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Justiz & Skandale · England

Die Bodenplatte von Stepney

Im August 1860 wird Mary Emsley in ihrem Haus in Stepney ermordet aufgefunden. James Mullins, der zunächst einen anderen Mann bezichtigt und die Polizei zu einem Versteck mit Diebesgut geführt hatte, wird für schuldig befunden. Der Prozess lässt jedoch die genaue Todesstunde und mancherlei Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen im Dunkeln.

Im Herzen von Stepney, hinter den eilig für die Arbeiterschaft hochgezogenen Häuserzeilen, hütete Mary Emsley in einsamer Abgeschiedenheit ihre Schlüssel, Quittungen und ihr Misstrauen. Als wohlhabende Witwe und Besitzerin mehrerer Mietskasernen durchstreifte sie die Gassen noch selbst, um den Zins einzutreiben; doch ihre Haustür öffnete sie erst, wenn sie den Besucher vom Fenster oder vom Souterrainbereich aus genau gemustert hatte. Am Montag, dem 13. August 1860, sahen zwei Nachbarinnen die alte Frau an ihrem Fenster im ersten Stock sitzen. Am darauffolgenden Freitag fand man sie tot in einer Dachkammer, inmitten aufgetürmter Tapetenrollen. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten bemerkten Zeugen eine verschlossene Tür, einen ungewöhnlich geöffneten Fensterladen, einen Mann mit Papierbündeln und bald darauf ein Päckchen, das unter einer Steinplatte vergraben lag. Jedes Indiz schien auf eine bestimmte Person zu weisen; in ihrer Gesamtheit vermochten sie die Stunde des Todes niemals mit letzter Gewissheit zu bestimmen.

Der Prozess gegen James Mullins begann vor dem Central Criminal Court am 22. Oktober 1860 unter dem Vorsitz des Chief Baron Pollock. Das Verhandlungsprotokoll des Old Bailey, wie es Arthur Conan Doyle später wiedergab, nennt den zweiundfünfzigjährigen Angeklagten und verzeichnet den Spruch der Geschworenen ohne Umschweife: „Guilty.—Death.“ Das Urteil oblag dem Gericht; der Zweifel blieb den späteren Betrachtern vorbehalten. Doyle, der die Akten Jahrzehnte später sichtete, datiert die Sitzung irrtümlich auf den 25. Oktober und hinterfragt die Stichhaltigkeit der Beweisführung. Seine Abhandlung stellt kein zeitgenössisches Zeugnis dar, lenkt den Blick jedoch auf Widersprüche, die sich anhand des Prozessprotokolls überprüfen lassen.

Am Freitag, dem 17. August, benachrichtigte der Schuster Walter Thomas Emm, der Mary Emsley bisweilen beim Kassieren der Mieten zur Hand ging, deren Anwalt: Es sei ihm unmöglich, Einlass in ihr Haus zu erlangen. Die Straßentür war zwar zugezogen, jedoch nicht von innen verriegelt; die herbeigerufenen Constables verschafften sich durch den rückwärtigen Garten Zutritt. Im obersten Stockwerk stießen sie auf den Leichnam in einer Kammer voller Tapetenrollen. Blut hatte den Dielenboden und die Wand besudelt; ein blutiger Schuhabdruck, der zum Treppenabsatz wies, ließ vermuten, dass ein Mann den Raum eilig verlassen hatte. Der Wundarzt Samuel Gill beschrieb mehrere tiefe Wunden am Schädel. Seiner Ansicht nach konnten sie von einem Maurerhammer herrühren, doch vermochte er den Todeszeitpunkt nicht auf den Tag genau einzugrenzen: Je nach den äußeren Umständen blieben Sonntag, Montag oder Dienstag gleichermaßen denkbar.

Dieser Ungewissheit kam erhebliche Bedeutung zu. Die Nachbarinnen Elizabeth Pashley und Elizabeth Muggeridge hatten Mary am Montagabend noch lebend gesehen; ihnen war überdies aufgefallen, dass die Fensterläden länger als gewöhnlich geöffnet blieben. Am Dienstagmorgen gegen zwanzig Minuten vor zehn erblickte jedoch Caroline Barnes ein angelehntes Fenster im Dachgeschoss und eine Gestalt, die dort Tapetenrollen hin und her zu schieben schien. Sie vermochte diese Person nicht zu identifizieren. Von der Beobachtung berichtete sie erst nach der Entdeckung der Bluttat und stellte vor den Geschworenen klar, sie habe damals nicht gewusst, ob sich Mary überhaupt noch in dem Zimmer befand. Die Anklage konnte geltend machen, es habe sich um die Verrichtungen eines Mörders gehandelt, der Spuren tilgen wollte; ebenso gut konnte der Vorgang bedeuten, dass zu jener Stunde noch Leben in dem Hause war. Kein Zeuge vermochte diese Frage zu entscheiden.

Eine weitere Begegnung brachte die Chronologie vollends durcheinander. Der Baumeister James Stevenson behauptete, am folgenden Morgen einen Mann gesehen zu haben, der mit Papieren unter dem Arm aus einem Garten trat; er glaubte, dieser käme von Marys Anwesen, konnte es jedoch nicht beschwören. Kurz darauf erkannte er in ihm William Rowland, einen ihm bekannten Tapezierer, und berichtete von einem kurzen Wortwechsel über Tapezierarbeiten. Rowland bestritt vehement, an jenem Tag aus dem Emsley’schen Anwesen getreten zu sein: Er habe bereits Tage zuvor im Nachbarhaus gearbeitet. Stevenson, so höhnte er, sei ein Mann von verworrenen Sinneseindrücken. Diese Aussage löste das Rätsel keineswegs; sie vervielfachte lediglich die denkbaren Auslegungen ein und desselben Vorgangs.

Die Ermittler hatten zunächst Emm ins Auge gefasst. Ein Scheck über zehn Pfund, der später in einem Bündel gefunden wurde, war Mary am 13. August von John Joshua Carrier übergeben worden; das darauf vermerkte Datum des 14. August sei, so Carrier, ein bloßer Schreibfehler gewesen. Das Päckchen barg zudem drei Löffel, zwei Vergrößerungsgläser und sonstige Kleinodien. Verwandte erkannten manche Stücke als Eigentum der Ermordeten wieder, doch blieben etliche Zuschreibungen vage. Ende August und Anfang September erschien Mullins bei der Polizei, um Emm anzuzeigen. Er behauptete, ihn beschattet und beobachtet zu haben, wie jener ein Paket zu einem baufälligen Schuppen trug und daraufhin ein kleineres Bündel in einem Anbau nahe seiner Kate verbarg. Eine erste Durchsuchung der Beamten blieb fruchtlos. Mullins beharrte auf seiner Darstellung und wies auf eine Steinplatte im Boden; darunter förderten die Beamten die vermissten Gegenstände zutage.

Das Bündel wies eine zweifache Hülle auf: ein grobes Leinen- oder Gurtband um das äußere Packpapier und gewachstes Garn im Inneren. In der Behausung von Mullins stellten die Polizisten ein Bandstück sicher, das der äußeren Umwicklung glich; bei beiden Stücken wurden genau dreiunddreißig Fäden gezählt. Zudem beschlagnahmte man Schusterpech in seiner Kammer, und seine Schuhe waren mit gewachstem Faden gebunden. Neben seinem Werkzeug fand sich ein Gipserhammer; ein abgetragener Schuh, den man aus einem Mülleimer fischte, wurde anhand zweier Nägel und einer Vertiefung in der Sohle mit dem blutigen Trittsiegel am Tatort in Verbindung gebracht. Diese Beweiskette schien erdrückend, doch barg jede Übereinstimmung ihre Grenze: Das Band war kein unverkennbares Unikat, der Hammer lag offen zutage, und die Mediziner vermochten nicht zu bestätigen, dass die am Schuh haftenden Haare tatsächlich vom Kopf der Getöteten stammten.

Ein vergoldetes Bleistiftfutteral schürte weiteren Verdacht. Zwei Bekannte Marys meinten, ein solches Stück früher bei ihr gesehen zu haben; Mullins hatte es durch seine Ehefrau an einen Schankwirt veräußert. Der Wundarzt Gill glaubte am Rand des Futterals Blutspuren zu erkennen, räumte jedoch ein, nicht sagen zu können, ob es sich um menschliches Blut handle. Mary Mullins, die Tochter des Beschuldigten, gab zu Protokoll, der Gegenstand habe ihrem Bruder James gehört, einem Seemann; sie habe ihn im Juni oder Juli damit gesehen, bevor er noch vor dem Mord wieder in See gestochen sei. Sie konnte freilich nicht beschwören, dass das vor Gericht vorgelegte Futteral dasselbe war. So blieb auch bei diesem kleinen Gegenstand, der den Angeklagten unmittelbar mit dem Opfer hätte verknüpfen können, die Herkunft im Zwielicht.

Zwei Zeugen verorteten Mullins zu Zeiten in der Nähe des Hauses oder auf den umliegenden Wegen, die die Anklage mit der Tatzeit verknüpfte – ohne dass die Todesstunde je feststand. John Raymond gab an, ihn gegen acht Uhr abends vor einem Pissoir gesehen zu haben, etwa vierhundert Meter vom Tatort entfernt; er hatte den Mann zuvor nie erblickt und identifizierte ihn erst, nachdem er die Zeitungsberichte gelesen hatte, aus einer Gegenüberstellung von zwölf bis fünfzehn Personen heraus. Der Seemann John Mitchell behauptete, ihm am Dienstagmorgen gegen fünf Uhr begegnet zu sein, ungefähr eine Dreiviertelmeile von der Grove Road entfernt, mit ausgebeulten Taschen und verstörtem Blick. Seine Beschreibung gab er erst ab, als der Mord ruchbar geworden war; später erkannte er den Beschuldigten in einem Gefängnis wieder, nachdem man ihm an die dreißig Zellen aufgeschlossen hatte. Der eine Zeuge sprach von einem schwarzen, der andere von einem braunen Hut. Conan Doyle hob diesen Widerspruch hervor; das Protokoll verdeutlicht überdies, wie spät diese Identifizierungen erfolgten und wie sehr sie bereits von den Gerüchten der Öffentlichkeit beeinflusst waren.

Auch die vorgebrachten Alibis vermochten das Dunkel nicht zu lichten. Emm und seine Angehörigen beteuerten, er habe einen Teil des Abends des 13. August mit seiner Ehefrau, einer Bekannten und einem Fuhrmann verbracht und sei danach nach Stratford gefahren. Mautzettel und Reiseerinnerungen wurden ins Feld geführt, doch schwankten die Zeugen bei den Daten und wussten nicht mehr recht, wer sie auf den genauen Wochentag gebracht hatte. Mullins’ Söhne wiederum versuchten zu bezeugen, ihr Vater sei zu Hause gewesen; ihre Schilderungen über Mahlzeiten, Schlafenszeiten und die in der Barnsley Street verbrachten Nächte verstrickten sich im Kreuzverhör in Widersprüche. Der Verteidigung gelang es mithin nicht, ein unanfechtbares Alibi zu errichten; sie legte vielmehr die Schwächen und Erinnerungslücken auf beiden Seiten schonungslos offen.

Die Geschworenen sprachen Mullins schuldig, und der Chief Baron verkündete das Todesurteil. Wie Doyle berichtet, starb er am 19. November am Galgen, nicht ohne eine schriftliche Erklärung zu hinterlassen, in der er seine Unschuld beteuerte; zudem soll Mullins beteuert haben, auch Emm für unschuldig zu halten. Diese letzten Worte stellen kein Geständnis dar. Sie enthüllen weder, wer die Gegenstände unter der Steinplatte deponierte, noch warum der Angeklagte die Polizei dorthin geführt hatte. Griffiths, der später über die Geschichte der Kriminalpolizei schrieb, deutete die spektakuläre Wendung – den Denunzianten, der selbst auf der Anklagebank endete – als glänzenden Beweis für den Scharfsinn der Ermittler. Das Protokoll des Gerichts hingegen zeigt nur unter Vorbehalt identifizierte Asservate, schwankende Zeugenaussagen und einen Tatort, dessen zeitliche Geheimnisse ungelöst blieben.

Gleichwohl lässt sich der Spruch der Geschworenen historisch nicht beiseitewischen. Das unter der Bodenplatte geborgene Gut, die Verbindungen zu Mary und das sonderbare Verhalten von Mullins fügten sich zu einer schweren Beschuldigung; dem Gericht genügte sie zur Verurteilung. Doch weder Urteil noch Hinrichtung vermochten späte Zeugenaussagen in unumstößliche Wahrheiten zu verwandeln. Das am Dienstag geöffnete Fenster, die verschobenen Tapetenrollen, der auf den Folgetag datierte Scheck und zwei Männer, die man zu unvereinbaren Stunden gesehen haben wollte, bilden weniger eine geschlossene Beweiskette als vielmehr eine Kriminalakte, deren Teile sich dem lückenlosen Gefüge widersetzen. Darin liegt die strenge Lehre dieses Falles: Die Justiz vermochte dem von ihr Verurteilten wohl einen Namen und eine Strafe zuzuweisen; doch jede einzelne Minute aufzuhellen oder die Zweifel zu ersticken, die ihre eigenen Zeugen hinterlassen hatten, stand nicht in ihrer Macht.

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Vollständige Lektüre der drei abgegrenzten Einheiten gemäß source-meta.json: das vollständige Verhandlungsprotokoll des Old Bailey t18601022-874 (24.963 Wörter), wiedergegeben durch Project Gutenberg Australia; Arthur Conan Doyles vollständiger Essay „The Debatable Case of Mrs. Emsley“ (4.234 Wörter); sowie Arthur Griffiths’ vollständiger, abgegrenzter Bericht über den Fall Stepney (1.054 Wörter). Der Gesamtext von source-integrale.txt umfasst 30.286 Wörter, SHA-256: 9426253e506c23d32944c943e0cc75b509efe60766aea9e375f3ce38828868c5. Der Prozessbeginn ist im Kopf des Protokolls auf den 22. Oktober 1860 datiert; Doyle nennt irrtümlich den 25. Oktober. Griffiths und Doyle schrieben aus der Rückschau und gelten nicht als zeitgenössische Zeugen. Der Wundarzt grenzte den Eintritt des Todes je nach Bedingungen auf den Zeitraum zwischen Sonntag und Dienstag ein; die Zeugenaussagen legten keine genaue Stunde fest. Das am Dienstag von Caroline Barnes beobachtete Fenster und das Verschieben der Tapetenrollen gestatteten weder eine Identifizierung der Person noch den Schluss, ob Mary Emsley zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Materielle Zuordnungen und Identifizierungen werden mit den im Prozess geäußerten Vorbehalten wiedergegeben. Doyles Abhandlung erwähnt die Hinrichtung am 19. November sowie eine Unschuldserklärung; diese Einzelheiten sind Doyle zugeschrieben. Das Gerichtsprotokoll und die Berichte samt ihren Textgrenzen, Editionsmethoden und Limitationen sind in source-meta.json nachgewiesen.

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