldspruch für beide Morde – von dem zu trennen, was sie im Dunkeln lässt: die gerichtliche Beweisführung in ihren Phasen und Widersprüchen.
Unmittelbar nach dem Urteil, so die Überlieferung, bekannte sich Emond zu den ihm zur Last gelegten Taten. Pelham liefert kein Protokoll dieses Geständnisses. Vielmehr fasst er die Haltung zusammen, die er dem Verurteilten zuschreibt: Emond habe den Tod von Mrs. Franks durch deren früheres Verhalten als gerechtfertigt hingestellt, während der Tod Magdalenes in ihm Reue und Verzweiflung geweckt habe. Der Chronist berichtet, er habe ausgerufen, unschuldiges Blut schreie nach Rache. Diese Formel ersetzt weder die Aktenstücke des Prozesses noch eine wörtliche Erklärung; sie gehört der retrospektiven Erzählung an, die den Fall nachträglich ordnet.
Als die Hinrichtung näher rückte, verweilt Pelham bei einem Besuch, den Emonds Ehefrau ihm zum ersten Mal während seiner Haft abstattete. Sie zögerte zunächst an der Schwelle der Zelle. Ihr Gatte bat sie, näher zu treten und ihm die Hand zu reichen; sie zögerte, gab jedoch schließlich dem Zureden des Gefängnisgeistlichen nach. Als er ihr versichern wollte, er habe sie stets geliebt, erwiderte sie, sein Verhalten habe dies kaum bewiesen. Dem Bericht zufolge schlug das Gespräch bald in gegenseitige Vorwürfe um, sodass man es für ratsam hielt, die Zusammenkunft abzubrechen.
Die Anwesenheit einer Mrs. Cron, die in Begleitung der Ehefrau erschienen war, entfachte neuen Zorn. Emond beschuldigte sie, die ehelichen Zerwürfnisse geschürt zu haben, und erklärte, er hätte lieber sie anstelle von Magdalene tot gesehen. Nach Pelhams Darstellung drohte er gar, sich an ihr zu rächen, sollte er je wieder in Freiheit gelangen. Diese Drohung verrät weniger ein klares Tatmotiv als eine Verschiebung des Grolls: Das junge Mädchen, das die Quelle als unbeteiligt an den Streitigkeiten der Erwachsenen darstellt, wird somit von einem bereits Verurteilten angerufen, der unentwegt nach Schuldigen in seinem Umfeld sucht. Man muss dieser Szene jedoch ihren eigentlichen Charakter belassen: Sie ist das Gespräch aus einer retrospektiven Chronik, kein amtliches Gefängnisprotokoll. Am Freitag vor der Hinrichtung begleitete Mrs. Cron die Ehefrau bei deren erstem Besuch; die Quelle verortet diese Drohung folglich in derselben Begegnung wie den zögerlichen Abschied und nicht im Rahmen eines Verhörs oder eines förmlichen Geständnisses.
Am 17. März wurde Emond zum Schafott auf Libberton’s Wynd geführt. Pelham schildert eine große Menschenmenge aus Edinburgh und den umliegenden Ortschaften; Reverend Porteous traf gegen sechs Uhr ein und vollzog die religiösen Riten, woraufhin der Verurteilte gegen sieben Uhr für die Hinrichtung vorbereitet wurde. Sein Bruder trat gemeinsam mit dem Geistlichen an seine Seite und nahm an den Gebeten teil. Pelham vermerkt, der Delinquent habe gefasst und standhaft gewirkt, jedoch mehrfach die Farbe gewechselt, als der Henker sein Werk begann. Die Schilderung schließt mit der Überführung des Leichnams an die Universität zur öffentlichen Sektion. Diese letzte Bestimmung, welche die Strafe über den Tod hinaus verlängerte, veranschaulicht die Härte einer Sühne, deren richterliche Grundlagen die Chronik gleichwohl nur in wenigen Zeilen abhandelt.
So verbleibt der Bericht eines Kriminalfalls, der von seinem Ausgang her erzählt wird, hinsichtlich der Beweisführung jedoch erhebliche Lücken aufweist: zwei ermordete Frauen in einem Haus, das den Nachbarn stets offenstand; der Schwager der Witwe, verdächtigt im Schatten familiärer Fehden; ein Todesurteil und schließlich ein Geständnis, das eher zusammengefasst als urkundlich belegt ist. Pelhams Darstellung schließt die Akte am Fuße des Schafotts, ohne uns die Verhandlungen darzulegen, die dorthin führten. Diese Begrenztheit schmälert nicht das Gewicht der überlieferten Tatsachen; sie mahnt lediglich dazu, die Stimme des Chronisten, die dem Verurteilten zugeschriebenen Worte und das, was die Gerichtsakten tatsächlich bewiesen haben mögen, sorgsam voneinander zu scheiden.
